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 Pressestimmen zur Schnüffelei
An dieser Stelle möchte Media & IT-Service eine kleine (keinesfalls vollständige oder repräsentative) Übersicht über die in verschiedenen Medien aufgefundenen Berichte und Hinweise über die teilweise haarsträubende alltägliche Praxis bei der Gesetzgebung, Erhebung, Speicherung, Nutzung, Auswertung und dem Umgang der über uns gesammelten Daten geben. Ebenso sollen Informationen zur Technik hier plaziert werden. Wieder aktuell wurde die Diskussion wegen der Bombenfunde in deutschen Regionalzügen und möglicherweise geplanten Anschlägen auf Flugzeuge in Großbritanien im Sommer 2006.
Unser am Rad drehende Innenminister (als würdiger Nachfolger von Otto Schily - mit dem etwas spezielleren "Otto-Katalog") scheint zusammen mit seinen Kollegen aus den Ländern kaum noch zu stoppen zu sein in seinem fragwürdigen Übereifer, den Abbau von grundgesetzlich verbürgten Rechten durch die Umkehr des gültigen Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung bis zur Unkenntlichkeit voran zu treiben. Oder dient er gar einer höheren Macht? Es wäre wünschenswert, dass das Bundesverfassungsgericht endlich darum kümmern kann, das vor Jahren ein wegweisendes Urteil gefällt hat - an das sich heutzutage Politiker nicht erinnern können.
Volkszählungsurteil 1983:
"Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."
Quelle: Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 65, 1
Übersicht
Glosse zum Thema
Vorab vielleicht eine kleine, schon etwas ältere Glosse zum Themenbereich zur Einstimmung:
Überwachungswahn hat doch was positives
Pizzabestellung im Jahre 2015:
Pizzamann: "Danke, dass Sie Pizza Hut angerufen haben. Kann ich Ihre ..."
Kunde: "Hi, ich möchte etwas bestellen."
Pizzamann: "Kann ich bitte erst Ihre NIDN haben?"
Kunde: "Meine Nationale ID Nummer, ja, warten Sie, die ist 6102049998-45-54610."
Pizzamann: "Vielen Dank, Herr Schwardt. Sie wohnen in der Rosenstraße 25 und Ihre Telefonnummer lautet 89 568 345. Ihre Firmennummer bei der Allianz ist 74 523 032 und Ihre Durchwahl ist -56. Von welchem Anschluss aus rufen Sie an?"
Kunde: "Hä? Ich bin zu Hause. Wo haben Sie alle diese Informationen her?"
Pizzamann: "Wir sind an das System angeschlossen."
Kunde: (seufzt) "Oh, natürlich. Ich möchte zwei von Ihren Spezial-Pizzen mit besonders viel Fleisch bestellen."
Pizzamann: "Ich glaube nicht, dass das gut für Sie ist."
Kunde: "Wie bitte??!!"
Pizzamann: "Laut Ihrer Krankenakte haben Sie einen zu hohen Blutdruck und extrem hohe Cholesterinwerte. Ihre Krankenkasse würde eine solche ungesunde Auswahl nicht gestatten."
Kunde: "Verdammt! Was empfehlen Sie denn?"
Pizzamann: "Sie könnten unsere Soja-Joghurt-Pizza mit ganz wenig Fett probieren. Sie wird Ihnen bestimmt schmecken."
Kunde: "Wie kommen Sie darauf, dass ich das mögen könnte?"
Pizzamann: "Nun, Sie haben letzte Woche das Buch "Sojarezepte für Feinschmecker" aus der Bücherei ausgeliehen. Deswegen habe ich Ihnen diese Pizza empfohlen."
Kunde: "Ok, ok. Geben Sie mir zwei davon in Familiengröße. Was kostet der Spaß?"
Pizzamann: "Das sollte für Sie, Ihre Frau und Ihre vier Kinder reichen. Der Spaß, wie Sie es nennen, kostet 45 Euro."
Kunde: "Ich gebe Ihnen meine Kreditkartennummer."
Pizzamann: "Es tut mir leid, aber Sie werden bar zahlen müssen. Der Kreditrahmen Ihrer Karte ist bereits überzogen."
Kunde: "Ich laufe runter zum Geldautomaten und hole Bargeld, bevor Ihr Fahrer hier ist."
Pizzamann: "Das wird wohl auch nichts. Ihr Girokonto ist auch überzogen."
Kunde: "Egal. Schicken Sie einfach die Pizza los. Ich werde das Geld da haben. Wie lange wird es dauern?"
Pizzamann: "Wir hängen ein wenig hinterher. Es wird etwa 45 Minuten dauern. Wenn Sie es eilig haben, können Sie sie selbst abholen, wenn Sie das Geld besorgen, obwohl der Transport von Pizza auf dem Motorrad immer etwas schwierig ist."
Kunde: "Woher wissen Sie, dass ich Motorrad fahre?"
Pizzamann: "Hier steht, dass Sie mit den Ratenzahlungen für Ihren Wagen im Rückstand sind und ihn zurückgeben mussten. Aber Ihre Harley ist bezahlt, also nehme ich an, dass Sie die benutzen."
Kunde: "@#%/$@&?#!"
Pizzamann: "Achten Sie lieber darauf, was Sie sagen. Sie haben sich bereits im Juli 2006 eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung eingefangen."
Kunde: (sprachlos)
Pizzamann: "Möchten Sie noch etwas?"
Kunde: "Nein, danke. Oh doch, bitte vergessen Sie nicht, die beiden kostenlosen Liter Cola einzupacken, die es laut Ihrer Werbung zu den Pizzen gibt."
Pizzamann: "Es tut mir leid, aber die Ausschlussklausel unserer Werbung verbietet es uns, kostenlose Softdrinks an Diabetiker auszugeben."
Da bleibt einem doch die Spucke weg - auch ob der Frage, ob es wirklich noch so lange dauert.
Nach neuesten Berichten aus dem Innenministerium soll ein zentrales Melderegister eingeführt werden. Siehe auch Kennziffer für jeden , wo alle Daten eines Bürgers zusammenkommen, gespeichert und für Abfragen bereitstehen - ohne das der Betroffene jemals etwas darüber erfährt, was gespeichert ist und wen es zu welchem Zweck interessiert hat.
Hinweis: Über den Link der Artikelüberschrift gelangen Sie zum vollständigen Originaltext der jeweiligen Quelle.
Überwachung: Innere Sicherheit Artikelsammlung in Die Zeit als "zeitlose" Dokumentation
Gerade nach einem Terroranschlag werden die Forderungen nach stärkerer Überwachung laut. Telefongespräche, SMS, Biometrie - Daten sollen länger gespeichert, europaweit vernetzt und vermehrt gesammelt werden. Wie viel Freiheit braucht die Demokratie? Und wie viel Überwachung braucht sie, um die Bürger zu schützen und besser zu versorgen? Eine Sammlung von ZEIT-Texten - nicht nur zur Terrorbekämpfung, sondern auch zu Patienten- und Kundendaten
Anmerkung: Die ZEIT bietet hier eine sehr gute Zusammenfassung eigener Artikel zum Thema. Auch für diejenigen, die immer noch meinen, sie hätten nichts zu verbergen. Denn inzwischen geht uns der Staat direkt an die Wäsche.
Presseberichte
Innenministerium: Erster erfolgreicher Datenabgleich von DNA-Daten (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 01.07.08
Als "gelungenen Auftakt zum Austausch von Daten" haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der niederländische Justizminister Ernst Hirsch-Ballin einen Abgleich der DNA-Fahndungsdaten beider Länder bezeichnet. Er soll zu einem maßgeschneiderten automatisierten Datenaustausch ausgebaut werden. Schäuble hatte Anfang vergangenen Jahres die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft forciert .
In dessen Rahmen sollen Ermittler in den angeschlossenen Ländern DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher austauschen und die entsprechenden Datenbanken vernetzen können.
Anders als die auf Fahndungserfolge hoffenden Politiker sehen Bürgerrechtlicher die Praxis des DNA-Abgleichs wie den Aufbau einer verknüpften Superdatenbank mit Unbehagen.
Besonders problematisch kann das Verfahren sein, wenn es mit DNA-Beständen durchgeführt wird, die aus anderen Gründen angelegt wurden. Verwiesen wird dabei auch auf die aktuelle schwedische Diskussion, wo Sicherheitsbehörden in Zukunft Zugriff auf die Blutproben aller seit 1975 geborenen Bürger haben sollen. Allerdings hat Schweden bislang nicht den Prümer Vertrag ratifiziert.
Anmerkung: In diesem Zusammenhang ist sicher die folgende Stellungnahme der brandenburgischen Datenschützerin zum so genannten Neugeborenenscreening sehr interessant, das in Deutschland seit den letzten 35 Jahren an praktisch jedem Neugeborenen durchgeführt wird. Die dabei abgenommenen Blutproben werden nämlich nicht vernichtet, sondern aufbewahrt. Das könnte die Grundlage für eine deutsche DNA-Datenbank sein.
Textauszug: Seit Jahrzehnten wird in Deutschland bei etwa 98% aller neugeborenen Kinder ein so genanntes Neugeborenen-Screening durchgeführt. Dabei wird dem Kind Blut aus der Ferse entnommen, auf Testkarten aus Filterpapier aufgetropft und in einem Labor auf angeborene Krankheiten untersucht, die ohne rechtzeitige Behandlung zu einer schweren geistigen und körperlichen Behinderung des Kindes bis hin zum Tod führen würden. Nach der Analyse der Blutprobe verbleibt ein Blutrest im Teststreifen, der nicht vernichtet, sondern aufgehoben wird. Auf Grund dieser Verfahrensweise existieren bereits riesige Archive von Restblutproben unserer Bevölkerung, aus denen noch Jahre nach der Blutentnahme persönliche Gesundheitsdaten, einschließlich des genetischen Codes, ermittelt werden können. Die Errichtung einer gesamtdeutschen Gendatei ist also potenziell möglich.
Die Notwendigkeit dieser Vorsorgeuntersuchung zum rechtzeitigen Erkennen gesundheitlicher Risiken für das Kind steht außer Frage. Datenschutzrechtlich problematisch erscheint jedoch die zurzeit praktizierte nahezu unbegrenzte Archivierung der Filterkarten mit den Restblutmengen. Bei ihnen handelt es sich ohne Zweifel um eine personenbezogene Datensammlung. In einem bundesweiten Vergleich haben die Datenschutzbeauftragten der Länder festgestellt, dass es hierzu keine einheitliche Verfahrensweise gibt. Eine gesetzliche Legitimation für die Aufbewahrung der Restblutproben fehlt gänzlich.
Die bisherige Praxis beim Neugeborenen-Screening genügte nicht den Grundsätzen des Datenschutzrechts. Insbesondere bedarf es für die Durchführung der Blutuntersuchung einer informierten Einwilligung der Eltern. Die Restblutproben dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden, weil sonst eine Datenbank über die gesamte Bevölkerung bestünde, die auch für genetische Analysen genutzt werden könnte. Änderungen zur datenschutzgerechten Durchführung des Neugeborenen-Screenings sind uns zugesagt worden.
FBI will mehr private Daten von EU-Bürgern (tpa/Telepolis) in Heise Online vom 29.06.08 Bankdetails und Reisedaten - solche Daten über EU-Bürger wollen US-Behörden legal abgreifen. Ein entsprechendes Abkommen verhandeln laut "New York Times" EU und USA seit Monaten. Status: "fast abgeschlossen", zitiert die Zeitung aus einem US-Regierungsdokument.
Die Europäische Union steht kurz vor dem Abschluss eines Abkommens mit den USA, das dem FBI künftig Einblick in die Internet- und Kreditkartennutzung und das Reiseverhalten von EU-Bürgern gewähren würde. Einer aktuellen Meldung des Guardian zufolge, dem Details aus einem entsprechenden Bericht von EU- und US-Unterhändlern bekannt sind, sollen die Verhandlungen über den Datenaustausch weit fortgeschritten sein – trotz jahrelangem Widerstand seitens europäischer Länder "mit strengeren Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre".
Laut dem Bericht harrt ein strittiger Punkt noch der Lösung: die Frage, inwiefern EU-Bürger die amerikanische Regierung im Falle eines Missbrauchs persönlicher Daten gerichtlich belangen können. Auch über eine andere heikle Angelegenheit hat man sich offenbar noch nicht geeinigt: Welche "angemessenen Grenzen" die amerikanischen Behörden daran hindern sollen, weitere Informationen über Religion, politische Meinung und das intime Leben eines EU-Bürgers einzuholen.
Anfang des Jahres war bekannt geworden , dass das FBI zusammen mit verbündeten Staaten der USA, wie Großbritannien, Australien und Kanada, eine internationale biometrische Datenbank einrichten will. Das Projekt konzentriert sich jedoch auf "international bekannte Terroristen und Kriminelle", "Schwerkriminelle und verdächtige Terroristen" sowie Kriminelle mit internationalen Verbindungen und Personen, die in Terrorermittlungen verwickelt sind.
Was die europäische Seite angeht, so wäre der Zeitpunkt für eine Unterzeichnung jetzt günstig, schreibt die Zeitung, solange noch die Mitgliedsländer und nicht auch das EU-Parlament beteiligt werden müsste. Vom EU-Parlament hieße es, dass es der amerikanischen Anti-Terror-Politik skeptischer gegenüberstehe. Laut Reformplänen der EU soll das europäische Parlament im nächsten Jahr neue Befugnisse erhalten, ob sie allerdings dazu reichen, solche Datenaustausch-Abkommen zu stürzen, ist fraglich.
Klar dürfte aber sein, dass das irische Nein zum Vertrag von Lissabon die angesprochenen Zeitpläne durcheinander gebracht hat.
Anmerkung: Leise, still und heimlich hinter dem Rücken von Bürgern und Parlamenten werden hier weiter Orwellsche Szenarien aufgebaut. Was hat das noch mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun?
CDU/CSU will BKA-Gesetz zügig verabschieden (dpa)(ps/c't) in Heise Online vom 28.06.08
Die Innenexperten der CDU/CSU-Landtagsfraktionen haben gefordert, das umstrittene Gesetz über die erweiterten Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Terrorabwehr zügig zu verabschieden. Das Gesetz sei überfällig, denn der internationale Terrorismus mache nicht an den Ländergrenzen halt, heißt es einem Papier, das die Innenpolitischen Fraktionssprecher zum Abschluss ihrer Konferenz in Schwerin am Samstag veröffentlichten.
Die Experten der Union sprachen sich auch für die umstrittenen Online-Durchsuchungen sowie die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen aus. Weiter hieß es, der Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen habe zu keinem Anstieg von Straftaten geführt.
Anmerkung: Es ist wohl müssig darauf hin zu weisen, dass viele im Raum Berlin-Brandenburg da ganz andere Erfahrungen zu haben - zumal die Polizeikräfte weiter massiv ausgedünnt werden. Dagegen steht vollkommen im Gegensatz eine irrationale, hyperaktive Kontroll- und Schnüffelkultur durch Schäuble & Friends, die jegliche Aktivität eines Bürgers aufzeichnen, durchsuchbar und auswertbar machen will und noch dazu diese gesammelten Datenbestände auch noch mit der EU und den USA abgleichen und austauschen will. Begrifflichkeiten wie Datenschutz oder informationelle Selbstbestimmung scheinen Geschichte zu sein. Soviel Terroristen kann es gar nicht geben, wie hier Bürgerrechte bis auf die Basis des Grundgesetzes ausgehebelt und zerstört werden.
Datenaustausch-Abkommen: EU und USA verhandeln Schnüffelpakt lis in Spiegel Online vom 28.06.08 Bankdetails und Reisedaten - solche Daten über EU-Bürger wollen US-Behörden legal abgreifen. Ein entsprechendes Abkommen verhandeln laut "New York Times" EU und USA seit Monaten. Status: "fast abgeschlossen", zitiert die Zeitung aus einem US-Regierungsdokument.
New York - Es geht um sensible Informationen wie Kreditkartenabrechnungen, Reisegeschichte und Internet-Nutzung. Vertreter von EU und US-Regierung verhandeln laut einem Bericht der "New York Times" über ein Abkommen, das klar regelt,
welche Details Unternehmen in der EU an US-Behörden weitergeben dürfen, wann sie das müssen und welche Datenschutzstandards gelten.
Anmerkung: Wer nun meint, das wäre ja alles nicht so schlimm und er hätte ja nichts zu verbergen, sollte bedenken, das inzwischen Banktransferdaten (SWIFT), Flugpassagierdaten und sehr wahrscheinlich die Meldedaten und spezifische Sondermerkmale übermittelt werden sollen bis hin zu Eßgewohnheiten, Religion und Sexualpraktiken. Dazu passt hervorragend, das die Bundesregierung angeblich überhaupt nichts von derartigen Verhandlungen weiß obwohl Schäuble für die EU schon fleissig verhandelt, wie die folgende Meldung zeigt:
EU/USA: "Datenschutz" statt "Datenaustausch" (tpa/Telepolis) in Heise Online vom 10.07.08
In der Antwort auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz (FDP) teilt die Bundesregierung mit, dass ihr "Pläne eines Abkommens der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika, nach dem amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) Einblick in die Internet-und Kreditkartennutzung sowie das Reiseverhalten der Bürgerinnen und Bürger der EU ermöglicht werden soll, (...) nicht bekannt sind".
Die FDP-Bundestagsabgeordnete wollte von der Bundesregierung wissen, welche Haltung sie zu dem geplanten Abkommen der EU mit den Vereinigten Staaten vertrete, das dem amerikanischen FBI Einblicke in die Internet- und Kreditkartennutzung sowie das Reiseverhalten der Bürgerinnen und Bürger der EU ermöglichen soll. Weiter fragte Piltz danach, wie ein solches Abkommen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Rechtsschutz von EU-Bürgern gegenüber US-Stellen vereinbar sei.
Die Bundesregierung weiß, wie aus ihrem Antwortschreiben hervorgeht, nach ihren Angaben nichts von einem transatlantischen Abkommen über einen Datenaustausch zwischen den USA und EU-Ländern, von dem erst am Dienstag durch die Washington Post weitere Details verbreitet wurden (siehe "USA und EU-Länder wollen mehr Daten austauschen") .
Pressemeldungen über Pläne eines Abkommens, das Ermittlungsbehörden derartige Einblicke gewähre, so die Bundesregierung, seien "inhaltlich z.T. unzutreffend". Richtig sei dagegen, dass die EU und die USA in Vorgesprächen für ein gemeinsames "Datenschutzabkommen" stünden.
Zentrales Melderegister: Schäuble verprellt SPD und Opposition löh/AFP/AP in Focus Online vom 27.06.08 In der großen Koalition bahnt sich Streit um das zentrale Melderegister an. Die SPD will sich bei den Plänen von Innenminister Schäuble querstellen.
Laut Innenministerium sollen die rechtlichen Grundlagen für ein Bundesmelderegister durch ein Bundesmeldegesetz geschaffen werden. Dazu legte das Ministerium Anfang Mai einen Referentenentwurf vor, der sich zurzeit in der Ressortabstimmung befindet. Die Arbeit an dem Gesetz geht zurück auf Änderungen durch die Föderalismusreform I, durch welche die Kompetenz für das Meldewesen von den Ländern auf den Bund übertragen wurde.
Ziel des geplanten zentralen Melderegisters ist demnach unter anderem „die Versorgung der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen durch regelmäßige Datenübermittlungen“.
„Datensammlungswahn des Staates“ Zypries betonte, es gebe „noch Gesprächsbedarf zu diesem Vorhaben, weil ich noch nicht überzeugt bin, dass wir ein Bundesregister in dieser Form brauchen“. Die Kommunen führten Melderegister, manche Bundesländer verfügten zudem über Landesmelderegister, und teilweise gebe es auch schon länderübergreifende Meldeportalverbünde. „Bevor wir nun ein weiteres Melderegister auf Bundesebene schaffen, müssen wir sorgfältig prüfen, ob das, was dieses zentrale Bundesregister leisten soll, möglicherweise durch die vorhandenen Register leistbar ist, welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie man am besten vermeiden kann, dass es zu weiteren Mehrfachspeicherungen derselben Datenbestände auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen kommt.“
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) „ein weiteres Puzzlestück im Datensammlungswahn des Staates“. Der Bürger dürfe „nicht zur Nummer werden“. Linken-Fraktionsvorstandsmitglied Petra Pau mahnte, immer mehr Daten würden gesammelt, zentralisiert und verknüpft. „Das ist das Gegenteil von Datenschutz. Und Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz.“ Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte, Schäubles „Sammeltrieb“ kenne keine Grenzen. Der Innenminister wolle „im Datenmeer schwimmen“. „Der zentralisierte Zugriff auf möglichst viele persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger ist das Ziel.“
Datenschützer kritisiert ELENA (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 25.06.08
Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat das Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) scharf kritisiert. Dieses Verfahren soll heute vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Mit ELENA werde nicht der schönen griechischen Göttin gehuldigt, sondern eine hässliche, datenschutzwidrige Großdatenbank in die Welt gesetzt, heißt es in der Stellungnahme des Datenschützers. Weichert kritisiert die Speicherung auf Vorrat, die nicht allein beim Beantragen von Sozialleistungen genutzt werden könnte.
Auch andere Behörden, allen voran die Finanzämter, könnten sich für die Datensammlung interessieren, wenn sie einmal in der Welt ist. Kritisch sei dabei der Datenzugriff ohne Kenntniss der Betroffenen. "Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett – den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend – nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hochsensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist.
Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben", heißt es in der Begründung von Weichert, warum das ELENA-Gesetz abgelehnt werden sollte.
Die erneut einsetzende Debatte um ELENA, die einstmals unter dem Namen "Jobcard" geführt wurde, bekommt aktuell neue Nahrung durch die gleichzeitig anlaufende Reform der Unfallversicherung, die das Bundesarbeitsministerium betreibt und die morgen auf der Tagesordnung steht. Arbeitsminister Olaf Scholz will ein Verfahren zur individuellen Zeitdatensammlung einführen, das die Unfallversicherungen entlasten soll.
Anders als bisher sollen Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht mehr pauschal melden, sondern individuell erfassen, speichern und an die Krankenversicherung berichten. Von dort aus sollen die Individualdaten an die Rentenversicherung (die im ELENA-Verfahren eingebunden ist) und schließlich an die Unfallversicherung weitergeleitet werden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung laufen die Arbeitgeber gegen diese "Stechuhr für alle" Sturm,
weil der Verwaltungsaufwand für die individuelle Zeitdatenspeicherung sehr hoch sein soll. In jedem Fall würde er die Unfallversicherungen nur wenig entlasten. Sollte das "Konjunkturprogramm für die Hersteller von Zeiterfassungssystemen" (FAZ) kommen, könnte die Gefahr bestehen, dass die solchermaßen anfallenden Arbeitszeitdaten auch für ELENA-Meldungen benutzt werden.
Anmerkung: Diese Karte soll zukünftig auch beim beantragen jedweder Sozialleistung zur Abfrage herangezogen werden, um Einkommensverhältnisse sofort überprüfen zu können.
Verfassungsgericht stemmt sich gegen den gläsernen Autofahrer (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 11.03.08
Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus.
Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.
Die Lizenzen zur Massenkontrolle schienen den Verfassungsrichtern schon bei der Verhandlung im Herbst handwerklich schlampig gearbeitet zu sein. Ein Phänomen, das die Karlsruher Richter bei vielen Landesgesetzen beobachten müssen.
Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel – dieses Verdikt traf kürzlich auch erst das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit seiner für nichtig erklärten Erlaubnis heimlicher Online-Durchsuchungen sowie
2005 etwa die Regelung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen. Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist inzwischen empört: "Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen."
Wie die Rundum-Überwachung funktioniert Annette Berger in Financial Times Deutschland vom 11.03.08
Nummernschilder werden gefilmt, Telefon- und E-Mail-Daten gespeichert. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Massenkontrolle von Autofahrern als verfassungswidrig eingestuft. FTD-Online zeigt, wo noch überwacht wird - und was noch kommen könnte.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA ist nicht nur die Angst vor Terror in der westlichen Welt gewachsen, sondern auch das Ausmaß, in dem Staaten Informationen über ihre Bürger sammeln und auswerten. Deutschland scannt fleißig mit. Unsere Übersicht erklärt, mit welchen Methoden geschnüffelt wird und wen es am meisten trifft.
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 27.02.08
Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz , das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt .
Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert. Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu", erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Verkündung des Grundsatzurteils am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.
Mittelbar richtet sich das Urteil zugleich gegen das heftig umstrittene Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dem Bundeskriminalamt (BKA) neue weitgehende Kompetenzen zur Terrorabwehr einzuräumen. Dabei geht es neben einer Ausweitung des großen Lauschangriffs oder der Telekommunikationsüberwachung insbesondere um die von BKA-Chef Jörg Ziercke eindringlich angemahnte Befugnis für den Einsatz eines so genannten Bundestrojaners .
Anmerkung: Herzlichen Dank nach Karlsruhe an die Gralshüter des Grundgesetzes, die offensichtlich nötig sind, um durchgeknallte Politiker in ihre Schranken zu verweisen, aber trotzdem weiterhin der Meinung sind, das sie alles richtig machen.
Kennziffer für jeden Kai Biermann in Die Zeit vom 22.02.08 Die Bundesregierung plant ein neues Meldegesetz. Die Folge wäre eine Riesendatei, die über jeden Deutschen sehr viel weiß.
Der deutsche Staat möchte gern genauer wissen, wo sich seine Bürger so rumtreiben, und sie im Zweifel finden können, so schnell wie möglich. Ein verständliches Interesse. Denn bisher weiß er nicht einmal genau, wie viele Bürger er überhaupt hat. Die sogenannten Meldedaten werden dezentral erfasst, jedes Bundesland, jede Kommune hat eigene Behörden dafür.
Doch das Meldewesen ist aufgrund der Föderalismusreform nun allein in der Hoheit des Bundes, er macht die Gesetze. Und er will jetzt erstmals ein einheitliches Melderecht für das ganze Land schaffen.
Kritikern stellen sich bei dem Gedanken daran die Nackenhaare auf. "Datenmoloch" nennt zum Beispiel der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Projekt. Und fürchtet letztlich die Einführung einer eindeutigen Personenkennzahl für jeden Bürger, wie es sie in der DDR gab.
Na und, ließe sich einwenden. Ist es denn schlimm, wenn jeder nicht nur einen Namen sondern auch noch eine Nummer hat? Ja, ist es. Menschen werden immer dann zur Nummer, wenn sie jederzeit eindeutig identifizierbar sein sollen. Solche Personenverzeichnisse oder Matrikel gibt es in Deutschland längst: Universitäten, Sozialversicherung, Bundeswehr – jede Einrichtung vergibt für ihre Mitglieder Matrikelnummern. Bisher jedoch gelten diese nur für einen begrenzten Bereich und Zweck.
Die sogenannte Steueridentifikationsnummer war vor einem halben Jahr der erste Versuch, diese Idee auf alle Einwohner des Landes auszuweiten.
Auch für das neue Melderegister. Denn die Datenmengen, die künftig beim Bundesverwaltungsamt vereint werden sollen, sind beeindruckend. Nicht unbedingt aufgrund ihrer Zahl, auch wenn es fast 30 Punkte sind, die die Liste umfasst, darunter beispielsweise frühere Anschriften, das Datum einer Hochzeit oder der Geburtstag des Lebenspartners.
Wichtiger ist die Vernetzung, die mit der Riesendatei erreicht werden soll. Denn sie enthält auch Informationen über die Wählbarkeit und somit das Wahlregister, das Passregister samt Gründen, warum Pässe eventuell nicht ausgestellt werden dürfen, die Datenbanken des Bundeskriminalamtes zu Waffenscheinen und Sprengstofferlaubnissen, die der Kreiswehrersatzämter über geleistete Wehr-, oder Zivildienste und – wichtigste Quelle von allen – die Steuerdaten.
Es ist der letzte Punkt, der Datenschützern besondere Sorgen macht. In Paragraf 3, Absatz 2 des geplanten Bundesmeldegesetzes heißt es, gespeichert würde auch "die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung". Das ist die Steuer-ID – eine Nummer, die seit Juli 2007 jedem Deutschen bei seiner Geburt verliehen wird und die er lange über seinen Tod hinaus behält.
Mit ihrer Aufnahme in das Melderegister wird eine Befürchtung wahr, die schon bei der Einführung geäußert wurde: Dass es nicht nur darum geht, mit ihr Steuerverfahren zu vereinfachen, sondern dass sie letztlich zu einem eindeutigen Personenkennzeichen werden könnte. Zwar wird die Steuer-ID genau wie Daten über Wählbarkeit oder Waffenbesitzkarten nicht jedem zugänglich sein und gesondert von den übrigen Meldedaten gespeichert. Oder, wie es auf Nachfrage aus dem Innenministerium heißt, "einer strengen Zweckbindung unterworfen" und "ausschließlich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt".
"Vorgaben aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum Verbot eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens" würden dabei beachtet, ist man im Innenministerium überzeugt.
Anmerkung: Ja Herr Schäuble - ich weiss. Die Erde ist eine Scheibe und war noch niemals rund.
Gastbeitrag: Die vermeintliche "Sicherheitspolitik" schafft Unsicherheit Malte Spitz, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Patrick Breyer in Süddeutsche Zeitung vom 09.02.08
Eine Sicherheitspolitik, die sich an Wünschen, Befürchtungen und Innenansichten von Sicherheitsbehörden orientiert, kann keinen besseren Schutz vor Kriminalität bewirken, sondern spült nur Steuergelder in die Taschen der Sicherheitsindustrie.
Der Ausweg aus dieser verhängnisvollen Entwicklung wird nun ausgerechnet in einer Änderung unseres Grundgesetzes gesehen, dem letzten die Paragrafenflut aus Berlin noch mäßigenden Damm.
Frau Zypries beispielsweise spricht sich für ein neues Grundrecht aus, das Vorgaben "für die Abwägung zwischen der Vertraulichkeit der Daten und den Sicherheitsinteressen des Staates" machen soll. Eine solche Einschränkungsklausel würde aber die Gefahr in sich bergen, dass auch noch die letzten absolut geschützten Rückzugsräume einer politischen Abwägung zum Opfer fallen, bei der die eine der beiden Wagschalen aus Blei zu bestehen scheint.
Eine Sicherheitspolitik, die sich anstelle von empirisch gewonnenen Fakten an Wünschen, Befürchtungen und Innenansichten von Sicherheitsbehörden orientiert, kann keinen messbar verbesserten Schutz vor Kriminalität bewirken, sondern spült nur Steuergelder in Millionenhöhe in die Taschen der Sicherheitsindustrie und ebnet den Weg für weitere Personaleinsparungen bei der Polizei. Projekte zur Kriminalprävention, deren Wirksamkeit erwiesen ist, sind in den letzten Jahren kaputtgespart worden.
Überhaupt nicht angegangen wird die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürger, denen von Politik und Medien eine überzogene Vorstellung der Kriminalitätswirklichkeit vermittelt wird.
Schäubles neue Pläne empören die Opposition (Stefan Krempl)(vbr/c't) in Heise Online vom 16.01.08
Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, seinen bereits an sich heftig umstrittenen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) weiter aufzubohren und den Abhörschutz für so genannte Berufsgeheimnisträger endgültig abzuschaffen, hat bei Linken und Grünen zu empörten Reaktionen geführt.
"Wenn nun auch Geistliche, Abgeordnete und Verteidiger abgehört werden sollen, dann ist das ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln", monierte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth. Der CDU-Politiker nehme bewusst in Kauf, "dass hier elementare Vertrauensverhältnisse zerstört werden".
Auch bei Journalisten, Ärzten oder Anwälten würde der ohnehin löchrige Schutz weiter abgebaut, indem selbst die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen entfalle. Roths Gegenappell: "Kirchen, Anwaltskanzleien, Abgeordnetenbüros, Arztpraxen und Redaktionsräume müssen Schäuble-freie Zonen bleiben."
"Ein Staat, in dem alle verdächtig sind, ist selbst verdächtig" (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 02.01.08
Die Proteste gegen die am gestrigen Dienstag in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten dauern auch im neuen Jahr an. Nach Hamburg stehen nun Trauermärsche über die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Nutzerspuren und den damit verknüpften Verlust der Privatsphäre auch in Kassel, Frankfurt und München an. Dabei wird von Bürgerrechtlern jeweils der Sarg als Symbol für den Abbau von Grundrechten durch die Innenstädte getragen, der bereits in der Hansestadt zum Einsatz kam.
Laut dem Veranstalter der Kundgebungen, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , soll der Totenschrein bereits am heutigen Mittwoch in Kassel eintreffen, wo die Demonstration um 16 Uhr am Königsplatz starten soll.
Treffpunkt für die Teilnehmer des darauf folgenden Trauerzugs in Frankfurt am Main am Donnerstag ist um 19 Uhr am Paulsplatz, von wo aus es durch die Zeil zur Konstablerwache geht. Neben dunkler Trauerkleidung empfiehlt der Arbeitskreis das Mitbringen von Fackeln oder Grablichtern.
"Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke (dpa)/(hos/c't) in Heise Online vom 29.12.07
Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."
Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben.
Insbesondere die Musikindustrie , aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie in Focus.
Anmerkung: Frau Zypries schiesst mal wieder ihre Nebelkerzen ab. Daten werden gesammelt, um sie zu nutzen, aber nicht um sie brach liegen zu lassen! Da drängen sich förmlich die folgenden Fragen auf:
- Warum die Erweiterung auf 'Mittels Telekommunikation begangene Straftaten', die nach dem Gesetzestext wirklich alles sein dürfen?
- Wie lange wird es dauern, bis die Verbindungsdaten genutzt werden, um Steuerflüchtlinge, Schwarzarbeiter und Sozialhilfeempfänger zu jagen und zu überwachen?
- Wie lange dauert es, bis ein einziges kleines korruptes Glied in der Kette beschließt, mit den Daten einen Reibach zu machen? Das kann ein Polizist sein, vielleicht ists aber auch nur ein Mitarbeiter beim Provider - der Markt für solche Informationen war nie größer...
