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Der deutsche Adler hat naturgemäß scharfe Augen, und doch scheint er die Blindheit der Justiz nicht zu erkennen. Tatsache ist: Er erkennt sie und nutzt sie aus. Denn diese Blindheit ist angezüchtet. Themen u.v.a. der EU-"Reformvertrag" und die Versuche diesen "Ermächtigungsvertrag" zu stoppen mehr...

Zeitkritik :: Über Geld und die Rechtstaatlichkeit von Legislative, Judikative und Exekutive

Zeitkritische Berichte zum Thema

Das junge Merkel (Quelle: Focus/CDU)Grundlegende Änderungen nach einem Wahlsieg
Angela Merkel in einer Grundsatzrede am 16.06.2005 (ZDF heute 16.06.2005)
"Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und sozialer Marktwirtschaft für alle Ewigkeit".
"Unsere Werte müssen wir auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Dazu müssten Widerstände überwunden werden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen."

Bild: Focus/CDU

Hinweis:
Über den Link der Artikelüberschrift gelangen Sie zum vollständigen Originaltext der hier nur in Ausschnitten zitierten, jeweiligen Quelle.


Warum Staat und Kommunen kein Geld haben

Bis zur Wende 1989 hatte die Kohlregierung in etwa 500 Milliarden Schulden aufgetürmt (von den vorher regierenden Sozialdemokraten wurden rund 250 Milliarden Schulden übernommen). Das ist aber alles noch sehr moderat zu dem, was sich dann danach abspielte. Bei der Abwahl der Kohlregierung 1998 waren satte 1.500 Milliarden Schulden zu konstatieren, die in 7 Jahren rot-grüner Schröderregierung auf rund 1.800 Milliarden "erweitert" wurden. Inzwischen ist die unselige schwarz-rote Merkel-Koalition wohl bei 1.900 Milliarden angekommen. Das sind Summen, die sich so Recht niemand mehr vorstellen kann (und will). Und zurückzahlen kann die auch niemand mehr (auch wenn man bedenkt, das nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler immerhin jährlich 30 Milliarden (entsprechend 5% des jährlichen Bundeshaushaltes) irgendwo unsinnig "versenkt" werden.

Auf Herbert Masslaus Webseite finden sich viele zeitkritische Artikel, unter anderm auch dieser hier, der sehr schön die die politischen Handelsmuster beschreibt, die sich im kleinen wie im großen Rahmen abspielen.

  • Ist der Staat wirklich pleite? Herbert Masslau 16.06.2003
    Kaum ein Tag also, wo nicht in Presse, Funk und Fernsehen die Rede vom fehlenden Geld im Staats- bzw. Stadtsäckel ist.
    Und dies scheint seine Wirkung nicht zu verfehlen. Leider betreiben aber nicht nur die Politiker aller Couleur dieses Geschwätz und eben jene Hurenjournaille, die für ein Glas Sekt und einen Händedruck vom Herrn Minister oder auch nur vom Herrn Oberbürgermeister bereit ist ihre Journalistenpflicht zu vergessen und das gewünschte Gejammer weiter zu verbreiten, sondern auch solche, die eher nicht im Sympatisantensumpf der Sozialraubritter gewähnt werden, faseln den gleichen ideologischen Krams daher – bis hin zu Leuten, die sich für die Opfer des modernen Sozialraubrittertums engagieren.

Systematisch geplanter Abbau von Bürgerrechten durch EU, Politiker und Lobbyistenverbände

Wer im Netz stöbert, stolpert über viele zweifelhafte und verfassungsfeindliche Aktivitäten unserer politischen Kaste gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, die durch in Brüssel bei der EU und national "geleistete" intensive Lobbyarbeit tagtäglich untergraben wird im Sinne der Wirtschaft durch systematische Aushöhlung von Grundrechten, Umkehrung von Beweislasten, Direktzugriff ohne Polizei, Staatsanwält und/oder Richter u.v.a. Und ebenso schlimm. Unsere deutschen Politiker spielen das gleiche Spiel. Die Verflechtung zwischen Politik und Wirtschaft geht inzwischen so weit, dass die Lobbyisten eigene Gesetzentwürfe vorlegen (können), die kaum verändert durch den Bundestag laufen. Und in der EU läuft es auch kaum anders.

  • Liste der Gesetze öffentlich, an denen Lobbyisten mitstrickten! LobbyControl 26.05.2008
    Auszug: Dass in den Bundesministerien Lobbyisten tätig sind und dass sie auch an Gesetzen mitgeschrieben haben, wissen wir seit langem. Nun ist auch zumindest zum Teil öffentlich, an welchen Gesetzen und Verordnungen sie mitgestrickt haben. Das Bundesinnenministerium beantwortete jetzt eine Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Dieser hatte eine Liste der Gesetze verlangt, an denen Vertreter von Unternehmen und Verbänden mitgewirkt haben, die als so genannte “externe Mitarbeiter” in den Ministerien saßen, ihr Gehalt größtenteil jedoch weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern erhielten. Diese Liste liegt uns nun vor (pdf).

    In den letzten fünf Jahren haben demnach an 30 Gesetzen Lobbyisten aus Unternehmen und Verbänden mitgeschrieben. So arbeiteten z.B. ein Beschäftigter der Deutschen Börse AG und ein Mitarbeiter des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands im Bundesfinanzministerium an der Novelle der Bankenrichtlinie, mit der im November 2006 die Bankenaufsicht neu geregelt wurde. Beide wirkten zudem an einer Verordnung mit, die die Bestimmungen zum Mindesteigenkapital von Kreditinstituten ändert. Dieses berichtete bereits am Samstag die Berliner Zeitung.

    Erstaunlich an der Liste ist allerdings, dass im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angeblich kein externer Mitarbeiter an Gesetzen mitgearbeitet haben soll. Dabei verfügt das Wirtschaftsministerium über die längste Liste externer Mitarbeiter. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob die jetzt vorliegende Liste tatsächlich alle Fälle erfasst, bei denen “externe Mitarbeiter” an Gesetzgebungsprozessen beteiligt waren.

Deutschlands Berufspolitiker haben das Volk entmündigt und die Macht unter sich aufgeteilt

meint der bekannte Staatsrechtler Heribert von Arnim und belegt das mit 16. Punkten eindrücklich.

  • ANALYSE: Die gelähmte Republik Hans Herbert von Arnim in Märkische Allgemeine Zeitung vom 22.05.2008

    1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. Dagegen haben die Bürger und die einfachen Mitglieder der Parteien und Verbände – trotz aller Beschwörung von Demokratie – in der Praxis wenig zu sagen. Das gilt auch für (Klein-)Aktionäre von Großunternehmen, Gebührenzahler von Fernsehanstalten und Konsumenten aller Art.
    2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. Das berufliche Ethos bestimmter Professionen bildete nicht immer ein ausreichendes Gegengewicht und besteht auch nicht überall.
    3. Am klarsten wurde das Problem in der Politik erkannt. Deshalb suchen die geistigen Väter der demokratischen Verfassung den Egoismus von Staatsfunktionären durch vier wohl durchdachte Vorkehrungen unter Kontrolle zu bringen: durch Bindung der Politik an die Verfassung, durch Gewaltenteilung, politischen Wettbewerb und die Verantwortlichkeit der Parteien und Politiker gegenüber den Wählern.
    4. Doch die Verfassung unserer Republik ist nicht im Himmel oder von Philosophen gemacht, sondern von denen, die sie eigentlich zähmen soll, den Berufspolitikern. Diese haben in ihren Parteien nicht nur ein Jahrzehnte langes Training genossen, wie man politische Kämpfe erfolgreich besteht und Macht und Posten erwirbt. Sie sitzen auch mitten im Staat an den Hebeln der Macht und können dort ihre Interessen in Gesetze, öffentliche Haushalte und selbst in die Verfassung gießen.
    5. Berufspolitiker bilden im Bewusstsein ihrer gemeinsamen Interessen und ihrer Gestaltungsmacht – über Fraktions- und Föderalismusgrenzen hinweg – eine „politische Klasse“.
    6. Diese hat die grundlegenden Normen, nach denen politische Macht erworben und gesichert und die Institutionen, in denen sie ausgeübt wird, im Laufe der Jahrzehnte im eigenen kurzsichtigen Interesse immer mehr verfälscht: Verfassung, Gewaltenteilung und politischer Wettbewerb werden unterlaufen. Scheinwahlen und überzogene Politikfinanzierung herrschen vor, Missbräuche bei der Beamten- und Richterernennung sind an der Tagesordnung. Aus Volkssouveränität ist die Souveränität der politischen Klasse geworden, deren Verantwortlichkeit gegenüber den Wählern weitgehend aufgehoben ist. Das hat sie zum neuzeitlichen absoluten Herrscher gemacht und die Richtung der politischen Willensbildung, die in der Demokratie eigentlich von unten nach oben verlaufen sollte, umgedreht.
    7. Mangels Volkssouveränität und mangels Wahl der Abgeordneten durch die Bürger fehlt dem gesamten politischen System die demokratische Legitimation. Diese wird als politische Formel nur vorgeschoben und dient dazu, die Monopolmacht der politischen Klasse zu camouflieren. Die pervertierten Institutionen lähmen die Handlungsfähigkeit der Politik. Wenn Demokratie Regierung durch das Volk und für das Volk ist, haben wir in Wahrheit gar keine.
    8. In der deutschen Verwaltung und Gerichtsbarkeit ist zwar immer noch ein gewisses Berufsethos verbreitet, doch das bröckelt und kann ihre Angehörigen, auf Lebenszeit abgesichert und versorgt, nicht mehr zuverlässig unter Kontrolle halten. Spezialistenmentalität und eigene Interessen tendieren nach außen zu dirigistischen Maßnahmen, nach innen wuchern Ausdehnungstendenzen.
    9. Viele Verbände und Kammern bieten Druckposten für ihre Funktionäre, die ohne wirksame Kontrolle ihrer Mitglieder vor allem ihr eigenes Fortkommen im Sinn haben. In ihrer Summe drohen Lobbyisten wegen der einseitigen Organisationskraft von Interessen die Fähigkeit der Politik, das Gemeinwohl und die Zukunft zu sichern, erst recht zu lähmen. Die Theorien des Pluralismus und des Korporatismus, die einen Ausgleich der Interessen versprechen, halten einer Nachprüfung nicht stand.
    10. Die Medien, besonders das Fernsehen, sind zu einer alles durchdringenden Macht aufgestiegen. Doch vielfach gieren politisch korrekte Meinungsmacher in vordergründiger Personalisierung und unkontrollierter Selbstverwirklichung vor allem nach Einschaltquoten und versäumen dabei ihre wichtigste Aufgabe: Mängel und Schwachstellen unseres Systems zu thematisieren.
    11. Manager von Großunternehmen, die für Verluste nicht haften und vertraglich nur relativ kurzfristig gebunden sind, haben sich einen Selbstbedienungsladen geschaffen, in dem die Verantwortung klein- und die Bezüge großgeschrieben werden. Selbst wer wegen völligen Versagens ausscheiden muss, wird bisweilen noch mit gigantischen Übergangsgeldern und Abfindungen belohnt.
    12. Die Akteure greifen systemwidrig auf andere Bereiche über: Politiker auf Verwaltung, Justiz, Medien und Wirtschaft; Manager, Verbandsfunktionäre und Medien auf Politik und Verwaltung. Dadurch stärken die einzelnen Akteure zwar ihre Position, beeinträchtigen aber erst recht das Funktionieren von Staat und Gesellschaft.
    13. Auch Berufsfunktionäre können allerdings die Belange ihrer nominellen Auftraggeber nicht allzu sehr vernachlässigen und deren Werte und Normen nicht völlig ignorieren. Sie pflegen sich deshalb als gemeinnützige Diener zu präsentieren, die nur am Wohl der Bürger bzw. ihres Unternehmens interessiert seien. Ihre wahren Motive und Verhaltensweisen, die sich öffentlich nicht rechtfertigen lassen, müssen sie verdecken. Wort und Tat fallen auseinander. Eine Doppelmoral, die den öffentlichen Diskurs vergiftet, ist die Folge. Die von Eigeninteressen getragene Ideologie infiziert oft auch die veröffentlichte Meinung.
    14. Der Doppelzüngigkeit entspricht eine gewaltige Diskrepanz von Soll und Ist. Zwischen dem von Bürgern und öffentlicher Meinung geforderten Bild und dem mängelbehafteten tatsächlichen Zustand unserer Republik besteht eine riesige Kluft. Zu ihrer Überbrückung werden Potemkinsche Dörfer errichtet und Begriffe ideologisch verfälscht. Die Täuschung gelingt zwar nicht immer und schon gar nicht auf Dauer, sie trägt aber umso mehr zur allgemeinen Verdrossenheit bei.
    15. Trotz aller Camouflage-Versuche stechen die Mängel unserer Systeme zunehmend ins Auge, seitdem die Ressourcen immer knapper und die Herausforderungen größer werden. Angesichts der Anforderungen des demografischen Wandels und der Globalisierung lässt sich die Frage immer schwerer unterdrücken, wie lange wir uns derart funktionswidrige Systeme noch leisten können.
    16. Letztlich gibt es in der Demokratie nur eine Kraft, die in der Lage ist, die politische Klasse zu begrenzen und in eine adäquate Ordnung einzubinden: das Volk selbst. Gelingt es, die Bürger zu politisieren, die Elemente der direkten Demokratie zu nutzen und zu verbessern und durch grundlegende Reformen mehr Herrschaft durch und für das Volk, also echte Demokratie, herzustellen, können auch andere Bereiche leichter unter Kontrolle der Gemeinschaft gebracht werden.

