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Der Premierminister von Luxemburg Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie (SPIEGEL 52/1999)
Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.
 Ich habe ja nichts zu verbergen ...
... meinen viele - leider viel zu viele.
Schön wärs - doch sieht die heutige und zukünftige Realität inzwischen ganz anders aus. Spätestens seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA ,
als in New York Flugzeuge in die beiden Türme des World Trade Center krachten, greift eine allgemeine Paranoia der Politiker um sich, die zwecks Überwachung an allen Grundfesten verfassungs- und grundgesetzlicher
Bürgerrechten und dem Fernmeldegeheimnis rütteln zu müssen glaubt, damit die Terroristen herausfallen. Und das leider unter vollkommen falschen Denkansätzen.
Das in George Orwells "1984" Buch und der Verfilmung als Klassiker beschriebenen Horrorszenario wird vom heute möglichen technischen Perfektionismus verbunden mit der bekannten deutschen Gründlichkeit weit übertroffen (leider kennen die Jüngeren nur noch "Big Brother" als TV-Serie - was aber vom Prinzip her auf der gleichen Vorlage basiert - allerdings stellen sich hier die überwachten freiwillig für einen begrenzten Zeitraum aus verschiedenen Motivationen heraus zur Verfügung).
Vorratsdatenspeicherung jetzt beschlossen
Und aktuell stellen sich die Hauptakteure als Unschuldslämmer dar, die nichts gegen die "böse" EU-Kommission tun können
"Das kommt einer privatisierten Rasterfahndung gleich" Pressstimmen in Financial Times Deutschland vom 02.01.08
Die Kommentatoren deutscher Tageszeitungen kritisieren das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung scharf - und begrüßen deshalb die Verfassungsklage der Bürger. Darüber hinaus fordern sie eine Debatte über die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.
Vorratsdatenspeicherung: 25.000 Schnüffel-Gegner klagen in Karlsruhe cvo/dpa in Spiegel Online vom 27.12.07
Der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch hat seine Klage bereits eingereicht, nun folgen die Online-Massen: Noch in dieser Woche soll die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingehen.
Berlin - Es ist ein regelrechter Aufstand, der sich gegen das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung formiert. Mehr als 70.000 Menschen haben sich als Befürworter der im Internet veröffentlichten Verfassungsbeschwerde registrieren lassen.
25.000 davon werden unter Führung des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" die Sammelklage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einreichen - voraussichtlich noch in dieser Woche. Das sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Ricardo Cristof Remmert-Fontes.
Er nannte es "absolut unverständlich", dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet hat. Die geplante Datensammlung müsse durch eine einstweilige Anordnung verhindert werden, so Remmert-Fontes.
Zypries verteidigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (jk/c't) in Heise Online vom 31.10.07
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte Zypries am heutigen Mittwoch im ARD-Morgenmagazin .
Zypries verteidigte laut dpa zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig die Telefon- und Internetverbindungsdaten zu speichern. Die Bundesregierung will dadurch den Strafverfolgungsbehörden notwendige Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität an die Hand geben;
die Regierung sei dabei über die EU-Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr hinausgegangen, bemängelten etwa Vertreter von Carrier-Verbänden: Ermittler dürften beispielsweise nach dem Regierungsentwurf etwa auch zur Verfolgung von Surfern auf die Datenhalden zugreifen, wenn diese unzulässig Downloads urheberrechtlich geschützter Werke durchgeführt haben sollen.
Gegen den Regierungsentwurf hatten allerdings auch Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont , dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen.
Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.
Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten zudem Datenschützer ebenso wie Unternehmensvertreter als verfassungswidrig ein. Bei einer Massenklage, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hat, wollen sich tausende Bürger beteiligen : Knapp 7000 dafür notwendige schriftliche Vollmachten seien bereits eingegangen, erklärte der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am gestrigen Dienstag.
Anmerkung: Zypries wirft mal wieder mit Nebelkerzen um sich. Es gibt keinen Grund für eine Vorratsdatenspeicherung und keinen für Online-Durchsuchungen oder andere Einschränkungen der Bürgerrechte. Hoffen wir, daß das Bundesverfassungsgericht diesen über die EU hinterrücks eingetüteten Mist wieder entsorgt.
Massenklage in Karlsruhe geplant jba/ddp in Focus Online vom 30.10.07
Politisch ist derzeit vor allem die Online-Durchsuchung umstritten. Doch in der Bevölkerung ist das Erregungspotenzial bei der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitaus größer.
Bürgerrechtler und Datenschützer bereiten derzeit die nach ihren Angaben größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Nachkriegsgeschichte vor. Fast 7000 Bürger wollten sich beim Bundesverfassungsgericht gegen die von der großen Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung wehren, teilte der gleichnamige Arbeitskreis am Dienstag in Berlin mit.
Durch das neue Gesetz wären Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Daten von Telefon- sowie Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern . Der Bundestag wird den Angaben zufolge am Donnerstag oder Freitag nächster Woche über die Einführung der ab 2008 geplanten, verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikationsdaten abstimmen.
Anmerkung: Focus quo vadis? Jetzt doch ein kleines zarter Pflänzlein passiver Kritik zu einem Thema, das uns allen tief unter die Haut geht? Und beides nervt die Bürger - sowohl Vorratsdatenspeicherung als auch Online-Durchsuchung und was da Schäuble & Co. noch so alles in den (Un-)Sinn kommt. Es geht ganz klar nicht gegen Terrositen, sondern um die kontrollierende Überwachung von 80 Millionen Deutschen und insgesamt 450 Millionen Menschen in der EU. Und auf dieses Daten dürfen sogar nach der Cybercrime-Konvention wirklich fast alle Staaten zugreifen.
Auch die ETSI-Gruppe (EU: Der Weg zum Geheimdienststaat) plant schon Rasterfahndungen mit Wildcards durch die per Vorrat gespeicherten Daten.