- Wie lange dauert es, bis die Daten zur Massenrasterfahndung genutzt werden und wir medienwirksame, aber allem Anschein nach wenig erfolgreiche Aktionen ala Himmel jede zweite Woche zu Gesicht bekommen?
- Warum wurde im Vorfeld immer so viel in der Diskussion ausgelassen bzw. falsch dargestellt? Stichworte: Nur bei schweren Straftaten, Umsetzen der Mindestanforderungen, Recht auf informationelle Selbstbestimmung etc.
- Schließlich und endlich: Es kann niemand erklären, warum wir eine Maßnahme vornehmen, die schlichtweg nicht dazu geeignet sein kann, Terroristen zu fangen? Oder wenigstens keine, die des Lesens und Googelns fähig sind? Ist die VDS nur die nötige Vorstufe zur Onlinedurchsuchung oder stehen doch einer bis mehrere der oberen Punkte im Vordergrund?
Vorratsdatenspeicherung: Der gläserne Patient Dr. Magnus Heier in Spiegel Online vom 27.12.07 Kinderpornos, Waffen, Drogen - das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Neujahrstag in Kraft tritt, soll die Verbrecherjagd im Internet erleichtern. Doch die Fahnder können auch die Krankheiten von Patienten ermitteln.
"Sie haben Krebs." Bekommt ein Patient in einem Arztgespräch eine Diagnose, möglicherweise über eine schwere Krankheit, geht er in der Regel sofort auf die Suche nach Informationen: am Kiosk, am Telefon, vor allem aber im Internet. Dort stoßen Patienten beispielsweise auf Selbsthilfegruppen, lesen die Informationsseiten von Universitäten, fahnden nach einem guten Arzt, finden Empfehlungen über Medikamente und bestellen Bücher.
Sie beschaffen sich jede Information, die verfügbar ist. Und sie werden möglicherweise auch noch telefonisch eine lokale Selbsthilfegruppe kontaktieren – eine der effektivsten Hilfen bei schweren Krankheiten.
Ein Patient hinterlässt so eindeutige Spuren im Internet. Ein Fahnder, der dank des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auf die Verbindungsdaten zugreift, weiß zwangsläufig von Diagnosen und Krankheiten.
Sobald der Patient eine E-Mail an eine Sprechstunde, an einen Buchversand, an eine Selbsthilfegruppe schickt, lässt sich diese Spur verfolgen. Damit können die Fahnder vermuten, dass der Besitzer des Computers, sein Partner oder eines seiner Kinder unter einer bestimmten Krankheit leiden. Und bei Telefongesprächen, etwa mit ärztlichen Spezialisten oder mit Selbsthilfegruppen ist es noch eindeutiger: Der Kontakt etwa mit einem Spezialisten für Sexualdelikte oder ein Gespräch mit den Anonymen Alkoholikern wird ein halbes Jahr lang gespeichert.
Das zweite Problem ist der Computer des Arztes. Auf dessen Festplatte sind Arztbriefe, Laborwerte, Untersuchungen, psychologische Einschätzungen und Daten der Krankenkasse gespeichert. In der Regel ist der Rechner online. Nordrhein-Westfalen erlaubt dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf Arztrechner.
Ob er bundesweit erlaubt sein wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht vermutlich im Frühjahr. Damit könnten staatliche Organe im Detail sehen, wie es um Körper und Geist der Bürger bestellt ist. Arztgeheimnis hin oder her – der Bürger wird zu einem gläsernen Patienten.
Anmerkung: Und mit den Patientendaten der Gesundheitskarte wird das alles noch potentiell schlimmer. Obiges ist allerdings nur ein kleiner Teilaspekt, der sich beliebig auf alle Lebensbereiche ausweiten lässt - und verdeutlicht, dass es nie - wirklich nie - um Terroristen gegangen ist, sondern immer nur um die Bespitzelung der eigenen Bürger in Deutschland und der gesamten EU.
Musikindustrie fordert EU-weites Filtern des Internetverkehrs (jk/c't) in Heise Online vom 22.12.07
Die Internationale Föderation der Phonographischen Industrie (IFPI ) hat eine neue Debatte in Brüssel über das Blockieren von Protokollen für Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) und das Filtern von Inhalten durch Internetprovider entfacht.
Das EU-Parlament arbeitet derzeit unter der Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono an einem Bericht über die Förderung der Kulturwirtschaft. Die Lobbyvertretung der Musikindustrie hat diese Chance genutzt, um in einem "Optionspapier" einmal mehr auf die unzureichende Kooperation der Zugangsanbieter sowie auf technische Möglichkeiten im Kampf gegen Raubkopien hinzuweisen. Die konservative spanische Abgeordnete und frühere Kulturministerin ihres Landes, Pilar del Castillo Vera, hat daraufhin gefordert, dass die Provider "Filtermechanismen installieren sollen, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern".
Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF ) ist strikt gegen eine solche Forderung. In einem offenen Brief (PDF-Datei) an die Mitglieder des Kulturausschusses warnt die Bürgerrechtsorganisation eindringlich davor, derartige Maßnahmen zu erwägen.
Sie betont dabei, dass gerade Künstler selbst oder Lehrer von pauschalen Filtermaßnahmen mit am härtesten betroffen wären. Da die IFPI jegliche "unlizenzierten" Dateien aus dem Verkehr gezogen wissen wolle, wären davon auch eigentlich erlaubte Privatkopien, wissenschaftliche Arbeiten mit Zitaten, Parodien, Collagen oder Schulmaterialsammlungen betroffen.
Generell kritisiert die EFF einen allgemeinen Filteransatz zudem als Zensurmaßnahme, die der Gesellschaft als ganzer schade. Jedes westliche Land, das ein entsprechendes zentrales Kontrollsystem für Inhalte jeglicher Art installiere und somit die private Kommunikation seiner Bürger durchstöbere, würde einen gefährlichen Präzedenzfall und ein "gefährlich mächtiges Werkzeug" schaffen, dessen Missbrauch vorgezeichnet sei.
Selbst wenn die Lobbyisten der Musikindustrie die potenziellen schweren Kollateralschäden aus den Augen verloren hätten, dürfte das den europäischen Bürgern und ihren gewählten Volksvertretern nicht passieren.
Das EU-Parlament selbst hatte sich 2002 entschieden gegen Ansätze zur Webzensur und die Sperrung einzelner Webseiten ausgesprochen , da sonst unter anderem eine "Fragmentierung des Internetzugangs" sowie auch eine Blockade erlaubter Inhalte drohe.
SPD-Innenpolitiker kündigt Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 17.12.07
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy , hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag.
Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden. Mit einem klaren "Nein" aus Karlsruhe zu verdeckten Online-Durchsuchungen rechnet Edathy folglich nicht. So könnte die große Koalition dem Bundestrojaner noch im ersten Halbjahr 2008 Flügel verleihen.
Auch bei der umstrittenen Frage einer möglichen Lockerung der Regeln für den großen Lauschangriff zeigte sich Edathy im Einklang mit alten CDU-Forderungen. Danach soll ein Richterband mitlaufen, sobald die Intimsphäre der Belauschten berührt wird. Die Auswertung soll nur im Beisein eines Richters erfolgen. Das Urteil aus Karlsruhe zur akustischen Wohnraumüberwachung sieht nach Expertenansicht jedoch bereits ein Erhebungsverbot von Informationen aus dem Kernbereich der Privatheit.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums wies die Ansicht Edathys daher eilig als dessen "Privatmeinung" zurück, die mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen sein. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte die Äußerungen ihres SPD-Kollegen ebenfalls: "Es kommt offenbar, wie es zu erwarten war: Wieder einmal gibt die SPD in einer zentralen Bürgerrechts-Frage klein bei."
Anmerkung: Da nunmehr auch Herr Struck gleiches verkündete und insbesondere ein Herr Wiefelspütz immer schon dafür war (auch ohne Terrorismusbekämpfungsansatz), stellt sich die Frage, was die SPD von der CDU dafür bekommt, wieder einmal umzufallen.
"Wer hat uns verraten, Sozialdemokraten" hat sich erneut bestätigt für die Bürger.
Klage gegen Fingerabdrücke in Reisepässen (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 14.12.07
Der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen, da er vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht.
Mit der Klage gegen die Ordnungsbehörde der Stadt Bochum möchte der Jurist erreichen, dass ihm die Meldestelle entgegen eines Ablehnungsbescheids aus der ersten Novemberwoche einen Reisepass ohne eingescannte Aufnahmen von Fingerabdrücken erteilt.
In der Klageschrift (PDF-Datei) verknüpft Schwarz die Zwangsmaßnahme mit dem "Idealbild" des gläsernen Bürgers,
welches nicht zuletzt der Staat anstrebe, und zitiert dabei aus der Fachliteratur: "So wird der Mensch maschinenlesbar, nehmen George Orwells düstere Visionen vom überwachten Menschen reale Konturen an."
Bezogen auf den neuen Vorstoß zur Volksdaktyloskopie durch die EU und den Gesetzgeber hierzulande gibt der Jurist weiter zu bedenken, dass die Verknüpfung biometrischer Daten wie der Fingerabdrücke mit einer natürlichen Person eine Verknüpfung darstelle,
die über den eigentlichen Einsatzzweck etwa der Authentifizierung hinaus bestehe und technisch auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden könne. Deswegen habe der Gesetzgeber 1986 unter dem Eindruck des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1983 noch festgehalten,
dass der Pass "weder Fingerabdrücke noch verschlüsselte Angaben über die Person des Inhabers enthalten darf". Dieses Verbot sei spätestens mit dem vom früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausgehandelten zweiten Anti-Terrorpaket hinfällig geworden.
Mogelei im Parlament Reinhard Jellen in Telepolis vom 03.12.07
Wie die Ausweitung der Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen den Bundestag ohne Debatte passierte
Wie bringt man eine brisante Gesetzesänderung durch, von der man befürchten muss, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition und in den Medien eingehend kritisiert wird? Ganz einfach:
Man verknüpft sie mit einer anderen umstrittenen parlamentarischen Entscheidung, faxt beide Gesetzesvorhaben erst am Vorabend der betreffenden Sitzung der Opposition zu und hofft, dass der Passus am nächsten Morgen überlesen, im Bundestag nicht thematisiert und von den Medien ignoriert wird.
Genau dies geschah bei der Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei von zwei auf dreißig Tage.
Die beinahe unmerkliche aber gewichtige Änderung im Paragrafen 27 des Bundespolizeigesetzes wurde im Zuge der anstehenden Debatte über die Weiterleitung von Fluggastdaten aus der EU an die USA den zuständigen oppositionellen Mitgliedern des Innenausschusses nur wenige Stunden vor der Abstimmung,
nämlich am Vorabend gegen 20 Uhr als kleine Randnote in einem Fax übermittelt, das wesentlich die von der Koalition geplante Übermittlung der Passagierdaten zum Inhalt hatte.
Lübeck bietet Alu-Hülle für den neuen Reisepass an (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 31.10.07
Ab dem morgigen Donnerstag, dem 1. November, werden in Deutschland elektronische Reisepässe der 2. Generation ausgegeben, die die Fingerabdrücke der Ausweisinhaber enthalten. Um diese Abdrücke und die Passdaten vor missbräuchlicher Benutzung zu schützen, bietet die Passbehörde der Hansestadt Lübeck als erste Behörde zum Preis von 6 Euro eine Alu-Hülle an, damit die Daten nicht unbemerkt ausgelesen werden können.
Zum 1. November gesellen sich zwei Fingerabdrücke zum biometrisch auswertbaren Gesichtsfoto im ePass der 1. Generation. Sie werden wie das Foto auf einem RFID-Chip zusammen mit den Angaben zum Namen und Geburtstag des Inhabers sowie der Seriennummer und dem Gültigkeitsdatum des Ausweises im ePass gespeichert. Über Funk können die Grunddaten des Chips ausgelesen werden, wenn das Lesegerät aus den maschinenlesbaren Angaben zum Geburtstag,
der Seriennummer und dem Gültigkeitsdatum einen Zugriffscode generiert und gefunkt hat (Basic Acess Control). Zum Auslesen der neuen Fingerabdrücke muss sich das Lesegerät zusätzlich gegenüber dem RFID-Chip identifizieren (Extended Acess Control). Diese Verfahren werden vom Bundesinnenministerium als zuständige Pass-Entwicklungsstelle als sehr sicher bewertet.
Datenschützer sehen jedoch das Risiko, dass die Daten unbemerkt aus einer Entfernung von mehreren Metern ausgelesen werden können. Im Rahmen des internationalen FIDIS-Projektes wurden die Risiken beim ePass analysiert und in der Budapester Erklärung (PDF-Datei) bewertet. Zu den Empfehlungen der Fachleute gehört der einfache Tipp, den ePass mit einer Hülle so abzuschirmen, dass er nicht angefunkt werden kann.
Zur Vorstellung des Lübecker Angebots zum Kauf einer Alu-Hülle direkt beim Abholen des neuen Passes erklärte der Lübecker Senator Thorsten Geißler, dass andere sicherheitsbewusst längst ihren ePass verhüllen: "Wir anerkennen, dass das Bundesinnenministerium Anstrengungen unternimmt, den Missbrauch der Passdaten zu verhindern. Wir müssen aber feststellen, dass reale Risiken weiterhin bestehen. Dies veranlasst zum Beispiel selbst den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke, seinen neuen Pass mit einer Alu-Hülle gegen unbefugtes Auslesen zu schützen."
Anmerkung: So kommt das, wenn man nicht auf die Experten hören will. Der "sicherste" Pass aller Zeiten muss mit Alufolie umwickelt werden, damit der Identitätsdiebstahl verhindert werden kann. Aber mit ziemlicher Sicherheit wird Herr Schäuble später von der Wirtschaft gut belohnt, wie schon der Herr Schily mit hohen gut dotierten Posten zuvor.
Länder billigen Zentraldatei der Steuerzahler (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 30.11.07
Der Bundesrat hat dem umstrittenen Jahressteuergesetz 2008 trotz massiver Bedenken von Datenschützern am heutigen Freitag zugestimmt. Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Vorhaben soll bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden.
Gekoppelt ist der Abschied von der traditionellen Papiervariante mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Lohnsteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt ) in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer .
Erfasst werden somit erstmals zentral Daten zum Ehepartner und zu minderjährigen Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit oder zu Steuerklassen und Freibeträgen. Neben den Finanzämtern speisen auch die Meldebehörden und Sozialleistungsträger ihre Angaben ein.
Jeder Bürger vom Baby bis zum Greis soll vom kommenden Jahr an eine eindeutige Identifikationsnummer vom BZSt erhalten. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden dabei erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie in Folge auch die alten Lohnsteuerkarten.
Die Ausgabe der einheitlichen Kennung hat sich aufgrund technischer und organisatorischer Probleme aber auf unbestimmte Zeit verzögert . Im Bundesfinanzministerium ist von der "Schieflage" des IT-Großprojekts die Rede. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei in Karlsruhe gegen den Vorstoß geplant.
Die Einführung der Steuer-ID hatte der Gesetzgeber in Grundzügen bereits 2003 beschlossen. Gemäß dem Jahressteuergesetz sollen in den umfangreichen Datenfundus hinter der Kennung nun zusätzlich unter anderem auch die Lohnsteuerdaten von Arbeitgebern eingefügt werden. Datenschützer bemängeln seit längerem ,
dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der mit ihr gegebenen zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salamitaktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird. Sie befürchten, dass die zentral erfassten Daten nicht nur für einen engen Zweck gespeichert werden, sondern umfangreicher genutzt werden könnten. Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten des Steuerzentralamtes zugreifen könnten.
Der Bürger unter Generalverdacht Ulrich Stoll in ZDF-Frontal21 vom 30.10.07 Kritiker warnen vor Vorratsdatenspeicherung
E-Mails, SMS, Telefonate - nichts soll künftig mehr privat bleiben. Die Bundesregierung will die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten aller Bürger per Gesetz ermöglichen. Kritiker befürchten eine verdachtlose Totalüberwachung für Deutschland und warnen: Schon heute würden heimlich die persönlichen Daten von Internetnutzern gesammelt.
"Weltweiter Lagerverkauf" der TK-Vorratsdaten befürchtet (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 25.10.07 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor,
dass mit der geplanten Ratifizierung der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates 52 Staaten einschließlich Azerbaijan, Russland und den USA Zugriff auf hiesige Kommunikationsprofile hätten.
Die formelle Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung der Computerkriminalität "würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und 'im größtmöglichen Umfang' Folge zu leisten", schlägt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern Alarm.
Der Jurist hält den Völkervertrag – genauso wie die kurz vor der Abstimmung im Bundestag stehende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten – für "fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention".
Forscher fühlen sich in IT-Sicherheitsfragen vom Parlament "vergackeiert" (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 22.10.07
Bei einem Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion machten Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft am heutigen Montag ihrem Unmut über die Beratungsresistenz der Gesetzgeber etwa bei der Verabschiedung der Hackerparagraphen oder der biometrischen Reisepässe Luft.
"Man kommt sich vergackeiert vor", ärgerte sich Christoph Wegener vom Horst-Görtz-Institut der Uni Bochum bei der Veranstaltung zum Thema "Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit". Die Abgeordneten würden beim Vorbringen von Kritik in parlamentarischen Anhörungen "alle nicken", aber dann komme doch nichts dabei heraus und entscheidende Korrekturen an den Gesetzesentwürfen würden unterbleiben. "Die Dinge werden schön geredet", konstatierte Wegener. Doch es nütze nichts, "wenn Techniken in den Markt gedrückt werden, die hinterher von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden".
Ermittlungen gegen alle, die die Internetseiten aufgerufen haben Peter Mühlbauer in Telepolis vom 02.10.07 Interview mit Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung zur Berichterstattung über die Berliner Demonstration, der Musterklage gegen die Speicherung von IP-Nummern und der Kampagne "Wir speichern nicht"
Während der Marsch der Mönche in Myanmar tagelang die Schlagzeilen prägte, wurde die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Berlin von Medien wie den großen Tageszeitungen und dem Spiegel weitgehend ignoriert. Mehr Erfolg hatte die Bürgerrechtsbewegung auf dem Rechtswege, wo das Amtsgericht Berlin Mitte die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten untersagte. Gestern wurde außerdem die Aufklärungskampagne "Wir speichern nicht" gestartet. Wir befragten Patrick Breyer, Jurist, Datenschützer und Mitbegründer des AK Vorratsdatenspeicherung zu den Ereignissen der letzten Wochen.
Auf stern.de und auf dem gebührenfinanzierten Portal heute.de fand sich die Falschmeldung, dass die Demonstration wegen Gewalttätigkeiten abgebrochen werden musste. Stern.de entschuldigte sich nach einem Hinweis und korrigierte die Meldung, während das ZDF angeblich eine Richtigstellung mit dem Hinweis verweigerte,
wenn diese auf juristischem Wege durchgesetzt werde, dann würde die Anstalt überhaupt nicht mehr über die Vorratsdatenspeicherung berichten. Sind die gebührenfinanzierten Medien noch - wie im Grundgesetz vorgeschrieben "staatsfern" - oder ist das weitgehend nur mehr Fiktion?
Anmerkung: Bei der ARD (Ausnahme der regionale rbb) war auch kaum etwas zu sehen und bei den Privaten schon gar nicht. In der Presse war auch kaum etwas zu finden. Die Gleichschaltung beginnt zu wirken. Und wenn sich das ZDF so zum Thema outet, kann man diesen Staatssender auch vergessen als fairen unabhängigen Berichterstatter.
"Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?" (pmz/c't) in Heise Online vom 01.10.07
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zog eine saure Miene, EU-Justizkommissar Franco Frattini winkte mit großer Geste ab. Sie reagierten auf eine Frage, die in der Luft lag. Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"
"Nein", beschied ihn der EU-Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef Rui Pereira. Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten. Aber: "Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben", meinte der Minister. Für den Ministerrat gelte ganz klar: "Wir brauchen ständig neue Maßnahmen."
An Ideen dafür mangelt es nicht. Kommissar Frattini will Anfang November ein umfangreiches Paket gegen den Terrorismus vorlegen, dessen wesentliche Teile schon vorab die Zustimmung der Minister fanden. Genauere Kontrolle von Reisenden, eine schärfere Überwachung des Internets, eine Verknüpfung von Datenbanken und deren umfassendere Auswertung sind einige Kernelemente des Frattini-Plans.
Dabei werden Tabus gebrochen. Als europäische Datenbanken wie das Visa-Informationssystem (VIS) oder die Fingerabdruck-Kartei für Asylbewerber einst beschlossen wurden, sollten die dort gesammelten Angaben ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden. Nun will Frattini sämtliche Sammlungen vernetzen . "Die Idee dabei ist, alle Hilfsmittel zusammenzuführen und die vorhandenen Technologien besser zu nutzen", erklärte der Kommissar.
Schäuble fordert das schon lange. Und sein luxemburgischer Amtskollege Luc Frieden verlangte in Lissabon ausdrücklich, dass die Polizei mehr Zugriff auf "Datenbanken im Bereich der Immigration" bekommt. Der Ratsvorsitzende Pereira nennt illegale Einwanderung, Menschenhandel und Terrorismus ebenfalls in einem Atemzug, wenn er für ein integriertes Grenzmanagement wirbt.
Anmerkung: 27 innenministerielle Brüder im Geiste bei der gemeinsamen Planung zur Unterminierung der Bürgerrechte in Europa und alles in direkter Zusammenarbeit mit den USA. Siehe auch "Der Weg zum Geheimdienststaat". Das ist fernab jeglichen rechtsstaatlichen Demokratieverständnisses pure Plutokratie. Aber die EU war noch nie demokratisch angelegt.
EU: Der Weg zum Geheimdienststaat Erich Moechel in futurezone Österreichicher Rundfunk (orf) vom 24.09.07 Was Datenschützer befürchten und Politiker bestreiten, ist in zwei internen Dokumenten des European Telecom Standards Institute [ETSI] bereits festgeschrieben. Es handelt sich um technische Normen für flächendeckendes Data-Mining in Telefonie-Verkehrsdaten, die im Zuge der "Vorratsdatenspeicherung" gesammelt werden.
Von den technischen Möglichkeiten und Methoden zur Überwachung sämtlicher Telekommunikation, wie sie im ETSI gerade normiert werden, konnten die Schergen der DDR-Staatssicherheit nur träumen.
Zwei interne ETSI-Dokumente, die ORF.at vorliegen, demonstrieren sehr anschaulich, wie der Überwachungsstaat "demokratischer" Prägung in naher Zukunft aussehen wird.
Beide Dokumente betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] von 2006.
Es handelt sich dabei um die technische Standardisierung von Data-Mining in den Verkehrsdaten aller Telefonieteilnehmer. Das bedeutet: In naher Zukunft können normierte Vollsuchen samt dem Einsatz von "Wildcards" über den gesamten Datenbestand von Telekommunikationsverkehrsdaten gefahren werden.
Nicht nur in Österreich, sondern in praktisch allen EU-Staaten ist eine derartige Vorgangsweise illegal, das wussten auch die Verfasser des Standardentwurfs. Formuliert haben sie es entsprechend euphemistisch. "Nicht notwendigerweise in allen Jurisdiktionen legal" bedeutet: Es ist praktisch überall in Europa de lege momentan [noch] illegal.
Anmerkung: Seit über 10 Jahren geistern Berichte über diesen ETSI-Standard (eine globale Abhörschnittstelle) um die Welt, anfangs nur zum heimlichen Mithören in Telefonanlagen und bei den Telcos dieser Welt gedacht, inzwischen auch zum direkten Datenzugriff auf die Datenbestände der Vorratsdatenspeicherung, auf die klammheimlich mit beliebigen Suchbegriffen durchforstet werden sollen. Beteiligt sind die Amerikaner, Israelis, alle EU-Länder und weitere westliche Staaten. Die Hersteller müssen diese Standards seit mindestens 10 Jahren in ihre Produkte implementieren als Hintertür für Staaten und Geheimdienste.
Innere Sicherheit in DIE ZEIT Gerade nach einem Terroranschlag werden die Forderungen nach stärkerer Überwachung laut. Telefongespräche, SMS, Biometrie - Daten sollen länger gespeichert, europaweit vernetzt und vermehrt gesammelt werden. Wie viel Freiheit braucht die Demokratie? Und wie viel Überwachung braucht sie, um die Bürger zu schützen und besser zu versorgen? Eine Sammlung von ZEIT-Texten - nicht nur zur Terrorbekämpfung, sondern auch zu Patienten- und Kundendaten. Ein Überblick
Anmerkung: Ein sehr vielschichtige Übersicht verschiedener Sicherheitsthemen und deren stetig wachsender Bedeutung im Alltag. Sehr interessant.
Elf Ziffern sollt ihr sein: Technische und rechtliche Probleme mit der Steuer-ID (Detlef Borchers)/(pmz/c't) in Heise Online vom 24.09.07
Nach der einheitlichen, lebenslang gültigen neuen Krankenversicherungsnummer wird mit dem "Bundeseinheitlichen Identifikationsmerkmal für Besteuerungsverfahren von Personen und Wirtschaftsunternehmen" ein weiterer großer Datenpool aufgebaut. Nun ist bekannt geworden, dass sich die Ausgabe dieser elfstelligen Steuernummern verzögert.
Die Verzögerung produziert eine Reihe von Problemen. Betroffen sind vor allem Rentenempfänger. Außerdem stehen die deutschen Meldebehörden vor großen Problemen.
Innere Sicherheit: Auf dem Weg in eine andere Republik Gunter Hofmann in DIE ZEIT vom 21.09.07 Panik an der Macht: Im Kampf gegen den Terror machen sich die Minister Schäuble und Jung auf den Weg in eine andere Republik
Aber der Innenminister irrt, realitätsblind sind nicht die Karlsruher. In eine virtuelle Welt redet sich hinein, wer »in der verbleibenden Zeit« die Verhältnisse derart dramatisiert, als würde »der Staat« vom »Feind« attackiert.
Das ist fundamentalistisches Denken. Davon handelt dieser Konflikt, in dem die liberale Öffentlichkeit entschieden Widerspruch anmelden muss – gegen Schäuble. Nicht der jeweils nächste Schritt, nicht die Sanktionierung von Terrortrainings, nicht Onlinekontrollen sind das ultimative Rechtsstaatsproblem, sondern ein solcher prinzipieller Mentalitätswechsel, der die Republik auf den Kopf stellt, zur Freude der Terroristen. Krieg ohne Rechtsstaatsprinzipien, das wollen sie provozieren.
Jung kann man vergessen, er tut nichts ohne den stärksten Unionsmann im Kabinett. Es geht also um ihn, um Schäuble. Der Verfassungsminister rührt an den Geist der Verfassung.
Tausende Bürger demonstrieren für "Freiheit statt Angst" (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 22.09.07
Auf der Protestveranstaltung "Freiheit statt Angst" haben am heutigen Samstag in Berlin mehrere tausend besorgte Bürger gegen den "Überwachungswahn" von Staat und Wirtschaft demonstriert.
Konkret richtete sich der Unmut der Aktivisten vor allem gegen die heftig umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, heimliche Online-Durchsuchungen oder die neue einheitliche Steueridentifikationsnummer .
Die Veranstalter vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die zusammen mit einem breiten Bündnis von 50 gesellschaftlichen Gruppen zu der Kundgebung aufgerufen hatten , zählten rund 15.000 Teilnehmer.
Die Polizei schätzte die Zahl der Mitlaufenden bei dem Demonstrationszug, der sich bei strahlendem Sonnenschein rund einen Kilometer lang erstreckte, anfangs auf etwa 8000 Personen, korrigierte die Angabe aber später ebenfalls deutlich nach oben.
Anmerkung: Wer sich dazu im Fernsehen informieren wollte, wurde arg enttäuscht. Das Thema wurde nämlich weitesgehend ausgeblendet. Nur auf ihren Internetauftritten berichteten ARD und ZDF darüber und ein wenig im regionalen rbb. Sind wir schon so weit gleichgeschaltet?
Staubsauger im Netz Torsten Kleinz in DIE ZEIT vom 07.09.07 Auch ohne Onlinedurchsuchung sind die Sicherheitsbehörden nicht blind: In großem Umfang lesen sie im Internet mit. Betroffen sind nicht nur Verdächtige. Ein Überblick
In der aktuellen Diskussion um die Einführung der Onlinedurchsuchung versuchen vor allem Sicherheitspolitiker der Union den Eindruck zu erwecken, die Ermittler seien unbedingt auf diese neue Fahndungsmethode angewiesen, um mit Terroristen und anderen Schwerverbrechern Schritt zu halten.
So sagte der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber: „Wir können nicht den Briefverkehr abfangen, aber das Internet außen vor lassen.“
Doch ganz so blind sind deutsche Ermittler nicht, wenn es um das Internet geht. Schon heute werden Computer und E-Mails genauso abgehört wie Telefone. Zahlen muss das der Kunde.
Großbritannien: Schulen dürfen Fingerabdrücke von Fünfjährigen nehmen kat/jad in Spiegel Online vom 25.07.07 Hände, Finger, Handschrift, Gesichtsform, Augen - britische Schulen dürfen alle möglichen Daten ihrer Schüler erfassen, ohne die Eltern zu fragen. Bürgerrechtler und Politiker befürchten: Die Informationen könnten in die falschen Hände gelangen.
Eine Erlaubnis der Eltern ist nicht nötig, britische Schulen dürfen Schülern auch so Fingerabdrücke abnehmen und archivieren - sogar von Fünfjährigen, berichtet die englische Tageszeitung "Daily Mail". Britische Minister fertigten eine Leitlinie aus, die es Schulleitern erlaubt, die biometrischen Daten der Schüler fast uneingeschränkt zu verwenden.
Biometrischer Scanner: Bald in allen englischen Schulen zu finden?
Die Netzhaut der Schüler darf gescannt, ihre Stimme aufgenommen, die Gesichtsform und die Hände gemessen, ihre Handschrift und das Schriftbild erfasst werden. Die Daten sollen für Klassenlisten, Essensrechnungen und die Bibliotheksbenutzung verwendet werden. Außerdem sollen Schüler vom Schwänzen abgehalten werden.
Bürgerrechtler warnen davor, dass die Daten an Behörden übermittelt werden könnten, ohne dass die Eltern davon erfahren - oder dass sie sogar gestohlen werden. Die Schulcomputer seien vor Hacker-Angriffen nicht ausreichend geschützt.
Regierungsbeamte wenden ein, dass nicht die Fingerabdrücke, sondern nur einzelne Zahlenketten gespeichert werden, die aus den Abdrücken abgeleitet werden. Sie seien unbrauchbar, nur die jeweilige Schule selbst könne die Daten verwenden.
Anmerkung: Ja, gehts noch? In China verboten und in England erlaubt? Und morgen vielleicht gleich noch DNA-Daten bei der Geburt abnehmen und speichern?
Wenn der Nachbar heimlich mitsurft (je/c't) in Heise Online vom 21.07.07
Nicht nur falsch eingerichtete WLANs öffnen ungebetenen Mitsurfern und Datenspionen den Zugang. Auch ein Konfigurationsfehler beim Provider kann dazu führen, dass DSL-Kunden unwissentlich Daten für andere Kunden desselben Providers freigeben, berichtet die c't in ihrer Ausgabe 16/07.
Anmerkung: Hier geht es erst mal um das grundsätzliche Verständnis eines DSL-Anschlusses - der im Grundsatz ein aktiver Ethernetanschluß ist. Ein angeschaltetes xDSL-Modem hat also immer eine Verbindung zum Provider (auch wenn man ohne Login nicht surfen kann), die bei falscher Einrichtung lokal oder auf Proverseite fatal sein kann, da auch ohne Login trotzdem eine Verbindung zu anderen Rechnern hergestellt werden kann.
Darum ist die sichere Lösung zur Abkoppelung des lokalen Rechners bzw. Netzes vom Rest der Welt immer ein Router. Allerdings eröffnet die bei Hansenet aufgetretene Panne natürlich auch ungeahnte Möglichkeiten im Sinne des gezielten Ausspionierens durch staatliche (oder andere) Stellen von der Providerseite her.
Warum bei Hansenet (Alice) die Siemens Modems als Ethenernet-Bridge eingerichtet ausgeliefert werden, statt die ebenso integrierte Routerfunktionalität zu nutzen, wird wohl Alices süßes Geheimnis bleiben.
Polizei nutzt Handys als Wanzen (map/c't) in Heise Security vom 15.07.07
Mitschnitte von Handytelefonaten, Kurznachrichten sowie die protokollierten Verbindungsdaten stehen den polizeilichen Ermittlungsbehörden in der Verbrechensbekämpfung offen – einen entsprechenden richterlichen Beschluss vorausgesetzt. Doch einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge geht die Polizei noch einen Schritt weiter und manipuliert Mobiltelefone derart, dass sie unbemerkt von deren Besitzer als Wanze zur Abhörung eingesetzt werden können.
Über Funksignale sei es den Kriminalbehörden möglich, die Freisprecheinrichtung des Handys aus der Ferne zu aktivieren, um Geräusche aus dessen unmittelbarer Umgebung mitzuschneiden – solange der Besitzer sein Gerät eingeschaltet habe. Dabei bewegen sich die polizeilichen Ermittler noch im Rahmen der Gesetzgebung, denn die Strafprozessordnung erlaubt den Einsatz beliebiger technischer Mittel für Abhörmaßnahmen.
Laut Experten ist es beispielsweise möglich, Handys derart zu programmieren, dass sie in einen scheinbar ausgeschalteten Zustand wechselten, bei dem Display und Lautsprecher deaktiviert sind, im Hintergrund aber die Mobilfunkverbindung aufrecht erhalten bleibt. Insbesondere in enger Kooperation mit dem jeweiligen Mobilfunkprovider seien für die Ermittlungsbehörden solche Manipulationen leicht zu bewerkstelligen.