    Hans Herbert von Arnim: „Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Lande antun“ C. Bertelsmann, München, 2008. 368 Seiten, 16,95 Euro

Zu diesen 16 Punkten passt hervorragend die folgende Studie zur vermeintlichen "Demokratiemüdigkeit" der Bürger.

  • Studie: Auf Distanz zur Demokratie Jürgen Zurheide, Bonn in Der Tagesspiegel vom 29.06.2008
    Das Vertrauen der Bürger in die Demokratie schwindet dramatisch. Die Hälfte der ostdeutschen Bundesbürger glaubt nicht, dass das politische System Deutschlands Probleme lösen kann. Jeder zweite Befragte denkt gar an Wahlenthaltung bei der nächsten Bundestagswahl.
    Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Demokratie. Jeder dritte Bundesbürger glaubt nicht, dass die Demokratie Probleme löse, in Ostdeutschland sind es sogar 53 Prozent. Vier von zehn Deutschen zweifeln daran, dass die Demokratie überhaupt noch funktioniere. Jeder zweite kann sich vorstellen, bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr nicht zur Abstimmung zu gehen. Das sind die Ergebnisse einer Studie des Münchener Instituts Polis/Sinus, die dem Tagesspiegel am Sonntag vorliegt und zum Wochenbeginn offiziell vorgestellt werden soll.

    Die Forscher hat bei ihren Interviews mit den repräsentativ ausgewählten Bürgern vor allem überrascht, dass sich nicht nur wirtschaftlich schlechter Gestellte demokratiekritisch äußern, sondern der Glaube an das politische System offenbar insgesamt dramatisch zurückgegangen ist. Wer sich selbst als abgehängt oder arm betrachtet, gehöre zwar zu den ersten, die auf Distanz zur Demokratie gingen. Darunter befänden sich mithin besonders viele Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger, sagt Karl und schlussfolgert: „Aus persönlichem Misserfolg wird Staatsferne.“

    Der Kreis der Skeptiker reicht aber der Studie zufolge weit über diese Gruppe hinaus. „Das deutet darauf hin, dass viele Menschen fürchten, demnächst abzurutschen, und sie machen das System dafür verantwortlich“, sagt Karl. Die Befragung habe ergeben, dass sich nur noch 62 Prozent der Bürger gerecht behandelt fühlen, während jeder Vierte (26 Prozent) sich ausdrücklich beklagt und angibt „ungerecht“ behandelt zu werden.

    Auf der Strecke bleibt dabei offenbar auch der Glauben an eine bessere Zukunft: Nur jeder Dritte (31 Prozent) geht noch optimistisch in die kommenden Jahre – der große Rest befürchtet Einschränkungen oder sieht die Gefahr, gesellschaftlich oder finanziell abzurutschen.

    Anmerkung: Forscher Karl hat allerdings einige heftige Denkfehler in seinen Strickmustern. Die Menschen haben keinesfalls etwas gegen die Demokratie und auch nicht den Glauben daran verloren. Was teilweise beerdigt wurde, ist der Glaube, dass das von den Parteien gezeigte Demokratieverständnis und Handeln Ihnen weiterhilft.

    Insofern trifft Heribert von Arnims Analyse mit 16 obigen Punkten bei jedem einzelnen haargenau ins Ziel. Das ist der Grund für den Rückzug und Unwillen der Menschen, die immer weiter ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

    Inzwischen dürfte also bei sehr vielen angekommen sein, wer in Deutschland und der EU wirklich das sagen hat, für wen die Politiker tatsächlich überwiegend arbeiten und wem die vielen massiven Einschnitte zu verdanken sind. Denn das alles hat mit ausgeübter und gelebter Demokratie überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit Lobbyismus. Daraus erklärt sich auch die stetig fortschreitende Wahlmüdigkeit.

    Brauchen unsere "Regenten" deswegen die fortgeschrittenen Überwachungs- und Kontrollmechanismen zur späteren Disziplierung der Bürger zum eigenen Machterhalt unter der Flagge des Kampfes gegen Terroristen und Kinderpornografie? Es scheint so zu sein. Aus dem gleichen Gefühl dürfte das den "Eliten" unverständliche NEIN der Bürger Europas (wenn man sie den selber abstimmen lässt anstelle der unter Fraktionszwang stehenden Parlamentarier!) zu dieser EU und ihren Institutionen kommen, die sich nur um sich selbst und ihre Lobbyisten kümmert, hingegen die Bürger mit den Folgen alleine lassen möchte.

Der "EU-Reformvertrag" entmündigt Nationalstaaten zu Bundesstaaten

Aktuell haben sowohl Bundestag und Bundesrat (23.05.08) dem Vertragswerk zugestimmt - ohne dessen Inhalt überhaupt zu kennen - was schon beim letzten Versuch Fernsehjournalisten von Phoenix verwunderte. Aber diesmal lag nicht einmal eine endgültige Version vor. Die soll ganz bewußt erst nach der Ratizifierung vorgelegt werden - sozusagen wird die Katze im geschlossenen Sack gekauft. Wenn das nicht stinkt ...

Der CSU-Abgeordnete Gauweiler hat anschliessend seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut aufleben lassen, um zu verhindern, dass der Bundespräsident das Machwerk abzeichnet und die Regierung den Vertrag hinterlegen kann.

  • Verfassungsklage gegen Vertrag von Lissabon: Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe Heribert Prantl in Sueddeutsche.de vom 23.05.2008
    Hier einige Auszüge aus dem Artikel:
    Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.

    Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag, einst der politische Ziehsohn von Franz Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes Mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

    Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.

    Das, so behauptet Gauweiler, sei nämlich die Folge des Lissabonner Vertrages. Gleichzeitig wird das Gericht jedoch quasi auch in eigener Sache entscheiden - darüber nämlich, ob die Herrlichkeit des Karlsruher Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof. Das ist der Grund, warum die Klage Gauweilers Sprengkraft hat.

    Es handelt sich um schwergewichtige juristische Argumentation. Schachtschneiders Gedankengang kennt man partiell schon aus seiner Klageschrift gegen die EU-Verfassung: Er beklagt die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite. Murswiek stützt das alles mit furiosen Ausführungen, die das Klagerecht Gauweilers unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen.

    Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig unzureichend" hielt. Vor allem aber kann sich Gauweilers Klage auf das Urteil des höchsten Gerichts zum Maastricht-Vertrag stützten; mit diesem Vertrag war unter anderem der Euro erschaffen worden.

    Bis hierher und nicht weiter
    Damals, im Jahr 1993, hatte das Gericht ein Urteil gesprochen, das so ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" - und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten. Diesen Karlsruher Vorbehalt aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für erledigt.

    Wenn das Gericht nun gegen diesen Vertrag nicht einschreitet, wäre das die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration. In Karlsruhe steht ein deutsch-europäischer High Noon bevor. Man kann gespannt sein, welche Bedeutung das Gericht der Präambel des Grundgesetzes gibt: Dort steht, dass die Deutschen "von dem Willen beseelt" seien, als "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen".

    Die Klärung all dieser Fragen wird dem Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu verdanken sein, der von Nebenberuf Rechtsanwalt ist - und für seine Klagen in Karlsruhe ein Vermögen einsetzen muss. Es zeigt sich: Man kann sich also mit seinen Nebenverdiensten durchaus Verdienste erwerben.

    Anmerkung: Hier kann man Gauweiler (und uns allen) nur viel Glück wünschen, dass sich das Bundesverfassungsgericht ernsthaft damit beschäftigt, sich weder entmündigen noch entmachten lässt und sowohl den "Reformvertrag" wie auch die direkt und indirekt eingeschlossenen vielen 1000 Seiten Nebenverträge würdigt, von denen fast alle jederzeit änderbar sind - also keinerlei Bestandsrecht haben, wie Artikel unseres Grundgesetzes.
    Ein gemeinsames Europa ist eine ganz tolle Sache, aber das Fundament muss stimmen, auf der das europäische Gebäude aufgebaut wird.

"EU-Reformvertrag": EU-Verfassung "Light"
Obiges Verhalten kann man auch als Vorläufer der so genannten "Eu-Verfassung" sehen (welcher Name diesem neoliberale Machwerk auch gegeben wird), denn es wird darin auf über 400 ermüdenden Seiten immer die "Kraft des Marktes" beschworen, ganz selten aber taucht mal ein Wort zur sozialen Komponente auf. Inzwischen hat der frühere französische Staatspräsident und Vorsitzender des EU-Konvents, Valerie Giscard d’Estaing, vor wenigen Tagen öffentlich ausgesprochen: Die Regierungskonferenz werde an dem Vertragswerk lediglich "kosmetische Korrekturen" durchführen. Im Grunde sei der Reformvertrag nichts anderes als eine "Verfassung light". Es soll also mal wieder gemauschelt, belogen und betrogen werden - und alles ohne Beteiligung der Parlamente und natürlich erst recht ohne Beteiligung der Bürger - die auch diesem Machwerk nicht zustimmen würden.

Bei YouTube.com sind eine Vielzahl sehr interessante Videos eines Vortrages und Diskussionen mit dem Erlanger Staatsrechtler Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider (Universitätsprofessor für Öffentliches Recht der Universität Erlangen) eingestellt worden (10 Teile zzgl. Diskussionsbeiträge), der seine Meinung in Österreich zur EU und dem sogenannten "Reformvertrag" darstellte. Hier Teil 1 dieser Mitschnitte:

Da davon auszugehen ist, dass Prof. Schachtschneider wirklich weiss, worüber er die ungeschminkte Wahrheit erzählt im Gegensatz zu Politikern und Medien, kann einem vor der abzusehenden weiteren Entwicklung in Europa nur das kalte Grausen kommen - denn schon die bisherige zielgerichtete Ausrichtung auf Militarismus und freien Waren- und Kapitalverkehrs (auch die USA mischen hier mit) bei gleichzeitiger Entsozialisierung auf den jeweils niedrigsten Standard der Mitgliedsländer sind die globalisierten Ursachen für Arbeitslosigkeit und Lohndumping in Deutschland und Europa.

Strafantrag wegen Hochverrat gegen Macher und Befürworter des EU-Reformvertrages

Neben Gert Flegelskamp sollen inzwischen fast 80 Menschen aus der Bundesrepublik Strafanträge wegen Hochverrat gestellt haben und dies jeweils parallel auch den Medien bekannt gegeben haben. Skandalös für die deutsche Medienlandschaft ist allerdings, das nirgends - aber auch wirklich nirgendwo - irgend etwas darüber zu lesen, zu sehen oder zu hören war. Solche Aktionen werden schlicht totgeschwiegen, um nicht weitere Menschen wachzurütteln.

Strafantrag wegen Hochverrat Gert Flegelskamp vom 23.04.2008
Gert Flegelskamp stellt Strafantrag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stellt (er) Strafantrag gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a und § 92 des StGB.