"Weltweiter Lagerverkauf" der TK-Vorratsdaten befürchtet (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 25.10.07
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, dass mit der geplanten Ratifizierung der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates 52 Staaten einschließlich Azerbaijan, Russland und den USA Zugriff auf hiesige Kommunikationsprofile hätten.
Die formelle Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung der Computerkriminalität "würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und 'im größtmöglichen Umfang' Folge zu leisten", schlägt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern Alarm. Der Jurist hält den Völkervertrag – genauso wie die kurz vor der Abstimmung im Bundestag stehende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten – für "fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention".
Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig? (Detlef Borchers)/(vbr/c't) in Heise Online vom 26.07.07
Vor dem Oberlandesgericht Schleswig hat am gestrigen Mittwoch der Prozess gegen den Deutsch-Marokkaner Redouane El-H. begonnen. Er wird beschuldigt, die Terrororganisation al-Qaida finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Außerdem ist er angeklagt, eine Terrororganisation gebildet zu haben. Als Beweismittel liegen 512.000 Dateien vor, die von verschiedenen Festplatten und der DSL-Überwachung des Internetcafés/Callshops stammen, das der Angeklagte in Kiel betrieben hat.
Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten ist das Beweismaterial so umfangreich, dass bislang nur 300.000 Dateien durch eine Stichwortsuche des Bundeskriminalamtes gesichtet und ausgewählte Dateien übersetzt wurden. Der schwerste Vorwurf gegen den 37 Jahre alten Angeklagten ist der der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einem Jordanier und einem Marokkaner, die in Schweden festgenommen wurden. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (kostenpflichtiges e-Paper ) soll dieser Vorwurf größtenteils auf mitgeschnittenen Protokollen von Internet-Chats und auf mitgeschnittenen Internet-Telefonaten beruhen.
Der Fall des Deutsch-Marrokaners wirft die Frage auf, ob die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wirklich so notwendig ist, wie es von Politikern und Kriminalisten behauptet wird. Zumindest im vorliegenden Fall reichte anscheinend die konventionelle Hausdurchsuchung in Kombination mit der Beschlagnahme von Hardware sowie die Telekommunikationsüberwachung aus.
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig (hob/c't) in Heise Online vom 26.07.07
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden . Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".
Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.
Anmerkung: Brauchen wir jetzt die Vorratsdatenspeicherung doch nicht mehr? Denn die wurde ja zum Teil auch von und für die Contentindustrie erfunden, der auch direkte Zugriffsrechte ohne Richter gewährt werden sollen von Justizministerin Zypries.
Herzlichen Dank an die offensichtlich des englischen mächtigen Richter aus Offenburg, die mit Logik und Sachkenntnis die überspitzten Strafverfolgungs- und Kriminalisierungsversuche mitsamt der zivilrechtlichen Verfolgung der Contentindustrie heftig ausbremsen wird.
Alle Deutschen unter Generalverdacht? Alfred Krüger in ZDFheute vom 08.06.07
Bundesratsausschüsse fordern deutliche Ausweitung der geplanten Überwachung der Telekommunikation
Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit dem umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Hauptpunkte werden die verdeckte Online-Durchsuchung privater Rechner sowie die Datenspeicherung auf Vorrat und die Frage sein, wer unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf diese Daten haben soll. Die Fachausschüsse des Bundesrats empfehlen eine deutliche Verschärfung der Regierungsvorlage.
Anmerkung: Was kümmern da schon Grundgesetz und Urteile der beiden höchsten deutschen Gerichte. Verdeckte Durchsuchungen sind rechtswidrig und die Politiker zimmern sich ihre Verfassung zurecht - notfalls eben über die EU.
Frau Zypries und ihre Nebelkerzen Twister (Bettina Winsemann) in Telepolis vom 19.04.07
Das Kabinett hat, wie erwartet, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während die Kritik an der Maßnahme immer stärker wird, übt sich die Justizministerin in Rabulistik und spricht von einem Ausbau der Bürgerrechte
Auszug: Wem der Begriff Vorratsdatenspeicherung erst seit heute ein Begriff ist, der wird die Bundesjustizmisterin, legt er Meldungen der öffentlich-rechtlichen Sender seiner Meinungsfindung zugrunde,
als Heldin der Bürgerrechte und der Privatsphäre ansehen (müssen). Die Vorratsdatenspeicherung an sich, die nun das Kabinett beschlossen hat, muss ihm dagegen als etwas erscheinen, das die EU dem hilflosen Deutschland aufgezwungen hat.
Diejenigen, die seit vielen Jahren die Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung betrachten und dokumentieren, wissen, dass Frau Zypries eine ganz andere Rolle in Bezug auf die umstrittene Speicherung der Telekommunikationsdaten spielt. Sie wissen die derzeitigen Nachrichten entsprechend zu werten,
doch die anderen werden auf die Nebelkerzen der Bundesjustizministerin gerne hereinfallen und dadurch den Blick für die Realität zu verlieren. Es lohnt sich daher, noch einmal die einzelnen Aussagen, die sich in den entsprechenden Pressemitteilungen und Artikeln finden, zu kommentieren.
Von deutschen Abgeordneten wird gerne die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Zwang zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Dabei wurde die EU-Richtlinie erst auf den Weg gebracht und verabschiedet, als sich z.B. der deutsche Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprach, welche zu jenem Zeitpunkt noch freiwillig umgesetzt werden konnte.
Es war Brigitte Zypries, welche sich mit einem persönlichen Brief an alle Abgeordneten des EU-Parlamentes wandte und nach der Entscheidung des Bundestages die Vorratsdatenspeicherung auf dem
Wege einer EU-Richtlinie als deutsche Gesetzgebung vorantrieb. Nun jedoch übt man sich in Machtlosigkeitsrhetorik .
Nicht nur Datenschützer wie Dr. Thilo Weichert sehen weiterhin keinerlei Veranlassung, eine #verfassungswidrige Richtlinie überhaupt umzusetzen (Wenn Terror nicht reicht, sollen nun Tauschbörsen herhalten .