Aber auch der Zugang durch andere drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN und Infrarot, über die Schadsoftware wie etwa Trojaner eingeschleust werden können, machten ein Handy grundsätzlich unsicher.
Anmerkung: Sehr interessant dazu auch der weiterführende Artikel bei TELEPOLIS: Polizei lauscht mit heimlich umprogrammierten Handys
Zusammenstellung: Überwachung in Die Zeit
Eine interessante Artikelsammlung zu den verschiedenen bereits eingeführten und noch geplanten Maßnahmen sowie deren Aus- und Nebenwirkungen.
Der Schäuble-Katalog Kai Beller (Berlin) in Financial Times Online vom 13.07.07
Ein Mann beherrscht die Debatte um die innere Sicherheit: Mit immer neuen Vorschlägen provoziert Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Freunde und Gegner. Aber was will Schäuble? Ein Überblick über seinen Aktionskatalog.
Denkanstöße will der Minister geben und zu einer offenen Debatte anregen. Seine Gegner werfen ihm dagegen vor, an der Abschaffung des Rechtsstaates zu arbeiten. Doch Schäuble lässt sich von sanfter Kritik der Bundeskanzlerin nicht von seinem Kurs abbringen. Er treibt sein Spiel sehr weit, wohl in der Hoffnung das von seinen Maximalforderungen etwas übrig bleibt.
Innere Sicherheit: Schäubles Schreckensliste Kai Biermann in Die Zeit vom 09.07.07
Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut. Eine Galerie
Wolfgang Schäuble sieht sich im Krieg. Anders lassen sich seine immer neuen Sicherheitsvorschläge kaum erklären. Die alten Kategorien der internationalen Rechtsordnung passten nicht mehr für den Kampf gegen Terrorismus, sagt er und hält die Möglichkeiten des Rechtsstaates für erschöpft.
Er will deshalb neue schaffen, um den „neuen Bedrohungen“ zu begegnen. Kritiker sagen, er selbst sei inzwischen eine Bedrohung, denn er wolle ein Kriegsrecht einführen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Tötungsverbot und die Unschuldsvermutung abschaffen.
Schäuble selbst sagt, er wolle die Rechtsordnung schützen. Deswegen brauche es eine „saubere rechtliche Grundlage“ und somit neue Antiterrorgesetze. Allerdings kann man auch den Eindruck gewinnen, dass er versucht, ältere Forderungen durchzusetzen, indem er immer neue aufstellt.
Das Problem bei dieser Spirale: Schäubles Feldzug gegen den Terror ist ein absoluter. Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“
Kritik an einheitlichen Steuernummer: Für jeden Deutschen eine Nummer in tagesschau.de vom 30.06.07
Jeder Deutsche bekommt künftig eine lebenslang gültige Steuernummer. Die persönliche Identifikationsnummer wird die bisherige Steuernummer ersetzen und zusätzlich persönliche Daten wie Geschlecht, Namen, aktuelle Adresse und Geburtsdatum zentral speichern. "Damit entsteht ein bisher nicht gewolltes bundeseinheitliches, zentrales Melderegister", sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar im Deutschlandradio Kultur.
"Wenn erstmal sehr viele Daten da sind, dann wachsen die Begehrlichkeiten. Ich bin mir sehr sicher, wenn man das Zentralregister erst hat, wird man auf die Idee kommen, das auch für andere Zwecke zu verwenden." In Zukunft drohe die Pflicht eines "allgemeinen Personenkennzeichens", das dann überall angegeben werden müsse.
Mit dieser "vorsorglichen Durchnummerierung" entstehe ein riesiger Datenpool durch den die Kontrolle der Bürger eine neue Qualität bekomme.
82 Millionen Datensätze werden zusammengeführt
Der Einführung der einheitlichen Steuernummer geht eine der größten Zähl- und Behördenaktionen in der Geschichte der Bundesrepublik voraus. Die rund 5500 Einwohnermeldeämter müssen ab dem 1. Juli die Daten der etwa 82 Millionen Bürger dem Bonner Bundeszentralamt für Steuern melden.
Damit dort die Identifikationsnummer eindeutig vergeben werden kann, müssen die gemeldeten Daten aller Behörden miteinander verglichen werden. Jeder Neugeborene bekommt eine Nummer und erst 20 Jahre nach dem Tod wird sie endgültig gelöscht. Erst im Laufe des nächsten Jahres dürfte jeder seine persönliche Steuernummer bekommen.
Anmerkung: Die Personenkennziffer (PKZ) und die Rasterfahndung hat das Bundesverfassungsgericht ja verboten und als untauglich bewertet. Wie kann es also sein, dass nun auf cxdem kleinen Umweg übers Finanzamt genau diese Dinge mit allen zu erwartenden schlimmen Folgen klammheimlich durch die Hintertür kommen?
Web-Überwachung: Der Weg zum Spanner-Staat Konrad Lischka in Spiegel Online vom 26.06.07
Noch in diesem Jahr will der Bundestag schärfere Gesetze zur Internet- und Telefonüberwachung beschließen. Internet-Provider klagen, Google Deutschland droht, Datenschützer verzweifeln
Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten (Katharina Nyenhuis)/(hob/c't) in Heise Online vom 29.05.07
Auszug: Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit war im Juni 2006 das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG ) novelliert und auf "unkörperliche Werke", insbesondere also Netzinhalte, erweitert worden .
Aufgabe der Bibliothek mit Sitz in Leipzig war es bislang, sämtliche in Deutschland veröffentlichten Druckwerke zu sammeln und zu archivieren. Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden.
Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen.
Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie "netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente", die "sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge" aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs.
Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von "Formen, die originär dem Web entsprungen sind", wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren. Der Archivierungsauftrag beschränkt sich nicht auf Texte, sondern umfasst teilweise auch Bilder und Töne.
Google speichert Suchanfragen zwei Jahre Stefan Hagedorn in Onlinekosten.de vom 29.05.07
Ein tagtägliches Szenario im Internet: Bei der größten und wohl auch populärsten Suchmaschine Google wird eine Suchanfrage gestartet. Nur wenige Nutzer dürften wissen, dass diese Daten inklusive IP-Adresse für ganze zwei Jahre gespeichert werden. Grund genug für die Datenschützer der EU, dieses Vorgehen in einem offenen Brief zu kritisieren.
Nur kleine Änderungen an den neuen Abhörbefugnissen des Zolls (Stefan Krempl) / (vbr/c't) in Heise Online vom 23.05.07
Auszug: Die große Koalition hat im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch den Weg zur Verabschiedung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes mit einer Klarstellung und einer Reihe redaktioneller Änderungen frei gemacht.
Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, mit dem die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst werden sollen. Mit dem Entwurf sollen nach langer Verzögerung insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowohl beim "großen"
als auch beim "kleinen" mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden Lauschangriff bei den Fahndungsmöglichkeiten des Zolls berücksichtigt werden. Einher gehen diese Bestimmungen aber auch mit deutlichen Ausweitungen der Befugnisse der Ermittler.
Politik: Feindbilder und Sündenböcke schüren die Angst Rolf Gössner in FR-Online vom 09.05.07
Richtig freuen kann sich der Bundesinnenminister nicht, dass Deutschland ein sehr sicheres Land ist. Er jammert, das Volk nehme die lauernden Gefahren nicht ernst genug - und versucht immer wieder, Gesetze zu verschärfen.
Anmerkung: Sehr interessanter Artikel, der sich mit den Hintergründen des Terrorismushypes der deutschen Innenpolitiker beschäftigt und ebenso die Absurdität des Vorgehens beschreibt.
Bürgerrechte: Europol startet Überwachungsprojekt "Check the Web" (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 09.05.07
"Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nimmt die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus sehr ernst", betonte Altmaier bei der Zusammenkunft, die am heutigen Mittwoch zu Ende geht. Die EU habe es sich zu einer "vorrangigen Aufgabe gemacht, insbesondere der Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus den Boden zu entziehen."
Es sei zu beobachten, dass Terroristen das Netz als Kommunikationsmittel untereinander, zur Verbreitung ihrer Ideologie, zur Anwerbung neuer Anhänger und zur Ausbildung bis hin zur Verbreitung genauer Terroranleitungen missbrauchen würden. Mit entsprechenden technischen und personellen Maßnahmen hätten sich die Sicherheitsbehörden daher bei der Terrorbekämpfung auf neue Aufgaben einzustellen.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt generell an, im Einklang mit der EU-Kommission die Kompetenzen von Europol auf alle Formen der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität auszudehnen .
Dadurch könnten Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornographie oder Aktivitäten von Hooligans noch effektiver dank der Steuerung aus Den Haag verfolgt werden. Bürgerrechtler sehen mit diesen Plänen eine unkontrollierte Ausdehnung der Europol-Befugnisse einhergehen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat derweil entschieden, dass aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm Anfang Juni an den Grenzen zu anderen EU-Ländern vorübergehend wieder die Begutachtungen von Ausweisdokumenten aufgenommen werden können. Der CDU-Politiker will damit die Anreise potenzieller Straf- und Gewalttäter nach Deutschland verhindern.
Ein besonderes Augenmerk gelte dabei den Gefahren durch gewalttätige Globalisierungsgegner.
Das Schengener Übereinkommen ermögliche Personenkontrollen in Konsultation mit den EU- und Beitrittspartnern, führte Schäuble aus. Davon werde in diesem Fall aber "lageabhängig" entschieden.
Anmerkung: Geht es nun gegen "Terroristen", Globalisierungsgegner, gegen Kritiker dieser ausschließlich wirtschaftsbezogenen Politk vulgo "Bürger" genannt? Denn offensichtlich mauern sich unsere "Oberen" zusehends ein aus Angst vor den Menschen dieses Landes. Da könnte vielleicht noch der Grundgesetzartikel 20 - Widerstandsrecht - helfen - aber in dieser Schein- und Zuschauerdemokratie wird den Bürgern genau das ja von denen verboten, die diese Ordnung zum eigenen Nutzen nachhaltig beschädigen.
Hier wird folglich schon das Ausüben von nach geltenden Gesetzen und Verordnungen legaler Rechte als "kriminell" hingestellt.
Grundgesetz, Artikel 20
Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt,
die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip , Demokratieprinzip ,
Sozialstaatsprinzip , Gewaltenteilung , Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip ,
Freiheitlich Demokratische Grundordnung ) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bürgerrechte: US-Trödler müssen Fingerabdrücke sammeln (Daniel AJ Sokolov)/(jk/c't) in Heise Online vom 09.05.07
Der Veräußerung gebrauchter Sachen an Gebrauchtwarenhändler und Pfandleiher wird in einigen US-Staaten zu einer höchst bürokratischen Angelegenheit. In Utah und Florida sind bereits Gesetze in Kraft, die den Händlern vorschreiben, bei der Annahme von gebrauchten Waren nicht nur allerlei Daten aufzuzeichnen und der Behörde zu übermitteln.
Sondern sie müssen sogar die Fingerabdrücke ihrer Kunden nehmen. Zwei weitere US-Staaten, Rhode Island und Wisconsin, bereiten ähnliche Gesetze vor. Als Ziel der Maßnahmen wird die Eindämmung des Handels gestohlener Waren angeführt. Insbesondere Händler gebrauchter Musik- und Videoaufzeichnungen sind über die neuen Vorschriften verärgert.
Pfandleiher und Trödler müssen demnach ein elektronisches Register führen, in dem alle Waren mit genauer Beschreibung verzeichnet werden. Datum und Zeit der Transaktion sowie zahlreiche Informationen über den Geschäftspartner müssen gespeichert werden:
Name, Adresse samt Telefonnummer, Arbeitsplatz samt Telefonnummer, Geburtsdatum, Ausweisdaten, Angaben wie Geschlecht, Größe, Gewicht, Rasse, Alter, Haarfarbe und Augenfarbe sowie besondere Merkmale, jede weitere von den Verwaltungsbehörden verlangte Angabe, eine Unterschrift der Person und ein Fingerabdruck des rechten Daumens.
Der Händler muss alle gesammelten Daten an eine zentrale Datenbank des Bundesstaates übermitteln. Außerdem muss er die übernommene Ware 15 beziehungsweise 30 Tage aufbewahren und darf sie vorher nicht veräußern oder sich ihrer sonst entledigen. Schließlich sind Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl zu dulden.
Mit Rechtsdurchsetzung beauftragte Behörden dürfen den Unternehmer auch ohne Gerichtsbeschluss beauftragen, die gebrauchte Ware bis zu 90 weiteren Tagen aufzubewahren. Die Unternehmer in Utah müssen 250 Dollar jährlich für den Betrieb der Datenbank bezahlen, auch darauf zugreifende Behörden einen Beitrag leisten.
Von Personen unter 18 Jahren darf gar nichts angenommen werden. Zudem sind strenge Ladenschlusszeiten einzuhalten. Gebrauchtwarenhändler müssen in Florida eine spezielle ortsgebundene, kostenpflichtige Lizenz beantragen. Dazu müssen sie ihre gesamten Fingerabdrücke abliefern, für deren Verarbeitung eine zusätzliche Gebühr anfällt.
Wer Vorstrafen aus den letzten zehn Jahren zu Buche stehen hat, bekommt keine Lizenz.
Anmerkung: Da darf man gespannt sein, wann das Schäuble/Zypries Duett dieses perfide Szenario auch in Deutschland auf den Tisch legt. Spinnen die denn jetzt weltweit alle?
Bürgerrechte: Schäuble und Zypries wollen Paragraph 129 StGB auf Einzeltäter ausweiten (fr/Telepolis) in Heise Online vom 08.05.07
Offenbar rückt Zypries inzwischen näher an die Seite Schäubles. So sagte sie in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass sie ebenfalls für die geplante Online-Durchsuchung von Computern eintrete und in dieser Maßnahme keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung sehe. Die Zusammenarbeit in der großen Koalition über die Sicherheitspolitik wird von Zypries auch nicht als schwierig beschrieben.
Man müsse alle Vorschläge abwägen und könne nicht allgemein sagen, dass man etwas nicht brauche. "Es stellt sich immer die Frage, was kann ich vielleicht verhindern, wenn ich diese Möglichkeiten habe." Wenn man diese benötige, "müssen wir sehen, ob wir [...] Regelungen finden können, die verfassungskonform sind".
Nach einem Bericht von Welt Online haben sich Zypries und Schäuble nun auch auf weitere Einzelheiten, zumindest in der "Grundrichtung", geeinigt, die der Prävention dienen und auch Einzeltäter als Terroristen belangbar machen sollen.
Bislang lässt der Paragraph 129a StGB zur "Bildung terroristischer Vereinigungen" nur die Verfolgung solcher Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern zu. Das ist auch bei dem neuen Paragraphen 129b StGB der Fall, der Vereinigungen im Ausland einbezieht.
Strafbar sind nicht nur Mitglieder, sondern auch "Hintermänner" und "Unterstützer", zudem können bereits Vorfeldhandlungen, also etwa die Planung von Anschlägen, mit Strafen belegt werden.
Nach den Absichten des Innen- und Justizministeriums soll nun der Paragraph 129 für Einzeltäter durch zwei weitere Abschnitte ergänzt werden. Mit der Ergänzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon in die mögliche Vorbereitung von terroristischen Taten einzugreifen, um beispielsweise "das Einsammeln von Finanzmitteln, das Beschaffen von Waffen und Sprengstoffen sowie die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet" besser unterbinden zu können.
Bundesinnenminister Schäuble hatte heute noch bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 davon gesprochen , dass Deutschland "zu den sichersten Ländern der Welt" gehöre.
Anmerkung: So in der Art fing das 1933 auch mal an. Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns (und wird verfolgt bis hin zur Sippenhaft). Damit kann auch der leisteste System- oder Politikerkritiker jederzeit "präventiv" behandelt werden und ebenso zur Systemkonformität gezwungen werden. Die DDR war kaum schlimmer. Gerade zum G8-Gipfel wird ein Vorgeschmack gezeigt, wie das auch schon ohne Verschärfung funktionieren kann.
Bürgerrechte: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 05.05.07
Stimmen im Bundesrat machen sich für einen stärkeren Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden im Vorfeld der für 2011 geplanten registergestützten Volkszählung stark. Auch das Steuergeheimnis soll der Informationserfassung nicht entgegenstehen. Dies geht aus den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf des Zensusvorbereitungsgesetzes hervor, die eine Reihe von Ausschüssen des Gremiums für die Plenarsitzung am Freitag in einer Woche vorbereitet haben.
Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melderegister, von Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie von Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Eine noch aufwändigere Befragung aller Bürger soll so vermieden werden. Vorgesehen ist zur Ergänzung aber eine direkte Informationserhebung von Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll der Zensus durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.
Zur organisatorischen Vorbereitung eines solchen registergestützten Zensus durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist vorab der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters erforderlich. Dieses soll unter anderem zur Koordinierung, Zusammenführung und Überprüfung der übermittelten Daten und als Grundlage für eine kleinräumige Auswertung der Ergebnisse herangezogen werden. Ziel ist es, über die Zusammenführung der abgefragten Informationen flächendeckend die Vollzähligkeit des Anschriften- und Gebäuderegisters zu erreichen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung soll die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen umfassenden Registers in 2007 und 2008 geschaffen werden.
Generell ist nicht nur die Maßnahme einer Volkszählung an sich, sondern auch die rechnergestützte Durchführung umstritten. Auch andere Kritiker des Ansatzes haben sich bereits für eine umfassenderen Zensus ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die diese unvollständig oder fehlerhaft seien, werde die darauf aufbauende Zählung eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, betonen sie. Daneben gibt es auch Befürchtungen, dass die registergestützte Volkszählung zu einer Art "Rasterfahndung auf Vorrat" ausgebaut werden könnte. Diese Gefahr sei besonders groß, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften.
Anmerkung: Der Hinweis auf die Gefahren der registergestützten Volkszählung als eine Art "Rasterfahndung auf Vorrat" ist nicht von der hand zu weisen oder gar geplant. Lassen wir uns also überraschen, was da auf uns zu kommt und wie sich das BVerfG diesmal mit der Volkszählung auseinandersetzt.
Bürgerrechte: Online-Zugriff auf Passbilder beschlossene Sache (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 26.04.07
Auszug: Innenpolitiker von SPD und Union haben sich laut Agenturmeldungen darauf verständigt, dass die Polizei über das Internet automatisiert digitale Lichtbilder aus Datenbeständen der Passbehörden abrufen darf. Diese Regelung soll aber auf Fälle der Eilbedürftigkeit und Nicht-Erreichbarkeit der zuständigen Passbehörde – also etwa auf Wochenenden oder die Abend- und Nachtstunden – beschränkt werden.
Im Regierungsentwurf zur Änderung des Passgesetzes selbst war zunächst vorgesehen, einen Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden nur bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Bei der Speicherung von Fingerabdrücken und einem möglichen Abrufverfahren liegen die Ansichten der Regierungsfraktionen aber entgegen anders lautender Ankündigungen aus der SPD aber nach wie vor weit auseinander.
Frau Zypries und ihre Nebelkerzen Twister (Bettina Winsemann) in Telepolis vom 19.04.07
Das Kabinett hat, wie erwartet, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während die Kritik an der Maßnahme immer stärker wird, übt sich die Justizministerin in Rabulistik und spricht von einem Ausbau der Bürgerrechte
Auszug: Wem der Begriff Vorratsdatenspeicherung erst seit heute ein Begriff ist, der wird die Bundesjustizmisterin, legt er Meldungen der öffentlich-rechtlichen Sender seiner Meinungsfindung zugrunde,
als Heldin der Bürgerrechte und der Privatsphäre ansehen (müssen). Die Vorratsdatenspeicherung an sich, die nun das Kabinett beschlossen hat, muss ihm dagegen als etwas erscheinen, das die EU dem hilflosen Deutschland aufgezwungen hat.
Diejenigen, die seit vielen Jahren die Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung betrachten und dokumentieren, wissen, dass Frau Zypries eine ganz andere Rolle in Bezug auf die umstrittene Speicherung der Telekommunikationsdaten spielt. Sie wissen die derzeitigen Nachrichten entsprechend zu werten,
doch die anderen werden auf die Nebelkerzen der Bundesjustizministerin gerne hereinfallen und dadurch den Blick für die Realität zu verlieren. Es lohnt sich daher, noch einmal die einzelnen Aussagen, die sich in den entsprechenden Pressemitteilungen und Artikeln finden, zu kommentieren.
Von deutschen Abgeordneten wird gerne die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Zwang zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Dabei wurde die EU-Richtlinie erst auf den Weg gebracht und verabschiedet, als sich z.B. der deutsche Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprach, welche zu jenem Zeitpunkt noch freiwillig umgesetzt werden konnte.
Es war Brigitte Zypries, welche sich mit einem persönlichen Brief an alle Abgeordneten des EU-Parlamentes wandte und nach der Entscheidung des Bundestages die Vorratsdatenspeicherung auf dem
Wege einer EU-Richtlinie als deutsche Gesetzgebung vorantrieb. Nun jedoch übt man sich in Machtlosigkeitsrhetorik .
Nicht nur Datenschützer wie Dr. Thilo Weichert sehen weiterhin keinerlei Veranlassung, eine #verfassungswidrige Richtlinie überhaupt umzusetzen (Wenn Terror nicht reicht, sollen nun Tauschbörsen herhalten .
Irland beispielsweise muss dies ähnlich gesehen haben, als es vor dem EU-Gerichtshof gegen die Richtlinie Klage einlegte – zwar ging es hier darum, dass Irland die von der EU vorgegebenen Richtwerte als zu gering ansah, doch immerhin ging man den juristischen Weg.
Bürgerrechte: Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung (dpa)/(vbr/c't) in Heise Online vom 05.04.07
Auszug: Mit seiner Überlegung zur Änderung des Grundgesetzes hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die ohnehin heftige Kritik an seinen Plänen für heimliche Computer-Durchsuchungen noch angefacht. Möglicherweise sei eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", hatte Schäuble dem Handelsblatt (Donnerstagsausgabe) gesagt. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen.
Zypries wies Schäuble allerdings in die Schranken . Der Vorstoß sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte sie dem Spiegel. Zypries bezeichnete die bestehenden Anti-Terror-Maßnahmen als ausreichend. Sie warnte davor, "öffentliche Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und sie in die Irre führen". Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", das Grundgesetz ändern zu wollen, wenn man merke, dass es einem Schranken setze. "Dazu werden wir Schäuble nicht die Hand reichen", sagte er der Financial Times Deutschland.
Auch die Opposition übte heftige Kritik. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble puren Aktionismus vor. "Der beste Datenschutz ist inzwischen die Datensammelwut des Staates, denn das kann man nicht mehr auswerten", sagte die ehemalige Bundesjustizministerin dem Deutschlandradio Kultur. Die Vizechefin der Linksfraktion, Petra Pau, mahnte Schäuble, das Grundgesetz sei "kein Spielzeug für Sicherheitsfanatiker".
Unterstützung erhielt Schäuble hingegen aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete in der Netzeitung den heimlichen Zugriff auf Computer als unerlässlich für die Verbrechensbekämpfung. Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.
Bürgerrechte: Die Herrschaftsmaschine Gastbeitrag von Burkhard Hirsch in Süddeutsche.de vom 04.04.07
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die Rechtsordnung dieses Landes verteidigen, indem er sie abschafft. Dabei sind Bürgerrechte kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern der deutschen Rechtsordnung.
Auszug: Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Verfassung nicht als Steinbruch zur gefälligen Benutzung freigegeben und nur ihre Belastbarkeit erprobt wird, anstatt sie zu verteidigen und zu achten. Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Repräsentanten begreifen: Sie sind keine Obrigkeit, die das Recht hätte, uns in bester Absicht zu entmündigen.
Wir erwarten von den Mitgliedern der Bundesregierung, dass sie in derselben Weise Haltung, Verstand und Augenmaß bewahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts es gezeigt haben.
Unsere Bürgerrechte sind kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern unserer Rechtsordnung. Die Stärke eines Staates besteht nicht darin, dass der Bürger ihn fürchtet, sondern dass er ihn als seinen Staat begreift und darum bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen und ihn zu verteidigen.
Niemand wird einen Staat achten und verteidigen, der ihn als potentiellen Straftäter behandelt. Wir, die wir so denken, lassen uns nicht als liberale Restposten aus diesem Staat von denen herausdrängen, die ihre Sicherheit mit unserer Freiheit bezahlen wollen. „Man bekämpft die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung“, hieß es in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978. So ist es, und so bleibt es.
Polizeigewerkschaft kritisiert Schäuble-Katalog (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 02.04.07
Auszug: Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, hat einen Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium kritisiert, die ab dem November 2007 anfallenden Fingerabdruckdaten zunächst bei Reisepässen, dann bei Personalausweisen in den jeweiligen Meldeämtern für künftige Fahndungszwecke zu speichern.
Eine Art erkennungsdienstliche Behandlung der Gesamtbevölkerung hält Freiberg der Arbeit seiner Kollegen nicht für zuträglich: Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger, das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich, erklärte Freiberg in einer Mitteilung: "Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung."
Bundesdatenschützer kritisiert Pläne für schärfere Sicherheitsgesetze (dpa)/(jk/c't) in Heise Online vom 02.04.07
Auszug: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine rasche Verschärfung zahlreicher Sicherheitsgesetze kritisiert.
Größere Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Verbrechensvorbeugung sehe er "ziemlich kritisch", sagte Schaar im WDR. "Denn gerade in diesem Vorfeld weiß man ja erst mal noch nicht so genau, wonach man sucht und nach wem man sucht."
Er sei gespannt, "wie eine solche Regelung aussehen soll, die ganz gezielt terroristische Straftäter treffen soll und nicht etwa den normalen Bürger oder jemanden, der im Internet surft".
Schäubles Pläne zu erweiterten Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolger waren am Wochenende in Auszügen bekannt geworden.
Nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers sollen dem BKA künftig die heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden sowie die Rasterfahndung, also das Durchkämmen von Datenbanken auf der Grundlage vorher festgelegter Täterprofile. Zudem sollen die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzt werden können.
Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse (Stefan Krempl)/(as/c't) in Heise Online vom 01.04.07
Auszug: Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat am Donnerstag in einer Koalitionsrunde umfangreiche Forderungen zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gestellt, die von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt ( BKA ) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen reichen.
Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen durften auf der langen Wunschliste nicht fehlen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, hielt dagegen, dass Präventivüberwachung "der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat" sei. Jeder könne ins präventive Visier geraten. "Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen."
Auch Deutschland hat nun eine zentrale Antiterrordatei Florian Rötzer in Telepolis vom 31.03.07
Bundesinnenminister Schäuble lobt das "Höchstmaß an Datenschutz" bei der Datei, mit der endgültig die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgehoben wird
Auszug: Bundesinnenminister Schäuble hat die nach dem Gemeinsamen-Dateien-Gesetz eingerichtete Antiterrordatei gestern stolz mit einem Knopfdruck freigeschaltet und dabei kundgetan, dass sie strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften unterliege und "terrorismusrelevante Informationen"
von insgesamt 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetze, die auch darauf zugreifen können. Der Datenschutz soll vornehmlich durch eine Trennung von offenen Grunddaten und erweiterten Daten, die erst aufgrund einer Anfrage oder im "Eilfall" freigeschaltet werden, gewährleistet sein. Bei aller Rhetorik ist mit dieser "intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung" (BMI) die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgehoben worden.
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt haben "lesenden und schreibenden Zugriff". Ausüben sollen ihn nur Personen in diesen Behörden, die mit der Aufklärung oder Bekämpfung des "internationalen Terrorismus" betreut sind. Weitere Polizeibehörden haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Datei.
Die Indexdatei, die Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adressen, körperliche Merkmale, Fotos etc enthält, gibt den berechtigten Behörden anhand von Aktenzeichen auch die Möglichkeit zu erkennen, dass zu einer verdächtigen Person weitere Informationen vorhanden sind und welcher "Fallgruppe" diese zugehört:
Mitglied oder Unterstützer einer "terroristischen Vereinigung", einer "extremistischen Gruppierung, die eine terroristische Vereinigung unterstützt", "Ausübender, Unterstützer, Vorbereiter oder Befürworter terroristischer Gewalt" oder "Kontaktperson". Zu den "erweiterten Daten" gehören u.a. Telefonnummern, Emailadressen, Bankverbindungen, zugelassene Fahrzeuge, Familienstand, Volks- und Religionszugehörigkeit, "besondere Fähigkeiten", Gefährlichkeit, Treffpunkte, Kontaktpersonen etc. sowie Bemerkungen oder andere Hinweise.
Anmerkung: Danke, Herr Schäuble - jetzt wird Deutschland sicher - in die Gilde der Überwachungsstaaten aufgenommen. Neben den vielen anderen Wünschen braucht es nur noch einen exterritorialen Befragungspark für intensive Frage-Antwort-Sequenzen.
Know How: Bundestrojaner: Geht was – was geht Jürgen Schmidt in Heise Security vom 11.03.07
Technische Optionen für die Online-Durchsuchung
Die meinen das Ernst: Das unbemerkte Durchsuchen von PCs durch Ermittlungsbehörden soll gesetzlich geregelt und anschließend auch technisch umgesetzt werden. Und rein technisch wäre das sogar machbar. Doch erst bei genauer Betrachtung zeigt sich, in welches Dilemma die Behörden dabei geraten.
Auszug: Einige Spekulationen rund um das heimliche Ausforschen von Internet-PCs kann man schnell aussortieren. Selbst wenn es – wie im Kontext des sogenannten NSA-Keys vermutet – tatsächlich eine Hintertür in Windows geben sollte, käme die für solche Zwecke kaum zum Einsatz. Käme die Existenz einer solchen Hintertür raus – und das würde sie früher oder später – wäre es ein PR-GAU ohnegleichen. Und es ist kaum vorstellbar, dass ein multinationaler Konzern wie Microsoft das Wohl & Wehe seines Aktienkurses der Schweigsamkeit eines deutschen Polizisten anvertraut.
So ganz ohne weiteres kann man nicht von außen die Daten eines Rechners zugreifen; im Regelfall wird der Netzwerkverkehr des Zielsystems gefiltert. Auf Systemen mit direktem Internet-Zugang kommen oft Personal Firewalls zum Einsatz, in vielen Fällen erledigt diese Aufgabe aber auch ein externer Router mit Firewall-Funktionen, der nur ausgehenden Verkehr zu lässt. Zugang für Online-Durchsuchungen über eine Hintertür in Firewalls ist zwar technisch möglich aber schon aufgrund der Vielfalt eher unwahrscheinlich.
Somit muss man irgendwas an der Firewall vorbeischmuggeln, was dann die Tür von Innen öffnet.
'Encase' von Guidance Software ist die Software für professionelle Beweismittelsicherung schlechthin; unter anderem FBI und BKA setzen sie ein. Und deren Hersteller bietet mit dem sogenannten Field Intelligence Model (FIM) zufällig ein Produkt an, dessen Beschreibung durchaus der Nährboden für Schäubles Überwachungsideen sein könnte:
Ein unauffälliger, passiver Software Agent mit Auto-Update, der auf den zu überwachenden Arbeitsplatzsystemen oder Servern installiert wird. [...] Die Servlets haben spezielle Stealth-Funktionen und laufen auf folgenden Betriebssystemen: Alle Windows Versionen, Linux Kernel 2.4 und aufwärts, Solaris 8/9 mit 32/64 Bit und Mac OS X.
Anmerkung: Eine fundierte ausführliche Betrachtung über Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen. Allerdings - wenn der Provider mitspielt (bzw. der Staat Zugriff hat und den hat er definitiv!), dann funktioniert vieles ganz problemlos auch durch Firewalls & Co. Es gibt diverse Remote-Software für Fernwartungen, die leicht verändert, genau diese Aufgabe erfüllt.
Ob sich damit dann aber vorbereitete "Terroristen" und organisierte Kriminelle ausspähen lassen - eher nicht. Die können und werden unbequemen, aber erfolgreichen Aufwand treiben. Wer aber ins direkte Visier der mehr oder weniger automatisch durchsuchenden Spionagesoftware kommt, ist der normale Bürger an seinem bequem gehandhabten ortsfesten Internetanschluß.
Datenschützer fordert energisches Gegensteuern zur Überwachungsgesellschaft (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 28.03.07
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert in seinem am heutigen Mittwoch präsentierten Tätigkeitsbericht 2006 (PDF-Datei) "drastische Einschränkungen des Datenschutzes in Europa und Deutschland".
Obwohl sich politische Allmachtsphantasien von einer kriminalitätsfreien Gesellschaft nicht verwirklichen lassen würden, seien die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer weiter ausgedehnt worden. "Unverdächtige Bürger können immer weniger erkennen, unter welchen Voraussetzungen sie Objekte staatlicher Überwachung werden", moniert Dix.
Auch fehle es an Regelungen, welche die "ausufernde" Kontrolle der Bevölkerung durch Transparenz, Auskunfts- und Korrekturrechte der Betroffenen und Löschungsfristen zumindest teilweise begrenzen könnten.
Neben dem Transfer von Flugpassagier- und Finanzdaten aus Europa an die USA und dem damit einhergehenden Scoring von EU-Bürgern durch US-Sicherheitsbehörden beanstandet der Datenschützer insbesondere die geplante Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur verdachtsunabhängigen monatelangen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten .
Sie würde zu einem "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes auch in Berlin führen, weil dann jeder Telefonkontakt und jeder Mausklick personenbezogen registriert werden". Eine unbeobachtete und freie Kommunikation, wie sie das Grundgesetz für den Regelfall eigentlich garantierte, wäre nicht mehr möglich. Dix konstatiert: "Wir befinden uns auf einer schiefen Ebene, die eher früher als später in eine Überwachungs- und Präventionsgesellschaft führen wird, wenn wir jetzt nicht energisch gegensteuern."
Datenerfassung ohne Identifizierung Florian Rötzer in Telepolis vom 28.03.07
Ein Bericht der Royal Academy of Engineering warnt vor der Überwachungsgesellschaft und fordert die Entwicklung von Datenschutztechniken, die in Produkte und Dienste integriert werden müssen
Großbritannien ist das europäische Pionierland, was die Überwachung betrifft. Letztes Jahr warnten Datenschützer, dass Großbritannien allmählich zu einer Überwachungsgesellschaft wird, in der das Leben der Menschen von Geburt bis zum Tod für den Staat und die Privatwirtschaft immer transparenter wird.