Begründung
Dem Strafantrag liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:

  1. Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist und somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der Reichsverfassung der Weimarer Republik. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. "Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

    • "Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."
    Daraus ist zu schließen, dass auch die Alliierten davon ausgingen, dass mit der Wiederherstellung eines wiedervereinigten souveränen Deutschland die Interimslösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung, die vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird. Zwar wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag faktisch als Friedensvertrag gewertet, aber ob er den Völkerrechtlichen und justiziellen Anforderungen eines Friedensvertrages standhält, wurde meiner Kenntnis nach bisher nicht geprüft. Die Terminologie "Friedensvertrag" wurde ausdrücklich vermieden und mit dem Satz
    • "Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet."
    wurde lediglich die Verantwortung der vier Besatzungsmächte für Deutschland aufgegeben. Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber nicht als Friedensvertrag, wäre die Bundesregierung und das Parlament nicht befugt und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam, Maastricht und Nizza zu unterschreiben, weil die Handlungsfähigkeit nicht gegeben war.
  2. Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet werden muss. Trotz der Möglichkeiten einer großen Koalition, als "Diktatur auf Zeit" beliebig das Grundgesetz ändern zu können, sind die Grundrechte des Grundgesetzes nicht veränderbar.
  3. Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes betont den Grundsatz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch dieses Grundrecht des Grundgesetzes verbietet es, die vorgenannten Verträge zu unterschreiben, ohne die Einwilligung der Bevölkerung zu dieser Staatsauflösenden Maßnahme einzuholen.
  4. Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurde von den Verfassungsrichtern anerkannt, dass der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag hat. Die substanzielle Vertretung des Bundestages wird mit der Übertragung der Rechtshoheit aufgegeben und damit ein vom BVerfG ausdrücklich bestätigtes Grundrecht. Die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den EU- Vertrag so sehr entleert, das Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Der Deutsche Bundestag würde mit der Unterzeichnung des EU-Vertrags zur reinen Verwaltungsbehörde werden, die nur noch in Brüssel erarbeitete Rechtsvorschriften in die deutsche Gesetzgebung einarbeitet. Substanzielle Befugnisse wären nicht mehr gegeben. Dem EU-Parlament fehlen diese substanziellen Befugnisse grundsätzlich, weil es einer Demokratie unwürdigen Beschränkungen der Rechte unterworfen ist. Es geht um die Frage "existentieller Staatlichkeit" , also die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und damit dem Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfasst durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Das ist der Kernsatz von Art. 20 Abs. 2, wenn er sagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Die EU ist kein Staat und die Bürger der Union sind kein Volk. Damit muss die Frage nach "existentieller Staatlichkeit" für die EU als nicht gegeben interpretiert werden.
  5. Die Finanzhoheit Deutschlands wurde an die EU übertragen. Aber ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Die Folgen in Deutschland sind unübersehbar. Ein Land ohne ein eigenes Währungssystem und damit den daraus resultierenden Möglichkeiten der Steuerung von volkswirtschaftlichen Gegebenheiten kann währungspolitisch nicht reagieren, wenn es international zu Turbulenzen kommt. Die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig, der ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben konnte. Die Europäische Zentralbank hingegen ist völlig unabhängig. Für sie gelten nur der Vertrag und die dort definierten Interessen der privaten Finanzinstitute. Damit mangelt es der Geldpolitik an der Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen, wurde von der Regierung Kohl und Finanzminister Waigel gegen verbreiteten Widerstand und ohne erkennbar Notwendigkeit aus der Hand gegeben. In der Folge wurde auf Maßnahmen in der Lohn- und Steuerpolitikpolitik ausgewichen, zum Schaden für die Bevölkerung und den Binnenmarkt.

In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt es:

  • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Mit der Unterschrift unter den EG-Vertrag (Römische Verträge) wurde bereits 1957 ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die Rechtshoheit des Staates Deutschland de facto an den EuGH abgetreten, indem mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen Wirtschaftsverbund der Länder Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches Übereinkommen statuiert und das Europarecht als Primärrecht eingeführt wurde. Dieser Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten Ermächtigungsgesetz sehr nahe, dem die damaligen christlichen Parteien zugestimmt haben.

"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Vor 75 Jahren wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Weiter heißt es:

  • "Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-, Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung entzogen."

Ein "Ermächtigungsgesetz eigener Art" hat sich die Bundesregierung durch die völlige Löschung des ursprünglichen Art. 23 selbst gegeben, indem sie sich, wiederum ohne Referendum, selbst befugte, Hoheitsrechte an die EU abzutreten.

Der Begriff Verfassungsänderung ist verfehlt, weil Deutschland noch immer keine Verfassung hat, sondern "nur" ein Grundgesetz. Der vorgenannte und als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der Abgabe des Primärrechts an den EuGH bereits ohne Grundgesetzänderung ad absurdum geführt, weil der EuGH jegliche nationale Gesetzgebung für nichtig erklären kann. Damit kommen die römischen Verträge dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleich. Zwar wurde offiziell der Parlamentarismus nicht, wie im Ermächtigungsgesetz, aufgehoben, aber da bereits mehr als 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen und in Deutschland nur in nationales Recht umformuliert werden müssen, ist der Parlamentarismus in Deutschland nicht mehr substanziell, sondern zu einer Verwaltungseinrichtung der EU verkommen und dient nur noch dazu, Parteifunktionäre mit lukrativen Jobs zu versorgen und gegenüber der Bevölkerung den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu wahren. Beides ist nicht mehr gegeben. Seine Ohnmacht, das Grundgesetz auf in Brüssel beschlossene Gesetze anzuwenden, hat das BVerfG in seiner Presseerklärung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:

  • "Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine solche einstweilige Anordnung droht über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann zudem das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts stören."

Ob der Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83 des BVerfG, bekannt unter der Bezeichnung Solange II, der die Anerkennung des Gemeinschaftsrechts der EU als Primärrecht nun als tätige Mithilfe oder stillschweigende Duldung des Hochverrats zu werten ist, bleibt der Klärung durch die Bundesanwaltschaft überlassen. weiterlesen ...

Soweit der Auszug - den vollständige Text gibt es hier: Strafantrag wegen Hochverrat. Vielleicht wird ja noch mehr Menschen klar, was da eigentlich leise still und heimlich im Hintergrund für eine Inszenierung gelaufen ist - vollkommen an den Bürgern vorbei - und unterstützen Herrn Flegelskamp in einem Anliegen, dass uns alle angeht.

Der Bundestag hat bereits zugestimmt, der Bundesrat am 23. Mai 2008 (mit der Enthaltung Berlins). Nun ist es an Bundespräsident Köhler seine Unterschrift zu leisten. Dagegen gibt es halt obige Strafanzeige und die neu aufgelegte Verfassungsklage des CSU-Abgeordneten Gauweiler, der den "Reformvertrag" vollkommen zu Recht ablehnt. Immerhin ist er einer der wenigen, die ihn überhaupt gelesen haben, denn das "Machwerk" wird vor den Bürgern geheimgehalten.

Pressberichte

  • EU-Verfassung Gert Flegelskamp über das unsägliche unendliche Thema
    Die EU-Verfassung soll nach dem Willen der Verfasser, wenn alle beteiligten Staaten sie ratifiziert haben, am 1. November 2006 in Kraft gesetzt werden. Gelingt das, ohne eine Überarbeitung zu bewirken, sollte man sein Demokratieverständnis anpassen. Demokratie ist dann, was der Wirtschaft nutzt, gleichgültig, wie viele Menschen dafür auf der Strecke bleiben. Von Eurokraten und Euro-Juristen für Bürokraten und Juristen erstellt, das ist die EU-Verfassung.

  • Mogelei im Parlament Reinhard Jellen in Telepolis vom 03.12.07
    Wie die Ausweitung der Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen den Bundestag ohne Debatte passierte
    Wie bringt man eine brisante Gesetzesänderung durch, von der man befürchten muss, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition und in den Medien eingehend kritisiert wird? Ganz einfach: Man verknüpft sie mit einer anderen umstrittenen parlamentarischen Entscheidung, faxt beide Gesetzesvorhaben erst am Vorabend der betreffenden Sitzung der Opposition zu und hofft, dass der Passus am nächsten Morgen überlesen, im Bundestag nicht thematisiert und von den Medien ignoriert wird.
    Genau dies geschah bei der Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei von zwei auf dreißig Tage. Die beinahe unmerkliche aber gewichtige Änderung im Paragrafen 27 des Bundespolizeigesetzes wurde im Zuge der anstehenden Debatte über die Weiterleitung von Fluggastdaten aus der EU an die USA den zuständigen oppositionellen Mitgliedern des Innenausschusses nur wenige Stunden vor der Abstimmung, nämlich am Vorabend gegen 20 Uhr als kleine Randnote in einem Fax übermittelt, das wesentlich die von der Koalition geplante Übermittlung der Passagierdaten zum Inhalt hatte.

  • Innere Sicherheit: Dieter Grimm antwortet auf Wolfgang Schäuble Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm in Die ZEIT vom 29.11.07
    Auszug: Dem Bundesinnenminister fallen ständig neue Sicherheitslücken auf, die er mit freiheitsbeschränkenden Gesetzen stopfen will. Die Bundesjustizministerin verweist darauf, dass sich nicht alle Vorschläge mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen. In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht zwei von drei nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedeten Antiterrorgesetzen des Bundes und der Länder für verfassungswidrig erklärt und für das dritte eine einschränkende Interpretation vorgeschrieben.
    Nimmt man diejenigen Gesetze hinzu, welche schon vor dem 11. September in Kraft getreten und ebenfalls mit der veränderten Gefahrenlage gerechtfertigt worden waren, wie das Gesetz über die Abhörbefugnisse des BND von 1997 und das Gesetz über den Großen Lauschangriff von 1998, dann sind es sogar vier von fünf Gesetzesänderungen, die der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhielten. In allen Fällen kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber in seinem Streben nach Sicherheit die Grundrechte der Bürger übermäßig eingeschränkt hatte.
    Mit Ausnahme des Luftsicherheitsgesetzes, das den Einsatz der Luftwaffe im Innern vorsah, betrafen die Gesetze allesamt die heimliche Informationsgewinnung. Das ist charakteristisch für die Bekämpfung neuartiger Gefahren wie organisierte Kriminalität, Waffenschmuggel und eben Terrorismus. Der Staat setzt in diesem Kampf auf Prävention. Er sucht der Straftat zuvorzukommen und die Gefahr schon im Keim zu ersticken.

  • Die Abstimmung über die Aufhebung des Genmais-Importverbots Österreichs zeigt die undemokratischen Strukturen der Europäischen Union und der WTO Christine Wicht in NachDenkSeiten vom 26.11.07
    Am 30. Oktober 2007 haben die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über die Aufhebung des Import-Verbots von Genmais abgestimmt. Obwohl sich die Mehrheit der Minister gegen den Import von Genmais ausgesprochen hat, kam aufgrund der Abstimmungsmodalitäten, nach welchen die qualifizierte Mehrheit 73,91 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren muss, keine qualifizierte Mehrheit zustande. Auszug: Eine Einigung im Ministerrat konnte nicht erzielt werden, weil die Länder Großbritannien, Spanien, Schweden, Niederlande, Lettland und Estland für den Import von Genmais votierten. Nun fällt nach den Bestimmungen der Europäischen Union die Entscheidung an die EU-Kommission zurück. Die Entscheidung der EU-Kommission steht unmittelbar bevor. Sie wird wohl gegen die Österreicher ausfallen zumal die EU unter dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Christine Wicht
    Streitpunkt sind Maishybriden mit einer gentechnisch erzeugten Insektenresistenz. Im Jahr 1998 wurden von der EU-Zulassungsbehörde (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)) die Genmaissorten mit der Bezeichnung MON810 YieldGard (von Monsanto) und T25 (von Bayer) genehmigt. Österreich hat die Einfuhr beider in der EU zugelassenen Sorten bereits 1999 verboten, nachdem sich 1,2 Millionen Österreicher in einem Volksbegehren gegen die Herstellung und den Vertrieb gentechnisch veränderter Nahrungsmittel ausgesprochen hatten. Außer Österreich haben Griechenland, Italien, Luxemburg und inzwischen auch Polen, Ungarn und aktuell auch Frankreich den Anbau oder Import von zugelassenen Gen-Pflanzen gestoppt.
    Die USA, unterstützt von Kanada und Argentinien, den Hauptexporteuren gentechnisch veränderten Saatguts, zogen im Jahr 2003 vor das WTO-Gericht und klagten gegen das in der Europäischen Union bestehende Moratorium für Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Nach Interpretation der USA sei dies ein protektionistisches Hemmnis, das den Handel blockiere. Das WTO-Gericht gab der amerikanischen Regierung Recht, daraufhin forderte die EU-Kommission Österreich auf, das Verbot bis zum 21. November 2007 aufzuheben. Inzwischen ist die Frist bis zum 11. Januar 2008 verlängert worden.
    Die Europäische Union selbst ist seit 1995 ein eigenständiges Mitglied der WTO, deren Ziel der Abbau von Handelshemmnissen aller Art, von Dienstleistungen, geistigem Eigentum und landwirtschaftlichen Produkten ist. Im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik wird die Europäische Union auf internationaler Ebene durch die EU-Kommission vertreten, die in diesem Fall für die Union die Handelsverhandlungen im Rahmen der WTO führt.