Irland beispielsweise muss dies ähnlich gesehen haben, als es vor dem EU-Gerichtshof gegen die Richtlinie Klage einlegte – zwar ging es hier darum, dass Irland die von der EU vorgegebenen Richtwerte als zu gering ansah, doch immerhin ging man den juristischen Weg.
Ähnlich muss man in Deutschland beim Nichtraucherschutz gedacht haben, als man die Frist für die Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie verstreichen ließ und erst nach Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder einer europäischen Regelung dann die Umsetzung anging.
Bürgerrechte: Auch hier zeigt sich, dass eine Aussage keine Lüge sein muss, um durch Auslassung wichtiger Punkte zur Verschleierung beizutragen. Zwar wurden hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung die bisherigen Regelungen angepasst und die Bürgerrechte insofern verstärkt,
insofern z.B. Benachrichtigungspflichten eingeführt wurden. Die Aussage verharmlost bzw. verschleiert jedoch die gleichzeitige Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die die Bürgerrechte in unverhältnismäßiger Weise, wie es u.a. von Datenschützern betrachtet wird, einschränkt.
Die Aussagen der Bundesjustizministerin sind, in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung, zunehmend von Ablenkungsmanövern und Auslassungen geprägt. Frau Zypries hat, was die Speicherung der Verkehrsdaten bei der Telekommunikation angeht, eine wichtige Rolle gespielt und die umstrittene Maßnahme stets vorangetrieben und verteidigt.
Dass nun, bei zunehmendem Widerstand, die Bundesjustizministerin dies durch rabulistische Taktiken entweder verschweigt oder gar die wenigen positiven Veränderungen in Bezug auf die Telekommunikationsüberwachung herausstellt,
um den Kabinettsbeschluss insgesamt als Ausbau der Bürgerrechte zu vermitteln, zeigt, dass einerseits starker Informationsbedarf besteht, andererseits aber auch die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung nicht ignoriert wird. Anders lässt sich Frau Zypries ungewohnte Bescheidenheit, was ihre eigene Rolle bei der Vorratsdatenspeicherung angeht, kaum erklären.
Scharfe Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 18.04.07
Auszug: Branchenverbände, Datenschützer, Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker haben heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen geübt.
Im Kernpunkt der Rügen steht die mit dem Gesetzesentwurf verknüpfte Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.
Die damit einhergehende Pflicht zur verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher Verkehrsdaten der Kommunikation aller Bürger per Festnetz, Mobiltelefon, Internet, E-Mail oder SMS "wird von der Wirtschaft abgelehnt", hat sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zu Wort gemeldet.
Auch dem Branchenverband Bitkom erscheint die Vorratsdatenspeicherung "noch nicht durchdacht". Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD ),
Thilo Weichert, riet, den Kabinettsbeschluss am besten "sofort wieder einzustampfen".
Der Landesdatenschutzbeauftragte greift in seiner Reaktion die federführende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich an. Diese tue so, "als wäre die sechsmonatige Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten nichts Besonderes und Neues".
Tatsächlich würde das Gesetz "uns mit einem Schlag in eine voll überwachte Informationsgesellschaft katapultieren". Für die vage Aussicht, den einen oder anderen Kriminellen zu fangen, würden 100 Prozent der Bevölkerung bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien überwacht.
Dies sei eindeutig verfassungswidrig. Der Bundestag spare sich daher gesellschaftliche Konflikte, wenn er dem Vorhaben im parlamentarischen Prozess nun die rote Karte zeige und eine rechtlich überaus zweifelhafte EU-Richtlinie nicht umsetze.
"Das Novum der Vorratsdatenspeicherung liegt darin, dass unbescholtene Personen unter Generalverdacht gestellt werden, wenn sie per Internet und Telefon kommunizieren", wendet sich auch eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme gegen das Vorhaben.
Die betroffenen Unternehmen würden dabei "wider Willen zum Hilfsscherriff" und "Büttel des Staats" gemacht. Sümes Verband fordert daher weiter zumindest ein Moratorium der Umsetzung der EU-Vorgaben.
Sollte das Gesetz trotzdem verabschiedet werden, dringt der eco auf eine "vollumfängliche Entschädigung aller durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und durch die Erteilung von Auskünften an die Strafverfolgungsbehörden entstehenden Kosten".
Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, wirft Schwarz-Rot derweil vor, "einmal mehr die Rechtstaatlichkeit zu konterkarieren" und weiteren "Raubbau" an den Bürgerrechten zu betreiben. Die Bundesregierung vollziehe einen bedrohlichen Paradigmenwechsel.
Und laut der FDP-Fraktion im Bundestag sind die Vorschläge der Regierung "unzureichend", "enttäuschend" und in Teilen "hochproblematisch". Die erhoffte Stärkung von Rechten der Betroffenen sei genauso ausgeblieben wie die angemessene Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.
Als "tragisch" bezeichnete es die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Scharrenberger, dass Zypries von einem Ausbau der Bürgerrechte bei deren permanentem Abbau spreche.
Schwere Bedenken gegen Neufassung der TK-Überwachung (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 30.01.07
Auszug: Branchenverbände und Bürgerrechtsorganisationen lehnen den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Reform der Telekommunikationsüberwachung in weiten Teilen als verfassungswidrig ab. "Der Entwurf betrifft die Branche doppelt", betont die Lobbyvereinigung Bitkom in einer Stellungnahme.
Die Auflage zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bedeute "eine weitere Aushöhlung des grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnisses." Damit sinke das Vertrauen der Nutzer in die Verlässlichkeit elektronischer Kommunikationsmittel, was auch der Wirtschaft schade. Auch müssten die betroffenen Unternehmen die erheblichen Kosten für die geplanten Mitwirkungspflichten tragen, obwohl die Belastungen für sie weiter deutlich erhöht würden.
27 zivilgesellschaftliche Organisationen laufen zudem in einer gemeinsamen Erklärung (PDF-Datei) Sturm gegen das Vorhaben des Justizministeriums, künftig "Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat" sammeln zu lassen.