Ein Bericht der Royal Academy of Engineering warnt, dass mit weiteren technischen Fortschritten die Überwachung immer dichter wird,
weswegen es dringend notwendig sei, endlich auch technisch Vorsorge für den Schutz persönlicher Daten zu leisten. Das meint die Möglichkeit, für den Einzelnen,
besser seine Daten kontrollieren und auch eine wieder größere Anonymität in Anspruch nehmen zu können, aber auch die Einführung des Prinzips der Datensparsamkeit und den Schutz davor, dass Daten missbräuchlich verwendet werden können.
Zu erwarten ist allerdings, dass es nicht die letzte Warnung vor dem Gang in die digitale Überwachungsgesellschaft sein wird, die kaum auf Resonanz stößt und noch weniger politisch aufgegriffen wird. Die Datenschützer haben zu wenig Befugnisse und die Politik setzt eher auf neue Überwachungstechnologien als auf technischen Datenschutz,
wie man gerade wieder anhand des in Berlin vorgestellten "Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms" sehen konnte (Freiheit durch Sicherheit?)
Anmerkung: Hier geben sich aber die deutschen Innenminister & Friends wie die Herren Schäuble (als würdiger Schily Nachfolger), Beckstein, Bosbach, Zierke, Wiefelspütz und viele andere redlich Mühe die Briten schnellstmöglich zu überholen.
EU-Datenschützer fordern Überprüfung des Passagierdatentransfers an die USA (Stefan Krempl)/(vbr/c't) in Heise Online vom 28.03.07
Die EU-Abgeordneten hatten jüngst befürchtet, dass die Weitergabe von Fluggastdaten für Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung missbraucht werden könnte.
Auch im Bundestag forderten Oppositionspolitiker vor kurzem eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen.
PNR dürften nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet werden, hatte es geheißen.
Auf dem Brüsseler Workshop vertraten die Teilnehmer nun die Meinung, dass ein solches analytisches Mittel nicht zu Zwecken genutzt werden dürfe, die mit dem PNR-Übereinkommen unvereinbar sind. Dabei geht es etwa um die mit dem ATS einhergehende Ausweitung der Datenspeicherung auf 40 Jahre und die Einbeziehung zusätzlicher Merkmale.
BKA-Chef Ziercke: Online-Durchsuchungen sind hochprofessionell (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 26.03.07
In einem Interview mit der tageszeitung hat sich BKA -Chef Jörg Ziercke erneut für die Online-Durchsuchungen von Täter-Computern ausgesprochen. Solche Durchsuchungen seien "hochprofessionell" und keinesfalls eine "Schleppnetzfahndung".
Durch den Einsatz von "Schlüsselbegriffen" werde sichergestellt, dass private Dateien vom durchsuchenden Programm nicht zur Kenntnis genommen würden und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geschützt bleibe, meinte Ziercke. Das Interview entstand im Vorfeld einer Anhörung der Grünen zum Thema Online-Durchsuchung, zu der heute neben den BKA-Experten auch Mitglieder des Chaos Computer Clubs eingeladen wurden.
Gegenüber diesen als "Hacker" titulierten Experten möchte der BKA-Chef die Arbeit seiner Truppe nicht als "Hacking" verstanden wissen. Während Hacker ziellos auf Computer losgingen, werde die Polizei gezielt in bestimmte Computer eindringen. 99,99 Prozent der Menschen in Deutschland würden damit nichts zu tun haben.
In dem Interview, das sich stellenweise wie eine Realsatire liest, behauptet der BKA-Chef, dass sich nur mit der Online-Durchsuchung die "Schlüssel" finden lassen, mit denen sich die Online-Verstecke im World Wide Web öffnen lassen. Wie eine Online-Durchsuchung am Tätercomputer "vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung" im Detail aussehen soll, dazu wollte sich der BKA-Chef nicht öffentlich äußern.
Zu den Auseinandersetzungen um die Online-Durchsuchung und die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung siehe auch die Übersicht bei Heise.de über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
Online-Durchsuchungen bereits möglich? Florian Rötzer in Telepolis vom 26.03.07
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums liegen die rechtlichen Grundlagen zur "heimlichen Informationsbeschaffung" für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst bereits vor
Auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, ob die Nachrichtendienste aus der Sicht der Bundesregierung gegenwärtig bereits die Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen besitzen, hat der parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Peter Altmaier (CDU) geantwortet. Danach ist offenbar für die Bundesregierung eine "heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung" nicht nur für den Bundesverfassungsschutz, sondern auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abwehrdienst (MAD) bereits jetzt möglich.
Alle Microsoft-Updates funken nach Redmond dmk/c't in heise Online vom 08.03.07
Auszug: Im Privacy-Statement von Windows Update räumt sich Microsoft recht weitreichende Freiheiten ein. Demnach sammeln die Redmonder Daten über Computerhersteller und -modell, Versionsnummern des Betriebssystems, des Webbrowsers und weiterer Microsoft-Software, Plug'n'Play-IDs von Hardware, Einstellungen der Region und Sprache, einen Globally Unique Identifier (GUID), Produkt-ID und Produktschlüssel sowie BIOS-Informationen. Auch die EULA, die der WGA-Installer präsentiere, decke den Versand dieser Informationen ab, rechtfertigt alexkoc das Vorgehen.
Die ETSI-Dossiers: Europäische Schnittstellen zur Überwachung sämtlicher digitaler Netze Erich Moechel in Telepolis vom 26.03.01
Auszug: Ein internationaler Verbund von Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt einen weltweiten Standard zum Abhören digitaler Netze. Hand in Hand mit der Industrie legen die Gremien, die ihre Tätigkeit immer mit dem Etikett "lawful" schmücken, die Technik der Abhörschnittstellen fest - am EU-Parlament vorbei. Von Anfang an arbeiteten hier US-Behörden mit den EU-Ländern zusammen.
Anmerkung: Ein erschreckendes Dokument, das schon vor sechs Jahren über diese Schnüffelei und Spionage berichtet. Seit 1998 arbeiten Polizei und Dienste der EU und der USA fröhlich miteinander weitab von Parlamenten zusammen mit der Industrie, die diese Schnittstellen in in alle Telefonanlagen, Provider-Router (und inzwischen wohl auch in Home-Geräte wie DSL-Router und kleinen Telefonanlagen) installiert und den unwissenden Menschen verkauft.
Wozu bedarf es da noch einer "Vorratsdatenspeicherung" und/oder eines "Bundes-Trojaners", wenn Telefonanschluß und Internetzugang schon seit vielen Jahren sowohl zentral beim Provider als auch lokal am lokalen Ende für die Behörden zugänglich sind? Oder sollen darüber die Bedürfnisse der anderen Klientel wie z.b. der Urheberrechtler aus Musik- und Filmindustrie, Verwertungsgesellschaften und Anwälten befriedigt werden? Die werfen dann eine IP-Adresse zum Provider, der mit Namen und Anschrift antwortet und dann hagelt es Abmahnungen.
Offensichtlich ist das in fast 10 Jahren heimlich schon so weit fortgeschritten, das es sicher funktioniert - denn anders wären so genannte "Online-Durchsuchung" kaum möglich. Wenn aber von Staats wegen "Man-in-the-middle"-Attacken ausführbar sind, bleibt für ortsgebundene Bürger kaum eine Chance.
Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur. Dazu passt die folgende neue Meldung sehr gut.
Bundestrojaner verfassungswidrig? von Alfred Krüger in ZDFheute vom 08.03.07
Auszug: In Erfurt beraten am Donnertag und Freitag die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dabei steht die verdeckte Online-Durchsuchung von privaten Computern ganz oben auf der Agenda - ein Thema das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Ex-Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) hat kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Das Gesetz wurde im Dezember letzten Jahres verabschiedet und erlaubt dem NRW-Verfassungsschutz die politisch umstrittene verdeckte Online-Durchsuchung von privaten PCs.
Anmerkung: Immerhin stimmten bei der ZDF-Online-Umfrage zwischen 08.03. bis 11.03.07 (nicht repräsentativ) 1757 Personen 91% dagegen und nur 9% dafür bei der folgenden Fragestellung: Sollten die deutschen Ermittler das Recht bekommen, im Verdachtsfall private Computer mit Hilfe von Trojanern zu durchsuchen?
Firmware-Trojaner: Auch in Routern lässt sich Spionagesoftware verstecken von Peter Mühlbauer in Telepolis vom 03.03.07
Auszug: Dass sich Überwachungsfunktionen über so genannte Keylogger und (bei Kooperation der Anbieter) über Betriebssystem-Updates installieren lassen, ist nichts Neues und wird ausgiebig diskutiert. Weniger bekannt ist, dass sich Überwachungssoftware auch über automatische Firmware-Updates verbreiten lassen. Ein Einfallstor dafür ist die Router-Schnittstelle TR-069, die Fernzugriff auf Konfiguration und Logfiles bietet und die es auch ermöglicht, die Firmware ohne Zutun des Benutzers zu ändern.
Dass große Unternehmen Regierungsstellen solche Eingriffe ohne große öffentliche Diskussion ermöglichen könnten, ist nicht ganz aus der Luft gegriffen, wie die Entstehung des Abhör-Standards ES 201 671 zeigt. Nach diesem Standard liefern Hardware-Hersteller von AVM bis Zyxel und Provider von T-Com bis Siemens Polizei und Geheimdiensten in aller Welt bereitwillig wenig bekannte, dafür aber ausgesprochen bequeme Abhör-Schnittstellen.
Anmerkung: Schöne neue Welt. Da mutiert eine als Komfortlösung für Unbedarfte verkaufte Konfigurationslösung zur Spionageschnittstelle. Ein Lump, wer dabei eine Verbindung zur so genannten "Online-Durchsuchung" und den Ergebnissen obiger ETSI-Dossiers herstellt. Aber leider wird es nur über solche Einfalltore funktionieren, die der Provider mitliefert und/oder sich der Anwender ohne sein Wissen im Laden einkauft.
Wer (Sex)Fotos mit E-Mail an seinen Account verschickt, hat jeden Anspruch auf Privatsphäre aufgegeben von Florian Rötzer in Telepolis vom 22.02.07 Minderjähriges Pärchen, das sich bei sexuellen Aktivitäten fotografierte, wurde wegen Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie in den USA verurteilt
Auszug: Social Networking-Websites boomen derzeit und lassen sie zum neuen Hype von Web 2.0 werden. Die Menschen erzeugen hier und anderswo im Netz mit Texten, Hyperlinks, Bildern, Musik etc. schnell große Datenfluten. Der begehrte User Generated Content (UGC) enthält auch viele persönliche Informationen, die unbedacht über die möglichen Folgen, die erst Jahre später eintreten können, in die virtuelle Öffentlichkeit gestellt werden.
Wie zwei Jugendliche in den USA jetzt erfahren mussten, kann es auch höchst unangenehm werden, wenn man nur schnell mal Bilder mit einer Digitalkamera macht und sie vom PC des einen Jugendlichen über das Internet auf den PC des anderen schickt. Die Begründung des amerikanischen Gerichts, dass man dann von einem Recht auf Privatheit nicht mehr ausgehen könne, dürfte auch in Deutschland den Befürwortern der Online-Durchsuchung gefallen.
Anmerkung: Die beiden haben niemanden die Bilder gezeigt, sondern nur von einem Rechner zum anderen versandt (statt das auf einer CD zu transferieren). Die Frage stellt sich nun, wer da die Email kontrolliert und Anzeige erstattet hat. Das Schnüffler und Gerichte hier das zukünftige Leben junger Menschen zu Grunde richten, interessiert dabei anscheinend niemanden. Aber vielleicht sind sie ja über sowas hier gestolpert: Field Intelligence Model
Kritiker bezeichnen Schleswig-Holsteins neues Polizeigesetz als verfassungswidrig (Stefan Krempl)/(pek/c't) Heise Online vom 21.02.07
Auszug: Der schleswig-holsteinische Landtag will am morgigen Donnerstag im Rahmen der Abstimmung über einen Entwurf der Landesregierung für die Novelle des Polizeigesetzes neue Befugnisse für Ermittler etwa zum Kennzeichen-Scanning oder bei der Telekommunikationsüberwachung mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition absegnen. Damit sollen den Strafverfolgern auch weit ins Vorfeld gehende präventive Befugnisse zur Gefahrenabwehr gewährt werden.
Von der Opposition und Rechtsexperten hagelt es Proteste. Nach Ansicht von Kritikern verstößt der Gesetzesentwurf auch nach Abschwächungen durch das federführende Landesinnenministerium teilweise gegen die Verfassung.
Biometrische Daten in Ausweisdokumenten wecken Begehrlichkeiten (Stefan Krempl)/(pmz/c't) Heise Online vom 12.02.07
Auszug: Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pass und Personalausweis sorgt für Streitigkeiten um die Nutzung der höchstpersönlichen Daten. So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten.
Ihre Wünsche listen die Innenpolitiker der Länder in den Empfehlungen der Ausschüsse für die Behandlung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften auf, die heise online vorliegen. Am Freitag sollen die Länderfürsten im Plenum des Bundesrates über die Vorschläge entscheiden.
Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern der Länder ferner die Löschungsregel für die von der Polizei ausgelesenen Passdaten. Diese würde nicht berücksichtigen, dass die biometrischen Informationen "für ein nachfolgendes Verfahren notwendig sein können". Erweise sich etwa ein Dokument als unecht oder der Inhaber als nicht identisch mit der Person, die das Dokument ausweist, müsse für die notwendige Beweissicherung für ein anschließendes Strafverfahren eine Archivierung der Daten gewährleistet sein.
Die pauschale Löschung habe daher unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.
Nicht weit genug geht dem Innenausschuss auch eine im Bundestag besonders umstrittene Klausel im Regierungsentwurf, wonach ausdrücklich ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Innenpolitiker drängen darauf, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei.
Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen auch allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei gehe es über die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus etwa ganz allgemein um die "Verfolgung von Straftaten". Die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei eine "effektive Datenschutzkontrolle" ermöglichen.
Anmerkung: Irgendwie erinnert das an die Mautdaten, die "nur" für die Abrechnung genutzt werden sollten - jetzt aber in dieses System integriert werden sollen. Nun aber soll offensichtlich eine Datenbank mit diesen biometrischen Ausweis-Passdaten erstellt werden, um darüber Rasterfahndungen laufen zu lassen. Das ganze dann noch verbunden mit dem elektronischen Zentralmelderegister, der für dieses Jahr geplanten eindeutigen Personenkennziffer und der Vorratsdatenspeicherung werden wir immer gläserner.
Und dazu soll dann auch gleich noch die Abfrage bei kleinsten Ordnungswidrigkeiten möglich sein, wenn man eh schon die Daten auf Halde liegen hat.
Datenjagd von Anika Kehrer in Telepolis vom 07.02.07 Im sozialen Web 2.0-Theater sind persönliche Daten vogelfrei
Im Gefolge von Blogosphäre, MySpace- und Flickr-Welten rückt ein so genannter Datenschutz 2.0 in den Fokus. Der hat die Eigenschaft, nicht erwünscht zu sein. Freie Dienste, Bloggen und multimedialer Gestaltungsfreiraum sind wichtiger, man will sie nicht missen und für Gedanken um Datenhascher, die im Verborgenen arbeiten, hat man allein schon mal gar keine Zeit - man stellt ja ständig irgendwas online. Aber man sollte in Ruhe einen Blick auf die Vorgänge unter der bunten Oberfläche werfen: Aus dem Sinn ist nicht aus dem Web.
Anmerkung: Sehr interessanter Artikel zum aktuellen Thema "freiwilliger informationeller Striptease" - der so manchem später sehr lange leid tun wird.
Bankräuber tricksen biometrisches Abschreckungssystem aus (pmz/c't) Heise Online vom 29.01.07
Auszug: Wie bei zahlreichen anderen Geldinstituten in Italien auch, ist dort an der Eingangstür inzwischen ein Fingerabdruck-Scanner installiert. Jeder, der die Bank betreten will, muss die Fingerlinien des rechten Zeigefingers einscannen lassen. Allerdings werden die Fingerlinien dabei nicht mit Referenzdatensätzen verglichen, sondern das System speichert sie lediglich aus Abschreckungsgründen: Wer eine eindeutige biometrische Spur hinterlässt, der wird hier schon nicht auf dumme Gedanken kommen – so lautete bislang zumindest die Theorie.
Während einer der maskierten Räuber draußen den Fluchtweg sicherte, drückte der andere den offenbar von einer weiblichen Leiche stammenden und mit Eis frischgehaltenen Zeigefinger auf den Scanner und verschaffte sich so Zutritt zur Bank.
Anmerkung: Hier kann man im YouTube-Filmchen anschauen, wie einfach es auch anders gegangen wäre.
Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt (Stefan Krempl)/(jk/c't) Heise Online vom 09.02.07
Auszug: Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan hat am heutigen Freitag im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister ) und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes angerufen.
Die Beschwerde richtet sich gegen die in diesem Gesetz erstmals offiziell eingeführten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Sicherheitsbehörden, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bundesweit auf eine gesetzliche Grundlage stellen will .
In NRW darf der Verfassungsschutz seit dem 20. Dezember Computer, die mit dem Internet verbunden sind, heimlich ausspähen. Dabei sollen die auf einem Rechner gespeicherten Dateien ohne Kenntnis der Betroffenen durchsucht werden können. "Im Einzelfall hat der Geheimdienst damit Zugriff auf Informationen, die ansonsten nur für die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zu erlangen wären", hält Roggan dagegen,
der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen könne allgemein tief in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Deshalb sei es möglich, dass die im deutschen Recht gänzlich neue Maßnahme einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstelle.
Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen (Detlef Borchers)/(pmz/c't) Heise Online vom 08.02.07
Auszug: In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt sind.
Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.
Anmerkung: Wie war das 2004 mit der versprochenen Verwendung der anfallenden Daten der LKW-Maut? Nicht nur ein gewisser Wolfgang Schäuble hat da ganz konkret versprochen, das diese Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung genutzt werden. Und heute? Da sollen darüber Terroristen, Kinderschänder und Schwerkriminelle gejagt werden - und nebenbei werden von jedem Bundesbürger eben mal Bewegungsprofile erstellt (wenn erst mal der RFID-Chip im Ausweis steckt umso einfacher).
Fotografiert werden wir schon jetzt an jeder Mautbrücke. Stasi und 1984 war gestern - heute kümmert sich Wolfgang Schäuble darum, dass das Volk überwacht wird. Der gleiche Wolfgang Schäuble hat zusammen mit anderen auch maßgeblich daran mitgewirkt, dass die Wiedervereinigung zur volkswirtschaftlichen Katastrophe wurde - was uns wohl noch Jahrzehnte Sorgen machen wird.
Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."
Ach Herr Schäuble, wie war das mit "anständig" und den ein- oder zweimal 100.000 DM im Briefumschlag, die Sie vom Waffenhändler Herrn Schreiber bekommen haben und die bis heute spurlos verschwunden sind? Und von Helmut Kohls schwarzen Koffern haben Sie auch nur in der Zeitung gelesen? Sicher setzt sowas das selektive Nichterinnerungsvermögen von Politikern in Kraft.
EU-Parlament fordert Einsicht in Abkommen zu Flugpassagier- und Finanzdaten (Monika Ermert)/(jk/c't) Heise Online vom 01.02.07
Auszug: Die Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen zur Regelung der Passenger Name Records (PNR) , der Weitergabe der Daten von Flugreisenden, würden "extrem schwierig werden," sagte Günter Gloser, Staatssekretär im Bundesaußenministerium, als Ratspräsidentschaftsvertreter in einer gemeinsamen Debatte zwischen dem EU-Parlament, dem EU-Rat und der EU-Kommission. "Die Amerikaner sind überhaupt nicht bereit, den Datenschutz zu intensivieren."
In seiner Februarsitzung werde der Rat über die Richtlinien für die anstehenden Verhandlungen unter deutschem Ratsvorsitz entscheiden, sagte Gloser. Die derzeit gültige Interimslösung läuft im Juli aus.
FBI praktiziert angeblich rechtswidriges Abhören mit "Staubsaugermethode" (fr/Telepolis) Telepolis vom 31.01.07
Auszug: Nach Auskunft von Paul Ohm, einem früheren Staatsanwalt an der Abteilung für Computerkriminalität (CCIPS) des US-Justizministeriums, der jetzt Recht an der University of Colorado lehrt, setzt das FBI seit einiger Zeit eine zusätzliche Überwachungstechnik ein. Ähnlich wie das jahrelang ohne richterliche Genehmigung heimlich praktizierte Abhören der Telekommunikation durch die National Security Agency hat das FBI dabei die rechtliche Grundlage ausgedehnt.
Liegt ein Durchsuchungsbefehl vor, wendet sich das FBI an den Provider, um die Daten eines Verdächtigen zu erhalten. Kann der Provider aufgrund technischer Probleme die "bestimmte Person oder die IP-Adresse" nicht isolieren, wird laut Ohm der gesamte Internetverkehr abgespeichert. Angeblich werden dadurch die Daten von Tausenden von Internetnutzern, die zufällig in den "Staubsauger" (Ohm) geraten sind, nicht gelöscht, sondern aufbewahrt, um sie bei Bedarf nach zweckdienlichen Informationen durchsuchen zu können.
Über Nacht berühmt - ganz unverhofft Bettina Winsemann Telepolis vom 30.01.07 "Was einmal im Netz ist, kann man nicht wieder entfernen." Zu dieser bitteren Erkenntnis dürften in der letzten Woche einige Menschen gekommen sein, die sich ganz unverhofft im Zentrum der Aufmerksamkeit wieder fanden, weil ihre Daten von leichtfertigen Behörden veröffentlicht wurden
Auszug: Bereits seit einem Jahr sollen sie sich im Netz befanden haben, die Einsatzprotokolle des Polizeipräsidiums Südhessen (Zeitraum 6. - 12.02.2006). Bekannt wurde es jedoch erst vor kurzem und danach bemühten die Verantwortlichen sich um Schadensbegrenzung. Mit Aussagen, welche jedoch eher zur Verwirrung als wirklich zur Aufklärung des Falles beitrugen. "Einen falschen Knopf habe der Verantwortliche gedrückt", hieß es. Dadurch wären die Daten nicht in das Intranet, sondern ins Internet transferiert worden.
Die Folgen sind für die Betroffenen unangenehm. Nicht nur finden emsige Adressensammler nun ein paar verwertbare Daten, vielmehr ist nun für alle lesbar, wann wer an jenem Abend unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug fuhr und deshalb von der Polizei gestoppt wurde, wer Drogen konsumierte usw. Da manche Betroffene oft durch eine einfache Suche im Telefonbuch gefunden werden konnten, fanden diese sich plötzlich im Zentrum der Aufmerksamkeit diverser Pressemitarbeiter wieder, hilfreiche Freunde wollten auf die Einsatzprotokolle hinweisen.
Für die Betroffenen ergab sich jetzt die Frage: "Wie kann ich nun dafür sorgen, dass diese Daten nicht mehr verfügbar sind?" Und die Antwort darauf lautet logischerweise: "Gar nicht".
Geplante Verschärfung des saarländischen Polizeigesetzes stößt auf Protest (Stefan Krempl)/(pmz/c't) Heise Online vom 22.01.07
Auszug: Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hält die weit reichenden Regelungen im Referentenentwurf des saarländischen Innenministeriums für ein "Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland" und die damit verknüpften Änderungen im Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig.
Laut einer aktuellen Stellungnahme des Branchenverbands fällt unter diesen Aspekt etwa das umfangreiche Vorhaben zur präventiven Telekommunikationsüberwachung. So sei es nicht ausreichend, "konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen" für das mögliche Begehen von Straftaten als Maßgabe für umfassende Bespitzelungsmaßnahmen im TK-Bereich heranzuziehen. Insgesamt schießen die vorgesehenen Zugriffsrechte auf Kommunikationsdaten dem Bitkom zufolge weit übers Ziel hinaus.
und generell enthält der Paragraph 28b zur TK-Überwachung laut Bitkom eine "unklare Ermächtigung".
Anmerkung: Schreiben die alle voneinander ab? Sind die höchstrichhterlichen Urteile den "Gesetzgebern" einfach egal? Das brandenburgische Polizeigesetz ist ähnlich schwammig formuliert und bietet erhebliche Einschränkungen der Bürgerrechte - wogegen die obersten Gerichte in den vergangenen Jahren mit richtungsweisenden Urteilen wie zum großen Lauschangriff
oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz deutliche Grenzen bei der Ausdehnung entsprechender Ermittlungsbefugnisse gesetzt haben.
23C3: "Sind wir paranoid genug?" (Stefan Krempl)/(cp/c't) Heise Online vom 28.12.06
Auszug: Experten haben auf dem 23. Chaos Communication Congress in Berlin am Mittwoch ein detailreiches Bild über den Stand staatlicher und privater Überwachung gemalt, die auch vor Hotelräumen, dem Internet und privaten PCs nicht haltmacht. "Die Frage muss lauten: Sind wir paranoid genug?", sagte der Coburger Sicherheitsberater Manfred Fink.
Fink empfahl allen, die in Hotelzimmern Wert auf Privatsphäre legten, "kritische Geräte" wie Telefone, Fernsehgeräte oder Radiowecker zu entfernen. Ein Auge sollte man auch auf die Schächte für die Klimaanlage haben, da dahinter Kameras versteckt sein könnten. Es gebe gerade in Luxusherbergen zahlreiche "verborgene Infrastrukturen", warnte Fink. Er empfahl, "einfach mal gegen die Decke zu drücken". Mitgebracht hatte der Wanzenjäger unter anderem eine Kachel mit dahinter installiertem Mini-Elektroauge.
Als Überwachungstrend machte Fink das Einschleusen präparierter Akkus in Mobiltelefone aus. Dazu reiche es aus, das Handy kurzzeitig unbeaufsichtigt zu lassen. In seiner Firma seien beim Röntgen mit hochauflösenden Digitalsystemen mehrere hundert Geräte mit Wanzen-Akkus entdeckt worden. "Machen Sie Kerben oder Kratzer rein", empfahl der Sicherheitsberater. Er schätzte die Anzahl der Geheimdienstler und Strafverfolger, die sich auf derlei Abhöraktionen spezialisiert hätten, auf "hoch dreistellig".
Der Kölner Strafrechtler Marco Gercke warnte davor, Regierungen als Sicherheitsgaranten in einer Welt ständig heraufbeschworener terroristischer Akte zu sehen. "Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren", betonte Gercke unter dem Beifall der Hackergemeinde. Dies sei heutzutage umso nötiger, als die Gesetzgeber nicht mehr auf Experten hörten. Vielmehr würden sie ihre Entwürfe von Konzernen schreiben lassen, wie etwa die Urheberrechtsreform zeige.
"Know your Citizens", beschrieb der Wissenschaftler das Motto von Regierungen im digitalen Zeitalter. Das Spektrum gehe von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung über Volkszählungen, die Erfassung von Kfz-Kennzeichen, Videoüberwachung, Mautsysteme bis hin zu Ausweisdokumenten, die nun mit der Funktechnik RFID und Fingerabdrücken aufgerüstet würden.
Im vergangenen Jahr hatte Gercke auf dem Hackerkongress prophezeit , dass die Sicherheitsbehörden auf Befugnisse zum Eindringen in private Rechner mit Hilfe von Trojanern drängen und per Keylogger sämtliche Tastatureingaben der PC-Nutzer mitschneiden wollten.
Inzwischen hat Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Gesetz für solche "Online-Durchsuchungen" verabschiedet, während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine bundesweite Regelung pocht.
Die Prinzipien der Hausdurchsuchung seien aber nicht aufs Internet übertragbar, warnte Gercke. Insgesamt bezeichnete er Versuche zur vorsorglichen Straftatenabwehr als "Nonsens".
Anmerkung: Da bleibt nichts mehr zum hinzufügen. Mit Sorglosigkeit gerieten schon viele ins Verderben, eine gesunde Paranoia hat noch niemandem geschadet.
Das System liest mit Johannes Klostermeier Financial Times Deutschland vom 25.12.06
Eine britische Softwarefirma sucht Terrorverdächtiges in Datenströmen. Vor wenigen Jahren lud die Firma noch eine Busladung europäischer Journalisten ins britische Cambridge, um stolz die Entwicklung ihrer Software zu präsentieren - mittlerweile schweigt sie über ihre Erfolge.
RFID-Nummernschilder: Ein Aprilscherz wird Realität (pmz/c't) Heise Online vom 13.12.06
Vor zweieinhalb Jahren hatte c't berichtet, dass Nummernschilder mit RFID-Tags eine Möglichkeit sein könnten, Autofahrer und Fahrzeuge unbemerkt zu überwachen. Was damals als Grundlage für den traditionellen Aprilscherz-Artikel in c't diente, wird nun Realität.
Allerdings (noch) nicht in Deutschland, sondern in Asien: Nach erfolgreichen Tests in Japan wollen die Verkehrsbehörden von Malaysia Neufahrzeuge künftig nur noch mit funkenden Nummernschildern zulassen. Die sogenannten e-Plates lassen sich über stationäre oder mobile Scanner dann nicht nur an jeder Straßenecke, sondern auch über Entfernungen von bis zu 100 Meter auslesen. Die in die Kennzeichen integrierten Long-Range-Funkchips enthalten Informationen über den Halter sowie Fahrzeugdaten.
Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern (dpa)/(anw/c't) Heise Online vom 13.12.06
Auszug: Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.
Allerdings bestehen nach Wielands Darstellung Meinungsunterschiede zwischen dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium, das hier relativ zurückhaltend argumentiere. Im übrigen solle zuerst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgewartet werden, bei dem es Bedenken gegen einen Zugriff ohne Anzeige gebe.
Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen, und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe. Dass Festplatten von Computern beschlagnahmt würden, sei gang und gäbe. Aber "hier soll geschnüffelt werden", um präventiv handeln zu können.
HiB: Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software Im Bundestag notiert: hib-Meldung 390/2006 vom 18.12.06
Recht/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/BOB) Seit wann deutsche Sicherheitsbehörden das heimliche Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software (Online-Durchsuchungen) anwenden und bei welchen Sicherheitsbehörden dies der Fall ist, will die Linksfraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (16/3787 -PDF-Datei) eingereicht.
Anmerkung: Diese kleine Anfrage der Linksfraktion hat es in sich. Denn eigentlich dürfte das überhaupt nicht funktionieren, dass Online die Sicherheitsbehörden fremde Rechner ausspionieren. Es sei denn, dass Microsoft (und andere OS-Anbieter) von der amerikanischen Regierung doch dazu verpflichtet wurden, sogenannte geheime Hintertüren einzubauen.
Von der erheblichen Verletzung von Bürgerrechten soll hier gar nicht angefangen werden - aber Betriebssysteme mit regierungsamtlicher Hintertür auf Festplatte(n) und angeschlossene Geräte des Beitzers sind ja nun wohl das Allerletzte.
So beschleicht einen immer wieder das Gefühl, die vielen gefundenen Löcher z.B. in Windows sind nicht zufällig entstanden sondern gezielt eingebaut. Falls die falschen die Löcher finden, werden diese nach einiger Zeit zugemacht (die Behörden brauchen ja etwas Zeit zur Umstellung) und dabei möglicherweise ein neuer Zugang geöffnet - und das Spiel beginnt von vorne.
Mit etwas Kenntnis der Materie wird mit Unterstützung des Providers eine kleine Software in einen vom Benutzer abgerufenen Datenstrom mit eingespeist, die sich dann wie ein Trojaner auf dem staatlich angegriffenen Rechner installiert und dort alles mögliche veranstalten kann, Daten ausspähen und sich notfalls auf Befehl oder zeitlich voreingestellt auch wieder selber löschen kann.
Es dürfte davon auszugehen sein, dass die Anfrage der Linksfraktion sicher nur sehr unzureichend beantwortet wird.
Ferngesteuertes Spielzeug überträgt Bilder auf Brillendisplay (rij/c't) in Heise Online vom 15.11.2006
Stetig fallende Preise erlauben den Einsatz von Mikrodisplays nun auch schon in Kinderspielzeug. Die Firma Wild Planet bietet mit dem Spy Video Car ein ferngesteuertes Auto mit eingebauter Kamera an, die ihre Bilder drahtlos zu einem winzigen, in eine Brille eingebauten Bildschirm sendet. In diesem Head Mounted Display (HMD) steckt ein winziger LCD-Monitor mit einer Bilddiagonale von nur 0,16 Zoll (4,1 Millimeter) des Herstellers Kopin, der die Bezeichnung CyberDisplay 300M LV trägt.
Seine schwarzweiße Darstellung zeigt eine Auflösung von 300 mal 225 Bildpunkten. Mit Hilfe einer Optik wird das Bild des kleinen LCDs so vergrößert, dass der Eindruck eines vor dem Benuzter schwebenden Monitors erzeugt wird.
Durch eine an der Kamera befestigten Infrarotleuchte kann das Spy Video Car auch in stockfinsteren Räumen Bilder aufnehmen, was den Spaßfaktor eindeutig erhöht. Die Bildübertragung soll bis zu einer Reichweite von gut 20 Metern möglich sein. Wild Planet verlangt in den USA 140 Dollar für das Spy Video Car, während der Preis hierzulande bei 150 Euro liegt, beispielsweise bei Conrad oder Amazon
Anmerkung: Warum das in dieser Abteilung gelandet ist? Wer auch nur etwas Phantasie hat, kommt mit solchem "Kinderspielzeug" sicher auch noch auf ganz andere Ideen ...
Datenschützer: Ich weiß, was Du gestern getan hast (fr/Telepolis) in Heise Online vom 03.11.2006
Auszug: Nigel Gilbert warnte während der 28. International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners in London, dass in fünf Jahren auf dem Internet so viele persönliche Daten zu finden seien, dass jeder herausfinden könne, was eine Person zu welcher Zeit gemacht habe.