    • Das Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der EFSA kam zu dem Ergebnis, dass nach heutigem Stand des Wissens und im Rahmen der von der Europäischen Kommission gestellten spezifischen Fragen kein Grund zu der Annahme besteht, dass das kontinuierliche Inverkehrbringen der fünf GVO (darunter auch MON810, Anm. des Autors) nachteilige Beeinträchtigungen für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben wird.
    • Unsere Eurokraten, angefeuert von den allgegenwärtigen Multis, sind daran, eine besonders widerliche Mahlzeit für uns zu bereiten. Sie wollen, ob Sie es glauben oder nicht, eine Richtlinie genehmigen, die es der Industrie erlaubt, mittels jener Zauberlehrlingstechnik namens Genmanipulation hergestellte lebendige Organismen oder Teile davon zu patentieren.
    Die Verflechtungen zwischen Europäischer Union, EU-Kommission und WTO sind für den Bürger verworren und oft nur schwer durchschaubar. Hinzu kommt die Arbeit der Lobbyisten, die im Hintergrund ihre Drähte ziehen und mit Kampagnen und Medienbeiträgen versuchen, die Meinung der Bürger zu beeinflussen. Trotz der überwiegend ablehnenden Haltung der Bürger der Europäischen Union, wird mit aller Macht versucht, genmanipulierte Lebens- und Futtermittel und Saatgut auf dem gesamten europäischen Markt zu etablieren. Für die Hersteller der Produkte ergeben sich zweifelsohne neue Märkte und attraktive Zuwächse, und sie weiten ihre Monopolstellung aus.
    Die Europäische Kommission ist alles andere als ein demokratisch kontrolliertes Konstrukt, auch wenn uns von politischer Seite immer wieder gern versucht wird, diesen Eindruck zu vermitteln. In Brüssel hat sich in den letzten 20 Jahren zusammen mit dem Lobbyismus eine bürokratische Macht entwickelt, die die Fäden des Regierens und des Entscheidens in den Händen hält, wodurch Lobbyarbeit letztendlich geschickt in die nationale Regierungsarbeit transformiert wird. Ergänzt wird die Durchsetzung bestimmter Ziele durch die WTO, der mit ihrem Schiedsgericht eine ungeheure Macht zuteil wird, weil dessen Urteile nationales Recht außer Kraft setzen können.
    Die Entwicklung der EU und die Politik der WTO 1994 sind jedoch keine Selbstläufer. Sie wurden von unseren politischen Entscheidungsträgern gewollt und gezielt unterstützt, um (die von der Industrie geforderten) Handelshemmnisse abzubauen, die Liberalisierung des Handels, Deregulierungen und Privatisierungen voranzutreiben und durchzusetzen. Weil der Bürger, wie gerade das Übergehen der ablehnenden Volksabstimmung in Österreich zeigt, keine entscheidende Rolle mehr in diesem Gefüge spielt und den Machenschaften oft nur noch ohnmächtig und empört gegenüber steht, wird es immer schwieriger eine breite Akzeptanz für Entscheidungen der EU und der WTO in der Bevölkerung zu finden.

  • Älteren Erwerbslosen droht Zwangsverrentung Peter Nowak in Telepolis vom 26.10.07
    Bis zu 360.000 Menschen in Deutschland wären davon betroffen. Beim SPD-Parteitag ist es kein Thema
    Während auf dem dem SPD-Parteitag viel über einige Modifizierungen der Hartz IV-Gesetze diskutiert und dabei akribisch darauf geachtet wird, dass die Substanz der Gesetze nicht angetastet wird, droht weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine massive Verschlechterung für ältere Erwerbslose. Ab dem 1. Januar können ALG II-Bezieher, die das 60te Lebensjahr erreicht haben, zwangsverrentet werden. Davon wären bis zu 360.000 Menschen betroffen, die zuvor größtenteils über die sogenannte 58. Regelung nach § 428 SGB II geschützt waren, aber zum 31.12.2007 ausläuft.

  • Weltweiter Lagerverkauf" der TK-Vorratsdaten befürchtet (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 25.10.07
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, dass mit der geplanten Ratifizierung der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates 52 Staaten einschließlich Azerbaijan, Russland und den USA Zugriff auf hiesige Kommunikationsprofile hätten. Die formelle Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung der Computerkriminalität "würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und 'im größtmöglichen Umfang' Folge zu leisten", schlägt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern Alarm. Der Jurist hält den Völkervertrag – genauso wie die kurz vor der Abstimmung im Bundestag stehende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten – für "fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention".

  • Forscher fühlen sich in IT-Sicherheitsfragen vom Parlament "vergackeiert" (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 22.10.07
    Bei einem Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion machten Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft am heutigen Montag ihrem Unmut über die Beratungsresistenz der Gesetzgeber etwa bei der Verabschiedung der Hackerparagraphen oder der biometrischen Reisepässe Luft. "Man kommt sich vergackeiert vor", ärgerte sich Christoph Wegener vom Horst-Görtz-Institut der Uni Bochum bei der Veranstaltung zum Thema "Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit". Die Abgeordneten würden beim Vorbringen von Kritik in parlamentarischen Anhörungen "alle nicken", aber dann komme doch nichts dabei heraus und entscheidende Korrekturen an den Gesetzesentwürfen würden unterbleiben. "Die Dinge werden schön geredet", konstatierte Wegener. Doch es nütze nichts, "wenn Techniken in den Markt gedrückt werden, die hinterher von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden".

  • Elf Ziffern sollt ihr sein: Technische und rechtliche Probleme mit der Steuer-ID (Detlef Borchers)/(pmz/c't) in Heise Online vom 24.09.07
    Nach der einheitlichen, lebenslang gültigen neuen Krankenversicherungsnummer wird mit dem "Bundeseinheitlichen Identifikationsmerkmal für Besteuerungsverfahren von Personen und Wirtschaftsunternehmen" ein weiterer großer Datenpool aufgebaut. Nun ist bekannt geworden, dass sich die Ausgabe dieser elfstelligen Steuernummern verzögert. Die Verzögerung produziert eine Reihe von Problemen. Betroffen sind vor allem Rentenempfänger. Außerdem stehen die deutschen Meldebehörden vor großen Problemen.

  • Innere Sicherheit: Auf dem Weg in eine andere Republik Gunter Hofmann in DIE ZEIT vom 21.09.07
    Panik an der Macht: Im Kampf gegen den Terror machen sich die Minister Schäuble und Jung auf den Weg in eine andere Republik
    Aber der Innenminister irrt, realitätsblind sind nicht die Karlsruher. In eine virtuelle Welt redet sich hinein, wer »in der verbleibenden Zeit« die Verhältnisse derart dramatisiert, als würde »der Staat« vom »Feind« attackiert. Das ist fundamentalistisches Denken. Davon handelt dieser Konflikt, in dem die liberale Öffentlichkeit entschieden Widerspruch anmelden muss – gegen Schäuble. Nicht der jeweils nächste Schritt, nicht die Sanktionierung von Terrortrainings, nicht Onlinekontrollen sind das ultimative Rechtsstaatsproblem, sondern ein solcher prinzipieller Mentalitätswechsel, der die Republik auf den Kopf stellt, zur Freude der Terroristen. Krieg ohne Rechtsstaatsprinzipien, das wollen sie provozieren. Jung kann man vergessen, er tut nichts ohne den stärksten Unionsmann im Kabinett. Es geht also um ihn, um Schäuble. Der Verfassungsminister rührt an den Geist der Verfassung.

  • Tausende Bürger demonstrieren für "Freiheit statt Angst" (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 22.09.07
    Auf der Protestveranstaltung "Freiheit statt Angst" haben am heutigen Samstag in Berlin mehrere tausend besorgte Bürger gegen den "Überwachungswahn" von Staat und Wirtschaft demonstriert. Konkret richtete sich der Unmut der Aktivisten vor allem gegen die heftig umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, heimliche Online-Durchsuchungen oder die neue einheitliche Steueridentifikationsnummer. Die Veranstalter vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die zusammen mit einem breiten Bündnis von 50 gesellschaftlichen Gruppen zu der Kundgebung aufgerufen hatten, zählten rund 15.000 Teilnehmer. Die Polizei schätzte die Zahl der Mitlaufenden bei dem Demonstrationszug, der sich bei strahlendem Sonnenschein rund einen Kilometer lang erstreckte, anfangs auf etwa 8000 Personen, korrigierte die Angabe aber später ebenfalls deutlich nach oben.

    Anmerkung: Wer sich dazu im Fernsehen informieren wollte, wurde arg enttäuscht. Das Thema wurde nämlich weitesgehend ausgeblendet. Nur auf ihren Internetauftritten berichteten ARD und ZDF darüber und ein wenig im regionalen rbb. Sind wir schon so weit gleichgeschaltet?

  • BGH maßregelt verdeckte Ermittler in Financial Times Deutschland vom 26.07.07
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Einsatz verdeckt ermittelnder Polizisten Grenzen gesetzt. Ermittler dürfen demnach nur "Augen und Ohren" offen halten, die Verdächtigen aber nicht bedrängen.
    Solche heimlichen Ermittlungsmethoden seien zwar grundsätzlich zulässig, so die Richter. Allerdings dürfen dadurch nicht grundlegende Rechte eines Beschuldigten ausgehebelt werden. Damit hob das Karlsruher Gericht das Urteil gegen einen Gelegenheitsarbeiter auf, der für den Tod eines Mädchens auf Mallorca verantwortlich sein soll.
    Ein getarnter Beamter hatte sich das Vertrauen des damals inhaftierten Verdächtigen erschlichen und diesen zu einem Geständnis gedrängt. Dem BGH-Urteil zufolge haben die Ermittler damit grundlegende Rechte des Angeklagten, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen, "massiv verletzt". Vor seinem Geständnis hatte sich der heute 41-Jährige gegenüber der Polizei auf sein Schweigerecht berufen. Nun muss das Landgericht Wuppertal erneut über den Fall verhandeln.

    Anmerkung: Vielleicht sollte sich der Bundesgerichtshof auch mal Herrn Schäubles Ideen der präventiven Verfolgung und verdachtsunabhängigen ausforschenden Rundum-Überwachung kümmern?

  • EU-Verfassung "Light": Merkels Zeitplan ist nicht mehr zu halten Detlef Drewes in Märkische Allgemeine Zeitung vom 23.07.07
    BRÜSSEL Wenn heute die Außenminister der EU in Brüssel zusammenkommen, beginnt die letzte, "heiße" Phase für den Reformvertrag der Gemeinschaft, der einst als "Verfassung" gestartet war. "Regierungskonferenz" nennt sich der Ausschuss, der dann seine Arbeit aufnimmt, die bis zum 7. September abgeschlossen sein soll. Den unspektakulären Startschuss geben heute zunächst die Außenminister der Gemeinschaft, Deutschland wird von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier vertreten, für das Europa-Parlament sitzt der CDU-Abgeordnete Elmar Brok mit am Tisch. Dann übernehmen Juristen die Detailarbeit.
    Man hat sogar alle Hände voll zu tun, um nicht die beim letzten EU-Gipfel gekitteten Fronten wieder aufreißen zu lassen. Denn im Vorfeld des heutigen Treffens hat Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski bereits wieder neue Nachbesserungswünsche angemeldet. Er will erreichen, dass seine Regierung eine Mehrheitsentscheidung gegen Polen um zwei Jahre verschieben kann. Dabei hatten sich die Staats- und Regierungschefs erst vor wenigen Wochen auf maximal drei Monate geeinigt.
    Auch vom neuen britischen Premierminister Gordon Brown heißt es, er wolle das Paket, dass sein Vorgänger Tony Blair abgesegnet hatte, noch einmal aufschnüren, um sicherzustellen, dass keine der geplanten Vertragsformulierungen in britisches Recht eingreift. Auch aus den Niederlanden kommen inzwischen neue Töne. Dort war der EU-Verfassungsvertrag 2005 in einer Volksabstimmung gescheitert. Nun machen sich Teile der Großen Koalition in Den Haag gegen den konservativen Regierungschef Peter Balkenende dafür stark, den künftigen Reformvertrag noch einmal dem Volk vorzulegen. Der wollte genau das vermeiden.
    Um die Auseinandersetzungen möglichst im Keim zu ersticken, hat die amtierende EU-Ratspräsidentschaft beschlossen, der Regierungskonferenz nicht das gesamte Vertragswerk zu Bearbeitung zu überlassen. Es wird lediglich eine Tischvorlage geben, die die neuen bzw. noch unklaren Passagen enthalten soll, damit – wie es hinter vorgehaltener Hand heißt – sich "die Juristen auf das konzentrieren, um was es geht".
    Tatsächlich haben die Portugiesen offenbar Angst davor, dass die Mitglieder der Regierungskonferenz merken könnten, was der frühere französische Staatspräsident und Vorsitzender des EU-Konvents, Valerie Giscard d’Estaing, vor wenigen Tagen öffentlich ausgesprochen hat. Die Regierungskonferenz werde an dem Vertragswerk lediglich "kosmetische Korrekturen" durchführen. Im Grunde sei der Reformvertrag nichts anderes als eine "Verfassung light". Diese Erkenntnis soll sich aber möglichst nicht durchsetzen, weil dann die ganze Front der gerade beruhigten Widerständler wieder aufbrechen würde, befürchten die Portugiesen.