Sie bezeichnen es als "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation der über 80 Millionen Bundesbürger erfasst werden sollen. Unterstützer der Stellungnahme, die unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung entstanden ist, sind unter anderem Journalisten- und Verlegerverbände, der Chaos Computer Club, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Der Verband Bitkom kritisiert auch, dass in einer Überwachungsanordnung künftig Name und Anschrift des Verdächtigen nur noch "so weit möglich" angegeben werden sollen. Der Gesetzgeber scheine damit "ausdrücklich eine gewisse Unschärfe in der Fassung der Anordnungen hinnehmen zu wollen. Dies erhöht die Gefahr für unbeteiligte Personen, einer Telefonüberwachung unterworfen zu werden, erheblich."
Schon heute erreichten die TK-Firmen verstärkt "vage gefasste Auskunftsersuchen", in denen die zeitliche und räumliche "Eingrenzung" allein durch Übersendung eines Auszugs aus dem Fahrplan der Deutschen Bahn oder durch Autobahnabschnitte "im Raum Hannover über den Zeitraum von drei Monaten" vorgenommen werde.
"Solche Auskunftsersuchen erwecken den Anschein, als sei die Erhebung von Telekommunikationsdaten erster Ermittlungsansatz und nicht bereits Resultat von durch Vorermittlungen erhärteten Verdachtsmomenten". Dass die eingeschalteten Unternehmen künftig nur noch prüfen sollen, ob die ersuchende Stelle im Einzelfall legitimiert und zuständig sei, laufe den straf- und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zuwider.
Anmerkung: Im Artikel wird weiterhin dargestellt, dass z.B. in Irland die Kriminalitätsrate/-Aufklärung sich trotz VDS nicht verändert hat. Was wirklich bleibt, ist die eingearbeitete Unterstützungsfunktion für die Content-Branche (siehe auch Zypries für schärfere Strafverfolgung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte und die weitere Verschärfung der Überwachung jeden einzelnen Bürgers ohne jedes konkrete Verdachtsmoment.
Gutachten: Staat muss für Telekommunikationsüberwachung zahlen (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 08.09.06
Auszug: Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) fordert auf Basis einer wissenschaftlichen Studie (PDF-Datei)
den Erlass einer Verordnung zur Entschädigung der Telcos und Provider für ihre Tätigkeiten als Hilfssheriffs. Laut dem 61 Seiten starken Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht
in Freiburg erscheint eine mögliche Regelung der Kostenerstattung für das Beschnüffeln der Kunden im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG ) "nicht sachgerecht". Die Telekommunikationsüberwachung sei nicht mit der Entschädigung für einzelfallbezogene Belastungen bei Zeugenaussagen während der Ausübung normaler staatsbürgerlicher Pflichten vergleichbar.
BRD-Bürgerrechte, ein auslaufender Artikel Saar-Echo vom 18.08.06 Bundestags-Gutachten bezweifelt Rechtmäßigkeit einer Protokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung)
Auszug: Berlin. Zu den Regierungsplänen einer sechsmonatigen Protokollierung der Benutzung von Telefon, Handy, Email und Internet (Vorratsdatenspeicherung) hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geäußert werden. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Linkspartei die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beauftragt, die ”Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach europäischem und deutschem Recht” zu prüfen.
In dem nun vorgelegten Gutachten vom 3. August heißt es: ”Es bestehen Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies betrifft zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten.” Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, begrüßt das Gutachten und fordert eine Aussetzung der Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. ”Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. ”Eine Totalprotokollierung bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.”
Bundesdatenschützer hält Moratorium bei der TK-Vorratsdatenspeicherung für nötig 02.08.06
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der von Brüssel beschlossenen verdachtsunabhängigen Überwachung von Telekommunikationsnutzern. Er will daher die vom Bundestag prinzipiell bereits befürwortete Umsetzung der EU-Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telefon- und Internetverkehr verzögern. "Ich halte ein Moratorium für nötig, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat", erklärte Schaar im Gespräch mit der Berliner Zeitung . Ansonsten halte er es für wahrscheinlich, dass eine nationale Regelung zu der pauschalen Protokollierung der so genannten Verkehrsdaten sämtlicher Telekommunikationskunden und Internetnutzer vom Bundesverfassungsgericht kassiert werde.
Onlinekosten.de: Aufschub für "Totalprotokollierung" gefordert 08.07.06
Die Vorstellungen davon, wie weit ein jeder Recht auf Datenschutz und Privatsphäre hat, gehen dieser Tage ziemlich weit auseinander. Während der Bundestag einen Gruppenantrag auf Prüfung der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ablehnt, gibt nun der Kieler Landtag der EU-Kommission Kontra. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, Klage einzureichen .
Kiel klagt gegen Brüssel
Über den Europäischen Gerichtshof wollen die Abgeordneten so die Herausgabe eines internen Dokuments erzwingen, das ihnen vorher durch die EU-Kommission selbst verweigert wurde. Die Kieler machen sich Gedanken um ihre Grundrechte: die EU-Richtlinie sieht eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Daten von E-Mail, Telefon und Handy für einen Zeitraum von sechs Monaten vor. Bei Handytelefonaten und SMS soll neben den Verbindungsdaten, also den Angaben wer mit wem und wann kommuniziert hat, auch der Standort des jeweiligen Nutzers gespeichert werden. Da diese Regelung für alle gilt, macht sich der Kieler Landtag Sorgen um die verfassungsrechtlich geschützten Rechte seiner Abgeordneten.
"Assoziation mit Stasi-Akten"
Widerspruch regt sich auch an anderen Stellen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sprach sich erst kürzlich auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin dafür aus, wegen zahlreicher rechtlicher Bedenken die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zunächst auszusetzen. Dieser Forderung schließen sich Gegner wie der Arbeitskreis Datenspeicherung natürlich an.
"Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", erklärt deren Jurist Patrick Breyer. Bettina Winsemann von der Datenschutzinitiative STOP1984 teilt diese grundsätzlichen Bedenken: Für eine freie und demokratische Gesellschaft sei eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorstellbar. "Datenvorräte, die, einmal angelegt, bei Bedarf abgesucht werden können, wecken hierzulande Assoziationen mit den Stasi-Akten der DDR", so Winsemann. "Wer weiß, dass seine Daten über Monate hinweg gespeichert werden, der wird sein Verhalten entsprechend anpassen. Dies wäre das Ende einer freien Kommunikation als Grundlage unseres demokratischen Staates."
Anmerkung: Ach - aber bei 80 Millionen Bürgern (EU-weit 450 Millionen) ist das einfach egal? - Oder sind Abgeordnete "bessere" Menschen? Und natürlich versößt das gegen das Grundgesetz (und etliche andere Gesetze zum Schutze des Bürgers). Das hat aber weder einen Otto Schily (als ehemaligen RAF-Anwalt) noch seinen Nachfolger Schäuble und die anderen Scharfmacher bislang daran gehindert, solche rechtswidrigen Pläne in die Praxis um zu setzen. Auch die neuen Polizeigesetze in einigen Bundesländern gehören zu dieser Thematik.
Heise Online vom 18.05.2006 berichtet dazu: Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, hat einen Gruppenantrag initiiert, mit dem die Bundesregierung zur Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufgefordert werden soll. Laut dem Antrag erfolgte die Annahme der weitgehenden Maßnahme zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage.
Da es sich um eine reine Angelegenheit der Strafverfolgung handle, hätte der EU-Rat einen entsprechenden Rahmenbeschluss treffen müssen. Das von der EU-Kommission letztlich gewählte Richtlinienverfahren sei der falsche juristische Weg gewesen. Der Antrag, der Anfang Juni in 1. Lesung behandelt werden soll, wird laut Montag von "Abgeordneten aus mehreren Fraktionen unterstützt". Angesichts des gewählten Gruppenverfahrens können sich aber noch weitere Parlamentarier dem Bestreben anschließen und den Antrag mit einbringen.
"Die Richtlinie verpflichtet Telefonanbieter, die Verbindungsdaten all ihrer Kunden für mindestens sechs Monate zu speichern, damit Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf darauf zugreifen können", erläutert Montag die Beweggründe für seine Initiative. Die strafrechtliche Stoßrichtung der Maßnahme sei damit klar. Solche Regelungen müssten nach geltendem EU-Recht aber von den Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen werden. "Weil diese Einstimmigkeit absehbar nicht zu erreichen war, hat sich die Kommission mit fadenscheinigen Argumenten der Form der Richtlinie bedient, die dann mit Mehrheitsbeschluss erlassen werden konnte", argwöhnt der Rechtspolitiker. "So wurde Europarecht gebogen."
Dürfen wir vielleicht doch noch hoffen?
EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung in Kraft getreten
Heise Online vom 14.04.2006 berichtet dazu: Die EU hat die heftig umstrittene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten veröffentlicht. Am Donnerstag erschien der Text zur verdachtsunabhängigen Überwachung der elektronischen Nutzerspuren im Amtsblatt der EU (PDF-Datei) . Damit beginnen die Fristen für Nichtigkeitsklagen beziehungsweise zur Umsetzung der Vorschriften.
Findet sich in den nächsten 14 Tagen kein Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof, müssen die Vorschriften für den Telefonbereich von den Mitgliedsstaaten bis zum 15. September 2007 in das nationale Recht aufgenommen werden. Für die Aufbewahrung der verlangten Internet-Daten besteht eine ausgeweitete Frist bis zum 15. März 2009. Diese gilt aber nur für Länder wie Deutschland, die bei der formalen Bestätigung der Richtlinie im EU-Rat eine entsprechende Absichtserklärung abgaben.
Irland etwa hatte bereits bei der Verabschiedung der Richtlinie angekündigt, auf diesem Weg gegen das Gesetz vorzugehen. Hoffen wir, das weitere Länder folgen. Aus deutschen Landen dürfte ja hierzu leider nichts zu erwarten sein.
Ach ja - beinahe hätten wir vergessen, darauf hin zu weisen: Für die restlichen Medienwelt ist das natürlich kein Thema - jedenfalls wird nirgends darüber berichtet.
Ausgangssituation
Erst waren ja 2004 unsere Volksvertreter im Bundestag (auch unter dem Hintergrund des sogenannten Volkszählungsurteiles 1983 ) fast einstimmig gegen eine Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten jedweder Kommunikation, dann sind leider fast alle umgefallen und haben in Brüssel grünes Licht zum Abnicken der EU-Richtlinie gegeben - die maßgeblich unter anderem vom ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily mit initiiert wurde, weil es in Deutschland dafür (noch) keine Unterstützung gab.
Leider ein typisches und bereits oft angewendetes Schauspiel, wie nicht gewollte Gesetze und Verordnungen auf dem Umweg über die EU in die Nationalstaaten gebracht werden.
Auszug aus dem deutschen Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung
Als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten. Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichtserstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich.
Nach bisherigem Recht müssen die Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken (§ 96 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz). In der Praxis bewahren die Anbieter die Verkehrsdaten eine bestimmte Zeit auf, um bei Unstimmigkeiten bezüglich der Telefonrechnung die von ihnen erbrachten Leistungen nachweisen zu können.
Der 15. Deutsche Bundestag hat in einem am 17. Februar 2005 gefassten Beschluss die geplante Mindestspeicherfrist und damit eine Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich abgelehnt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, diesen Beschluss auch auf EU-Ebene mitzutragen.
Fast auf den Tag genau ein Jahr später hat der 16. Deutsche Bundestag am 16. Februar 2006 die Bundesregierung aufgefordert, den so genannten Kompromissvorschlag für eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Linkspartei und FDP gefasst. Es wurden keine Änderungen an dem eingereichten Antrag der Koalitionsfraktionen vom 07.02.2006 vorgenommen.