Man müsse dann nur mit Suchmaschinen wie Google suchen, "was ein bestimmter Mensch gestern um 2 Uhr 30 getan hat, und würde eine Antwort erhalten". Die Suchergebnisse stammten von zahlreichen Datenbanken, beispielsweise von Videoaufnahmen oder Datenbanken, in denen die aus RFID-Chips gelesenen Informationen gespeichert sind: "Alles kann für immer gespeichert werden."
Britischer Datenschützer fordert Umdenken bei der Überwachung (anw/c't) in Heise Online vom 01.11.2006
Auszug: Richard Thomas, in Großbritannien als Information Commissioner unabhängige Instanz für den Datenschutz, hat einen Bericht des Surveillance Studies Network darüber vorgelegt, wohin die Tendenzen der "Surveillance Society " (PDF-Datei, 102 Seiten, auf deutsch 25 Seiten ) bis zum Jahr 2016 führen könnten.
Der Bericht soll der heute in London gestarteten 28. International Conference of Data Protection and Privacy Commissioners als Diskussionsgrundlage dienen. Thomas hat nach eigenen Angaben bereits vor zwei Jahren davor gewarnt, dass die Briten gefährdet seien, in eine Überwachungsgesellschaft zu schlafwandeln. "Heute befürchte ich, dass wir aufwachen und um uns bereits die Überwachungsgesellschaft existiert."
USA wollen Passdaten von Einreisenden bis zu 50 Jahre lang speichern (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 01.11.2006
Auszug: Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde kann mit dem Segen des Datenschutzbeauftragten des Department of Homeland Security (DHS ) automatisch aus Pässen ausgelesene Daten ein halbes Jahrhundert vorhalten. Dies geht aus der jüngst vom DHS veröffentlichten datenschutzrechtlichen Einschätzung (PDF-Datei) des Einreiseprogramms der USA für die westliche Hemisphäre hervor.
Zugleich können die persönlichen Informationen an Strafverfolgungsbehörden der USA sowie ausländischer Staaten mit "diplomatischen Beziehungen" zu Washington weitergegeben werden. Einblicke in die entsprechenden Datenbanken sind den Betroffenen verwehrt. Reisende können sich aber um eine Korrektur der aufbewahrten Angaben beim Kundendienst der Grenzschutzbehörde bemühen.
Personenkennziffer für die 80 Millionen Bundesbürger rückt näher (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 01.11.2006
Auszug: Bund und Länder sind sich einig, von Mitte 2007 an jeder gemeldeten Person eine eindeutige und dauerhafte Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren zu verpassen. An einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (PDF-Datei) haben die Fachausschüsse des Bundesrates
nur noch einen kleinen formalen Änderungswunsch (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung.
Die Zustimmung der Länderchefs am Freitag im Bundestag zu der Einführung der Personenkennziffer gilt damit als sicher.
Allgemein begründet wurde die Einführung der neuen Steuernummer etwa mit dem Argument, die Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten zu gewährleisten. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz müssen von diesem Jahr an nach Schätzungen der Bundesregierung etwa 1,3 Millionen Rentner erstmals im Zusammenhang mit anderen Einkünften Steuern zahlen. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben, ist aber naturgemäß auch für zahlreiche andere Zwecke behördlich zu nutzen.
Zudem können sich gemäß dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" Finanz- und Sozialämter, die Arbeitsagentur oder das Bafög-Amt bereits heute quasi auf Knopfdruck und ohne richterliche Anordnung Übersicht über Konten und Gelddepots der Bürger verschaffen. Dabei gehen sie laut Kritik von Datenschützern recht sorglos mit ihren Vollmachten um, die ihnen eigentlich zur Terrorismusbekämpfung eingeräumt wurden.
Anmerkung: Wenn diese Personenkennziffer erst mal existiert, wird die irgendwann auf allen Dokumenten mit drauf stehen und genutzt werden - auch bei der Gesundheitskarte, Versicherungen usw. Und natürlich wird diese Nummer dann auch als Signatur genutzt zur eindeutigen Bestimmung der Identität. Das ganze dann über die verfügbaren Datenbanken verknüpft - und schon ist er da, der gläserne Bürger. Schöne neue Welt.
Dazu passt auch gut die folgende Meldung:
Diskriminierung von Bankkunden durch die Haspa mittels eigener Kontonummern für „Girokonten für Jedermann“ wahrscheinlich kein Einzelfall. bei institut für finanzdienstleistungen e.v. vom 18.09.2006
Auszug: Das Hamburger Abendblatt berichtete am Samstag, den 16. September 2006 auf der ersten Seite darüber, dass die Hamburger Sparkasse "Girokonten für Jedermann" in der Kontonummer mit den ersten vier Ziffern: "1199" kennzeichnet. Normalerweise kennzeichnen die ersten vier Stellen der Kontonummer bei der HASPA die Hausfiliale. Nicht so bei Kunden, die von der HASPA als problematisch eingestuft werden: diese erhalten die "1199" Nummern. Der DGB spricht in diesem Zusammenhang von menschenverachtender Stigmatisierung.
Aufgedeckt wurde die Praxis der HASPA durch einen Kunden, der Schwierigkeiten hatte, ein Existenzgründerdarlehen zu erhalten. Nach einem Blick auf seine Kontonummer ("1199…") lehnten andere Banken ohne weitere Verhandlungen ab, offenbar, weil die Information der Ziffern in Bankenkreisen bekannt ist. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat bisher, obwohl ihm dieser Umstand bekannt ist, nicht reagiert.
Weil Kontonummern in der Öffentlichkeit verwendet werden (Arbeitgeber, Telefonanbieter etc.) und das Wissen über die Bedeutung der Kontonummern mit der Zeit durchsickert, wird von einem klaren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ausgegangen. Besonders problematisch ist die Stigmatisierung von Kunden mit Finanzproblemen in der Öffentlichkeit ohne ihr Wissen. Der Zugang zu einem Girokonto und die Verwendung der eigenen Kontonummer als Privatkunde ist für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig.
Österreichs Datenschützer halten IP-Speicherung für rechtswidrig (Daniel AJ Sokolov)/(vbr/c't) in Heise Online vom 31.10.2006
Auszug: Die österreichische Datenschutzkommission (DSK ) empfiehlt Internet Service Providern (ISP), die an Kunden dynamisch vergebenen IP-Adressen nicht zu speichern. Zu Abrechnungszwecken reiche es aus, die über einen Anschluss übertragenen Datenmengen zu protokollieren. Die zusätzliche Speicherung der dynamisch zugeteilten IP-Adresse ist nach Auffassung der Datenschützer rechtswidrig.
Die Empfehlung der Datenschützer ist das Ergebnis eines Verfahrens, das von zwei Tauschbörsen-Nutzern angeregt worden war. Eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte hatte die IP-Adressen der beiden Beschwerdeführer ermittelt und ihren Provider per Gerichtsentscheid gezwungen , die Identität der Kunden bekannt zu geben.
Datenschützer bestehen auf verbindlicher RFID-Regulierung (Stefan Krempl)/(jk/vbr/c't) in Heise Online vom 30.10.2006
Auszug: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eigenen Angaben zufolge in einem Gespräch mit dem Informationsforum RFID am heutigen Montag in Berlin erneut die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen für den Einsatz von Funkchips betont.
"Angesichts der besonderen Risiken, die mit dem Einsatz der per Funk auslesbaren RFID -Chips verbunden sind, müssen die Verbraucher sicher sein, dass ihr Verhalten nicht heimlich überwacht und registriert wird", erklärte Schaar bei der Lobby-Vereinigung der Wirtschaft. Er erwarte von entsprechenden Vorkehrungen der Unternehmen auch positive Auswirkungen auf die Akzeptanz dieser Technik.
Internetprovider: Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 27.10.2006
Auszug: In ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen.
Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt , dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte.
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss sich der Bundestag nun mit dem Drängen auf eine weitere Ausdehnung der "vorsorglichen" und verdachtsunabhängigen Überwachung der Internetnutzer beschäftigen.
Kreditkarte funkt Inhaberdaten (hps/c't) in Heise Security vom 24.10.2006
Auszug: Wer von seiner Bank einen Brief mit Geldkarte oder PINs zur EC- oder Kreditkarte zugeschickt bekommt, findet darauf die tollsten Druck-Muster, die verhindern sollen, dass Gauner Daten per Durchleuchtungsgerät ausspionieren. Völlig sinnlos sind solche Maßnahmen allerdings, wenn der Umschlag eine Kreditkarte mit RFID-Transponder enthält. Dies konnten Mitarbeiter des Informatikprofessors Kevin Fu an der Universität von Massachusetts beweisen.
Laut New York Times (NYT) ist diese Karten-Ausstattung zumindest in den USA bereits durch Visa , Mastercard , American Express sowie JPMorgan zig-millionenfach in Umlauf gebracht worden;
allerdings nehmen diese Geldinstitute in unterschiedlichem Ausmaß starke Verschlüsselung für sich in Anspruch, um den Datenschutz ihrer Kunden zu gewährleisten. Die Gruppe um Fu hat diese Behauptung auf die Probe gestellt und einen Bericht (PDF-Datei) veröffentlicht, demzufolge 20 von 20 geprüften Karten auf alle erdenkliche Arten angreifbar waren. "Angreifbar" heißt, dass die Forscher mit billigstem Bastlergerät Informationen über den Karteninhaber auch durch einen ungeöffneten Briefumschlag lesen konnten, den Datenaustausch zwischen Karte und Lesegerät anzapfen und die aufgeschnappten Daten zu anderem Zeitpunkt und in anderem Kontext erneut abspielen konnten.
Tagung der Datenschutzbeauftragten: Vom unbescholtenen Bürger zum Risikofaktor ARD tagesschau vom 27.10.2006
Auszug: Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben einen wachsenden "Datenhunger" des Staates im Zuge des Anti-Terror-Kampfes beklagt. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit sei nicht mehr gewahrt, erklärten die Datenschützer nach einer gemeinsamen Tagung in Naumburg in Sachsen-Anhalt. Beispiele seien die geplante Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze sowie die Einführung einer Anti-Terror-Datei.
"Immer mehr Daten werden auf Vorrat gesammelt und damit eine Vielzahl unverdächtiger Menschen erfasst", warnte von Bose. Damit würden auch unbescholtene Bürger ohne Anlass als Risikofaktoren behandelt.
CDU-Berichterstatter will Verbindungsdaten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 17.10.2006
Auszug: Als "erstaunlich ehrlich" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags für die Fraktion Die Linke, das Plädoyer des CDU-Mannes. "Bisher begründete die große Koalition den erheblichen Eingriff in die Grundrechte, den die Vorratsdatenspeicherung darstellt, mit der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Terror." Krings habe nun zugegeben, dass es der Union auch um die Jagd auf Teenager gehe, "die sich eine Sicherheitskopie der neuen Platte ihres Lieblingsstars machen".
Es sei schon immer zu vermuten gewesen, dass mit der "an sich rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung auch ganz andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung verfolgt werden sollen", erklärte Korte gegenüber heise online. "Krings erhärtet jetzt nicht nur diesen Verdacht, sondern liefert auch den Beweis für die Dreistigkeit, mit der die große Koalition die Privatsphäre und damit Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechteschutz ausschaltet."
Patty-Mail bespitzelt Empfänger (hps/c't) in Heise Online vom 14.10.2006
Die US-Kongressuntersuchung darüber, wie die HP-Managerin Patricia Dunn Mitarbeiter anscheinend per E-Mail bespitzelt hat, prägte für solche Objekte nicht nur den Namen Patty-Mail, sondern warf auch einiges Licht auf die verwendeten Techniken. Der von HP beschäftigte E-Mail-Verfolgungsdienst readnotify.com, nach eigener Klassifikation ein E-Mail- Verfolgungs-, Zertifizierungs- und Sicherheitsdienst, offeriert seinen Kunden, E-Mails und bestimmte Office-Dokumente in Mail-Anhängen unsichtbar für die Empfänger nachzuverfolgen.
In der Konsequenz erhält der Absender eine Nachricht per E-Mail oder SMS, sobald der Empfänger die markierte Mail beziehungsweise das darangehängte Dokument geöffnet hat. Laut Anbieter werden so Informationen zugänglich, wann und unter welcher IP-Adresse der Empfänger die Mail geöffnet hat, wie lange er sie zum Lesen geöffnet hatte, welche URL er darin angeklickt und an wen er die Botschaft eventuell weitergeleitet hat.
Befragt über den Einsatz seiner Dienste durch HP erklärte Readnotify-Chef Chris Drake, dies sei ein vollkommen normaler und wirkungsvoller Gebrauch der angebotenen Technik.
Anmerkung: Wer unbedingt Mails im HTML-Format lesen möchte, hat wohl selber Schuld, wenn er seinem Mailprogramm soviel "Offenheit" erlaubt.
Ungarn testet RFID-Überwachung an Flughäfen (hag/c't) in Heise Online vom 14.10.2006 Am ungarischen Flughafen in Debrecen hat die Regierung mit dem Test eines neuen Überwachungssystems begonnen. Fluggäste sollen mit Kameras und RFID-Chips, die sich entweder in Armbändern oder im Boarding-Pass befinden, überwacht werden.
Die RFID-Chips können von Datenlesegeräten aus 10 bis 20 Metern Entfernung gelesen werden. In Verbindung mit Panorama-Überwachungskameras ließe sich somit die Position der Passagiere auf einen Meter genau bestimmen.
Behörden dürfen Handys überwachen in Financial Times Deutschland vom 13.10.2006 Fahndungsgeräte, mit denen eingeschaltete Handys gefunden werden können, sind weiterhin erlaubt. Damit sollen Verbrecher schneller gefunden werden. Auch Unschuldige werden damit erfasst.
Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag bekannt, dass der Einsatz der Geräte, mit denen die Kartennummer und der Standort eines Handys ermittelt werden können, mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In der Kammerentscheidung heißt es, der Einsatz verstoße weder gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses, noch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die von der Humanistischen Union eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der so genannten IMSI-Catcher wurde nicht angenommen.
Dem Gesetzgeber wurde aber aufgegeben, angesichts der rasanten technischen Entwicklung die Datenerfassung zu beobachten und gegebenenfalls eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht jener Personen einzuführen, die als Unverdächtige von eine IMSI-Catcher Erfassung betroffen waren.
Entscheidung - 2 BvR 1345/03 - des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema vom 13.10.2006 zum nachlesen.
Kritik am Karlsruher Beschluss zur Handy-Ortung (Stefan Krempl)/(hob/c't) in Heise Online vom 14.10.2006 Bürgerrechtler beklagen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem "Freispruch" für den umstrittenen IMSI-Catcher das in früheren Urteilen immer wieder hochgehaltene informationelle Selbstbestimmungsrecht untergraben habe.
"Die Einschätzung, dass der IMSI-Catcher nur technische Daten ermittle und nicht die Kommunikationsteilnehmer betreffe, ist nicht aufrecht zu erhalten", konstatiert Rosemarie Will, Verfahrensbevollmächtigte bei der Humanistischen Union (HU), die gegen die rechtliche Grundlage zum Einsatz des Handy-Fahndungsgeräts Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.
Fall Processor Forum: Elektronisches Auge im Übereifer (Erich Bonnert)/(thl/c't) in Heise Online vom 12.10.2006
Auszug: Das erste optische Bedrohungserkennungssystem der Welt wollte Dan Gudmundson, Cheftechnologe der kanadischen Firma Optosecurity , auf dem Fall Microprocessor Forum vorstellen. Er kam nicht dazu. Bei seiner Anreise, so ließ der Veranstalter wissen, hatte die Sicherheitsschleuse am Flughafen in Ottawa einen Alarm ausgelöst: Der dort eingesetzte Massiv-Parallel-Rechner von Optosecurity wollte Sprengstoffspuren an Gudmundsons Kleidung erkannt haben.
Alle Unschuldsbeteuerungen halfen nicht. Vom eigenen Überwachungssystem gestellt, blieb der Entwickler in Polizeigewahrsam, bis er schließlich seinen Flug nach San Jose verpasst hatte. Der Vortrag fiel aus.
Täterjagd mit Kamera und Computer Kai Budde in ZDFheute vom 10.10.2006 BKA testet Foto-Fahndung am Mainzer Hauptbahnhof
Mit Hightech-Methoden auf Tätersuche: Per neuem Video-Überwachungssystem will das BKA Verbrechern auf die Schliche kommen. Dafür testet das Bundeskriminalamt seit Dienstag die so genannte Foto-Fahndung. Mit Hilfe von biometrischen Daten soll erprobt werden, ob sich Einzelne in der Masse der Reisenden per Kamera zuverlässig herausfiltern lassen. Vier Monate wird das am Mainzer Hauptbahnhof erprobt. Datenschützer und Bürgerrechtler sehen den Überwachungsstaat heraufziehen.
HiB-Meldung 293/2006: Scannen von Kfz-Kennzeichen unter Datenschutzgesichtspunkten bewerten Inneres/Kleine Anfrage der Linksfraktion in Heute im Bundestag vom 10.10.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion nimmt in einer Kleinen Anfrage (16/2803 ) das Scannen von Kfz-Kennzeichen im Rahmen der Verkehrsüberwachung unter die Lupe. Eine durch Laserscan ausgelöste Ablichtung des Wagens ermögliche es, das Kennzeichen zu erfassen und die Fahrer zu identifizieren.
Das Verfahren werde im Zusammenhang mit der Lkw-Maut umfassend genutzt. In Pilot-Projekten in vier Bundesländern werde das Kennzeichen-Scanning auch für Personenwagen eingesetzt, heißt es in der Anfrage. Die Regierung soll die Möglichkeit einer künftigen bundesweiten Nutzung der Autobahnmaut-Daten zur flächendeckenden polizeilichen Straßenüberwachung beurteilen.
Sie soll sagen, ob dies mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht zu vereinbaren ist und ob beim Kennzeichen-Scanning Methoden zur Identifizierung der Fahrer verwendet werden dürfen. Die Abgeordneten wollen schließlich wissen, welchen Behörden oder Institutionen die Daten zur Verfügung gestellt werden, die durch das Kennzeichen-Scanning erfasst worden sind.
Anmerkung: Auch das neue Brandenburgischen Polizeigesetz (Landtagsdrucksache 4/3508) (PDF-Datei) sieht das - neben anderem - vor.
Leipziger Volkszeitung zu Fluggastdaten Kay Stolle in Presse Portal vom 06.10.2006
USA und EU sind sich einig. Auch künftig werden Daten von Fluggästen übermittelt. Man führe sich also vor Augen: Das US-Ministerium für Heimatschutz verfügt über eine riesige Datenbank mit Angaben zu Millionen harmlosen Europäern, die ihren Urlaub in New York oder Las Vegas, in Kalifornien oder Florida verbrachten.
Das FBI hat Zugriff auf Namen und Geburtsdaten, auf E-Mail-Adressen, Kreditkartennummern und Flug-Bonusmeilen (Anmerkung: Insgesamt 35 Datenfelder). Keine Frage, niemandem dürfte es gefallen, von seinem Urlaubsland jahrelang als potenzieller Terrorist registriert zu werden. Doch ist dieser Preis für mehr Sicherheit wirklich zu hoch? Reagieren die Europäer beim Thema Datenschutz zu sensibel?
Der Preis ist hoch, der Datenschutz arg strapaziert. Doch der Zweck erklärt die Mittel. Die Bedrohung durch Terroristen ist real und die Vereinigten Staaten sind weiterhin ihr Hauptziel. Dass die US-Regierung ein Interesse hat zu erfahren, wer in das Land einreist, ist deshalb immerhin nachvollziehbar. Auch ist es falsch zu behaupten, die Europäer hätten sich bedingungslos dem Druck aus Washington gebeugt. Die EU hat eine wichtige Forderung durchgesetzt:
Die US-Behörden erhalten die Daten künftig auf Anfrage, bisher hatten sie direkt Zugriff auf die Buchungssysteme.
Wenn Datenschutz zum Fremdwort wird Alfred Krüger in ZDF heute vom 06.10.2006 Risiken und Chancen des Internets im Jahr 2020
Wer meint, das es noch 14 Jahre dauert, der irrt. Fast alles ist jetzt schon verfügbar, wird teilweise schon genutzt und nur vereinzelte Schamschwellen oder Kosten verhindern derzeit schlimmeres.
Auszug: Macht das Internet die Welt in Zukunft besser oder schlechter? Ein renommiertes US-amerikanisches Forschungsinstitut interviewte 742 Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Heraus kam eine gespaltene Prognose. Nur beim Datenschutz herrscht Einigkeit: Der Mensch wird öffentlich. Sein Leben wird zum offenen Buch, in dem man nach Belieben blättern kann.
Das Altenheim der Zukunft steht in Milwaukie, Oregon. Seine Bewohner sind rund um die Uhr vernetzt. Über einen RFID-Funkchip an der Kleidung sind sie, wo immer sie sich auf dem weitläufigen Heimgelände auch befinden, stets mit der Personalleitstelle verbunden. Wenn etwas passiert, können Pfleger gleich zu Hilfe eilen. Bewegungsmelder registrieren auch in den Gebäuden, wo sich jemand aufhält. Selbst der Schlaf wird mit Sensoren überwacht.
Auch die Familienangehörigen würden von der installierten Überwachungstechnik profitieren, wirbt die Betreiberfirma Elite Care für ihr Konzept. Sie können sich über ein so genanntes Familienportal in das Rechnersystem des Altenheims einloggen und in Erfahrung bringen, was Oma oder Opa gerade machen und wie es ihnen geht. Das Internet macht's möglich. Besuche scheitern im realen Leben oft an Geld, Zeit und Bequemlichkeit. Kontakt hält man in Zukunft via Cyberspace.
Die Mehrheit der Befragten meint, dass im Internet der Zukunft Datenschutz ein Fremdwort sei. "Datenschutz ist eine Sache der Vergangenheit und hat sich technologisch überlebt", sagt etwa der kalifornische Wirtschaftswissenschaftler Hal Varian von der Universität Berkeley. Die Internetnutzer würden bereits heute wissentlich oder unwissentlich immer mehr persönliche Daten preisgeben, heißt es im Report.
Sie erhielten dafür zwar einen Gegenwert. Doch dieser Nutzen wiege den erlittenen Verlust an Privatsphäre keinesfalls auf.
EU-Ausverkauf des Datenschutzes: Fluggastdaten für alle US-Terrorfahnder Michael Becker in ARD tagesschau vom 06.10.2006 Vertreter der EU und der USA haben sich darauf geeinigt, dass persönliche Daten aller EU-Fluggäste in die USA den US-Behörden noch einfacher zugänglich gemacht werden. Den ersten Zugriff auf die Daten hat das US-Ministerium für Heimatschutz.
Wie bisher auch schon übermitteln die Fluggesellschaften Daten über jeden Passagier, der in die USA fliegt, an die Amerikaner. Es sind zum Teil sehr persönliche Daten - eine ganze Liste mit bis zu 34 Angaben. Angaben, über die sich die US-Behörden Aufschluss über mögliche Terrorverdächtige erhoffen. Umstritten war allerdings bis zuletzt, welche US-Behörden Zugriff auf die Daten haben sollen. Die EU wollte ein möglichst hohes Maß an Datenschutz gewährleisten.
Der Kompromiss sieht nun so aus: Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten an das US-Heimatschutzministerium - dort können andere US-Behörden, die mit der Terrorabwehr zu tun haben, Daten einsehen.
ADAC kritisiert Fahrdatenaufzeichnung (Detlef Borchers)/(anw/c't) in Heise Online vom 05.10.2006
Auszug: Auf einem Fachgespräch zur Nutzung und Kontrolle von elektronischen Verkehrsdaten hat der ADAC die Praxis des verdachtsunabhängigen Scans von KFZ-Kennzeichen kritisiert. Solche automatisierten Scans sind nach der Verschärfung der Polizeigesetze in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen erlaubt. Sie sollen demnächst im Saarland und in Brandenburg möglich sein.
Der ADAC berichtete, dass allein in Bayern seit Januar 2006 insgesamt 45 Millionen KFZ-Kennzeichen per Videoscan ausgelesen und überprüft worden seien. Dabei soll die bayerische Polizei eine Trefferquote von drei Promille erzielt haben. Säumige Versicherungszahler, Kennzeichendiebe und andere Bagatelltäter wurden nach Angaben des Automobilclubs von den Polizeiscannern ermittelt. Schwerverbrecher, mit deren Verfolgung die Politik die Überwachungsmaßnahmen begründet, wurden angeblich nicht erfasst.
US-Regierung darf weiter Bürger abhören in Financial Times Deutschland vom 05.10.2006 Die US-Regierung darf ihren umstrittenen Lauschangriff zunächst fortsetzen. Telefongespräche dürfen solange abgehört und E-Mails gelesen werden, bis über einen Einspruch der Regierung gegen ein vorheriges richterliches Verbot der Praxis entschieden wird.
Auszug: US-Präsident George W. Bush hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dem Geheimdienst NSA ohne vorherige richterliche Erlaubnis das Abhören von Telefonaten und das Lesen von E-Mails von US-Bürgern mit mutmaßlichen Verbindungen zu Muslim-Extremisten gestattet.
Software zur Entdeckung negativer Berichte über die USA gewünscht (tpa) (fr/Telepolis) in Heise Online vom 04.10.2006
Der "War on Terror" hat in vielen Ländern zu einer schlechten Meinung über die USA geführt. Daraus könnten auch Bedrohungen für die Sicherheit der USA erwachsen, befürchtet das Heimatschutzministerium. Um solche Entwicklungen rasch zu entdecken, finanziert das Ministerium jetzt die Entwicklung von Software, die in der Lage ist, negative Meinungen über die Vereinigten Staaten oder deren politische Führer in ausländischen Medien zu überwachen. Dafür gibt es ein Projekt, dass mit mit 2,4 Millionen Dollar aus dem Homeland Security Department.
Bundesdatenschützer: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 04.10.2006
Auszug: Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist zu der Auffassung gekommen, dass die Übermittlung von Transaktionsdaten durch den Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an US-Behörden größtenteils nicht mit rechten Dingen zugeht. Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen.
Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.
Lauschangriff: Provider wollen Geld für Mitarbeit (avs/dpa) in Focus Online vom 03.10.2006 Die Telefonprovider wollen für die Mitarbeit bei der Überwachung ihrer Kunden finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Zahl der Überwachungen von Telefonaten und E-Mails hat nach Darstellung der Telekommunikationswirtschaft deutlich zugenommen.
Auszug: „Selbstverständlich unterstützen die Netzbetreiber den Staat bei der inneren Sicherheit, und es geht nicht um ein paar Euro hin oder her“, sagte Rohleder, der einen Pauschalbetrag zum Ausgleich fordert. „Es verlangt auch niemand von der Autoindustrie kostenlose Polizeiwagen.“ Derzeit blockierten aber vor allem die Bundesländer die gesetzliche Entschädigungsregel.
Bei dieser Art der Überwachung handelt es sich um den so genannten kleinen Lauschangriff. Der bezieht sich auf Gespräche außerhalb von Wohnungen, also an öffentlichen Orten sowie auch an allgemein zugänglichen Büro- und Geschäftsräumen. Mit dem großen Lauschangriff wird die Befugnis der Staatsanwaltschaft umschrieben, nach richterlicher Genehmigung auch die Wohnung zu überwachen.
Wenn aus einem politischen Dilemma ein "juristisches Vakuum" wird Bettina Winsemann in Telepolis vom 02.10.2006 Die Verhandlungen zum Thema Flugdatenweitergabe zwischen der EU und den USA sind bisher gescheitert, an der Praxis der Datenweitergabe ändert dies jedoch nichts
Auszug: Erwartungsgemäß ist es der EU nicht gelungen , bis zum 1. Oktober 2006 ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Passagierdaten zu treffen.
Die USA hatten die neuen Verhandlungen, welche nach dem Urteil des EU-Gerichtshofes notwendig geworden waren, genutzt, um die Datenforderungen erneut zu erhöhen. So sollten neben den bisher 34 Daten nun auch weitere Details wie z.B. Telefon- und Handynummer des Passagiers sowie Anzahl und Name etc. der Mitreisenden übermittelt werden. Da dies aus Gründen des Datenschutzes von der EU abgelehnt wurde, wird die Datenweitergabe nunmehr ohne Rechtsgrundlage weitergeführt.
Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini erklärte, in "besonderen und gut definierten Fällen" würde es gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren für die USA auch einen Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten geben.
Die EU-Kommission hat mit der Praxis der Datenweitergabe ohne Rechtsgrundlage ein fatales Signal gesetzt. Ob man es "juristisches Vakuum" oder "ökonomische Erpressung" nennt, ist unerheblich, es bleibt die Tatsache, dass die Daten durch die EU-Kommission nicht geschützt werden und auch ein Urteil des EU-Gerichtshofes unwichtig wird, wenn die USA etwas im Zuge der Terrorbekämpfung verlangen. Es mag ein diplomatisches Dilemma sein, Vertrauen in die EU in Bezug auf Bürgerrechte und Datenschutz kann so nicht entstehen.
Deutsche Schüler unter verschärfter Beobachtung Markus Born in Telepolis vom 02.10.2006
Auszug: Man kann davon ausgehen, dass die Datensammlung, sollte ihre Einführung von der KMK beschlossen werden, über Jahrzehnte weitergeführt werden wird. Einmal in Lauf gebracht wird sie Informationen über Generationen von Schülern anhäufen. Es ist aber in diesem Fall nicht ausgeschlossen – und eher anzunehmen –, dass bei der derzeitigen Informationspolitik der Fokus der Sammlung erweitert werden wird und auch Daten über die Zeit des Kindergartens, wahrscheinlicher aber zunächst des Studiums und der Ausbildung gesammelt werden. Die Schülerdatei bietet, auch wenn der gute Wille der KMK vorausgesetzt wird, hierbei den besten Einstiegspunkt, da sie aufgrund der allgemeinen Schulpflicht umfassend ist und jeden Bundesbürger enthalten wird.
Außerdem steht zu befürchten, dass die Informationen der Datei – einmal gesammelt – auch anderen Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden können. Auch wenn die momentanen Entscheidungsträger dies nicht zu beabsichtigen scheinen, bleibt zu hoffen, dass sie diese Bedenken mit in Erwägung ziehen.
Bundesdatenschützer lehnt Schülerdatenbank ab (Detlef Borchers)/(ad/c't) in Heise Online vom 30.09.2006
Auszug: Den Plan der Kultusministerkonferenz (KMK ), alle Schüler mit einer bundesweit lesbaren Identifikationsnummer auszustatten, über die Daten zur sozialen Herkunft und zum Bildungserfolg abrufbar sind, lehnt Peter Schaar , der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, ab. Das geplante nationale Bildungsregister sei problematisch, da man nicht wisse, wie die Identifikationsnummer gebildet werden soll und somit wirklich anonyme Daten der Bildungsplanung zur Verfügung stehen.
In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa erklärte Schaar, dass es problematisch sei, wenn Individualdaten benutzt werden, um auf Verwaltungsabläufe einzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass statistische Einzelangaben nicht in die Verwaltung zurückfließen dürfen. Schließlich unterliege das föderalistische Schulsystem der Aufsicht der Landesdatenschützer, weil eine Schülerdatenbank erst einmal Ländersache ist. Unter seinen Kollegen seien ihm keine Befürworter bekannt.
Länder planen den "gläsernen Schüler" Friederike von Tiesenhausen in Financial Times Deutschland vom 29.09.2006 Alle Schüler in Deutschland sollen künftig in einer Datenbank erfasst werden. Nach Plänen der Schulministerien der Länder soll jedes Kind eine eigene Identitätsnummer erhalten. Unter dieser "Schüler-ID" würden dann nicht nur Daten über die Schullaufbahn, sondern auch Informationen wie zum Beispiel Migrationshintergrund erfasst. Datenschützer laufen Sturm.
Auszug: Der sächsische Kultusminister Steffen Flath kritisiert besonder die Schüler-ID: "Das erinnert mich in fataler Weise an die DDR, wo der Staat mit der Personenkennzahl Unmengen von Daten sammelte." Bis zum Schuljahr 2008/09 sollen nun in allen Ländern so genannte Individualdatensätze unter einer "Schüler-ID" erhoben werden. Dazu gehören zum Beispiel die besuchte Schulform und Klassenwiederholungen, aber auch Migrationshintergrund und die Information, ob in der Familie des Schülers Deutsch gesprochen wird. Damit wird ein langfristiger Überblick über die Schullaufbahn möglich. Die Schüler-ID soll auch bei einem Wohnortwechsel beibehalten werden. Auch sollen die Daten der Bundesländer in eine einheitliche Datenbank bei der KMK überführt werden, aus der Rückschlüsse über das Bildungssystem gezogen werden können.
Anmerkung: Von der Wiege bis zur Bahre vernummert, beobachtet, beschnüffelt, bespitzelt und kontrolliert - Deutschland ist mitten drin auf dem Weg zum totalitären Überwachungsstaat unter demokratisch angehauchten Fähnchen. Irgendwann wird auch einmal die "Ich habe ja nichts zu verbergen" Fraktion aufwachen - aber dann ist es eh viel zu spät. Man beachte bitte auch die Lesermeinungen zur Meldung der FTD.
Ausländer sollen elektronisch überwacht werden Anton Notz in Financial Times Deutschland vom 29.09.2006 Die Bundesregierung will für in Deutschland lebende Ausländer eine elektronische Aufenthaltskarte einführen. Damit würde sie im Kampf gegen illegale Ausländer eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen.
Auszug: Ziel sei es, die Sicherheit in Deutschland zu verbessern, sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, gegenüber FTD-Online: "Der Chip ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher." Ende dieses, spätestens aber Anfang nächsten Jahres solle der Vorstoß auf EU-Ebene abgesegnet werden. "Dann werden wir wie beim elektronischen Personalausweis an vorderster Front stehen, um den Beschluss umzusetzen", sagte Hanning am Rande einer Sicherheitskonferenz in Hamburg.