    Anmerkung: Aber genau das ist es: bereits abgelaufener alter Wein in neuen Schläuchen, aus dem dann auch noch die Menschenrechts-Charta ausgeblendet wurde - aber der alte Mist drin bleibt. Und dann soll es nicht mal eine Abstimmung der Bürger dazu geben, was die erneut die größte Sauerei von allem ist.

  • "Raider" heißt jetzt "Twix" Peter Mühlbauer in Telepolis vom 24.06.07
    ... und die von der Bevölkerung abgelehnte "EU-Verfassung" soll als "Grundlagenvertrag" umgesetzt werden
    Die Debatte davor wurde geführt wie ein Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Polen: man bezichtigte die gegnerische Mannschaft der mangelnden Fairness, stritt über die Quadratwurzel wie über eine Abseitsregel und hielt die Inhalte dadurch stets im wirklichen Abseits. So verdeckte man, dass eine von der Bevölkerung abgelehnte Verfassung mit ein paar Namensänderungen durch die Hintertür eingeführt wird.

  • Der Schäuble-Katalog Kai Beller (Berlin) in Financial Times Online vom 13.07.07
    Ein Mann beherrscht die Debatte um die innere Sicherheit: Mit immer neuen Vorschlägen provoziert Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Freunde und Gegner. Aber was will Schäuble? Ein Überblick über seinen Aktionskatalog.
    Denkanstöße will der Minister geben und zu einer offenen Debatte anregen. Seine Gegner werfen ihm dagegen vor, an der Abschaffung des Rechtsstaates zu arbeiten. Doch Schäuble lässt sich von sanfter Kritik der Bundeskanzlerin nicht von seinem Kurs abbringen. Er treibt sein Spiel sehr weit, wohl in der Hoffnung das von seinen Maximalforderungen etwas übrig bleibt.

  • Innere Sicherheit: Schäubles Schreckensliste Kai Biermann in Die Zeit vom 09.07.07
    Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut. Eine Galerie
    Wolfgang Schäuble sieht sich im Krieg. Anders lassen sich seine immer neuen Sicherheitsvorschläge kaum erklären. Die alten Kategorien der internationalen Rechtsordnung passten nicht mehr für den Kampf gegen Terrorismus, sagt er und hält die Möglichkeiten des Rechtsstaates für erschöpft. Er will deshalb neue schaffen, um den „neuen Bedrohungen“ zu begegnen. Kritiker sagen, er selbst sei inzwischen eine Bedrohung, denn er wolle ein Kriegsrecht einführen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Tötungsverbot und die Unschuldsvermutung abschaffen. Schäuble selbst sagt, er wolle die Rechtsordnung schützen. Deswegen brauche es eine „saubere rechtliche Grundlage“ und somit neue Antiterrorgesetze. Allerdings kann man auch den Eindruck gewinnen, dass er versucht, ältere Forderungen durchzusetzen, indem er immer neue aufstellt. Das Problem bei dieser Spirale: Schäubles Feldzug gegen den Terror ist ein absoluter. Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“

  • Große Koalition: Hütchenspiel mit den Sozialversicherungen Heike Göbel in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.06.07
    Höchste Zeit, dass die Bundeskanzlerin den Blick mal wieder auf Deutschland lenkt. Denn zu Hause bereiten die Mitglieder von Angela Merkels großer Koalition bemerkenswerte Hütchenspiele zwischen den Sozialversicherungen vor. Dreimal darf der Bürger raten, wo sich die Mehrwertsteuermilliarden gerade befinden, die er seit Jahresbeginn abliefern muss. Subventionieren sie noch die Arbeitslosenkasse, schon die Krankenversicherung oder gar die Pflege?
    Alles möglich, da wird getrickst und geschoben, gegengebucht und verrechnet, dass der Zuschauer keine Chance hat. Das ist der Sinn des Spiels: Merkels Strategen wollen die Kosten der anstehenden „Reform“ der gesetzlichen Pflegeversicherung kaschieren und verdecken, dass für die finanzielle Stabilität der Sozialkassen so nichts gewonnen wird.

  • Identifikationsnummer für alle Bürger kommt ab Juli (Stefan Krempl)/(uk/c't) in Heise Online vom 09.06.07
    Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am gestrigen Freitag einer Verordnung (PDF-Datei) der Bundesregierung zugestimmt, welche verfahrenstechnische Einzelheiten zur Einführung einer Personenkennziffer erhält. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt demnach von Juli an jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa eine eindeutige Identifikationsnummer. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden gleichzeitig erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden sollen damit die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern.
    Die Länder hatten im Prinzip bereits im November grünes Licht für die Einführung der neuen Kennung gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 erhielten die Meldebehörden zum Zweck der Einführung dieser Personenkennziffer zudem die Befugnis und Aufgabe, für jeden im Melderegister gespeicherten Einwohner ein eindeutiges Kennzeichen in Form des sogenannten vorläufigen Bearbeitungsmerkmal (VBM) zu vergeben und dieses zusammen mit den zu liefernden Datensätzen an das Bundeszentralamt zu übermitteln.

  • Große Koalition verhindert Aussprache zu Online-Durchsuchungen (Stefan Krempl)/(pmz/c't) in Heise Online vom 09.04.07
    Oppositionspolitiker beklagen eine Brüskierung des Innenausschusses des Bundestags bei der Aufhellung bereits erfolgter Netzbespitzelungen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen. Die große Koalition sei dabei, "aus den Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ein Mysterienspiel zu machen", erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, am heutigen Mittwoch. Zuvor hatten Union und SPD einen von den Liberalen beantragten Bericht zu den verdeckten Netzausforschungen von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. "Statt den Vorgang aufzuklären, soll die Sache nun ins parlamentarische Kontrollgremium abgeschoben und damit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen werden", moniert Piltz. "Dies widerspricht allen parlamentarischen Gepflogenheiten und verletzt die Rechte des Ausschusses und seiner Mitglieder."
    In der vorausgegangenen Ausschusssitzung hatte das Bundeskanzleramt bekannt gegeben, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker. Der Sprecher der Grünen für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, will sich mit dem erneuten Manöver im Innenausschuss ebenso wie Piltz nicht zufrieden stellen lassen. "Vor allem hatten wir vorher schriftlich die Übergabe der entsprechenden Dienstvorschrift beantragt", ärgert er sich und fordert weitergehende Erklärungen der vielfach kritisierten Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt.

  • Bürgerrechte: Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung (dpa)/(vbr/c't) in Heise Online vom 05.04.07
    Auszug: Mit seiner Überlegung zur Änderung des Grundgesetzes hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die ohnehin heftige Kritik an seinen Plänen für heimliche Computer-Durchsuchungen noch angefacht. Möglicherweise sei eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", hatte Schäuble dem Handelsblatt (Donnerstagsausgabe) gesagt. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen.
    Zypries wies Schäuble allerdings in die Schranken. Der Vorstoß sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte sie dem Spiegel. Zypries bezeichnete die bestehenden Anti-Terror-Maßnahmen als ausreichend. Sie warnte davor, "öffentliche Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und sie in die Irre führen". Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", das Grundgesetz ändern zu wollen, wenn man merke, dass es einem Schranken setze. "Dazu werden wir Schäuble nicht die Hand reichen", sagte er der Financial Times Deutschland.
    Auch die Opposition übte heftige Kritik. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble puren Aktionismus vor. "Der beste Datenschutz ist inzwischen die Datensammelwut des Staates, denn das kann man nicht mehr auswerten", sagte die ehemalige Bundesjustizministerin dem Deutschlandradio Kultur. Die Vizechefin der Linksfraktion, Petra Pau, mahnte Schäuble, das Grundgesetz sei "kein Spielzeug für Sicherheitsfanatiker".
    Unterstützung erhielt Schäuble hingegen aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete in der Netzeitung den heimlichen Zugriff auf Computer als unerlässlich für die Verbrechensbekämpfung. Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

  • Bürgerrechte: Die Herrschaftsmaschine Gastbeitrag von Burkhard Hirsch in Süddeutsche.de vom 04.04.07
    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die Rechtsordnung dieses Landes verteidigen, indem er sie abschafft. Dabei sind Bürgerrechte kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern der deutschen Rechtsordnung.
    Auszug: Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Verfassung nicht als Steinbruch zur gefälligen Benutzung freigegeben und nur ihre Belastbarkeit erprobt wird, anstatt sie zu verteidigen und zu achten. Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Repräsentanten begreifen: Sie sind keine Obrigkeit, die das Recht hätte, uns in bester Absicht zu entmündigen. Wir erwarten von den Mitgliedern der Bundesregierung, dass sie in derselben Weise Haltung, Verstand und Augenmaß bewahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts es gezeigt haben.
    Unsere Bürgerrechte sind kein lästiger Bremsklotz, sondern der Kern unserer Rechtsordnung. Die Stärke eines Staates besteht nicht darin, dass der Bürger ihn fürchtet, sondern dass er ihn als seinen Staat begreift und darum bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen und ihn zu verteidigen. Niemand wird einen Staat achten und verteidigen, der ihn als potentiellen Straftäter behandelt. Wir, die wir so denken, lassen uns nicht als liberale Restposten aus diesem Staat von denen herausdrängen, die ihre Sicherheit mit unserer Freiheit bezahlen wollen. „Man bekämpft die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung“, hieß es in einem Aufruf der Humanistischen Union von 1978. So ist es, und so bleibt es.

  • Bürgerrechte: Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse (Stefan Krempl)/(as/c't) in Heise Online vom 01.04.07
    Auszug: Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat am Donnerstag in einer Koalitionsrunde umfangreiche Forderungen zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gestellt, die von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt ( BKA) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen reichen. Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen durften auf der langen Wunschliste nicht fehlen.
    Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hat inzwischen bestätigt, dass es sich bei entsprechenden Berichten des Spiegels und der Welt nicht um einen verfrühten Aprilscherz gehandelt habe. Hausherr Wolfgang Schäuble wolle eine Reihe von Gesetzen überarbeiten, lautete ihre reichlich unkonkrete Auskunft.
    Dem Spiegel zufolge sind die Pläne für die Nutzung der Maut-Daten zur Strafverfolgung bereits am weitesten gediehen und innerhalb der großen Koalition so gut wie abgesegnet. Ein Referentenentwurf werde Mitte April erwartet. Als weitgehend unstrittig gilt demnach auch in der SPD, dass Ermittler auf die Informationen von TollCollect zur Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen zugreifen dürfen sollen. Eine Verwendung zur Verbrechensvorbeugung würden die Sozialdemokraten aber ablehnen.
    Dagegen sollen vernetzte Computer voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr präventiv heimlich durchforstet werden dürfen, nicht zur Aufdeckung von Straftaten. Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage hatte der Bundesgerichtshof entsprechende Online-Untersuchungen durch die Polizei Anfang des Jahres verboten. Seitdem fordern insbesondere Schäuble und das BKA die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die umkämpfte Bespitzelungsmaßnahme. SPD- Innenpolitiker stehen diesem Begehr prinzipiell nicht abgeneigt gegenüber.
    Weitere Präventivbefugnisse soll das BKA bei der Telekommunikationsüberwachung allgemein sowie bei der höchstgerichtlich zurückgewiesenen Rasterfahndung erhalten. Bund und Länder hatten der Wiesbadener Polizeibehörde im Rahmen der Föderalismusreform prinzipiell die schon von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) geforderten Möglichkeiten zu Ermittlungen im Vorfeld für die Terrorabwehr eingeräumt, die jetzt in einzelnen Gesetzen umgesetzt werden sollen.
    Vorbereitet wird auch eine Gesetzesänderung zum großen Lauschangriff, der nach der Novelle der rechtlichen Grundlagen für die akustische Wohnraumüberwachung aufgrund der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung kaum noch zum Einsatz kommt. Die Union plädiert daher erneut für die Einführung des so genannten Richterband. Demnach dürften die Ermittler zunächst Gespräche komplett und automatisch aufzeichnen. Erst im Anschluss soll dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Alle anderen Fraktionen hatten diesen alten Vorstoß von CDU/CSU bislang sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat strikt abgelehnt. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betont.