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Jetzt könnte sich natürlich der geneigte Bürger die müssige Frage stellen, was unsere Volksvertreter trotz vielfach vorgetragener Proteste zu so einem Umfallrückzieher veranlaßt hat. Wir meinen, sie wissen selber nicht, was sie da (auch sich selbst) angetan haben. Die Jagd nach Terroristen und Kinderpornographen wird ja immer betont, doch gemeint ist in Wirklichkeit die Überwachung und Bespitzelung jedes EU-Bürgers, der eben nicht wegen seiner Ortsgebundenheit nicht "geschützt" kommunizieren oder mit "gestohlenem" unterwegs sein kann, wie das jeder Terrorist und Krimineller ohne Problem tun kann. Leider wird dieses "kleine" Problem nie ausgesprochen.
Jeder einigermassen intelligente, nicht ortsgebunden lebender kann mit ausländischen oder PrePaid-Handykarten oder der normalen Telefonzelle, spezieller Transportwege mit Emailverschlüsselung und der Nutzung anonymisierter ausländischer Internetzugangsproxies den größten Teil der Überwachung spielend umgehen. Wozu soll also dieser ganze teure Aufwand dienen, wenn die uns benannte Zielgruppe damit nicht greifbar ist?
Wer bleibt also übrig, wenn die handvoll Terroristen und organisierte Kriminalität aussen vor bleiben?
Richtig. Sie als Individuum - und mit Ihnen die große Masse der über 85 Millionen ganz normaler Bürger in Deutschland, die vom Staat massiv bespitzelt, unter passive und aktive Kontrolle gestellt werden sollen und auf die ein stetiger Druck ausgeübt werden soll, durch das Bewusstsein, erbarmungslos permanent überwacht zu werden.
Auszug aus dem deutschen Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung
Datenschützer sowie linke und liberale Parteien protestierten und stellten den Sinn einer solchen Maßnahme zur Debatte, sie weise den Weg Richtung Überwachungsstaat: Wenn man sich nicht sicher sein könne, frei kommunizieren zu können, leide darunter die Zivilgesellschaft und Bürger würden vor politischen Äußerungen im Internet zurückschrecken. Anonyme Seelsorge- und Beratungsdienste seien ebenso gefährdet. Eine Ausweitung über den Kampf gegen den Terror hinaus auf minderschwere Delikte sei zu befürchten, wie etwa das Beispiel der Diskussionen um den genetischen Fingerabdruck zuvor gezeigt habe. Die im Antrag der Regierungsfraktionen vom 07.02.2006 enthaltene Formulierung der Verwendung der gespeicherten Daten „zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten” scheint diese Befürchtungen zu bestätigen. Der Deutsche Journalisten Verband sieht die Pressefreiheit und den Informatenschutz in Gefahr, wie er in einer Mitteilung vom 22.02.2006 in Reaktion auf die Verabschiedung der EU-Richtlinie ausführt.
Viele Kritiker befürworten deshalb das einzelfallbezogene Quick-Freeze-Verfahren als eine rechtsstaatlich unbedenkliche Alternative zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung
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Derzeit reagieren unsere Gerichte noch ziemlich empfindlich gegen den Mißbrauch des grundgesetzlich verbürgten Post- und Fernmeldegeheimnisses durch Sicherheitsbehörden zu Gunsten betroffener Bürger.
Verbindungsdaten müssen bislang nach Erstellung der Abrechung schellstmöglich gelöscht bzw. bei einer Flatrate erst gar nicht erfaßt werden. Provider dürfen keine Auskünfte an Dritte erteilen.
Doch nun sollen diese Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) aus Emailverkehr, Internetsurfen, Telefonaten (bei Mobilfunk inkl. Standortdaten) mindestens 6 Monate für den Zugriff von Polizei und Sicherheitsbehörden gespeichert werden.
Die schon sehr laut gewordenen Rufe nach einer Auswertung der Fotos und Daten, die seit Inbetriebnahme jede Mautbrücke von jedem Fahrzeug und Fahrer machen, erscheint in diesem Zusammenhang in einem ganz anderen Licht. Auch erschließt sich immer eindeutiger,
warum es eine so große und mächtige Lösung sein musste und dass es eben nie nur um die Erfassung der Mautdaten von LKW ging. Das wäre mit einer Lösung wie in Österreich zu einem Zehntel des Preises machbar gewesen.
Inzwischen ist das automatische Auslesen von PKW-Kennzeichen und Erstellen von Fotos der Insassen bereits in die Polizeigesetze von 4 Bundesländern eingeflossen. Siehe auch Schnüffelpraxis
Interessant erscheint in diesem Zusammenhang auch folgende Heise-Meldung vom 07.03.2006, wo es unter vergleichbarem Denkansatz darum geht in Großbritannien die Verkehrsüberwachungskameras zum automatischen "Geld verdienen" zu benutzen, z.B. wenn der Fahrer nicht angeschnallt ist und/oder telefoniert. Natürlich sollen diese Kameras auch "stärker" in die Anti-Terrorfahndung eingebunden werden: Überwachungskameras sollen Geld verdienen
Ebenfalls am 07.03.06 meldet TELEPOLIS zur geplanten Anwendung von RFID-Chips: Identifizierung aus der Entfernung , "Obgleich sich RFID-Chips nicht als besonders sicher erwiesen haben, will man im US-Heimatschutzministerium die Reichweite des Ablesens auch bei großen Geschwindigkeiten von Fahrzeugen erheblich vergrößern". Damit sollen dann sicher Personen in Autos und Bussen in voller Fahrt identifiziert werden. Unsere Mautbrücken lassen grüssen. Wahrscheinlich gibt es dann bald überall mehr oder weniger sichtbare Portale, die die Daten der Bürger auslesen sollen.