"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" Michael Lohmann in Telepolis vom 27.09.2006 Eine Analyse der Formel, mit der im "Kampf gegen den Terror" immer wieder der Ausbau der Überwachung gerechtfertigt wird
Auszug: Insgesamt kümmert sich die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat ..." überhaupt nicht um die möglichen Qualitäten staatlichen Handelns. Nur das Verhalten des Bürgers wird direkt thematisiert: Offenbar hängt es allein vom Verhalten des Bürgers ab, ob staatliche Sanktionen zu befürchten sind oder nicht. Hat der Bürger ein Geheimnis, hat er ein Risiko, hat er kein Geheimnis, gibt es keine Gefahr. Hinweise auf mögliche Gefahren aufgrund staatlichen Verhaltens bekommen wir dagegen nicht. Zwischen Sanktionsgefährdung und staatlichem Verhalten scheint es keinen Zusammenhang zu geben. Problemfelder wie Machtmissbrauch sind in dieser Aussage ausgeblendet. Auch ist die Frage nach Rechtsgrundlagen und Kriterien des staatlichen Machteinsatzes kein Thema.
Thema ist allein das Wohlverhalten des Bürgers. Der Bürger erscheint hier als Untertan des Staates. Wer die Kontrolleure kontrolliert, ist in der benannten Aussage irrelevant. Damit stellt sich dann auch gar nicht die Frage, ob eine Kontrolle des Staates angebracht wäre.
Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischen Sinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der über Schuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatte um die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht es schwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quo verändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.
Anmerkung: Sehr interessante Überlegungungen zu den üblichen Totschlag-Argumenten. Wirklich lesenswert.
Schönbohm setzt Polizeigesetz durch: Kabinett einigt sich auf Kompromiss Klaus D. Grothe in Märkische Allgemeine Zeitung vom 27.09.2006
Auszug: Die Änderung des Polizeigesetzes sieht eine Ausweitung der Videoüberwachung vor. Künftig können Bilder fortlaufend statt spontan aufgezeichnet werden. Die Speicherung erfolgt dann automatisch und nicht erst auf Knopfdruck diensthabender Beamter. Die präventive Wirkung der Videoüberwachung könne nun ausgebaut werden, sagte Schönbohm.
Weitreichender sind die Änderungen im Bereich der Telekommunikation. Die Polizei darf künftig Telefongespräche überwachen, aufzeichnen und unterbrechen. Zudem wird sie befugt, Mobiltelefone zu orten. Zugelassen wird die Telefonüberwachung nur bei drohender Gefahr und mit richterlichem Beschluss. Die Polizei müsse mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten, derer sich gerade der Terrorismus bediene, so Schönbohm.
In "dringenden Gefahrenfällen" wird der Polizei erlaubt, Kennzeichen automatisch mit dem Mautsystem auf Autobahnen zu erfassen, mit bereits gespeicherten Daten zu vergleichen und für weitere Maßnahmen zu speichern. Ein flächendeckender, routinemäßiger Einsatz soll ausgeschlossen werden. Die erfassten Kennzeichen dürfen nur mit den zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren gespeicherten Daten abgeglichen werden, nicht jedoch mit dem gesamten Fahndungsdatenbestand.
Das Polizeigesetz sieht zudem eine Anpassung bei der Wohnraumüberwachung vor, wie sie in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2004 gefordert wurde. Dabei sollen die Privatsphäre und Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Geistliche besser geschützt werden.
Zum Nachlesen hier die aktuelle Fassung: Brandenburgisches Polizeigesetz als PDF-Datei
Anmerkung: Schönbohm und Petke haben ein paar weitere Puzzlesteinchen auf dem Weg in den totalen Überwachungsstaat gelegt. Angeblich alles gegen Terroristen und Kinderpornographen. Nur - wer schützt den Bürger vor dem staatlichen Schnüffelterrorismus und Datensammlern?
Bericht: Anti-Terror-Zentrum überwacht Online-Aktivitäten (ll/c't) in Heise Online vom 23.09.2006
Heise Online berichtet: Wolfgang Schäuble will die Internet-Überwachung massiv ausbauen. Das meldet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Nach Angaben des Magazins will das Innenministerium unter der Federführung des Verfassungsschutzes eine "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) einrichten, die ihren Sitz in Berlin haben soll. Rund 50 Beamte sollen dort verdächtigen Online-Aktivitäten nachgehen. Ein besonderer Schwerpunkt soll bei der Überwachung islamischer Extremisten liegen. Nach der Meldung beteiligt sich auch das Bundeskriminalamt an der IMAS. Die Analysestelle soll zudem die Aktivitäten aus Bund und Ländern bündeln. Das Innenministerium möchte von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück für die neuen Aufgaben bis zu 86 Millionen Euro für das kommende Jahr.
Anmerkung: "Ein besonderer Schwerpunkt soll bei der Überwachung islamischer Extremisten liegen." Ach - und was sind die anderen Schwerpunkte? Und wo bleibt die Überwachung unserer paranoider Politiker wie Schäuble und Co.? Und wieder sind ein paar Puzzlesteinchen in der Gesamtüberwachung der Bürger im Überwachungsstaat zusammengekommen. Wer meint, da fallen unten nur "Terroristen" aus dem Raster und "ich habe ja nichts zu verbergen", wird sich wohl wundern. Das Licht am Ende des Tunnels ist der Zug, der einem gerade entgegenkommt. Die Unschuldsvermutung ist auch Geschichte. Jeder ist schuldig, bis er/sie das Gegenteil beweist.
Glosse eines Heise Online Lesers: -- Microsoft Blockwart V1.0 --
In Zuge der geplanten Verschärfung der Internet & Telekommikationsüberwachung haben sich die Bananenrepuplik Deutschland / Microsoft / Sony / Symantec zusammengesetzt und folgendes beschlossen und implementiert:
Mit dem nächsten Patchday wird per nicht zu übergehenden Patch -- Microsoft Blockwart V1.0 -- auf den jew. PC's installiert. Gleichzeitig wird von den Internetprovidern per Gesetz verlangt: Internetverbindungen, die ohne das -- MS Blockwart Protokoll -- geführt werden, sofort zu sperren und die Adresse des Anwenders den Staatssicherheitsorganen mitzuteilen.
Funktionalität von MS Blockwart V1.0:
- Keylogger & Screencapturing des Anwender-PC's an die Staatssicherheitsorgane.
- Proxy, der den gesamten auf der lokalen Maschine ein-/ausgehenden Verkehr an die Staatssicherheitsorgane weiterleitet.
- Wer verschlüsselt -> Sperrung des Internetzuganges und Einladung zum Verhör durch die Staatssicherheitsorgane.
- Überprüfung der lokalen Maschine auf Manipulationversuche von -- MS Blockwart V1.0 -- ,
wenn versucht, Sperrung des Internetzuganges und Warnung an die Staatssicherheitsorgane.
Gespräche mit Apple zur Implementierung obiger Sicherheitsfunktionen werden bereits geführt, sodass damit zu rechnen ist, das auch diese 'Gemeinschaft' wieder am Internet teilnehemn darf. Andere Betriebssysteme, werden sowieso nicht für legale Zwecke eingesetzt. Deshalb ist dafür kein Internetzugang mehr sinnvoll.
Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen (Stefan Krempl)/(vbr/c't) in Heise Online vom 22.09.2006
Auszug: Der Bundesrat fordert eine Verpflichtung von Internetanbietern, den Polizeibehörden der Länder Bestandsdaten ihrer Kunden auch zur reinen Gefahrenabwehr zugänglich zu machen. Zudem plädiert die Länderkammer für strenge Normen im Kampf gegen Spam. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des elektronischen Geschäftsverkehrs (ElGVG) hervor, dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bilden soll.
Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen "darf". Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.
EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben (fr/Telepolis) in Heise Online vom 21.09.2006
Auszug: Im April wurde bekannt, dass die US-Regierung einen Monat zuvor in Gesprächen mit EU-Vertretern den Wunsch geäußert hat, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die Verbindungsdaten europäischer Bürger zu erhalten, nachdem im Februar die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet wurde. Nach der umstrittenen Richtlinie können die Mitgliedsstaaten die Daten zwischen 6 und 24 Monaten speichern. Die Forderung ist auch deshalb pikant, weil es in den USA eine Vorratsdatenspeicherung noch nicht praktiziert wird. Das US-Justizministerium versucht diese durchzusetzen, um angeblich darüber besser Kinderpornographie verfolgen zu können.
Datenschützer warnt vor Risiken bei der Internet-Telefonie (Stefan Krempl)/(vbr/c't) in Heise Online vom 04.09.2006
Auszug: Die Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) birgt nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz sowohl für die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses als auch für die Überwachung der Telekommunikation große Herausforderungen. "Es gibt zusätzliche Risiken für die Sicherheit", erklärte Peter Schaar auf einem Symposium zu Datenschutz und Datensicherheit bei Internet-Telefonie am Rande der IFA in Berlin. Neben dem physischen öffne der logische Zugang Angreifern virtuelle Einfallstore zu den Netzen und erleichtere den Missbrauch. Schaar gab als Losung für die Datenschutzgemeinde aus, es sei entscheidend, "dass wir nicht einfach sagen, dass VoIP nur Telefonie übers Internet ist". Es handle sich um einen grundlegend neuen Dienst, bei dem es neues Gefahrenpotenzial gebe.
Verfassungsschutz soll auf Computer übers Internet zugreifen dürfen (fr/Telepolis) in Heise Online vom 31.08.2006
Auszug: Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat den Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgestellt, das es ermöglicht, eine ganze Reihe von Sonderbefugnissen, die dem Verfassungsschutz im Rahmen der Terrorbekämpfung zugestanden wurden, erheblich zu erweitern. Nun sollen auch die Aktivitäten inländischer Terrorzellen im Internet überwacht werden können, weil sich die Sicherheitslage mit den misslungenen Terroranschlägen verändert habe: "Bisher war die Terror-Gefahr abstrakt. Jetzt ist sie konkret", sagte der Innenminister.
Briten empört: 500.000 Mülltonnen heimlich verwanzt hda in Spiegel Online vom 27.08.2006 Rund 500.000 britische Mülltonnen sind mit Funkchips ausgerüstet worden - ohne Wissen der Bürger. Die Chips sollen Recycling-Muffel ausfindig machen. Ein Politiker sprach von einer Überwachungsmaßnahme schlimmer als in der ehemaligen Sowjetunion.
Auszug: Die Wanzen hätten eigene Seriennummern und würden ausgelesen, wenn die Müllmänner die Tonnen in die Wagen entleerten. Gleichzeitig würde der Müll jeder Tonne gewogen. Auf diese Weise könnten sich lokale Behörden über die Abfall-Gewohnheiten jedes einzelnen Haushalts informieren, schreibt die Zeitung.
Geliefert wird die RFID-Technik für Mülltonnen von den deutschen Firmen Deister und Sulo. Ein Deister-Sprecher lobte die Möglichkeit, mit Hilfe der Transponder "jede Mülltonne zu identifizieren und aufzuzeichnen, wann sie geleert wird". Diese Informationen ließen sich auf vielfache Weise verwerten.
Deutsche Kommunen bestücken ihre Mülltonnen schon schon seit längerem mit Funkchips, zum Beispiel in Bremen, Köln und Dresden, aber auch auf dem Land. Dabei geht es weniger um das Aufspüren von Recycling-Muffeln als um eine verursachergerechte Müllabrechnung. Die Müllfahrzeuge erfassen das Füllgewicht jeder geleerten Tonne. Statt einer monatlichen Tonnenpauschale bekommen die Bürger eine individuelle Abrechnung.
Terrorgefahr: Wovor uns ein handwerklicher Fehler bewahrte Henryk M. Broder in Spiegel Online vom 22.08.2006 Die geplanten Anschläge auf zwei Regionalzüge sind gescheitert, ein Verdächtiger ist gefasst. Wir sind noch einmal davongekommen. Aber was wäre passiert, wenn die Bombenbauer geschickter gewesen wären? Zwei Szenarien eines veränderten Landes.
Auszug: Option Zwei: Alarmismus. Deswegen ist die Option Nr. Zwei viel wahrscheinlicher: Nach den Anschlägen ruft die Regierung den "nationalen Notstand" aus. Grundlage sind die Notstandsgesetze aus dem Jahr 1968. Zwar liegt kein Angriff auf die Bundesrepublik vor, aber die innere Sicherheit ist "massiv bedroht". Die laufende Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren hört schlagartig auf. Alle Bahnhöfe, Flughäfen, Radio- und TV-Stationen, Sendeanlagen, Regierungsgebäude und Parlamente werden von Einheiten der Bundeswehr umstellt und bewacht. Die Polizei ist dazu schon deswegen nicht in der Lage, weil sie flächendeckend den Verkehr auf den Autobahnen kontrolliert.
Anmerkung: Eine schon fast in zynische Satire übergehende Auslotung der Optionen nach einem solchen Anschlag, die sicher mit deutscher Präzision und Gründlichkeit akribisch in der beschriebenen Methodik durchgezogen würde.
Videoüberwachung in Deutschland: Zwischen Datenschutz und Sicherheitsbedürfnis Ilka Kreutzträger in ARD Tagesschau vom 22.08.2006 Nach den versuchten Bombenanschlägen in deutschen Regionalzügen fordern Politiker, die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen auszuweiten. Doch eine flächendeckende Überwachung ist politisch umstritten - und rechtlich problematisch
Auszug: Rechtlicher Rahmen der Videoüberwachung ist seit 2001 das Bundesdatenschutzgesetz. Die konkrete Gesetzgebung der Videoüberwachung liegt aber in den Händen der Länder und unterscheidet sich daher bundesweit in einigen Punkten deutlich voneinander: Ist die Aufzeichnung von Videobildern in Niedersachsen generell nicht zulässig, stellt die permanente Speicherung des Bildmaterials in Sachsen kein Problem dar. Steht der Polizei in Bayern das Bildmaterial aus den Überwachungskameras zwei Monate zur Verfügung, so müssen es die Beamten in Baden-Württemberg bereits nach 48 Stunden löschen - es sei denn, das Material wird zur Aufklärung von Straftaten benötigt.
Probelauf für die Gesichts-Erkennung in ZDFheute vom 12.08.2006 BKA testet am Hauptbahnhof in Mainz Kamera-Fahndung
Das Bundeskriminalamt will vier Monate lang neue Fahndungssysteme im Mainzer Hauptbahnhof testen. Das Projekt solle zeigen, ob bestimmte Menschen in großen Gruppen über Kameras zuverlässig an ihren Gesichtern wiedererkannt werden können, erklärte das BKA.
Politische Debatte nach dem Terroralarm (Detlef Borchers)/(pmz/c't) in Heise Online vom 11.08.2006
In Deutschland hat eine politische Debatte eingesetzt, wie auf die Ereignisse in Großbritannien reagiert werden soll. Dort hat Scotland Yard eine Gruppe von 24 britischen Staatsbürgern verhaftet, denen vorgeworfen wird, mit flüssigen Sprengstoffen zum Jahrestag des "11. September" eine Reihe von US-Passagiermaschinen zum Absturz bringen zu wollen . Von 19 Verhafteten sind inzwischen Details bekannt geworden, nachdem die Polizei ihre Konten sperren lies: Nach einem Gesetz zur Bekämpfung finanzieller Unterstützung des Terrors musste die Bank of England Namen und Wohnort der Verdächtigen veröffentlichen. Der überwiegende Teil der verdächtigen Männer im Alter zwischen 17 und 35 Jahren stammt aus London, daneben sind Birmingham und High Wycombe genannt.
Leserbrief von "Twister" bei Heise Online zu diesem Artikel vom 11.08.06: Der Spiegel nennt es sehr hübsch "Die Stunde der Schubladenhüter". Die Hersteller von Filtersoftware propagieren ihre Produkte auch schon wieder, weil sie meinen, dass das Ausfiltern von Bombenbauanleitungen wichtig ist und auch die Vorratsdatenspeicherung kommt in dieser Hinsicht wieder ins Gespräch.
Es besteht imho kein Zweifel daran, dass es Terror gibt und dass der Wunsch und auch die legitime Pflicht besteht, sich zu schützen. Doch auch die Erfüllung dieses Wunsches muss, was die Mittel dazu angeht, an die Prinzipien eines Rechtsstaates geknüpft sein, die u.a. auch Verhältnismäßigkeit und Wahrung der Menschenrechte heißen. Wenn ein englischer Innenminister sagt, dass Menschenrechte im "Krieg gegen den Terror nicht mehr zeitgemäß sind" und Leute der Meinung sind, dass Gefängniszellen nicht ausreichen, sondern die "Erschießung dieser Leute nur legitim ist, weil sie ja sowieso sterben wollten", dann sind wir an einem Punkt angelangt, an dem wir keinen Terror mehr von außerhalb benötigen, um den Rechtsstaat und seine Prinzipien sowie auch die Prinzipien der Zivilisation (Keine Rache, keine Selbstjustiz usw.) ad acta zu legen. Dann aber hätten die Terroristen dadurch gewonnen, dass das, was sie zu zerstören gedenken, sich selbst zerstört.
Es bedarf keiner Terroristen mehr, die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat zerstören, wenn der Rechtstaat bei dem Bemühen sich zu schützen, sich selbst zerstört.
Es ist erschreckend, wie viele ihre Humanität und Menschlichkeit ablegen, um sich vermeintlich gegen jene zu wehren, die ihnen die Menschlichkeit nehmen wollen.
Wenn alles überwacht wird, jede Meinungsäußerung protokolliert wird, wenn immer mehr Daten über mich bestehen, von denen ich keine Ahnung habe, wer sie hat, was sie sind und wohin sie gehen, ob sie falsch oder richtig sind und wie sie interpretiert werden - wenn ich beim Äußern meiner Meinung schon stets überlegen muss, ob das Ganze in einer Akte landet... dann bedarf es niemandem mehr, der Dinge wie Privatsphäre und andere Teile des Rechtsstaates hier zerstört. Denn dann gibt es nichts mehr zu zerstören. Wenn dies der Plan der Terroristen war, dann haben sie gesiegt. Ich bin allerdings der Meinung, dass sie sich nicht hätten träumen lassen, in welchem Ausmaß sie siegen werden, weil die Furcht, die sie verbreiten woll(t)en die Menschen so stark lähmt, dass sie freiwillig ihre Rechte aufgeben und den Rechstaat kippen lassen. Schade drum.
Doppelgänger: Es kann nur einen geben Jan Oliver Krüger in Die Zeit vom 07.08.2006 Das digitale Zeitalter verspricht den gläsernen Menschen. Bei gleichen Namen versagen Computer jedoch. Was einem alles passieren kann, der zufällig einen unliebsamen Namensvetter hat. Ein Erfahrungsbericht
Auszug: Was mir bis dahin noch halbwegs amüsant erschien, begann jedoch bald auch unangenehmere Konsequenzen nach sich zu ziehen. So bedurfte es zahlreicher vergeblicher Versuche, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen, bis ich schließlich herausfand, dass auch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), jenes Kontrollorgan das die Liquidität bundesdeutscher Bankkunden beglaubigen soll, von meiner digitalen Doppelexistenz irritiert wurde. Sechs Sparkonten in zwei unterschiedlichen Städten waren Grund genug um meine Kreditwürdigkeit in Zweifel zu ziehen, und ich erfuhr außerdem, dass ein hoher Kredit in S. meinen finanziellen Leumund belastete. Es dauerte einen Tag, bis mir ein Sachbearbeiter der SCHUFA mitteilen konnte, dass die Konten in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nunmehr wieder getrennt seien, und 50,- Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellte.
Anmerkung: Was sowas im Detail wirklich bedeuten kann bei mehrfach identischen Namen und Geburtsdatum bei den bevorstehenden Überwachungsszenarien kann sich der geneigte Leser mit etwas Phantasie sicher leicht vorstellen - wie das auch schon der Autor in seinem Artikel beschreibt: Probleme mit dem Arbeitsamt, Krankenkassenan- und abmeldungen, Banken, Versandhäusern und der Schufa dürften da noch zwar äußerst lästige, aber kleinere Probleme darstellen - wenn sich Judikative, Legislative, Verfassungsschützer und Geheimdienste aufgrund von Vergehen eines oder gar mehrerer Doppelgänger(s) plötzlich für einen interessieren, dürfte es richtig unangenehm werden.
LKW-Maut: Von der Maut- zur Fahndungstechnik (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 07.08.2006
In der großen sommerlichen Mautdebatte zeigt sich, dass Deutschland wirklich das "Land der Ideen" ist. Mit der Aufhebung der Zweckbindung bei der deutschen LKW-Maut, die Daten bislang ausschließlich zu Abrechnungszwecken verarbeitet, wird nunmehr auch die PKW-Maut verknüpft. Wenn die Zweckbindung für die Abrechnung von LKW-Autobahnkilometern entfällt, könnte das System auch andere Aufgaben übernehmen.
So erklärte der CSU-Verkehrsexperte Bartholomäus Kalb der heutigen Ausgabe des Focus , dass sich das Mautsystem vom Betreiber Toll Collect auch für die PKW-Maut nutzen ließe. PKW-Fahrer, die auf die Autobahn wollen, könnten nach Kalb die entsprechenden Vignetten einfach an den Maut-Terminals von Toll Collect kaufen. Der Vorschlag, über die Mautkontrollbrücken auch die Vignetten der PKW-Mautzahler zu prüfen, ist nach schlechten Erfahrungen in Österreich nicht mehr aktuell.
Lkw-Maut zur Verbrechensbekämpfung Datenschutzbeauftragter Schaar. System für Fahndungszwecke nicht auslegt Jörg Bialas in Mitteldeutsche Zeitung im PressePortal vom 05.08.2006
Halle (ots) - Halle. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, ob Daten aus der Lkw-Maut bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich sein können. "Die Befürworter einer Gesetzesänderung gehen von der falschen Annahme aus, dass alle gewünschten Daten vorhanden sind", sagte Schaar der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe). "Dabei sind die Mautgeräte an vielen Brücken gar nicht scharf gestellt.
Das System ist für Fahndungszwecke nicht ausgelegt." Grundsätzlich sei er "gegenüber einer Gesetzesänderung skeptisch. Zumindest sollte sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Daten dürfen nur bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung benutzt wer den, nicht etwa bei Geschwindig keitsüberschreitungen. Der Kreis der einbezogenen Daten muss möglichst gering sein. Es bedarf eines Richtervorbehalts. Und schließlich dürfen keine zusätzlichen Daten er hoben werden."Das Bundesinnenministerium plant eine Änderung des Mautgesetzes aus dem Jahr 2004, um die Daten für Fahndungszwecke nutzbar machen zu können. Nach dem gelten den Gesetz ist dies verboten.
LKW-Maut: Fahndung kontra informationelle Selbstbestimmung (Detlef Borchers) / (jk/c't) in Heise Online vom 05.08.2006
Auszug: Die Aufhebung der Zweckbindung von Mautdaten, die bisher nur zur Abrechnung der LKW-Maut benutzt werden dürfen, verletze die informationelle Selbstbestimmung. Darum protestiert die Humanistische Union gegen die von Politikern energisch geforderte Änderung des Autobahnmautgesetzes.
In einer Stellungnahme zur Mautdebatte erklärt Nils Rudolph, der Datenschutzexperte der Humanistischen Union: "Ein genereller Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten ist völlig unverhältnismäßig. Schon bei Abfragen für kürzeste Zeiträume und einem mittleren Verkehrsaufkommen würden Daten über zehntausende Unbeteiligte erzeugt.
Diese Personen geraten ins Visier der Ermittler und werden sich dann zu rechtfertigen haben, warum Sie sich an welchem Ort aufgehalten haben. Weitere schwere Grundrechtseingriffe gegen Unbeteiligte wie die sog. freiwilligen DNA-Massentests könnten sich anschließen."
Leserbrief von "Twister" bei Heise Online zu diesem Artikel:
Die deutsche Übersetzung von "Green fields of France" handelt zwar vom Krieg und dem Schrecken, den er über die Menschen bringt bzw. wie er Menschenleben zerstört, dennoch finde ich den Refrain umso passender:
Ja, auch dich haben sie schon genauso belogen. So wie sie es mit uns heute immernoch tun
(den Part mit "Du hast ihnen alles gegeben, Deine Kraft, Deine Jugend, Dein Leben kann man weglassen)
Ich wuesste jedenfalls beim besten Willen nicht, warum ich bei irgendeiner sogenannten Sicherheitsmaßnahme den Beteuerungen, die Daten würden nur bei schweren Verbrechen und nur sehr kontrolliert genutzt und die Zweckbindung wäre selbstverständlich vorhanden, noch Glauben schenken sollte.
Sorry, aber der Vertrauensverlust geht schon langsam ins Uferlose und statt hier anzusetzen und Kontrollen zu verbessern und daran zu arbeiten, dass wieder Vertrauen in die Politik etc. gesetzt wird will man noch mehr Daten haben. Dabei sollten die letzten Berichterstattungen über das Vorgehen der Geheimdienste usw, über deren unkontrolliertes Walten, über mangelnde Sicherheitsvorkehrungen bei Polizei etc. eigentlich reichen um zu zeigen, dass ersteinmal wieder über Datensparsamkeit und Datensicherheit geredet werden muss bevor man die nächste Fishing Expedition startet.
Aber stattdessen: Das Grundgesetz mal schnell unter die Waschmaschine geklemmt damit sie beim Schleudern nicht so kippelt und die nächsten Ideen unters Volk gebracht. Bis dann irgendwann die ersten Vorratsdaten von Informanten durch einen bedauerlichen Einzelfall im Netz auftauchen und derjenige wahrscheinlich nicht mal so schnell "ich verklage euch" sagen kann wie er laufen muss.
Bundesregierung will den gläsernen Autofahrer - Humanistische Union weist geplanten Zugriff auf die Mautdaten zurück Humanistische Union e.V. in openPR vom 04.08.2006
(openPR) - Der Bundesinnenminister hat heute gegenüber dpa mitgeteilt, sein Haus arbeite an einem Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Zweckbindung für die von dem privaten Betreiber TollCollect erhobenen LKW-Mautdaten. Nach dem derzeit geltenden Autobahnmautgesetz (AMG) gilt eine strenges Verbot der Zweckentfremdung für die flächendeckende Infrastruktur von TollCollect. Die Rechtsgrundlage für den Betrieb von TollCollect war nur unter dieser Bedingung überhaupt vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Humanistische Union weist den Vorstoß zu einer Zweckentfremdung der Mautdaten zurück. Die Verwendung der Daten für andere Zwecke als die Abrechnung der Autobahnmaut sei nicht hinnehmbar. Nils Leopold, Mitglied des Bundesvorstandes und Datenschutzexperte der Bürgerrechtsorganisation:
"Die an den Mautstellen anfallenden Fotos und Verkehrsdaten unterliegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein genereller Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten ist völlig unverhältnismäßig. Schon bei Abfragen für kürzeste Zeiträume und einem mittlerem Verkehrsaufkommen würden Daten über zehntausende Unbeteiligte erzeugt. Diese Personen geraten ins Visier der Ermittler und werden sich dann zu rechtfertigen haben, warum Sie sich an welchem Ort aufgehalten haben. Weitere schwere Grundrechtseingriffe gegen Unbeteiligte wie die sog. freiwilligen DNA-Massentests könnten sich anschließen." Diese Szenarien zeichnen eine Ermittlungsrealität, die niemanden von uns unberührt lassen wird. Die Unschuldsvermutung kehrt sich um." Leopold wies ferner darauf hin, dass die Debatte ihre volle Brisanz vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung der PKW-Maut entfalte. "Damit würde sich das Gesicht der bundesweiten Maut-Infrastruktur zum 'Big Brother auf der Autobahn' entwickeln."
Die Pläne des Innenministers sind auch angesichts der in Deutschland hohen Aufklärungsquoten bei Kapitaldelikten von über 90% völlig unverhältnismäßig. Für rasterfahndungsähnliche Vorgehensweisen, wie sie im jüngst diskutierten Mordfall erforderlich wären, gilt schon wegen der großen Streubreite der Maßnahmen das Verdikt der Verfassungswidrigkeit. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Rasterfahndung an das Vorliegen einer konkreten Gefahr geknüpft. (1 BvR 518/02) Ein rasterähnlicher Zugriff auf die Mautdaten sei deshalb aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich, der vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Fall einer ermordeten Schülerin auch mit Hilfe der jetzt geplanten Zugriffsmöglichkeiten nicht aufzuklären.
"Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine strenge Zweckbindung von Mautdaten war richtig und muss beibehalten werden," betont Leopold. "Es ist atemberaubend, mit welcher Geschwindigkeit die große Koalition derzeit den Abbau von Bürgerrechten vorantreibt und welch geringe Halbwertszeit das Wort der Handelnden hat. Jetzt will man offenbar den gläsernen Autofahrer. Noch vor zwei Jahren waren sich alle Parteien einig, dass die Mautinfrastruktur keinesfalls für weitere Zwecke genutzt werden darf. Die heutige Ankündigung des Innenministers stellt insofern einen schweren Vertrauensbruch gegenüber den Bürgern dar."
Pkw-Maut: Was steckt dahinter? Petra Pau in openPR vom 03.08.2006 CDU-Politiker fordern eine Pkw-Maut auf Autobahnen.
Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:
Die Einführung einer Pkw-Maut soll nach CDU-Angaben mit einer Absenkung der Mineral- und Kfz-Steuer verbunden werden. Finanziell wäre das also ein Null-Summen-Spiel.
Also muss es andere Gründe für die Einführung einer Pkw-Maut geben. Nah liegend ist nur einer: Das Überwachungssystem Toll Collect soll ausgedehnt werden.
Genau das aber wäre ein weiterer Einbruch in den Datenschutz. Für die Union ist das kein Problem. Für DIE LINKE indes ist das ein Riesen-Problem.
Geheimdienstlicher Drahtseilakt Birgit Gärtner in Telepolis vom 04.08.2006 Geplante Anti-Terror-Datei soll schnell Informationen liefern, praktisch handhabbar sein - aber dennoch geheim bleiben
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach der Parlamentspause einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer zentralen Anti-Terror-Datei in den Bundestag einbringen. Das Vorhaben gleicht einem geheimdienstlichen Drahtseilakt: Der geplante Informationspool soll alle Erkenntnisse zum "internationalen Terrorismus" enthalten und allen zuständigen Behörden zur Verfügung stehen - aber so, dass nicht zu viele, und vor allem entscheidende Kenntnisse über den Inhalt der Datei, Quellen und Informanten, an die Öffentlichkeit dringen.
Sicherheitsexperte führt Klonen von RFID-Reisepässen vor (pmz/c't) in Heise Online vom 03.08.2006
Auszüge aus dem Artikel: Folgt man den Ausführungen von Unternehmen und Behörden , sind die neuen elektronischen Reisepässe, bei denen Daten auf RFID-Chips gespeichert werden, sicher. Offensichtlich ist dies aber nicht der Fall: Nachdem bereits Anfang des Jahres Mitarbeiter einer niederländischen Sicherheitsfirma im Fernsehen gezeigt hatten, wie sich die zwischen Ausweisdokument und RFID-Lesegerät übertragenen Daten abhören und innerhalb weniger Stunden entschlüsseln lassen, führt ein deutscher Sicherheitsexperte derzeit auf der "Black Hat Briefings and Training USA 2006" in Las Vegas vor, wie die auf den RFID-Chips hinterlegten Daten kopiert und in ein anderes elektronisches Ausweisdokument eingelesen werden können.
"Die derzeitige ePass-Architektur ist ein einziger Hirnschaden", echauffiert sich Lukas Grunwald gegenüber dem Online-Magazin Wired News . "Aus meiner Sicht sind RFID-Pässe eine riesige Geldverschwendung, da sie in keinerlei Hinsicht die Sicherheit erhöhen", erklärt der Geschäftsführer der Hildesheimer DN-Systems , ein auf IT-Sicherheitsprodukte und- Dienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen. Grunwald benötigte eigenen Angaben zufolge lediglich zwei Wochen, um herauszufinden, wie sich die elektronischen Daten eines RFID-Passes auslesen, klonen und auf einen anderen Chip übertragen lassen – auch auf Smartcards, die dann für Zutrittsberechtigungen genutzt werden könnten.
Deutschland hat Orwell längst abgehängt Von Kirchbach in Saar Echo vom 02.08.2006 Interview mit Ex-Minister Gerhart Baum. Die Grundrechte werden immer weniger geachtet. Politiker gegen das Volk
Auszüge aus dem Artikel: Köln. ”Wir sind weit über Orwell hinaus”, mein kein Geringerer als Gerhart Baum, FDP-Politiker und Ex-Minister im Interview mit Hans-Detlev von Kirchbach. Thema des Gesprächs: ”10 Jahre Grundrechte-Report”. - Der Kölner Rechtsanwalt, 1932 in Dresden geboren, war von 1972 bis 1978 für die FDP Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und von 1978 bis 1982 selbst Bundesinnenminister. 2004 und 2006 war er an erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen den ”großen Lauschangriff” und gegen das ”Luftsicherheitsgesetz” beim Bundesverfassungsgericht beteiligt.
Anmerkung: Sehr interessantes und lesenswertes Interview, das beschreibt wo Deutschland auf dem Weg in den Überwachungsstaat inzwischen leider angekommen ist.
Petra Pau: Zentrale Anti-Terror-Datei ist ein Fall für Karlsruhe Pressemeldung: Die Linke in PressePortal vom 30.07.2006
Berlin (ots) - Das Bundesinnenministerium habe sich mit den Landes-Innenministerien auf eine "zentrale Anti-Terror-Datei" geeinigt, wird gemeldet. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Die geplante Zentral-Datei dürfte zwiefach mit dem Grundgesetz kollidieren. Zum einen hebt sie das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf. Zum zweiten bündelt sie ungebührlich viele und vielfältige Daten. Auf die zentrale Anti-Terror-Datei sollen die deutschen Geheimdienste und die verschiedenen Kriminalämter gleichermaßen Zugriff haben. Das ist rechtswidrig.