    Zudem philosophierte der CDU-Politiker über grundlegende Änderungen an der Sicherheitsarchitektur, durch die auch die Pfeiler des Rechtsstaates nicht ungeschoren davon kommen sollen. So müsse zunehmend unterschieden werden zwischen der repressiven Strafverfolgung und der präventiven Strafverhinderung. Letztere werde immer wichtiger, "weil die Gefahren so groß sind". Gegenüber Selbstmordattentätern sei mit dem Strafrecht nicht viel auszurichten. Hier dürfe das Unschuldsprinzip "nicht mehr so einfach" gelten und man müsse "lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt". Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, hielt dagegen, dass Präventivüberwachung "der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat" sei. Jeder könne ins präventive Visier geraten. "Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen."

  • Datenschützer: "Unschuldige geraten in die Anti-Terrordatei" (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 01.04.07
    Auszug: Im Umfeld des symbolischen Startschusses für die Anti-Terrordatei am Freitag haben Datenschützer an ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Dateiverbund von 38 deutschen Sicherheitsbehörden erinnert. Bei dem neuen Ermittlungsinstrument handle es sich an sich zwar nicht um einen "Super-Gau", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber Focus Online. Er sei sich aber sicher, "dass auch Unschuldige dort hineingeraten werden". Das Problem liege vor allem an der Erfassung von so genannten Kontakt- und Begleitpersonen. Dabei könne es sich etwa um Bewohner eines Studentenheims handeln, in dem ein vermeintlicher Terrorverdächtiger lebt.
    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte bei der Freischaltung der Datei neben der Einmaligkeit und Effizienz der Informationszusammenführung insbesondere die "vollständige Wahrung von Datenschutz" gelobt und etwa auf Auskunfts- und Kontrollrechte der Bürger gegenüber den beteiligten Behörden verwiesen. Diese seien jedoch "durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt oder teilweise sogar ausgeschlossen, vor allem bei verdeckt gespeicherten Daten der Nachrichtendienste", hält Schaar dem entgegen. Der Bundesdatenschützer kritisierte weiter, dass über die neue Vernetzung elektronischer Akten "auch ungesicherte Informationen, die von einem Nachrichtendienst kommen, zur Polizei gelangen."
    Auch die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, sieht mit der Anti-Terrordatei eine "außerordentlich Besorgnis erregende Entwicklung" einhergehen. Schon jetzt werde darüber diskutiert, ob andere Bereiche von Personen jenseits von Terrorverdächtigen in die Datei aufgenommen werden sollen. Sie sehe hier "eine bedenkliche Ausweitungstendenz und eine Aufweichung des Trennungsgebotes von Geheimdiensten und Polizei", sagte die Datenschützerin dem WDR. Zugleich bezeichnete Sokol es als sehr zweifelhaft, "ob wir mit dieser Datei tatsächlich Terroristen aufspüren können". Die neue Generation, "wie wir sie beispielsweise bei den Anschlägen in London oder den fehlgeschlagenen Attentaten mit den Kofferbomben in NRW erlebt haben, werden wir wahrscheinlich in einer solchen Datei nicht wieder finden". Dabei habe es sich um Personen gehandelt, "die vorher komplett unauffällig gelebt und dann wie aus dem Nichts ein Attentat verübt haben oder verüben wollten".
    Die Vize-Vorsitzende der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sprach von einem "zu durchlässigen System". Die innenpolitische Sprecherin der Liberalen, Gisela Piltz, begrüßte den Informationsaustausch im Prinzip. Er hätte jedoch auf Grunddaten eingeschränkt bleiben müssen. Ihre Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "die tatsächliche Praxis des Umgangs mit der Anti-Terrordatei frühzeitig zu evaluieren". Dabei sei auf den Verbesserungsbedarf für den Datenschutz und den tatsächlichen Nutzwert des Fahndungsinstruments abzustellen.

  • Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein in Heise Online vom 31.03.07

    Anmerkung: Ein heiß diskutiertes Thema im Heise-Forum: Wie wird "modern" übersetzt? Sehr wahrscheinlich dürfte sein, dass "zeitgemäß" bzw. "dem Zeitgeist entsprechend" gemeint ist, der Bürger unter "modern" aber etwas ganz anderes versteht. Es scheint sich abzuzeichnen, dass der Bundestag mit "modern" eine dem neoliberalen Wirtschafts- und Politikergeist angepassten Datenschutz meint - also einen deutlichen Abbau von Bürgerrechten geplant ist, obwohl der Titel etwas anderes verheisst.

  • Bürgerrechte: Provider laufen Sturm gegen Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverstößen (Stefan Krempl)/(as/c't) in Heise Online vom 30.03.07
    Auszug: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco verschärft seine Kritik an den im Raum stehenden Auskunftsanspruch gegen Provider. Dieser Auskunftsanspruch steht im Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zur Debatte. "Wenn die Rechteinhaber jetzt fordern, die vorherige richterliche Kontrolle aufzugeben und stattdessen ein automatisiertes Verfahren einzuführen, dann wollen Privatunternehmen dieselben Befugnisse wie der Staatsanwalt", kritisierte Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung, die zuletzt von den deutschen Phonoverbänden erneut aufgebrachten Forderungen nach der Streichung des Richtervorbehalts im Regierungsentwurf. "Damit würde die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes völlig aus den Fugen geraten." Während für jede E-Mail-Werbung die vorherige Einwilligung des Empfängers erforderlich ist, sollten die Provider bereits dann das Fernmeldegeheimnis preisgeben, wenn der Anschlussinhaber nicht widerspricht. Dies sei völlig überzogen.
    Das geplante Durchsetzungsgesetz verbessert Süme zufolge den Schutz des geistigen Eigentums generell erheblich. Es gebe den Rechteinhabern "ein weiteres effektives Mittel zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Hand". Dabei gewährleiste gerade die von der Regierung vorgesehene Anforderung, dass Rechtehalter nur mit richterlicher Genehmigung Auskunftsansprüche zur Abfrage persönlicher Nutzerinformationen zu IP-Adressen stellen dürfen, "Rechtssicherheit für Provider und eine prozessuale Kontrolle". Sollte diese letzte Hürde für das informationelle Selbstbestimmungsrecht wegfallen, würde die Internetwirtschaft zur Beteiligung an einem "datenschutzrechtlich fragwürdigen, kostenintensiven Verfahren" gezwungen. Unabhängig davon sähen die Systeme der Provider die automatische Zusammenführung von IP-Adressen und Kundennamen nicht vor. Entsprechende technische Anlagen müssten erst geschaffen werden. Das dürfe keinesfalls zu Lasten der Zugangsanbieter gehen, die hier als unbeteiligte Dritte in Anspruch genommen werden sollen.
    Die deutschen Phonoverbände hatten bei der Vorstellung ihrer Jahresbilanz am gestrigen Donnerstag erstmals öffentlich einen "Kompromissvorschlag" bei den umkämpften Auskunftsansprüchen ins Spiel gebracht. Demnach sollen die ertappten Nutzer selbst entscheiden, ob ihre persönlichen Daten herausgegeben von den Providern in einem automatisierten Verfahren herausgegeben werden. Wer nicht mitmacht, dürfte dabei nach Einschätzung der Musikindustrie beim Nachweis der ausgemachten Rechtsverletzung mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen haben. Die umstrittene verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Auskunftsautomatik haben sich Vertreter der Rechtehalter bereits im Herbst durch ein Gutachten des Karlsruher Rechtsprofessors Jürgen Kühling bestätigen lassen. Diesem zufolge würde es sich um einen "verhältnismäßigen Eingriff" in die Grundrechte der Surfer handeln, da anders "internetspezifische Urheberrechtsverletzungen" nicht "adäquat" bekämpft werden könnten. Angesichts der möglichen "Aktivierung der richterlichen Prüfung im Fall des Widerspruchs durch den Betroffenen" sei auch dem Richtervorbehalt Genüge getan.
    Der eco hält einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs zur effektiven Durchsetzung von Urheberrechten dagegen generell nicht für notwendig. Verletzungen würden Straftaten darstellen, wobei die staatlichen Ermittler schon nach bisherigem Recht einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern haben. Sollte dennoch ein zivilrechtlicher Informationsanspruch geschaffen werden, sei ein erheblicher Anstieg der Zahl der Auskunftsersuchen zu erwarten. Deren Bearbeitung stelle eine erhebliche Belastung für die Internetwirtschaft dar. Werde zudem noch der Richtervorbehalt aus dem Gesetz gestrichen oder ein automatisiertes Verfahren eingeführt, müsse "mit einer Flut von zusätzlichen Anfragen nach Nutzerdaten gerechnet werden". Dem könnten massenweise Abmahnungen und Schadensersatzforderungen an eine große Zahl von Surfern folgen.

    Anmerkung: Auch hier wird ein "zu durchlässiges System" mit Direktzugriff angestrebt aufgrund der sehr intensiven Lobbyarbeit (unter anderem von Elmar Brok, CDU EU-Abgeordneter und Bertelsmann-Extrem-Lobbyist). Die Unschuldsvermutung ist nichts mehr wert in unserem Rechtssystem. Wenn ein Richter erst nachträglich angerufen werden kann, kostet es das Geld des Angeschuldigten, der sich zur Wehr setzen muss (vergleichbar dem Abmahnunwesen - basierend auf einer falsch umgesetzten EU-Richtlinie als "Konjunkturprogramm" für Anwälte).

  • Organhandel: Verkürzung der Haftzeit gegen Organspende Florian Rötzer in Telepolis vom 10.03.07
    Der Senat von South Carolina hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Strafgefangenen vorzeitige Strafentlassung für das Spenden eines Organs anbietet
    Noch ist die Forschung nicht so weit, menschliche Ersatzorgane aus Stammzellen oder in Tieren wachsen zu lassen und dann zur Transplantation zu ernten. Gleichzeitig sorgt der technische Fortschritt dafür, dass die Zahl der Menschen, die gerettet werden könnten, wenn sie Organimplantate erhalten würden, weiter wächst, während die Spender weniger und die verfügbaren Organe auf dem Markt seltener werden. Der Handel mit Organen ist verboten, da hier aber viel Geld fließen kann und die Wartelisten lang sind, geschieht einiges auf dem Schwarzmarkt (Der Handel mit menschlichen Ersatzteilen).

    Anmerkung: Wer nichts hat, möglicherweise auch aufgrund der Wirtschaftssystematik straffällig geworden ist, soll nun der Gemeinschaft als auszuschlachtendes "Ersatzteillager" dienen? Welcher menschenverachtende Zynismus steht hinter solchen Denkmodellen.
    Aber sicher fällt demnächst jemandem aus unseren christlichen Parteien auch ein, wie man z.B. dem Arbeitslosenheer nicht unbedingt zu Arbeit, aber wenigstens temporär zu Geld verhelfen kann, das der Staat dann ein paar Jahre nicht zahlen muss. Und wer aus dem Knast heraus seine Organe vertickt hat, hat genug Geld, um dem Staat nicht sofort zur Last zu fallen.
    Ach ja - die Würde des Menschen ist unantastbar. Nimmt man den Menschen mit dieser Vorgehensweise nicht einfach beides gleichzeitig - Würde und Organe gegen Geld oder Freiheit?