Zusätzlich zu den Ängsten durch staatliche Überwachung muss der Bürger dann noch mehr Angst vor Verbrechern haben. Denn auch dort wird aufgerüstet. Zum einen haben niederländische Hacker schon bewiesen, dass sich die niederländischen Pässe mit RFID-Chip aus 8 Metern Entfernung bequem auslesen liessen und die Dechiffrierung dauerte dann nur noch 2 Stunden (das gilt vom Prinzip her auch für die neuen deutschen Pässe). Danach gab es Zugriff auf Geburtsdatum, Foto und Fingerabdruck des Passbesitzers. Siehe auch hier: Niederlande: Biometrie-Pass erfolgreich gehackt .
Damit wird der unbemerkte Indentitätsdiebstahl durch Auslesen der Personaldokumente aus der Entfernung problemlos möglich. Wenn Geldscheine auch noch mit RFID-Chips versehen sind, wird das sicher noch spannender. Wenn einfach feststellbar ist, wie viel Geld jeder einzelne in der Tasche hat - was nicht nur Verbrecher zwecks Auswahl seiner Opfer interessieren wird.
Auszug aus dem deutschen Wikipedia: Überwachungsstaat
Im Überwachungsstaat werden die Erkenntnisse aus der allgegenwärtigen Überwachung hauptsächlich zur Verhinderung und nachträglichen Ahndung von Gesetzesverstössen, sowie zur Gewinnung von geheimdienstlichen Informationen über die einzelnen Individuen und Bevölkerungsgruppen genutzt. Die Prävention von Straftaten und anderen unliebsamen Verhaltensweisen der Bürger findet im Überwachungsstaat bereits indirekt durch den ständigen Beobachtungsdruck statt.
In diversen überwachenden Staaten waren bzw. sind "präventive" Festnahmen überwachter Personen vor Veranstaltungen üblich, um das öffentliche Erscheinungsbild der Veranstaltungen zu beeinflussen (China, Nepal, Kolumbien, DDR, UdSSR, usw.).
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Es geht also um die Erfassung von "störenden" Meinungsäußerungen, die Erstellung von Bewegungs- und Kommunikationsprofilen der Bevölkerung, die auf Knopfdruck in ihrer Gesamtheit abrufbar werden sollen bzw. durch Rasterfahndung gezielt gefiltert werden können. In Verbindung mit den neuen Ausweisen und Pässen, der massiv zunehmenden Videüberwachung ergeben sich daraus jede Menge weiterer Möglichkeiten, diese gesammelten Daten nicht nur als einzelne Puzzlesteine zu bekommen, sonder leicht als Gesamtbild zu komplettieren.
Dazu kommen der Fall des Bankgeheimnisses vom letzten Jahr, weitere Verknüpfungen von Datenbanken, die schon fortgeschrittene Gesundheitskarte , der genetische Fingerabdruck , in naher Zukunft auch noch RFID-Chips (z.B. in Geld, Ausweisen, Implantaten, Fahrkarten, Kleidung, Aufklebern, usw. - Konsumentenverhalten - z.B. was ist in Ihrem Mülleimer?), Videoüberwachung und die rund 80 Millionen Bundesbürger werden immer transparenter.
Schlussendlich wird das alles leider dazu führen, das es eine Umkehr der Beweislast gibt.
Kleiner und Großer Lauschangriff
Ein in diesem Kontext gehöriges anderes, bereits in den Grundzügen verfassungswidriges Gesetz (hierzu wurde 1998 extra Artikel 13 des Grundgesetzes geändert), war und ist der Große Lauschangriff , der eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt hat und bis heute umstritten ist. Hierzu gibt es jetzt eine neuerliche Verfassungsklage, nach dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erneut nicht berücksichtigt wurden.
Heise-Online Meldung vom 07.03.2006: Weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff .
Auszug aus dem deutschen Wikipedia: Kleiner und Großer Lauschangriff
Die Änderung des Artikels 13 des Grundgesetzes in Deutschland im Jahre 1998, mit der die so genannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde, wird umgangssprachlich als Großer Lauschangriff bezeichnet. Er hat eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist bis heute umstritten.
Vom „Großen Lauschangriff“ ist der „Kleine Lauschangriff“ zu unterscheiden. Im Rahmen des Großen Lauschangriffs sind die Polizei und Staatsanwaltschaft befugt, auch die Wohnung als intimsten Bereich des Menschen zu überwachen. Der Kleine Lauschangriff bezieht sich auf Gespräche außerhalb von Wohnungen, also an öffentlichen Örtlichkeiten sowie auch an allgemein zugänglichen Büro- und Geschäftsräumen. Wohnungen in diesem Sinne sind die Bereiche, die der Berechtigte der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte seines Lebens und Wirkens gemacht hat.
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Auch hierzu gibt es bereits Änderungen in den Polizeigesetzen der Länder - ebenso zur Videoüberwachung.
Bisher geltende Rechtsgrundsätze werden ausgehebelt
Es wird dann nicht mehr der bisherige Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten, sondern der Bürger wird mit den über ihn gesammelten Daten mit passend herausgepickten Details oder in ihrer Gesamtheit konfrontiert und muss sich gegenüber den Sicherheitsbehörden rechtfertigen und beweisen, dass die Daten zu dieser Identität nicht stimmen und/oder Identitätsdiebstahl vorliegt.
Das wird leider sehr schwer werden und die "Indizienbeweise" dürften in den meisten Fällen genügen, um Urteile gemäß dem "ersten Anschein" zu sprechen. Erich Mielke wäre sehr, sehr stolz auf so ein europaweites Bespitzelungssystem gewesen.
Leider wurde und wird dieses Thema von den deutschen und europäischen Medien mit Ausnahme der kritischen Berichterstattung des Heise-Verlages praktisch überhaupt nicht thematisiert (haben die alle einen Maulkorb umgehängt bekommen?), sondern nur als einfache Nachricht (wenn überhaupt) verbreitet.