Die Anti-Terror-Datei soll mit allerlei persönlichen Angaben über Verdächtige und ihr Umfeld gefüttert werden, einschließlich Bank- und Kommunikations-Daten. Das ist grenzenlos. Die Unionsparteien wollten diese Datei. Die SPD signalisiert Zustimmung. DIE LINKE. ist als Bürgerrechtspartei dagegen. Zur Erinnerung: Nahezu alle bisherigen Anti-Terror-Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe moniert oder kassiert. Ich prophezeie: Der geplanten zentralen Anti-Terror-Datei wird es ähnlich ergehen.
Deutschland privat Max Rauner in Die Zeit vom 20.07.2006 Adressenhändler und Unternehmen sammeln Daten über jeden von uns und verknüpfen diese jetzt mit digitalen Landkarten. Das lässt unsinnige und gefährliche Schlüsse zu.
So funktioniert das Geschäft: Adressenhändler sammeln Informationen über Konsumverhalten, Zahlungsmoral und Einkommensverhältnisse jedes Haushaltes in Deutschland und verkaufen sie für Werbezwecke. 1,7 Milliarden adressierte Werbebriefe wurden im vergangenen Jahr verschickt. Je genauer ein Unternehmen die Adressaten kennt, umso wirksamer ist eine Marketing-Aktion. In Schickeriavierteln werben Optiker für Designerbrillen, in den Hochhäusern von Berlin-Moabit landet Schnäppchenpost.
Forscher diskutieren über die Zukunft des ePasses (Detlef Borchers)/(anw/c't) in Heise Online vom 21.07.2006 Kaum ist die Einführung des elektronischen Reisepasses in Deutschland vollzogen, unterhalten sich die Forscher darüber, wie künftig sichere ePässe aussehen können.
Unter dem Motto Expanding the Dimensions in Biometrics diskutierten Biometrie-Experten auf dem CAST-Forum in Darmstadt, welche Technologie in 10, 15 Jahren die heute eingesetzte rudimentäre Biometrie in Pässen und Ausweisen ablösen kann.
Björn Brecht von der Bundesdruckerei, die die deutschen ePässe produziert, meint langfristig würden die Vorabinformation mit den Daten der Reisenden (Advanced Passenger Information, API) durch eine Vielzahl von Datenbankabfragen ersetzt (Advanced Passenger Profiling, APP), die ein genaues Profil jedes Passagiers erzeugen. Die Grenzkontrolle soll beschleunigt werden, indem sie praktisch am Abflugsort erfolgt. Langfristig würden außerdem Privatfirmen den Zugriff auf Passdaten bekommen und nutzen. Kurzfristig soll die Qualität der ePass-Lesegeräte zunehmen. Außerdem werden sich Standards etablieren, wo der RFID-Chip im Pass angebracht ist.
Verfassungsschutz: Regierung billigt Überwachung von Abgeordneten phw/AFP in Spiegel Online vom 18.07.2006 Die Bundesregierung hat keine Bedenken, wenn Abgeordnete durch den Verfassungsschutz überwacht werden. Parlamentarier genössen "keine privilegierende Sonderbehandlung", heißt es laut einem Zeitungsbericht in der Regierungsantwort auf eine Grünen-Anfrage.
Auch bei Abgeordneten dürfe "ohne Ansehen der Person" überwacht werden. Die Beobachtung von Abgeordneten sei nur dann unzulässig, wenn "die innerparlamentarischen Statusrechte" der Abgeordneten beeinträchtigt wären. Dies sei aber nur der Fall, wenn die Verfassungsschutzbehörden auf die "parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche" Einfluss nehmen würden - etwa durch die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge.
Datenschützer auf den Spuren von S.W.I.F.T. (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 18.07.2006
Nachdem im Juni bekannt wurde, dass die US-Regierung das S.W.I.F.T.-System überwachen lässt , gibt es in Europa Widerstände gegen diese Form der Datenspionage. Denn neben dem gängigen Argument, dass die Überwachung nur der Ermittlung terroristischer Geldströme dient, gibt es das Nebenargument der Wirtschaftsspionage. Vor diesem Hintergrund hat sich das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD ) daran gemacht, zu klären , ob gegen das Bankgeheimniss und gegen den Datenschutz verstoßen wurde.
"Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei so genannten verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren", erklärt nun Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, der auf der Homepage des Datenschutzzentrums ausführliche Hintergrundinformationen bereithält.
Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 18.07.2006
Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs . Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu "Merkmalen zur Identifikation des Nutzers", zu "Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung" sowie Informationen "über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste". Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen.
Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.
Die nächste Generation der Datenschnüffelei Astrid Maier in Financial Times Deutschland vom 12.07.2006 Es war eine Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 und sollte quasi als Notstand fünf Jahre beschränkt gelten: Die große Koalition hat sich nun darauf geeinigt, das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung zu verlängern – und wesentlich zu verschärfen. Ein Überblick, wie Handys kontrolliert und Datensichtung erweitert werden.
"Otto-Kataloge" hießen die insgesamt 21 Anti-Terror-Gesetze, die Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) in der rot-grünen Koalition durchsetzte. Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, dieses Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 nun für weitere fünf Jahre zu verlängern und zum Teil wesentlich zu verschärfen. Der Gesetzentwurf, der vom Kabinett am Mittwoch bestätigt wurde, soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.
Leserbriefe zu: Die nächste Generation der Datenschnüffelei
Sehr interessante Meinungs- und Stimmungsbilder!
Geheimdienste sollen leichter Daten abfragen können (ZDFheute/Reuters) in ZDFheute.de vom 11.07.2006 Mehr Rechte bei Terrorbekämpfung
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das Vorhaben der Bundesregierung verteidigt, den Geheimdiensten die Abfrage von Fluggast- und Kontodaten zu erleichtern. "Die Informationsbeschaffung ist das wichtigste Mittel, um Anschläge verhindern zu können", sagte Schäuble am Dienstag in Berlin. Bei einem bestimmten Personenkreis sei es wichtig zu wissen, wer wann in den Irak oder nach Afghanistan fliege.
Zugleich erklärte der CDU-Politiker, Gesetze zur Schaffung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Geheimdiensten und Polizei sowie zur Verleihung präventiver Befugnisse an das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terrorismus seien in Arbeit. Hierauf hatten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt.
Die geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze erleichtert dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) unter anderem die Abfrage von Passagierdaten, die die Dienste künftig direkt von den Fluggesellschaften einholen können sollen. Auch das Verfahren zur Abfrage von Kontoauskünften, Post- und Telefonverbindungsdaten soll vereinfacht werden. Über die Erteilung dieser Auskünfte sollen künftig die für die jeweiligen Geheimdienste zuständigen Ministerien entscheiden.
Scharfe Kritik an geplanter Ausweitung der Anti-Terrorgesetze (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 11.07.2006
Bürgerrechtler lehnen die von der Großen Koalition vorangetriebene Verlängerung und Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ab. Insbesondere die geplanten weiteren Vollmachten für Geheimdienste bezeichnete Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union (HU ), als "klar verfassungswidrig". Dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei) würde in diesem Bereich "die notwendige Normenklarheit und Normbestimmtheit fehlen".
Datenschutz: Verhaltens-Kodex für Waren mit Funkchips gefordert bor/AP/dpa in Spiegel Online vom 08.07.2006 Immer mehr Waren mit Etiketten, die mit RFID-Chips versehen sind, gelangen ungekennzeichnet in den Handel. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert daher klare Verhaltensregeln im Umgang mit den Funkchips, mit denen Kundendaten gespeichert werden können.
Osnabrück - Die Wirtschaft habe zwar zugesichert, Waren mit so genannten RFID-Chips zu kennzeichnen, sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Umsetzung der Versprechen lasse aber auf sich warten. "Es kommen zunehmend Waren in den Handel, die das Funketikett zum Beispiel in der Verpackung enthalten, ohne dass die Kennzeichnung erfolgt", beklagte Schaar.
Herzstück des "Radio Frequency Identification"-Systems ist ein Etikett mit einem Funk-Chip, auf dem Produktangaben gespeichert werden. Waren können ohne Berührung per Funk identifiziert werden. Eines Tages könnte damit der gesamte Einkauf erfasst und automatisch vom Konto abgebucht werden. Eine mit RFID markierte Ware könnte auch eindeutig einem bestimmten Kunden zugeordnet und weiterverfolgt werden. Selbst Kundenprofile ließen sich dadurch erstellen.
Telekom beharrt auf IP-Adressenspeicherung bei Flatrates (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 07.07.2006
Die Deutsche Telekom hat beim Bundesgerichtshof (BGH ) die Begründung zu der von ihr angestrebten Revision eines Urteils des Landgerichts Darmstadt eingereicht, das dem Rosa Riesen die Aufbewahrung von Verbindungsdaten bei pauschalen Abrechnungsmodellen weitgehend untersagt . Im Namen der inzwischen wieder in den Mutterkonzern integrierten Providersparte T-Online, um die sich der Streit bisher drehte, beantragt der von der Telekom beauftragte Anwalt in der heise online vorliegenden Schriftsache, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Darmstadts "teilweise abzuändern" sowie den Beschluss des Berufungsgerichts "teilweise aufzuheben" und die Klage insgesamt abzuweisen. Hilfsweise soll das Landgericht Darmstadt angehalten werden, seine Entscheidung neu zu verhandeln.
Anmerkung: Worum es hier geht ist klar. Interessanterweise hat die Telekom das Urteil nicht zum Anlass genommen, sämtliche DSL-Flatrate-Kunden von der Speicherung auszunehmen, sondern nur den Kläger, zum anderen will die Telekom nicht auf die Speicherung verzichten - zumal offensichtlich gehofft wird, dass es bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung eh damit vorbei sei. Aber gerade solche Urteile (auch vom BVerfG werden zur Vorratsdatenspeicherung mit Sicherheit vergleichbare Urteile kommen) halten glücherweise das Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" für den Bürger aufrecht. Sehr interessant auch hier die Lesermeinungen zum Artikel in der c't.
Bundesrat gegen Entschädigung von Telcos für Überwachungsdienste (Stefan Krempl)/(anw/c't) in Heise Online vom 07.07.2006
Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag gegen eine Klausel zur angemessenen Entschädigung von Telekommunikationsanbietern für die Erbringung von Überwachungsdienstleistungen ausgesprochen. Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Unternehmen eine Kostenerstattung dafür gewähren, dass sie auf gerichtliche Anordnung den Telefonverkehr überwachen oder Auskünfte über Verbindungsdaten an Strafverfolger geben. Die Länderchefs folgten dagegen einer Empfehlung der Innen- und Rechtsausschüsse der Kammer, wonach die Hilfssheriffstätigkeiten der Telcos zu den im Rahmen von Zeugenverpflichtungen jedes Bürgers zu erbringenden Leistungen gehören. Demnach sollen die Firmen für ihre Überwachungsdienste weiter nur nach den geringfügigen Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz "entlohnt" werden.
Die Branchenvereinigung Bitkom hatte gestern noch vehement für die Entschädigungsklausel Partei ergriffen. "Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe. Es darf nicht sein, dass de facto alle ehrlichen Telefonkunden zur Kasse gebeten werden, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern", kritisierte der Verband. Er erinnerte zudem daran, dass der Bundesrat noch im vergangenen Herbst selbst die Forderung aufgestellt hatte , endlich angemessene Entschädigungssätze zu verabschieden.
Anmerkung: Die Regierenden wollen verfassungswidrig direkt und verdeckt Bürgerdaten sammeln und beschnüffeln und dafür soll der Bürger dann auch noch zur Kasse gebeten werden. Gleiches gilt dann auch für die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung, die ja schlußendlich alle betroffenen Verbraucher bezahlen müssen.
Datenschützer kritisieren geplante Befugniserweiterung der Nachrichtendienste (anw/c't) in Heise Online vom 07.07.2006
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat die Pläne der Bundesregierung kritisiert, den Geheimdiensten mehr Rechte einzuräumen. Der Frankfurter Rundschau sagte er, er halte das Vorhaben für "sehr kritisch", da es auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufweiche.
Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix sagte laut dem Bericht sogar: "Da kommen wir in den Bereich, wo die Meinungsfreiheit berührt ist." Auch Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kritisierte, die Zugriffsrechte der Geheimdienste auf Telefon-, Post- und Bankdaten seien 2002 mit Terrorismusbekämpfung begründet worden. Es sei nicht akzeptabel, dass sie nun zu "Alltagsinstrumenten der Verfassungsschutzarbeit" werden.
Gehirn-Scans in der Strafverfolgung? Florian Rötzer in Telepolis vom 04.07.2006 Bildgebende Verfahren wie die fMRI sind für die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU mehr als bessere Lügendetektoren, sie fordert eine Diskussion über Förderung und Einsatz solcher Techniken durch Sicherheitsbehörden
Abu Ghraib und Guantanamo haben nur noch einmal deutlich gemacht, wie versucht wird, aus Menschen die Wahrheit herauszupressen. Folter oder Androhung von Folter, Demütigungen oder andere Techniken, Menschen unter Druck zu setzen, führen, wie man weiß, nicht unbedingt dazu, dass die Opfer sagen, was sie wissen, sie sagen möglicherweise nur, was ihre Quäler hören wollen. Möglicherweise gehört die auch mit wissenschaftlichen und technischen Mitteln optimierte Folter bald schon zum alten Eisen. Die Wissenschaft hat neue Techniken entwickelt, um den Menschen ins Gehirn zu schauen. Mit den bildgebenden Verfahren der Hirnforschung könnte ganz ohne Angst und Schmerz, also sozusagen human, die Wahrheit an den Tag gebracht werden, auch wenn der Gehirngescannte sich "mit Händen und Füßen" dagegen wehrt. Die Rechtsprechung und die Philosophie scheinen das Problem bislang verschlafen zu haben.
Große Koalition über Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig (Stefan Krempl) / (jk/c't) in Heise Online vom 04.07.2006
Schwarz-Rot will die "bewährten" Überwachungsregelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz beibehalten und ausdehnen. Darauf haben sich Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen mit dem Bundesinnenministerium anhand eines Entwurfs für ein "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" geeinigt.
Wesentliche Teile des ursprünglichen, heftig umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sollten insbesondere auf Drängen der Grünen eigentlich befristet gelten. Nach einer Evaluation der weitgehenden Ermächtigungsvorschriften für Strafverfolger und Geheimdienste durch das Bundesinnenministerium stimmten die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion, Hans-Peter Uhl sowie Dieter Wiefelspütz, nun aber nicht nur einer auf fünf Jahre befristeten Beibehaltung der Neuregelungen zu. Darüber hinaus verständigten sie sich darauf, das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung deutlich zu erweitern.
Staatssekretär Peter Hintze: "Wir wollen Weltmeister bei der RFID-Technik werden" (Stefan Krempl) / (jk/c't) in Heise Online vom 29.06.2006
Absichtsvoll naiv erscheint den beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen vor allem die aufgestellte These, dass ein Personenbezug von RFID-Produktkennungen nur in Ausnahmefällen vorliege, also etwa, wenn ein Unternehmen in der Lage sei, seine eigenen Daten ohne unverhältnismäßigen Aufwand mit persönlichen Kundeninformationen in Beziehung zu setzen. "Diese Voraussetzung wird jedoch in modernen Warenhäusern durch jede Videoüberwachung, jedes Kundenkartensystem und jede Nutzung des EPC für elektronische Kassiervorgänge erfüllt", erklären die Bürgerrechtsvertreter. Ihrer Ansicht verfügt der Handel "auch nicht ansatzweise über ein Datenschutz- und Verbraucherschutzkonzept für den Einsatz von RFID".
Er sei nicht bereit, die klare Zusicherung zu geben, RFID "nur offen, zeitbegrenzt und zweckgebunden in Konsumartikeln zu verwenden". Resümee der Datenschützer: Angesichts der "ergebnislosen" Gespräche mit der Industrie gebe es für Verbraucher nur eine sinnvolle Reaktion, nämlich den Kauf von Produkten mit RFID abzulehnen.
Wir sind alle ferngesteuert MediaAnalyzer in openPR vom 29.06.2006 (openPR) - Neueste Erkenntnisse der Hirnforschung belegen: Werbung wirkt völlig anders als bisher angenommen.
Nicht zuletzt deshalb scheitern 80 Prozent aller neuen Produkte. In seinem neuen Buch über Werbewirkung und Neuromarketing räumt Dr. Christian Scheier mit alten Vorurteilen auf und bringt mit einem verblüffend neuen Ansatz Licht ins Kundenhirn.
Anmerkung: Ein neuer tiefer Angriff auf unsere Brieftasche durch die Hintertür?
Die Welt zu Gast und unter Generalverdacht Rudolf Maria Bergmann in Telepolis vom 29.06.2006 Offene Fragen um die Überwachungstechnik in Münchens neuer Fußballarena
Im Eröffnungsjubel der neuen Münchner Fußballarena wurde mit Superlativen nicht gespart, einmal abgesehen von den 280 Millionen Euro Steuergeldern für die Verkehrserschließung. So sehr auch jedes technische Detail andächtige Würdigung fand, so sehr sich die beteiligten Firmen mühten, vom Medienrummel mitzuprofitieren: Die Überwachungstechnik blieb außen vor. Dabei hatte Arena-Geschäftsführer Bernd Rauch im Jahr 2004 dem bayerischen Innenminister Günter Beckstein versichert, dass "das modernste Stadion der Welt (...) die höchsten Standards bei der Sicherheit erfüllen" wird. Und als dann der Minister im März 2005 die Sicherheitseinrichtungen inspizierte, "imponierten" (so die Betreiber) ihm "die für ihn relevanten Bereiche: Die fast schon luxuriösen Verwahrzellen (...) und die an exponierter Stelle unter dem Dach beheimatete Haupteinsatzleitzentrale im Befehlsstellenverbund mit Blick auf alle Tribünenbereiche der Arena". "Wenn eines sicher ist", so der Minister zufrieden, "dann die Allianz Arena".
Lauschangriff auf die Finanzen Florian Rötzer in Telepolis vom 27.06.2006 Die ohne richterliche Genehmigung erfolgte Durchsuchung von Datenbergen über internationale Finanztransaktionen durch die CIA war spätestens Ende 2002 öffentlich bekannt, nur kümmerte sich damals in der Terrorhysterie niemand darum, was zeigt, wie sich die Zeiten geändert haben
Die Aufregung war groß, als die großen US-amerikanischen Zeitungen New York Times, Wall Street Journal, Washington Post und Los Angeles Times zur selben Zeit berichteten, dass das Finanzministerium mit der Hilfe der CIA kurz nach dem 11.9. 2001 damit begonnen hätten, die Kontobewegungen von Millionen von Banken und Individuen in den USA und im Ausland zu erfassen, zu speichern und zu analysieren. Heimlich und rechtlich fragwürdig wurden mit der Mithilfe von SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), dem weltweit größten Kommunikationsnetzwerk der Finanzbranche, Mitteilungen über finanzielle Transaktionen überwacht (Transparenz total ). Die US-Regierung hatte zunächst versucht, die Veröffentlichung zu verhindern, und kritisiert nun scharf die Zeitungen, dass sie damit dem Land großen Schaden zugefügt hätten, wie US-Präsident Bush sagte.
Internetfilter für die freie Presse Florian Rötzer in Telepolis vom 27.06.2006 Zufällig stieß ein Journalist der Los Angeles Times darauf, dass der Verlag auch den Zugriff in der Redaktion auf Webseiten blockiert
Ein böser Kommentator titelte: Willkommen im kleinen China , nachdem bekannt geworden ist, dass eine große amerikanische Zeitung, die Los Angeles Times, auch in den Redaktionsräumen in Los Angeles bei der Internetnutzung einen Filter installiert, so dass die dort arbeitenden Journalisten nicht auf alle Webseiten zugreifen können, wenn sie recherchieren.
Verbraucherschützer warnen vor "Rasterfahndung" zur Kreditvergabe (anw/c't) in Heise Online vom 26.06.2006
Der Finanzauschuss des Deutschen Bundestags befasst sich kommenden Mittwoch mit einem Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Kreditwesengesetzes. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rügt den Entwurf, da Daten- und Verbraucherschutz darin bislang keine Rolle spiele. Er komme einer "General-Ermächtigung zur Datensammelei" gleich und widerspreche den Grundprinzipien des geltenden Datenschutzrechts. Den Entwurf zur Gesetzesänderung im Rahmen des Basel-II-Abkommens hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits im Mai in einer Stellungnahme als "unausgereift" bezeichnet.
Transparenz total Florian Rötzer in Telepolis vom 24.06.2006 Die Bush-Regierung versucht, den Lauschangriff auf die internationalen Finanzdaten, dessen Aufdeckung sie nicht verhindern konnte, zu rechtfertigen, Legitimation, so die kaum rechtsstaatliche Begründung der fürsorglichen Big-Brother-Regierung, ergebe sich durch den Erfolg, aber auch der scheint nicht groß zu sein
Die belgische Zentrale von SWIFT hat ähnlich wie im Fall der NSA-Lauschaktion die großen Telefonkonzerne mitgespielt und die Daten ohne richterliche Genehmigung herausgegeben, weil es sich angeblich um begrenzte Anfragen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gehandelt habe und Vertraulichkeit zugesichert wurde.
Auf dem Weg in den präventiven Sicherheitsstaat Birgit Gärtner in Telepolis vom 21.06.2006 Ein Gespräch mit dem Bremer Anwalt und Menschenrechtler Rolf Gössner über die innere Aufrüstung zur Fußball-WM und zum Bush-Besuch
Auszug: Wo jedoch die Prävention zur vorherrschenden Logik erhoben wird, da verkehren sich rasch die Beziehungen zwischen Bürger und Staat: Das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, verliert unter der Hand ihre Macht begrenzende Bedeutung, der Mensch mutiert zum potentiellen Sicherheitsrisiko, der seine Harmlosigkeit und Unschuld nachweisen muss. Und die Sicherheit wird zum Supergrundrecht, das alle Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates in den Schatten zu stellen droht.
Gläserner Arbeitsloser Peter Nowak in Telepolis vom 29.05.2006 Während die Kritik an Hartz IV wieder zunimmt, planen Koalitionspolitiker schon weitere Verschärfungen
Kritik an dem noch immer kurz Hartz IV genannten Gesetzespaket zur Arbeitsmarktreform wurde in den letzten Zeit schon häufig geäußert. Vor allem Betroffene, aber auch Gewerkschafter und linke Gruppen haben dagegen protestiert. Doch jetzt haben sich Datenschützer in die Debatte eingeschaltet.
In einer gemeinsamen Erklärung warnen Datenschützer von 15 Bundesländern davor, dass der Arbeitssuchende vom Gesetzgeber unter Generalverdacht gestellt wird. Die Gefahr sehen sie in einer Gesetzesmaßnahme, die von der Bundesregierung eingebracht wurde, im Eiltempo verabschiedet und noch im August 2006 in Kraft treten soll (Hartz V in Vorbereitung? ). Das Hauptziel des Gesetzes ist, die Kostenlawine der Hartz-Gesetze zu begrenzen. Während Betroffenenvertretungen die gestiegenen Kosten damit erklären, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von einem viel zu geringen Anteil von Betroffenen ausgegangen ist, sieht die Regierung vor allem den Missbrauch des Gesetzes als Ursache für die Mehrausgaben.
Anmerkung: Von (fehlenden) Arbeitsplätzen ist allerdings kaum etwas zu hören - nur über schmarotzenden Leistungsmißbrauch wird im Stil der dreissiger Jahre hergezogen.
Datenschützer kritisieren Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz (Detlef Borchers) / (anw/c't) in Heise Online vom 26.05.2006 In einer Erklärung bemängeln Datenschützer von Bund und Ländern vor allem die exzessive Datenerhebung, die mit der geplanten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe."
Die Datenschützer von Bund und Ländern haben eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Arbeitssuchende unter Generalverdacht" veröffentlicht, in der sie das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz scharf kritisieren. Die Erklärung steht vor dem Hintergrund, dass im Zuge der anstehenden Beratungen über dieses Gesetz im Bundestag von CDU-Politikern weitere Maßnahmen angemahnt werden.
So forderte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe in der Tageszeitung Die Welt einen Rückgriff auf das Vermögen der Eltern von Langzeitarbeitslosen, komplett mit den nötigen Finanzdatenabfragen. Die SPD lehnt derartige Forderungen ab.
An US-Flughäfen wird nach verdächtigem Verhalten gesucht Florian Rötzer in Telepolis vom 19.05.2006 Noch bildet man das Sicherheitspersonal für das SPOT-Programm aus, aber die Verkehrssicherheitsbehörde sucht nach technischen Systemen zur Ersetzung des "human factor"
Kurz nach dem 11.9. gab es in einem Brainstorming viele Ideen, wie man dem Terrorismus beikommen müsste. Neben rechtlichen Veränderungen war auch die Stunde innovativer Überwachungstechniken gekommen. In der "Nationalen Strategie zur Homeland-Sicherung" von 2002 wurde zahlreiche Techniken präsentiert, mit denen die US-Regierung Amerika schützen wollte. Darunter waren auch so exotische Techniken wie Systeme zur Entdeckung feindlicher Intentionen .
So weit ist man wohl immer noch nicht, aber seit 2002 wurde an Flughäfen ein Programm getestet, anhand dessen Sicherheitspersonal verdächtiges Verhalten von Reisenden feststellen sollen, um sie dann genauer zu überprüfen. Noch sind es Menschen, aber man würde gerne den "human factor" durch ein technisches System ersetzen. Eine Ausschreibung läuft.
"Ich kommuniziere, also bin ich verdächtig." Birgit Gärtner in Telepolis vom 18.05.2006 Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski über die "Überproduktion von Sicherheit" seit dem 11. September 2001 und das abhanden gekommene Bewusstsein für das Grundrecht auf Achtung und Schutz der Privatsphäre
Auf die Frage: "Wieso gibt es eigentlich so wenig Widerstand gegen all diese Maßnahmen?" antwortet Hartmut Lubomierski: "1983, bei der Volkszählung, musste jeder die Erfassung seiner Daten selber tätigen, d.h., den Fragebogen persönlich ausfüllen. So hatte jeder eine ganz sinnliche Erfahrung gemacht, weil jeder vor Augen hatte, was der Staat alles wissen wollte. Damals war Datenschutz ein Thema, heute sind wir uns gar nicht bewusst, dass wir das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre längst aufgegeben haben.
Die Erfassung erfolgt elektronisch im Hintergrund. Wenn Sie telefonieren, dann merken Sie nicht, dass die Gesprächsverbindungsdaten registriert werden. Fragen Sie einen Menschen, ob er das Gefühl hat, wenn er im Kaufhaus etwas mit der Kundenkarte kauft, dass er dann Daten über sich preisgibt. Da werden viele antworten: "Nein, mit der Karte bezahle ich nur." Aber das stimmt nicht, so werden wir ausgeforscht, denn jedes Kaufhaus, jedes Unternehmen registriert genau, wer was kauft, um ein Kundenprofil zu erstellen. Das alles passiert freiwillig, wir buchen das sogar noch unter "Service" ab. Solche Datenerfassungen werden als positiv empfunden, wer dagegen ist, der ist technikfeindlich oder ideologisch.
Es wird uns ein enormes Sicherheitsbedürfnis eingeredet, und darüber geht völlig verloren, dass wir ein Recht darauf haben, uns im öffentlichen Raum und privat unbeobachtet bewegen zu können und ohne, dass wir registriert werden. In der Informationsgesellschaft, in der wir leben, gilt: "Ich kommuniziere, also bin ich." Für den Staat und seine Sicherheitsbehörden ist daraus geworden: "Ich kommuniziere, also bin ich potentiell verdächtig."
Hartmannbund Nordrhein gegen elektronische Gesundheitskarte (Detlef Borchers)/(jk/c't) in Heise Online vom 19.05.2006
Am dritten nationalen Protesttag der niedergelassenen Ärzte wird nicht allein gegen das Arzneimittelgesetz und die mit ihm einhergehenden Honorarkürzungen demonstriert. Der Landesverband Nordrhein des Hartmannbundes (Verband der niedergelassenen Ärzte) veröffentlichte einen Appell an Politiker und Krankenkassen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu stoppen. Die Kosten von 4,5 Milliarden Euro stünden in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Außerdem seien die datenschutzrechtlichen Probleme der Gesundheitskarte nicht gelöst, heißt es in der Resolution der Landesdelegiertenkonferenz Nordrhein.
Zuvor hatten einem Bericht der Ärztezeitung zufolge bereits die niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe die Einführung der eGK zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.
- Genetische Sippenhaft
Katja Seefeldt in Telepolis vom 12.05.2006 Die genetische Verwandtschaftsanalyse könnte die Aufklärung von Verbrechen unterstützen, doch wiegen die Vorteile die Nachteile auf?
Doch die vorgestellte effizientere Nutzung von DNS-Datenbanken hat einen Haken: kinship-analyses für Strafverfolgung zu nutzen, wirft viele politische und juristische Fragen auf, die das Verhältnis von öffentlicher Sicherheit und Privatsphäre des Individuums berühren. Die Anwendung der genetischen Verwandtschaftsanalyse, so räumen die Autoren ein, bedeutet eine enorme Veränderung im Umgang mit hochsensiblen Daten, denn gleichzeitig mit einer erfassten Person gerät deren gesamte Familie unter Überwachung.
- Sippenhaft mit genetischem Fingerabdruck
Florian Rötzer in Telepolis vom 12.05.2006 Auch über das Gen-Profil von nahen Verwandten lassen sich in Gen-Datenbanken Verdächtige finden, wenn Gen-Proben am Tatort gefunden wurden
Daraus entsteht zweifellos ein moralisches Dilemma, das aber gleichzeitig die Frage enthält, ob man alles machen muss, was man kann? Würde man die Verwandtschaftsanalyse als forensische Identifizierung zulassen wollen, müsste man sowohl aus Gründen der Effektivität als auch der Gerechtigkeit eine Gen-Datenbank von allen Bürgern anlegen müssen, die von Geburt an ihr Gen-Profil preisgeben müssten. Damit würden sie nicht nur, wie dies auch bei der Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten der Falle ist, zu potenziell Verdächtigen.
Solche Datenbanken wären auch das Paradies von totalitären Regimen. Und wer garantiert eigentlich, dass unsere noch halbwegs funktionierenden demokratischen Rechtssysteme dies auch in absehbarer Zeit bleiben werden? Die Geschichte jedenfalls nicht, zumindest nicht die deutsche.
- hib-Meldung: Grünes Licht für Datenaustausch zwischen sieben EU-Staaten
Innenausschuss Bundestag vom 10.05.2006 Berlin: (hib/WOL) Ein völkerrechtlicher Vertrag vom Mai 2005 zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich über die Vertiefung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration kann ratifiziert werden.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochvormittag dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/1108 ) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Das gleiche Ergebnis erzielte auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Vertrages (16/1109 ), mit dem die Verantwortlichkeiten der nationalen Kontaktstellen, die Kennung zugriffsberechtigter Bearbeiter in deutschen Behörden sowie das Verfahren zum automatisierten Abruf oder Abgleich von DNA-Daten oder zur Kennzeichnung von personenbezogenen Daten definiert wird. Der Bundesrat hatte im April seine Zustimmung zum Vertragswerk gegeben.
Nach Vertragsratifizierung, mit der in der zweiten Jahreshälfte gerechnet wird, gewähren sich die beteiligten Staaten untereinander den Zugriff auf nationale Datenbanken. Damit können Fahrzeugregisterdaten auf dem Weg eines Online-Lesezugriffs abgerufen werden. Nach dem so genanten Treffer/kein Treffer-Sytem soll auch der Zugriff auf DNA-Analysedateien sowie auf Fingerabdruckdateien eröffnet werden. Im Fall eines Treffers entscheiden dann die nationalen Einrichtungen oder Gremien über das weitere Verfahren zur Überstellung von Daten oder Personen an den anfragenden Staat.
- Umfassender Lauschangriff auf US-Bürger
Florian Rötzer in Telepolis vom 11.05.2006 Das umstrittene geheime Lauschprogramm der NSA ist weit umfassender, als bislang angenommen, und speichert die Verbindungsdaten fast der gesamten Inlandskommunikation
Vermutlich war es kein kluger Schachzug von US-Präsident Bush, Michael Hayden als Nachfolger von Porter Goss zum Direktor der CIA zu machen. Hayden, Stellvertreter des nationalen Geheimdienstdirektors John Negroponte und ehemaliger Direktor der NSA, hatte das Ende 2005 bekannt gewordene, heimlich organisierte Lauschprogramm auf US-Bürger unter Umgehung des Kongresses und der gesetzlichen Bestimmungen, durchgeführt Der Abhörskandal weitet sich aus ). Das aber fanden auch republikanische Abgeordneten nicht in Ordnung.
- Die WM und die Bürgerrechte
Peter Nowak in Telepolis vom 10.05.2006 Bürgerrechtsorganisationen sehen die Fußballweltmeisterschaft als "Einfallstor für Ausgrenzung, Abschottung und nationalen Sicherheitswahn"
Langsam steigt in Deutschland das Fußballfieber. Immer mehr Produkte mit WM-Zusatz werden angeboten und die Werbung hat sich ganz auf die WM eingestellt. Selbst in der Berliner Humboldtuniversität scheint man sich dem allgemeinen Diskurs über Fußball nicht entziehen zu können. Ein Bündnis Kick it hat zu einer Großveranstaltung am Mittwoch Abend eingeladen.
Unter dem Label haben sich Menschenrechtsinitiativen, Bürgerrechtsorganisationen und der Chaos Computer Club zusammen gefunden, die in der WM mehr als einen sportlichen Wettkampf sehen. Sie befürchten vielmehr, dass sie zum "Einfallstor für Ausgrenzung, Abschottung und nationalen Sicherheitswahn" wird, wie es im Aufruf zur Veranstaltung heißt.
- 2005: Geheimdienste überwachen unkontrolliert die digitale Kommunikation in Europa
aus TOP 10 von www.nachrichtenaufklaerung.de Abstract Polizei und Geheimdienste können in der Europäischen Union jederzeit für präventive Zwecke die digitale Kommunikation abhören und speichern.
Möglich macht dies eine Schnittstelle, die Kommunikationsanbieter auf eigene Kosten einrichten und betreiben müssen. Allerdings haben sie darüber keine Kontrollmöglichkeiten, Missbrauch ist möglich. Die Überwachungsschnittstelle wurde als technische Möglichkeit ohne rechtliche Grundlage von Geheimdiensten, Strafverfolgern und Telekommunikationsunternehmen entworfen. Parlamente waren an Planung und Umsetzung nicht beteiligt.
- Die Spitzelrichtlinie
: Franz Schmidbauer in Telepolis vom 05.05.2006 Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen
Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten (Richtlinie 2006/24/EG ).
Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat (RL 2002/58/EG ). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total.
Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles.
- Proteste gegen ungebremste Zunahme der Telekommunikationsüberwachung
: (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 29.04.2006
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bedauert, dass die wiederholten Appelle von Seiten des Datenschutzes in der Vergangenheit zu keiner Trendwende geführt haben. Er konstatiert ernüchtert, dass die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebene Studie des Max-Planck-Instituts "bislang keinerlei Wirkung" zeigt.
Die vom EU-Parlament Ende 2005 beschlossene EU-weite Einführung einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten entspricht ihm zufolge zudem der Tendenz, "den Einsatz verdeckter technischer Mittel zum Zweck der Strafverfolgung immer weiter auszubauen". Im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie gehören laut Schaar dann "endlich auch die Vorschriften der Telefonüberwachung auf den Prüfstand." Dabei müsse die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, mitberücksichtigt werden.
- Erste RFID-Markierungen auf Levi's Jeans
: hps/c't in Heise Online vom 28.04.2006
Der Jeans-Produzent Levi Strauss hat nach Erkenntnissen amerikanischer Datenschutz-Aktivisten begonnen, seine Erzeugnisse mit Funkchips zu markieren. Zurzeit laufen offenbar Pilotprojekte, in denen der Hersteller sowohl Oberbekleidung als auch Unterwäsche der Marke Dockers mit abtrennbaren RFID-Etiketten an bestimmte Handelspartner ausliefert – mit der Begründung, deren Warenwirtschaft erleichtern zu wollen.
- Telekommunikationsüberwachung steigt weiter sprunghaft an
: Stefan Krempl/jk/c't in Heise Online vom 27.04.2006
Der so genannte Kleine Lauschangriff wird nach wie vor immer größer. Laut der jetzt von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Jahresstatistik der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich für 2005 (PDF-Datei) kletterte die Zahl der gerichtlich erlassenen Anordnungen auf 42.508. Im Vorjahr lag sie noch bei 34.374.
Dies entspricht einem Zuwachs von rund 24 Prozent. Die Zahl der Anordnungen umfasst alle Überwachungsmaßnahmen von Telefon-, Internet- und E-Mail-Anschlüssen gemäß der Paragraphen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) . Dabei geht es um die Inhaltsüberwachung, also klassische Abhörmaßnahmen beziehungsweise Einblicke in die vollständigen Kommunikationsdaten im Online-Bereich.
- Schleswig-holsteinische Datenschützer gegen KFZ-Scanning
: Detlef Borchers)/(jk/c't in Heise Online vom 26.04.2006
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts veröffentlicht, mit der das Scannen von KFZ-Kennzeichen juristisch abgesichert werden soll. Mit der geplanten Neuregelung soll der automatische Datenabgleich aller KFZ-Kennzeichen mit einem Fahndungsdatenbestand gestattet werden. Die schleswig-holsteinischen Datenschützer stoßen sich vor allem an der Begründung ihres Innenministers, der das Scanning als "Mini-Eingriff" in die Grundrechte Unbeteiligter charakterisierte, der als solches kein datenschutzrechtliches Problem darstellen würde.
Weiter heisst es: Mit der Novellierung des Polizeirechts wäre Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen das vierte Bundesland , in dem das Scannen aller KFZ-Kennzeichen möglich wäre. Hier befürchten die Datenschützer eine Aufweichung gesetzlicher Regelungen, bis das Verfahren bundesweit legitimiert ist. In letzter Konsequenz sehen sie darum das Gesetz für die LKW-Autobahnmaut in Gefahr, das eine strenge Zweckbindung des Scanner-Systems an den Mautkontrollbrücken vorschreibt, die LKW wie PKW erfassen. Dabei werden nur die Daten der LKW weiterverarbeitet. "Zur Vermeidung von einer doppelten und daher unnötig teuren technischen Infrastruktur wäre als letzter Schritt auf diesem Weg in die Rundumüberwachung die Zulassung der Mautdaten-Nutzung für polizeiliche Zwecke", heißt es in der Stellungnahme des Landeszentrums für Datenschutz.
- Datenschutzbeauftragter kritisiert Pläne der Bundesregierung
: anw/c't in Heise Online vom 25.04.2006
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, meint, das von der Bundesregierung heute beschlossene Mittelstands-Entlastungs-Gesetz enthalte "gravierende Änderungen beim Datenschutz". Für kleine Unternehmen und Selbständige solle laut dem Gesetzentwurf die Pflicht zur Bestellung interner oder externer Datenschutzbeauftragter und die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde wegfallen.
"Die vorgesehene Gesetzesänderung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, sondern auch ein völlig falsches Signal. Der Einsatz von Kundenkarten und künftig auch der elektronischen Gesundheitskarte und elektronischer Ausweise müssen stattdessen mit einem verbesserten Datenschutz einhergehen", fordert Schaar. Diese Verfahren müssten "dringend datenschutzkonform ausgestaltet werden". Hierzu trügen die betrieblichen Datenschutzbeauftragten erheblich bei.
- Großbritanniens neue Ausweise: Profilerstellung inklusive
: Twister (Bettina Winsemann) in Telepolis vom 21.04.2006
Deutschland ist die Debatte um einen Zugriff der Wirtschaft auf die im eAusweis gespeicherten Daten neu entfacht worden. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, wie die Zukunft des "staatlichen Identitätsmanagement" aussehen könnte.
- US-Justizminister macht sich für Vorratsspeicherung von Internetdaten stark
: Heise Online vom 21.04.2006
Dem Beispiel der EU folgend werden jetzt auch in den USA Stimmen lauter, die die verdachtsunabhängige Überwachung elektronischer Nutzerspuren fordern. Jüngster mächtiger Fürsprecher einer Vorratsspeicherung von Internetdaten ist der US-Justizminister Alberto Gonzales.
Anders als in Brüssel, wo EU-Kommission und EU-Rat die gerade offiziell veröffentlichte Richtlinie zur Vorhaltung von Telefon- und Internetdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, soll die heftig umstrittene Maßnahme jenseits des Atlantiks hauptsächlich dem Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie übers Netz dienen. So beklagte Gonzales beim Besuch des Nationalen Zentrums für vermisste und missbrauchte Kinder im US-Bundesstaat Virginia am gestrigen Donnerstag, dass nicht alle Internetprovider freiwillig Verbindungsdaten für einen "vernünftigen Zeitraum" aufbewahren. Dies hindere Strafverfolger daran, Ermittlungen gegen online agierende Kinderschänder durchzuführen.
Anmerkung: Man beachte - in Amerika wird nicht Terrorismusbekämpfung als Überwachungsgrund angeführt. Wo fand doch gleich 9/11 statt, wo die Flugzeuge ins World Trade Center krachten?
- DIGITAL-FORENSIK: Kameras hinterlassen Fingerabdrücke"
: Spiegel Online vom 20.04.2006
Anhand der individuellen Signatur der Chips von Digitalkameras wollen britische Forscher Kinderpornografen überführen. Das für jeden Chip typische Bildrauschen soll Fotos eindeutig der Kamera zuordnen, mit der sie angefertigt wurden.
- Spuren im Netz: EU-Datenschützer mahnt Bürger zu mehr Wachsamkeit
: Heise Online vom 19.04.2006
Ein Anruf mit dem Handy, ein unbedachter Klick im Internet, ein Einkauf mit der praktischen Kundenkarte - alle diese Vorgänge hinterlassen elektronische Spuren. "Im Leben eines normalen Bürgers werden enorm viele Daten gesammelt", sagt der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Das lasse sich nicht ändern, aber: "Die Risiken wachsen." Deshalb forderte Hustinx die Bürger am Mittwoch in Brüssel zu mehr Wachsamkeit beim Umgang mit persönlichen Daten auf - vor allem im Internet.
- Philips will Umschalten bei TV-Werbeunterbrechung verhindern [Update]
: Heise Online vom 19.04.2006
Dass sich private TV-Sender um ihre Werbeeinnahmen sorgen, ist spätestens seit dem Verfahren von RTL gegen die TC Unterhaltungselektronik AG bekannt. Die Mienen der TV-Bosse könnte nun eine Idee der Forscher von Philips Intellectual Property & Standards aufhellen. Sollte sich die Vision von Philips-Forschern durchsetzen, dürfen Fernsehzuschauer künftig bei Werbung weder umschalten noch in Aufnahmen die "Verbraucherinformationen" überspringen.
- Heute Abend im Fernsehen: Alles
Mattias Becker in Telepolis vom 15.04.2006 Videoüberwachung neuer Qualität: in London sollen Bewohner ihr Viertel selbst beobachten
James Morris ist stolz: "Ehrlich gesagt hat mich dieses Interesse selbst überrascht". Seit im Januar die Pläne von Shoreditch Trust , einem Londoner Wohlfahrtsverband, bekannt wurden (s.a. Blair will "antisoziales Verhalten" ausrotten ), kann sich der Vorstandsvorsitzende der Anfragen von Journalisten und Stadtpolitikern kaum erwehren.
Sogar aus dem Ausland kommen interessierte Anrufe – kein Wunder, denn was Morris plant, ist weltweit einzigartig: Bald sollen bis zu 20.000 Menschen Zugang zu den Aufnahmen von Überwachungskameras erhalten und von ihren heimischen Fernsehgeräten und Computerbildschirmen aus ihre Nachbarschaft beobachten.
- EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung in Kraft getreten
: Heise Online vom 14.04.2006
Die EU hat die heftig umstrittene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten veröffentlicht. Am Donnerstag erschien der Text zur verdachtsunabhängigen Überwachung der elektronischen Nutzerspuren im Amtsblatt der EU (PDF-Datei) . Damit beginnen die Fristen für Nichtigkeitsklagen beziehungsweise zur Umsetzung der Vorschriften.
Findet sich in den nächsten 14 Tagen kein Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof, müssen die Vorschriften für den Telefonbereich von den Mitgliedsstaaten bis zum 15. September 2007 in das nationale Recht aufgenommen werden. Für die Aufbewahrung der verlangten Internet-Daten besteht eine ausgeweitete Frist bis zum 15. März 2009. Diese gilt aber nur für Länder wie Deutschland, die bei der formalen Bestätigung der Richtlinie im EU-Rat eine entsprechende Absichtserklärung abgaben.
- Gesundheitskarte: Patient zahlt alles
: Gunhild Lütge in Die ZEIT vom 12.04.2006 Schon bald halten sie fast alle Bürger in Händen: Die elektronische Gesundheitskarte. Im Hintergrund des Mammut-Projekts tobt ein Kampf ums Milliardengeschäft. Wo bleiben die Rechte der Versicherten?
Klingt fast zu schön, um wahr zu werden: Im Gesundheitswesen der Zukunft sterben weniger Menschen, weil riesige Datenbanken jeden unverträglichen Pillenmix aufdecken. Ärzte erhalten im Notfall blitzschnell lebensrettende Informationen. Die Kosten sinken, und die Qualität steigt trotzdem. Teure und quälende Doppeluntersuchungen fallen weg, weil jeder Arzt besser informiert ist als jemals zuvor. Das gilt auch für die Patienten, die ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten erstmals selbstbestimmt verwalten können. Im Idealfall.
Klingt fast zu bedrohlich, um es zu riskieren: Hackern gelingt es, sich Zugang zu Patientenakten zu verschaffen. Einige davon stehen schon im Internet. Auf dem Markt sind solche Informationen Millionen wert; besonders hoch gehandelt werden die Krankengeschichten von Prominenten. Gerade sorgt die Nachricht, ein Topmanager helle seine miese Stimmung mit Antidepressiva auf, landesweit für Furore. Wer trägt die Verantwortung für diese eklatante Verletzung der Privatsphäre? Und wer haftet – wenn der Schaden überhaupt wiedergutzumachen ist? Das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten ist nachhaltig gestört. Im schlimmsten Fall.
- Gesundheitskarte: Zu Risiken und anderen Wirkungen…
: Gunhild Lütge in Die ZEIT vom 12.04.2006 …fragen Sie Patientenvertreter und Sicherheitsexperten
Papier ist bekanntlich geduldig: Vordringliches Ziel sei die Stärkung der Patientenrechte und die Schaffung von mehr Transparenz im Gesundheitswesen. So steht es in einem offiziellen Papier des Gesundheitsministeriums, aber nicht nur dort. Auch ein spezielles Gesetz sieht strenge Regeln vor. Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, seine Gesundheitsdaten preiszugeben. Hat er aber einmal der Speicherung zugestimmt, können einzelne Informationen für den Zugriff bestimmter Ärzte freigegeben, gesperrt oder sogar gelöscht werden. Grundsätzlich darf niemand, also auch nicht der Arzt oder die Krankenkasse, die Daten ohne das Einverständnis der Patienten einsehen.
Die Realität wird - wie schon so oft - eine ganz andere sein. Ein lukrativer Fundus wie die Gesundheitsdaten von 80 Millionen Menschen wecke Begehrlichkeiten – nicht nur bei Krankenkassen, Versicherungen oder der Pharmaindustrie. Deshalb fordert er, einen ganz besonders hohen Sicherheitsstandard einzuhalten. Und zwar nicht nur bei den möglicherweise zentral betriebenen Datenbanken. »Das Problem sind vor allem die vielen Rechner in den Arztpraxen, die vor unberechtigten Zugriffen ausreichend geschützt werden müssen«, so Maus. Das gelte auch für die Computer zu Hause, wenn die Patienten via Internet ihre Daten einsehen wollten.
- Gläserne Bürger: Informatiker protestieren gegen den "ePersonalausweis"
: Spiegel Online vom 11.04.2006
Den elektronischen Personalausweis brachte noch Otto Schily auf den Weg. Wie und auf welche Weise er eingeführt werden soll, sorgt weiterhin für Streit: Die Gesellschaft für Informatik glaubt nicht daran, dass der demokratische Rechtsstaat sich gläserne Bürger schaffen sollte.
Gerade die Kombination des Namens und der Anschrift mit biometrischen Merkmalen führe zu Auswertungs- und Überwachungsmöglichkeiten, die nicht mehr transparent seien. "Es kann nicht Aufgabe der Regierung eines demokratisch verfassten Staates sein, Interessierten einen vollständigen und nicht mehr beherrschbaren Zugriff auf personenbezogene Daten seiner Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen oder auch nur zu erleichtern", kritisierte der Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit", Hartmut Pohl.
- Die Software von "Big Mother"?
: Heise Online vom 11.04.2006
Der Telefonkonzern AT&T hat offenbar mit der National Security Agency (NSA) kooperiert und den Inlands-Internetverkehr seiner Kunden mitgeschnitten sowie analysiert. Mit der Klage der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation gegen den Telekommunikationskonzern AT&T ist die Frage virulent geworden, welche Technik AT&T dabei einsetzte. Dabei ist von einem Semantic Traffic Analyzer der israelisch-amerikanischen Firma Narus die Rede, einem STA 6400, der besonders gern von Geheimdiensten benutzt werde, Datenströme zu überwachen. Die Tatsache, dass man mit weiteren Narus-Programmen auch die Inhalte des IP-Traffic semantisch analysieren kann, möchte die Firma nicht an die große Glocke hängen.
- Datenschützer: Gläserner Mensch längst Realität
: Heise Online vom 11.04.2006
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat die Bürger dazu aufgefordert, die allgegenwärtige elektronische Überwachung nicht einfach hinzunehmen. "Sicherheit darf nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten erkauft werden", sagte der Datenschützer am Dienstag bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes 2004/2005 (PDF-Datei) . Nie zuvor sei das Kommunikations- und Konsumverhalten so umfassend registriert worden wie heute, erklärte Lubomierski.
Der "gläserne Mensch" sei längst Realität, Datenschutz spiele kaum noch eine Rolle. "Ich fordere die Wiederherstellung der Balance von Freiheit und Sicherheit", sagte Hamburgs oberster Datenschützer.
- Brandenburger CDU-Fraktionsführung lässt Abgeordnete auskundschaften
: Spiegel-Online vom 08.04.2006
Laut dieser Spiegelmeldung, die unter anderem auch in der Lausitzer Rundschau, der Märkischen Allgemeinen, sz-Online und in der Bild-Zeitung veröffentlicht wurde, mussten die angestellten Helfer Ende Februar eine Art Verpflichtungserklärung unterschreiben, von der Parlamentarier nach eigenem Bekunden nichts wissen. Laut "Arbeitsanweisung Nr. 01/06" ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, Aktivitäten wie die Vorbereitung eines Antrags "sofort per E-Mail" der Fraktionsspitze zu melden.
Anmerkung: Das demokratisch-rechtsstaatliche Weltbild der brandenburgischen CDU-Spitze und insbesondere der Unterzeichner erscheint erheblich gestört bei den Verfassern und Unterzeichnern dieser Anweisung, die von: Fraktionschef Thomas Lunacek, der Parlamentarischen Geschäftsführerin Saskia Funck und den zwangsverpflichteten betroffenen Fraktionsmitarbeitern unterzeichnet sein soll. In Pressemeldungen empfinden das der Sprecher der CDU-Fraktion Rüdiger Scholz und und der CDU-Generalsekretär Sven Petke "als normalen Vorgang". Sicher ist das für die brandenburgische CDU-Spitze ebenso normal wie die Speicherung der Verkehrsdaten von 450 Millionen EU-Bürger zur Ausspionierung eben dieser Bürger. DDR - Du hast uns wieder.
- Urheberrecht: Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss
: Heise Online vom 08.04.2006
Der Richtervorbehalt beim geplanten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Urheberrechtsinhabern und -verwerten gegenüber Internet-Providern soll fallen. Das forderten bei einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München Vertreter verschiedener Verbände von Rechteinhabern. Im Rahmen der weiteren Novellierung des Urheberrechts und der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft.
Das Gesetzesvorhaben soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen.
- USA wollen Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungssdaten der EU
: Heise Online vom 08.04.2006
Die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hat noch vor ihrer Umsetzung in den Mitgliedsstaaten Begehrlichkeiten auf der anderen Seite des Atlantiks geweckt. Laut einem Protokoll über ein informelles Treffen zur inneren Sicherheit zwischen hochrangigen EU-Vertretern und Mitgliedern der US-Regierung Anfang März in Wien zeigte die amerikanische Seite dabei Interesse daran, in den bald von Telekommunikationsanbietern in der EU vorzuhaltenden Datenbergen schürfen zu dürfen.
Das Ansinnen ist brisant, da in Mitgliedsstaaten wie Deutschland im Moment heftig über die Frage diskutiert wird , wer in welchen Fällen Zugriff auf die sensiblen Verbindungs- und Standortdaten haben soll. Die EU-Datenschutzbeauftragten haben gerade gefordert, die Informationen nur Ermittlern zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung zu stellen. Generell gaben Kritiker der Befürchtung Ausdruck, dass sich die pauschale Überwachungsmaßnahme zu einem Fass ohne Boden entwickeln würde.
Interessant (nicht nur in diesem Kontext) ist auch das weltweite Spionagesystem Echelon , das überwiegend der Wirtschaftsspionage durch die USA dient.
- Museumskamera filmte Merkel-Wohnung
: MDR-Info vom 26.03.2006
Die Video-Überwachungsanlage am Berliner Pergamonmuseum hat möglicherweise jahrelang Szenen aus dem Privatleben von Kanzlerin Merkel aufgezeichnet. Inzwischen ist es raus - über 8 Jahre haben die Sicherheitsleute vom Museum aus nicht nur Merkels Wohnung "überwacht".
- RFID - Jobgefährdend
: Die ZEIT vom 20.03.2006 - Falk Lüke
Funkchips revolutionieren Handel und Logistik. Gleichzeitig werden sie unser tägliches Leben verändern und Arbeitsplätze kosten.
- Datenschutz ist (k)ein Thema an der Schule
: HEISE ONLINE vom 18.03.2006 - (Monika Ermert)/(jo/c't)
Datenschutz und das Recht auf Privatheit werden im Unterricht an Schulen und Weiterbildungseinrichtungen vernachlässigt. Wachsender Kontrollmöglichkeiten und die zunehmende Einschränkung der Privatspäre durch die allgegenwärtige Vernetzung verbunden mit neuen Technolgien von RFID bis zum Digital Rights Management machten den Datenschutz aber wichtiger als je zuvor, warnten Referenten bei den Stuttgarter Tagen der Medienpädagogik unter dem Motto "Durchlässig und (un)durchschaubar - Datenschutz im 21. Jahrhundert".
- Datenschützer: Bürgerrechte werden für Terrorabwehr ausgehöhlt
: HEISE ONLINE vom 17.03.2006 - (dpa)/(pmz/c't)
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben eine zunehmende Aushöhlung von Bürgerrechten zu Gunsten der Terrorabwehr beklagt. Immer häufiger gerieten unbescholtene Bürger in das Visier der Sicherheitsbehörden, was verfassungsrechtlich bedenklich sei, erklärten die Datenschützer am Freitag nach einer gemeinsamen Tagung in Magdeburg. Als Beispiele nannten sie die Sicherheitsüberprüfungen von 250.000 Helfern für die Fußball-WM durch Polizei und Verfassungsschutz, die geplante Videoüberwachung der Übertragungen von WM-Spielen auf Großleinwänden, die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten oder die Debatte über die Nutzung von Daten der Lkw-Maut zur Verbrechensbekämpfung.
- Zum ePass kommt der ePass-Leser
: HEISE ONLINE vom 15.03.2006 - (Detlef Borchers)/(jk/c't)
Im Rahmen des "Justiz- & Sicherheitstags" der CeBIT gab es eine erste öffentliche Bilanz über die Erfahrungen mit dem neuen ePass. Mit insgesamt 600.000 Passanträgen sei der mit einem RFID-Chip ausgestattete Pass etwas schwach gestartet, so Frank-Rüdiger Srocke vom BMI-Referat 4 für Biometrie, Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen.
- Daten- und Verbraucherschützer fordern bessere Aufklärung über RFID-Technik
: HEISE ONLINE vom 12.03.2006
Der Kunde müsse die volle Kontrolle über seine Daten haben und darüber informiert werden, was mit diesen passiert, meint Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckhard Nedden äußerte heute auf der CeBIT, er wolle RFID nicht "verteufeln". Es müsse allerdings klar festgelegt sein, wer etwa die gespeicherten Daten lese.
- SICHERHEITSLECK: Tausende CIA-Mitarbeiter enttarnt
: Spiegel ONLINE vom 12.03.2006
Desaster für den US-Geheimdienst: Mit völlig legalen Online-Recherchen konnte die "Chicago Tribune" Tausende Angestellte, geheime Trainingslager und die berüchtigten Flugzeuge der CIA identifizieren. Der Dienst gestand ein, dass die Zeitung etliche verdeckt operierende Agenten enttarnte. Anmerkung: Diese "Panne" zeigt ganz klar, wie wichtig es für den nicht verdeckt lebenden normalen Bürger ist, seine persönlichen Daten zu schützen, diese nicht unüberlegt allerorten preis zu geben - und vor allem der Datensammelwut von Staat und Wirtschaftsunternehmen entschieden entgegen zu treten.
- Expertenmeinung: Schleichender Verlust an Datenschutz
: HEISE ONLINE vom 12.03.2006
Den Datenschützern weht unter den Schlagwörtern "Terrorbekämpfung" und "Innere Sicherheit" nach Angaben eines Experten ein scharfer Wind ins Gesicht.
- Was ist die Privatheit in der digitalen Welt noch wert?
: HEISE ONLINE vom 12.03.2006
Dem Juristen Jerzy Montagzufolge gehe es dabei letztlich um die "Frage der politischen Auseinandersetzung um unser Selbstverständnis, ob wir uns als offenes Buch gegenüber dem Staat definieren, indem er blättern kann wie er will, oder als Menschen, die sagen, wir wollen autonom sein und frei".
- Viren, Würmer und Trojaner: Sichere Computer in einer wilden Welt
: Focus ONLINE vom 11.03.2006
Die Meldungen über neue Bedrohungen durch Viren, Würmer und Trojaner reißen nicht ab. Davon profitieren die Virenfirmen, die auf der Cebit erneut glänzende Wachstumszahlen präsentierten.
- Der Fiskus rüstet auf
: Focus ONLINE vom 11.03.2006
Still und heimlich verschärft der Staat seine Steuerkontrollen, doch dabei übertreten Finanzbeamte immer wieder gesetzliche Grenzen. Die große Zasterfahndung steht an. Seit April vergangenen Jahres können Finanzbeamte die Konten und Depots aller 28 Millionen Steuerpflichtigen abrufen.
- RFID mit Handbremse
: Heise ONLINE vom 10.03.2006 - anw/c't
IBM hat einen RFID-Chip entwickelt, dessen Antenne der Endverbraucher selbst einfach entfernen kann. Dies berichtete Armgard von Reden am Rande der von der EU-Kommission ausgerichteten RFID-Tagung am ersten CeBIT-Tag. Von Reden ist bei IBM Chief Privacy Officer für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Jeder Kunde könne von solchen RFID-Chips, etwa mit einer Münze, die Antenne abrubbeln. Diese würde an einer Perforation abreißen und könnte sehr einfach durch eine neue ersetzt werden.
- Wie bei James Bond
: Die ZEIT vom 09.03.2006 - Dorothea Heintze
Fingerabdruck und Gesichtsscan: Im Geschäft mit der Biometrie liegen deutsche Anbieter weltweit vorn.
Die Entwicklung werde zu wenig hinterfragt meint Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski: »Ich habe nur einen Fingerabdruck und nur ein Gesicht. Wenn damit jemand betrügerisch umgeht, wie soll ich beweisen, dass ich das nicht war?« Eine PIN oder eine Scheckkarte könne man neu bestellen – seinen Finger nicht.
- Datenschnüffler vom Dienst
: Die ZEIT vom 09.03.2006 - Thomas Fischermann
Google, Yahoo! und Co sammeln über ihre Kunden massenweise Informationen. Die US-Regierung darf sie heimlich durchforsten
- Weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff
: HEISE ONLINE vom 07.03.2006 - anw/c't
Der Binger Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg hält auch die im Mai 2005 beschlossene Neufassung des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Der Jurist hat daher am 3. März Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle eingelegt.
- Überwachungskameras sollen Geld verdienen
: HEISE ONLINE vom 07.03.2006 - mhe/c't
Ein Verkehrsexperte der parlamentarischen Kommission für Verkehrssicherheit in Großbritannien hat vorgeschlagen, die dort installierten teueren KFZ-Überwachungskameras als Einnahmequelle zu nutzen. Sie sollen Fotos von Fahrern anfertigen, die nicht angeschnallt fahren oder beim Fahren telefonieren und dafür ein Strafmandat bekommen können. Außerdem sollen sie stärker in die Anti-Terrorfahndung integriert werden, berichtet die Londoner Tageszeitung The Guardian .
- Identifizierung aus der Entfernung
: TELEPOLIS vom 07.03.2006 - Florian Rötzer
Obgleich sich RFID-Chips nicht als besonders sicher erwiesen haben, will man im US-Heimatschutzministerium die Reichweite des Ablesens auch bei großen Geschwindigkeiten von Fahrzeugen erheblich vergrößern.
RFID-Chips sind klein und billig, lassen sich berührungslos ablesen und garantieren einen effizienten Überblick über Güter, Tiere oder auch Menschen, wenn sie Lesegeräte passieren. Ihre Verwendungsmöglichkeiten sind vielfach und lassen Fantasien sprießen. Passive RFID-Chips mit persönlichen Informationen werden in Ausweise (oder in Karten für die Fußballweltmeisterschaft) integriert, aber auch Menschen haben sich solche Chips bereits injizieren zu lassen, um dadurch angeblich zweifelsfrei identifiziert werden zu können. In den USA überlegt man nun, für Ausweise RFID-Chips zu verwenden, die sich auch aus einer Entfernung von mindestens 8 Metern und bei hoher Geschwindigkeit automatisch ablesen lassen.
- Digitaler Personalausweis: Geschäft mit Bürgerdaten?
: Focus ONLINE vom 03.02.2006 - Christiane Schulzki-Haddouti
Ab 2008 gibt es einen neuen digitalen Personalausweis. Unternehmen sollen gegen Entgelt online auf die Personendaten zugreifen dürfen.
Die Daten auf dem neuen digitalen Personalausweis sollen Unternehmen nur gegen Gebühr abrufen können. Dies sehen nach Informationen der Analysten Kuppinger Cole und Partner (KCP) Überlegungen des Bundesinnenministeriums vor. Ab 2008 soll es den neuen Ausweis in Scheckkarten-Format geben.
- Niederlande: Biometrie-Pass erfolgreich gehackt
: TELEPOLIS vom 01.02.2006 - Wolf-Dieter Roth
Fortschritt der Technik: Nun lassen sich Pässe berührungslos kopieren und fälschen. Der Vorteil von RFID ist, dass es Daten berührungslos und auf Entfernung auslesen kann. Die Chips in den neuen Biometrie-Pässen sind zwar nur für begrenzte Entfernungen ausgelegt, doch mithören lässt sich die drahtlose Kommunikation zwischen Pass und Lesegerät auch über größere Entfernungen. Und knacken sowieso.
- Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
: HEISE ONLINE vom 06.01.2006 - (jk/c't)
Interessanter Hintergrundartikel zum Urheberrechtsgesetz in Deutschland und zum "zweiten Korb" der Novellierung des deutschen Urheberrechts sowie vielen weiterführenden Links.
- Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation
: HEISE ONLINE vom 01.12.2005 - jk/c't
Dieser Bericht zum derzeitigen Status beinhaltet eine Vielzahl von weiteren Links mit Hintergrundberichten zu diesem Themenbereich.
- Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen
: HEISE ONLINE vom 08.11.2005
Artikel mit unzähligen weiterführenden Links zum Thema.
Am 1. November wurden in der Bundesrepublik Deutschland die neuen Reisepässe mit auf RFID-Funkchips gespeicherten biometrischen Merkmalen eingeführt. Das bedeutet, dass der alte maschinenlesbare Reisepass ohne biometrische Merkmale am 31. Oktober zum letzten Male beantragt werden konnte. Mit dem biometrischen Reisepass übernimmt die Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union.
- Angriff auf den Datenschutz?
: HEISE ONLINE Heft 11/2005 - Dr. Thilo Weichert
Biometrieausweise fördern grundsätzliche Rechtsänderungen. Die automatisch abgleichbaren biometrischen Daten aller EU-Bürger dauerhaft in einer Datenbank gespeichert - dieser Wunschtraum der Sicherheitsbehörden bedeutet nichts anderes als eine Abkehr von bisherigen Rechtsgrundsätzen.
- Big Brother sitzt längst im Internet (II) Saar Echo vom 05.08.05
Hiroshima, Yukos und das SAAR-ECHO (I): Suchmaschinen bringen eine gewisse Ordnung ins Internet. Wie das SAAR-ECHO inzwischen herausgefunden hat, deuten die Strukturen des Web aber längst in Richtung Überwachung, Zensur und Mißbrauch.
Im ersten Teil des Hintergrundberichtes über die Zensur-Praktiken der amerikanischen Suchmaschinen-Giganten Google und Yahoo zeigte die Online-Zeitung SAAR-ECHO auf, wie es überhaupt sein kann, daß Internet-Nutzer in die Beobachtung „interessierter Kreise“ geraten können und wie diese Kreise mit Hilfe der vermeintlich freiheitlich und demokratisch orientierten Drehscheiben des World Wide Web verdeckten Einfluß nehmen, Zensur üben, in ökonomische Zusammenhänge eingreifen – und möglicherweise die Geheimdienste bedienen.
- Wie Google und Yahoo Zensur ausüben (I) Saar Echo vom 01.08.05
Hiroshima, Yukos und das SAAR-ECHO (I): Vom Ende der freiheitlichen und demokratischen Grundideen des Internet / Suchmaschinen gefährlicher als CIA oder NSA.
Der Traum von Meinungsfreiheit im Internet könnte sich sehr schnell zum Albtraum wandeln. Tatsächlich haben Google und Yahoo als amerikanische Global Player Zugang zu den geheimsten Anliegen ihrer Nutzer. Und wer solche Inhalte ins Netz stellt, die unter Umständen das Establishment, Regierungen oder Geheimdienste stören oder auch nur irritieren, der hat mit massiver Zensur zu rechnen. Bis jetzt haben das allerdings nur die wenigsten gewußt.
- Zwanzig Seiten über eine Person
: Die ZEIT vom 16.06.2005 - Thomas Fischermann
Unternehmen in den USA sammeln und verkaufen sehr persönliche Daten
- Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation
: HEISE ONLINE vom 01.12.2005 - jk/c't
Dieser Bericht zum derzeitigen Status beinhaltet eine Vielzahl von weiteren Links mit Hintergrundberichten zu diesem Themenbereich.
- Biometrie: Denn sie wissen, was wir tun
: Die Zeit vom 03.03.2005 - Jochen Bittner
Geheimdienste und Polizei erfahren mehr über die Bevölkerung, als die Verfassung erlaubt. Und kaum einer merkt, wie seine Freiheit schwindet
- Großer Bruder im Netz
: Die ZEIT vom 04.12.2003 - Thomas Fischermann
Jeder Klick hinterlässt eine Spur – zur Freude von Polizei, privaten Firmen und Datendieben
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