Erst jetzt wachen einige Journalisten, Ärzte, Anwälte und natürlich unsere Volksvertreter auf, die sich wohl dachten, sie als Privilegierte würden davon ausgeschlossen und versuchen über das Deckmäntelchen des Informanten- und Mandantenschutzes von der staatlichen Bespitzelung ausgenommen zu werden - was aber technisch nicht möglich ist.
Unsere derzeitige Justizministerin Brigitte Zypries bastelt schon dazu passend an Gesetzesregelungen (insbesondere erneut an Ergänzungen zum schon rigideren Urheberrecht ), um aus obigen Datensammlungen der Content-Industrie leicht den zivilrechtlichen Zugriff auf die konkrete Person zu ermöglichen, was dann in den meisten Fällen in teuren Abmahnungen und Unterwerfungserklärungen enden dürfte.
Fazit
Wie die Erfahrung lehrt, werden vorhandene technische Möglichkeiten auch immer genutzt und weiter ausgebaut.
Es wird also weitergehen mit der Sammlung und Zusammenführung unserer persönlichen Daten, unserer Neigungen und Schwächen, Bewegungs- und Kommunikationsprofilen, Konsumgewohnheiten, Krankengeschichten, Sozialdaten, Bankdaten usw., wobei unsere Rechte an der informationellen Selbstbestimmung mit jedem einzelnen Gesetzesbaustein weiter ausgehöhlt und untergraben werden.
Auszug aus dem deutschen Wikipedia: Informationelle Selbstbestimmung
Informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil 1983 als Grundrecht anerkannt. Abgeleitet wird es aus der im Grundgesetz anerkannten Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit .
Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (unter B II 1 a) des Urteils). Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe. Einschränkungen des Grundrechts seien zwar möglich, bedürften aber einer gesetzlichen Grundlage. Dabei habe der Gesetzgeber abzuwägen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und dem öffentlichen Informationsinteresse der verarbeitenden Stelle.
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Änderungen in diesem Bereich werden dem Recht auf freie Meinungsäusserung im öffentlichen und privaten Bereich empfindliche Dämpfer aufsetzen und zwecks vorsorglichem Selbstschutz zur Selbstzenzur führen - und das ist sehr wahrscheinlich auch staatlicherseits so gewollt.
Das mag in unserer aktuellen demokratisch aufgestellten Grundordnung bei Auswüchsen noch einigermassen regulierbar sein. Sobald sich hier aber auch nur wenige Nuancen ändern durch eine etwas anders gepolte Regierung, haben unsere derzeitigen Volksverteter und Regierenden die Grundlagen für eine sehr viel totalitärere Gangart des Staates gegenüber seinen Bürgern alle Türen und Toren weit geöffnet. Ganz kritische Stimmen sprechen hier deshalb schon von Ermächtigungsgesetzen .
Lesen Sie auch hier: Jochen Bittner: Denn sie wissen, was wir tun in: Die Zeit (www.zeit.de), 03.03.2005, Nr. 10
Biometrie: Geheimdienste und Polizei erfahren mehr über die Bevölkerung, als die Verfassung erlaubt. Und kaum einer merkt, wie seine Freiheit schwindet
Wo und wie können Sie sich wehren?
Tausende von kleinen und großen Lobbyisten aus allen Wirtschaftsbereichen beinflussen unsere deutschen und europäischen Politiker tagtäglich mit ihren ureigenen ausschließlich wirtschaftlichen Interessen - die selten etwas mit unserem oder dem Gemeinwohl der Bundesrepublik zu tun haben, sondern im Gegenteil für uns als Mensch und Verbraucher eher massivste Nachteile bedeuten.
Machen Sie als Individuum oder in Gruppen Ihrem Abgeordneten und den Parteien ebensoviel Dampf, damit die Gesetzgebeung sich wieder auf den grundgesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zurückzieht. Es kann nicht sein, daß ausschließlich das Bundesverfassungsgericht sich nach der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Änderung erst Monate später auf Anforderung mit dessen Rechtswidrigkeit klärend aus einander setzen muss und teilweise über Jahre nicht verfassungskonforme Gesetze gültig sind.
Media & IT-Service hat hier für Sie zusammengestellt, wo und wie Sie Zugang zu Ihrem Abgeordneten und den Ihnen möglicherweise nahe stehenden Parteien bekommen: Politiker und Parteien im Internet - es kann auch nicht schaden, den eigenen Unmut auch den Abgeordneten und Parteien zu vermitteln, die nicht so auf Ihrer Linie sind. Und vor allem - haken Sie regelmäßig nach, was aus Ihrem Anliegen geworden ist, das tun die Lobbyisten auch.
Wie steht es so schön im Grundgesetz?:
Alle Macht geht vom Volke aus - dann muss das Volk auch Macht zeigen und sich artikulieren!
Prolog
Am 04. März 2006 haben wir aus einem ansteigendem Unwohlgefühl heraus beschlossen, gegenüber der staatlichen Schnüffel- und Kontrollwut zur Vorratsdatenspeicherung mit diesem Artikel zu beginnen, der unbedarfteren Menschen eine aktuelle Übersicht zum IST-Zustand der staatlichen Schnüffelei und dem Verlust der Bürgerrechte geben sollte.
Denn leider ist in den "normalen" Medien dazu nicht viel zu finden und wenn, dann gibt es nur kurze Einzelberichte ohne jeden Zusammenhang mit dem grossen Ganzen. Denn leider muss allen Menschen in Deutschland klar gemacht werden, das diese vielen kleinen Maßnahmen immer nur ein Scheibchen von der Wurst sind, die man uns irgendwann wieder zum Stück vereint auf den Kopf haut.
Inzwischen ist uns klar geworden, dass zu dem Teilaspekt der Vorratsdatenspeicherung eben auch die vielen anderen kleinen und grossen Änderungen zu betrachten sind. Entsprechend vielschichtig ist dieser Artikel in nur 3 Tagen gewachsen und müsste inzwischen den Titel "Deutschland auf dem Weg in den Überwachungsstaat" bekommen - was derzeit nur eine Zwischenüberschrift ist.
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