  • Bundestrojaner verfassungswidrig? Alfred Krüger in ZDFheute vom 08.03.07
    In Erfurt beraten am Donnertag und Freitag die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dabei steht die verdeckte Online-Durchsuchung von privaten Computern ganz oben auf der Agenda - ein Thema das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Ex-Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) hat kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Das Gesetz wurde im Dezember letzten Jahres verabschiedet und erlaubt dem NRW-Verfassungsschutz die politisch umstrittene verdeckte Online-Durchsuchung von privaten PCs.

    Anmerkung: Immerhin stimmten bei der ZDF-Online-Umfrage von 1757 Personen zwischen 08.03. bis 11.03.7 91% dagegen und nur 9% dafür bei der folgenden Fragestellung:
    Sollten die deutschen Ermittler das Recht bekommen, im Verdachtsfall private Computer mit Hilfe von Trojanern zu durchsuchen?

  • Große Koalition lehnt Kostenreduzierung für die Informationsfreiheit ab (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 09.03.07
    Die Regierungskoalition hat am gestrigen Donnerstag im Bundestag zwei bereits über ein Jahr alte Anträge von FDP und Grünen abgelehnt, die sich für eine bürgerfreundlichere und transparentere Kostenregelung beim Recht auf Akteneinsicht stark gemacht hatten. Beatrix Philipp von der CDU räumte zwar ein, dass es "in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen" bei Gebührenfestsetzungen für Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) "gekommen sein kann, die dann von der Presse vermarktet wurden." Diese seien in der für den Rechtsstaat üblichen Weise jedoch korrigiert worden.
    "Bei der Informationsfreiheit geht es um mehr als nur um ein Gesetz", hielt die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, dagegen. "Es ist ein Prinzip, das von der Verwaltung verinnerlicht werden muss." Informationen und Daten seien für die Verwaltung kein Selbstzweck, sondern würden im Auftrag der Bürger erhoben. Hier sei mit Hilfe einer niedrigeren und einfacheren Kostenregelung ein Umdenken gefordert, um die verstärkte Kontrolle der Exekutive durch die Bürger und deren Teilhabe am politischen Prozess zu stärken. Die Geschichte des IFG bezeichnete Piltz bislang als "eine traurige". Sie sei geprägt vom Misstrauen der Regierung und der Bürokratie gegenüber den Bürgern. So habe die Verwaltung zunächst in Gebührenbescheiden 100 Euro für vier Kopien verlangt. Ohne eine Neuregelung würde es solche Problemfälle auch in Zukunft geben.
    "Eine Informationsfreiheit, die davon abhängt, ob man Geld hat oder nicht, ist mit einem liberalen Rechtsstaats- und Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren", plädierte Piltz für eine Begrenzung der bislang Gebühren bis zu 500 Euro und zusätzliche Auslagenentschädigungen vorsehende Kostenvorgabe. Dass die Ämter Vorkasse verlangen würden, sei in einem Rechtsstaat ebenfalls "sehr merkwürdig" und sollte abgeschafft werden. Die Liberale bemängelte weiter, dass die Bundesregierung zu wenig Aufklärung über das Gesetz betreibe und Informationen dazu allein "auf der "hintersten Ecke" der Homepage des Bundesinnenministeriums versteckt habe.

  • Berlin steuerte Kampagne gegen Kurnaz' Rückkehr Matthias Gebauer und Holger Stark in Spiegel Online vom 08.03.07
    Noch im Herbst 2005 machte das Berliner Innenministerium Druck: Bremer Behörden sollten Belastendes gegen Murat Kurnaz zusammensuchen, um seine Wiedereinreise zu verhindern. Das belegen bisher unbekannte vertrauliche Akten. Erst der Regierungswechsel stoppte diese Maschinerie.
    Bei der Bewertung, ob Kurnaz "gefahrenträchtig war oder nicht", ist Schilys Antwort klar: "Wir wollten ihn jedenfalls nicht in Deutschland haben". Wie weit Schilys Ministerium dabei zu gehen bereit war, enthüllen nun neue Akten aus Bremen. Präzise wird in diversen Vermerken, E-Mails und Gesprächsnotizen beschrieben, wie Berlin die Kollegen in der Bremer Innenverwaltung drängte, Kurnaz mit bürokratischen Abwehrwaffen wie einer Einreisesperre und einer Ausweisungsverfügung außer Landes zu halten - zu einem Zeitpunkt, als der junge Bremer bereits seit dreieinhalb Jahren in Guantanamo saß und vor allem als eins galt: als Opfer amerikanischer Willkür.

  • Finanzgericht: Neue Pendlerpauschale verfassungswidrig in ARD-Tagesschau vom 05.03.07
    Auszug: Das niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, teilte das Gericht mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage entscheiden.
    Laut Finanzgericht verstößt die Neuregelung sowohl gegen das subjektive wie das objektive Nettoprinzip. Bei der Fahrt zur Arbeit entstünden zwangsläufig Kosten, ohne die kein Einkommen zu erzielen sei, denn nicht jeder finde am Wohnort eine Stelle. Gemäß Einkommenssteuergesetz darf aber nur das Einkommen besteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt. Zudem komme es durch die Neuregelung zu Fällen, in denen das Einkommen unter das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sinke.

  • Die ETSI-Dossiers: Europäische Schnittstellen zur Überwachung sämtlicher digitaler Netze Erich Moechel in Telepolis vom 26.03.01
    Ein internationaler Verbund von Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt einen weltweiten Standard zum Abhören digitaler Netze. Hand in Hand mit der Industrie legen die Gremien, die ihre Tätigkeit immer mit dem Etikett "lawful" schmücken, die Technik der Abhörschnittstellen fest - am EU-Parlament vorbei. Von Anfang an arbeiteten hier US-Behörden mit den EU-Ländern zusammen.

    Anmerkung: Ein erschreckendes Dokument, das schon sechs Jahre alt ist. Seit 1998 arbeiten Polizei und Dienste der EU und der USA fröhlich miteinander weitab von Parlamenten zusammen mit der Industrie, die diese Schnittstellen in in alle Telefonanlagen, Provider-Router (und inzwischen wohl auch in DSL-Router) installiert und den unwissenden Menschen verkauft. Wozu bedarf es da noch einer "Vorratsdatenspeicherung" und/oder eines "Bundes-Trojaners", wenn Telefonanaschluß und Internetzugang schon seit Jahren sowohl zentral als auch direkt zugänglich sind? Oder sollen darüber die Bedürfnisse der anderen Klientel wie z.b. der Urheberrechtler aus Musik- und Filmindustrie, Verwertungsgesellschaften befriedigt werden? Offensichtlich ist das in fast 10 Jahren heimlich schon so weit fortgeschritten, das es sicher funktioniert - denn anders wären so genannte "Online-Durchsuchungen" kaum möglich. Wenn aber von Staats wegen "man in the middle"-Attacken ausführbar sind, bleibt für ortsgebundene Bürger kaum eine Chance. Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur.

  • Kritiker bezeichnen Schleswig-Holsteins neues Polizeigesetz als verfassungswidrig (Stefan Krempl)/(pek/c't) Heise Online vom 21.02.07
    Der schleswig-holsteinische Landtag will am morgigen Donnerstag im Rahmen der Abstimmung über einen Entwurf der Landesregierung für die Novelle des Polizeigesetzes neue Befugnisse für Ermittler etwa zum Kennzeichen-Scanning oder bei der Telekommunikationsüberwachung mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition absegnen. Damit sollen den Strafverfolgern auch weit ins Vorfeld gehende präventive Befugnisse zur Gefahrenabwehr gewährt werden. Von der Opposition und Rechtsexperten hagelt es Proteste. Nach Ansicht von Kritikern verstößt der Gesetzesentwurf auch nach Abschwächungen durch das federführende Landesinnenministerium teilweise gegen die Verfassung.

    Anmerkung: Gleiches Spiel wie in anderen Bundesländern. Der Geist von Schily, Schäuble und Beckmann zieht durch die Republik.

  • Korruption: Regierung hält Party-Geldgeber geheim Annette Berger in Financial Times Deutschland vom 17.02.07
    Die Bundesregierung nimmt offenbar gern Geld von privaten Sponsoren, um Feiern und Veranstaltungen zu finanzieren. Der Bundesrechnungshof rügt diese Praxis in einem vertraulichen Prüfbericht. Das Papier enthält massive Anschuldigungen.
    Die Bonner Rechnungsprüfer nahmen sich bei ihrer Untersuchung ein Rechenschaftspapier des Innenministeriums vor. Dieser "Zweijahresbericht" des Ministeriums sollte das Parlament darüber informieren, mit wie viel Geld Regierungsstellen zwischen August 2003 und Dezember 2004 von Unternehmen oder Vereinen gesponsert wurden. Doch das Papier des Innenministers - damals Otto Schily - vertuscht offenbar mehr als dass es informiert. 55,4 Millionen in 16 Monaten: Namen von privaten Sponsoren würden in dem Papier nicht aufgelistet, Summen zum Teil nicht genannt, kritisiert der Bundesrechnungshof. Auch gingen die Auslegungen darüber, was ein Sponsoring, eine Spende oder eine "sonstige Schenkung" sei, munter durcheinander. Es geht um hohe Summen. So listet allein das offizielle Papier aus dem Hause Otto Schily Sponsorengeld in Höhe von 55,4 Mio. Euro auf. 18 Regierungsstellen oder Ministerien sammelten demnach zwischen August 2003 und Dezember 2004 Geld von privaten Gönnern ein. Mit Abstand am meisten staubte diesen Angaben zufolge das Gesundheitsministerium ab: knapp 44,6 Mio. Euro. Das Auswärtige Amt ließ sich mit knapp 3 Mio. Euro sponsern, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit rund 2,7 Mio. Euro.

    Anmerkung: Und das alles neben den sonstigen Looby-Veranstaltungen und -"Hilfen". Der Bürger hingegen wundert sich über "eigenartige" Gesetze, die nur einen benachteiligen. Ihn persönlich als Beitrags- und Steuerzahler.

  • Staatlich erlaubt: Gift im Gemüse Thorsten Stegemann in Telepolis vom 07.02.07
    Die Bundesregierung hat fast 300 Grenzwerte für Pestizide angehoben und sich im Kompetenzgerangel der eigenen Behörden verfangen
    Auszug: Beim Bundesinstitut für Risikobewertung gelten strenge Richtlinien. Um die Verbraucher vor "potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen", beispielsweise vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln, zu schützen, legt die staatliche Prüfbehörde gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogenannte Rückstandshöchstmengen fest. Wenn diese Werte überschritten werden, bedeutet das nicht automatisch eine Gefährdung der Konsumenten, da sie selbstredend immer geringer veranschlagt werden als die vermutete gesundheitsschädliche Dosis. Doch Vorsicht ist allemal angebracht, so dass Lebensmittel, welche die festgesetzten Höchstmengen überschreiten, in Deutschland eigentlich nicht mehr verkauft werden dürften.
    Das klingt beruhigend, bedeutet in der Praxis aber wenig bis gar nichts. Denn das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer halten sich in vielen Fällen nicht an diese Vorgabe, sondern legen eigene und mitunter deutlich höhere Grenzwerte fest.

  • Die Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes Gerhard Piper in Telepolis vom 05.02.07
    Als im vergangenen Dezember in Hamburg radioaktives Polonium gefunden wurde, trat erstmals eine Sondereinheit in der Öffentlichkeit auf, die den obskuren Namen "Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes" (ZUB) trägt. Was sich hinter dieser Fassade verbirgt, soll hier genauer dargestellt werden.
    Auszug: Die Bundesregierung hat den Namen "Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes" (ZUB) mit Bedacht gewählt. Einerseits wird mit dieser Bezeichnung die zentrale Stellung der Gruppe unterstrichen, andererseits erscheint die Organisation als so unbedeutend, dass die Neugier von niemandem geweckt wird. Entsprechend zurückhaltend sind die Behörden mit der Preisgabe von Informationen über die ZUB.

  • Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" gibt auf (hob/c't) in Heise Online vom 01.02.07
    Auszug: Der durch Massenabmahnungen bekannt gewordene Verein "Ehrlich währt am längsten" hat auf seiner Homepage angekündigt, sich zu liquidieren. "Gegen bereits Abgemahnte werden keine weiteren Rechtsmittel eingeleitet", heißt es. Zwischen Oktober und Dezember 2006 überzog der Schweizer Verein gewerbliche eBay-Händler mit mutmaßlich tausenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
    Die Staatsanwaltschaft habe ermittelt, dass durch die mutmaßlich betrügerischen Abmahnungen ein Schaden von 40.000 bis 50.000 Euro entstanden sei. Folglich haben offenbar mehr als 300 Abmahnungsempfänger die vom Verein verlangte "Kostenpauschale" von 146,16 Euro bezahlt.

    Anmerkung: Aber immerhin findet Justizministerin Zypries die in der EU einmalige nur in Deutschland gepflegte Abmahnpraxis nach wie vor für ganz toll.

  • Schäuble fordert Gesetz für Online-Durchsuchungen FAZ, dpa in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 05.02.07
    Auszug: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet zu untersagen, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schnell eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, um diese Praxis fortzusetzen. „Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchzuführen“, sagte Schäuble am Montag.

    Anmerkung: Wer schützt den Bürger vor dieser Form des Staatsterrorismus und der allgemein zunehmenden staatlichen Willkür? Die unbelehrbaren Frontmänner Schäuble (CDU) und Wiefelspütz (SPD) und deren weitgehend unsichtbaren, aber dafür umso mächtigeren Hintermänner höhlen die grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte tagtäglich tiefer aus.

  • Die Staatsanwaltschaft hätte schon Ermittlungen gegen Herrn Steinmeier aufnehmen müssen Harald Neuber in Telepolis vom 31.01.07
    Der Hamburger Rechtsanwalt Bernd Rosenkranz erklärt im Telepolis-Interview, warum er Strafanzeige gegen den amtierenden Außenminister gestellt hat
    Auszug: Im Fall Kurnaz wird die Kritik an der damaligen SPD-Grünen-Bundesregierung lauter. Die Debatte um eine deutsche Mitschuld an dem Unrecht hat eine neue Qualität bekommen, nachdem der Hamburger Rechtsanwalt Bernd Rosenkranz Anfang dieser Woche Strafanzeige gegen den derzeitigen Außenminister und damaligen Chef des Kanzleramtes, Frank-Walter Steinmeier, gestellt hat. Ihm und drei weiteren hochrangigen Funktionären des Bundes wirft er unter anderem Beteiligung an Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Nun prüft die Berliner Staatsanwaltschaft die Anklage. Im Interview mit Telepolis spricht Rosenkranz über seine Beweggründe, Strafanzeige zu erstatten, über das Vorgehen der ehemaligen Bundesregierung und über die Tatenlosigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft in dem Fall.

    Anmerkung: Wie man bei genauem Betrachten feststellen kann, sind das beileibe keine Einzelfälle, sondern die erschütternde Normalität im täglichen Handeln und bei der Gesetzgebung in Regierungen, Parlamenten und Parteien - die gelegentlich erst nach dem Anrufen des Bundesverfassungsgerichtes gestoppt und teilweise aufgelöst werden - was leider viele Jahre dauern kann und selten vollständig zurück drehbar ist.

  • Hartz-Urteil entfacht Streit um Prozess-Deals Kai Beller in Financial Times Deutschland vom 26.01.07
    Die Bewährungsstrafe gegen Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz hat einen Streit über Prozessabsprachen ausgelöst. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Bundesrat streben eine gesetzliche Regelung an. Für Kritiker stehen solche Deals im Ruch der Mauschelei.
    Auszug: Besonders harsch formulierte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, seine Ablehnung. "Die gesetzliche Regelung von Absprachen stellt eine Kapitulation vor einer Praxis dar, die zu Recht als unwürdiger 'Handel mit der Gerechtigkeit' kritisiert wird", sagte der Abgeordnete. Vor allem die "Reichen und Mächtigen profitierten von der Milde des Gesetzes", während die anderen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekämen.

  • HiB: Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software Im Bundestag notiert: hib-Meldung 390/2006 vom 18.12.06
    Recht/Kleine Anfrage
    Berlin: (hib/BOB) Seit wann deutsche Sicherheitsbehörden das heimliche Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software (Online-Durchsuchungen) anwenden und bei welchen Sicherheitsbehörden dies der Fall ist, will die Linksfraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (16/3787) (PDF-Datei) eingereicht.

  • Überwachung: Datenschützer befürchtet Gewöhnung an engmaschiges Überwachungsnetz (jk/c't) in Heise Online vom 02.02.06
    Auszug: "Ich habe einen Traum ...": Gäbe es den Datenschutz nicht, wären Überwachung und Kontrolle der Bürger noch schlimmer, als sie schon seien. Komplizierte Geschäftsprozesse würden dennoch nicht einfacher werden, in Wirklichkeit sogar noch problematischer, hält der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Michael Betzl in seinem Tätigkeitsbericht 2005/2006 fest.
    "Wir gewöhnen uns allmählich an das immer engmaschiger werdende Überwachungsnetz. Hier sollten wir innehalten und uns fragen, wie viel Überwachung und Gängelung wir uns gegenseitig antun wollen."
    Es zeige sich zudem immer wieder, dass in den politischen Diskussionen zu den Beschlüssen über solche Datensammlungen "absolute Vertraulichkeit und strikteste Zweckbindung" zugesichert werden, um die Akzeptanz für den Aufbau der Datenbestände zu fördern. "Schon die Diskussion um die Verwendung der Daten des Mautsystems zeigt aber, dass die Halbwertszeit solcher Zusicherungen sehr gering ist", schreibt Betzl den Politikern und Strafverfolgern ins Stammbuch. Eine Sicherheit, dass bei solchen Datenbeständen die ursprüngliche Zweckbindung dauerhaft aufrechterhalten bleibe, gebe es daher nicht.

  • Sparkassen: Organisierte Verbrauchertäuschung Peter Mühlbauer in Telepolis vom 04.12.06
    Warum ist der Name "Sparkasse" den Banken Geld wert?
    Auszug: Die Bundesregierung will der EU-Kommission nachgeben und die Namensrechte für Sparkassen freigeben. Für den Verbraucher ändert sich dabei nur bedingt etwas: Die Garantie für die Sicherheit von Ersparnissen, die die Sparkassen von den Banken unterschied, wurde bereits im letzten Jahr still und heimlich kassiert.
    Das Land Berlin hatte Mitte der 1990er mehrere Banken zur Bankgesellschaft Berlin zusammengefasst. Deren Immobiliengeschäfte und Fondsmodelle führten 2001 in den Berliner Bankenskandal. Statt die Aktiengesellschaft als Folge dieses Skandals ihre selbst verschuldete Pleite ausbaden zu lassen und dem Schrecken ein Ende zu setzen, zog es eine Mehrheit der Abgeordneten des Berliner Landesparlaments vor, die garantierten Gewinne aus den "Prominentenfonds" weiterzuzahlen und dem Land eine Risikoabschirmung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro aufzubürden (vgl.Protest gegen Blankoscheck für Abzocker). Die Risiken, für die das Land Berlin Garantien übernommen hat, liegen dabei nach Auskunft von Professor Rolf Kreibich nicht bei der Sparkasse, sondern bei den anderen fünf Banken.
    Die EU-Kommission stufte diese Risikoabschirmung im Februar 2004 als "wettbewerbsverzerrend" ein und genehmigte sie nur mit der Auflage, dass das Land die Bankgesellschaft und die ausgegliederte Berliner Bank verkauft. Ein Verkauf der Sparkasse war nicht vorgeschrieben, wurde jedoch von der Berliner Landesregierung mit dem Argument vorangetrieben, dass man damit einen höheren Preis erzielen könne. Dafür änderte die Koalition aus SPD und Linkspartei das Berliner Sparkassengesetz.
    Nach einem Rechtsgutachten (PDF-Datei) des Kasseler Juraprofessors Bernhard Nagel ist dieses neue Sparkassengesetz weder mit dem Kreditwesengesetz (KWG) noch mit dem deutschen Aktienrecht vereinbar, worum sich die Verantwortlichen bisher allerdings wenig scherten. Ein Sprecher des Linkspartei-Senators Harald Wolff fand es "völlig normal", dass das Gesetz von Experten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft formuliert wurde, die für den Bundesverband deutscher Banken arbeitet. Der wiederum hat durchaus Interesse an einer Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz.
    Eine mindestens ebenso wichtige Rolle wie der Schutz vor Übervorteilung spielt das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit ihrer Ersparnisse. Bei Privatbanken gibt es nur eine begrenzte staatliche Einlagensicherung, die vielbeschworene Haftung aus dem Einlagensicherungsfonds ist nur ein vages Versprechen.
    Für die Einlagen in einer Sparkasse haftete dagegen bis vor kurzem die Gebietskörperschaft. Durch die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast mussten Stadt oder Landkreis bei den Gläubigern einstehen, wenn eine Sparkasse nicht mehr zahlen konnte. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt beseitigte die EU-Kommission bereits 2005 die Regelung, seitdem gibt es nur noch einen Einlagensicherungsfonds der Sparkassen. Weil nur wenige Menschen die Änderung mitbekamen, suggeriert der Name "Sparkasse" aber weiterhin unbeschränkte öffentliche Haftung.

    Anmerkung: Aber Herr Landowsky & Co. haben ihr bestes gegeben und der Berliner Senat hat fröhlich mitgemischt (auch beim vertuschen), weil irgendwie alle Parteien mit an den Mauscheleien beteiligt waren. Im Knast sitzt jedoch keiner, Gehälter, Abfindungen und Pensionen laufen weiter - nur die Stadt und ihre Bürger stecken wegen Großmannssucht von Politikern tief in der Schuldenfalle - nach Herrn Wowereit arm, aber sexy.
    Eigentlich würde dieser Artikel von Peter Mühlbauer ebenso gut in die Abteilung: Lobbyismus passen, aber das Recht wurde hier gleichermassen verbogen.

  • Bundesverwaltungsrichter zeigt Mängel bei der Grundsicherung auf Interview Uwe-Dietmar Berlit in Die Zeit vom 15.11.06
    Auszug: Hamburg (ots) - Eine Woche vor dem Urteil des Bundessozialgerichtes über den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II fordert Bundesverwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit mehr Flexibilität für das System. Das "Grundsicherungssystem ist für besondere Lebenslagen und Bedarfe zu unflexibel", sagt Berlit der ZEIT. Er gehe aber davon aus, dass das Sozialgesetzbuch II "zumindest in der Grundstruktur" als verfassungsgemäß bestätigt werde. Das SGB II regelt das Arbeitslosengeld II.
    "Zu erwarten und nötig", sagt der Bundesverwaltungsrichter, seien "Korrekturen im Detail, verfassungskonforme Auslegungen und zahlreiche Klarstellungen". Berlit: "Die Regelleistung sollte periodisch und nach tauglicheren Kriterien als dem aktuellen Rentenwert angepasst werden. Die Kostensprünge für Energie oder die Konsequenzen aus der Mehrwertsteuererhöhung können nicht vollständig durch Sparen bei persönlichen Bedürfnissen abgefangen werden."
    Zugleich regt er an, das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche zu überprüfen. In vielen Bundesländern würde die Lernmittelfreiheit immer mehr eingeschränkt. Mit dem knappen Sozialgeld von 207 Euro beziehungsweise 276 Euro sei der Schulbedarf oft schwer zu finanzieren. Das Parlament müsse sicherstellen, "dass gerade Kinder, die aus bildungsferneren Schichten kommen, den eigentlichen Schulbedarf nicht mit ihrem gesamten Taschengeld finanzieren müssen".

    Anmerkung: Es ist traurig, dass immer wieder "normal" denkende Richter Auswüchse verfassungswidriger Gesetzgebungen von Regierung und Bundestag korrigieren müssen - und vor allem, dass es so lange dauert und auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird - für die sich in dieser langen Zeit niemand wirklich interessiert.

  • HiB: Regierung: Begünstigung Verheirateter bei Besoldung rechtens HiB-Meldung: 344/2006 vom 15.11.06
    Berlin: (hib/ANK) Der formelle Unterschied zwischen verheirateten Beamten und solchen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, rechtfertigt eine unterschiedliche Besoldung, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/3259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/3076). Von einer Benachteiligung Homosexueller sei aber keine Rede, schließlich sei Homosexualität kein zwingendes Merkmal einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Deshalb knüpfe der "Verheiratetenzuschlag" für Beamte nicht an die persönliche Eigenschaft der Heterosexualität, sondern an den Familienstand "verheiratet" an. Der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe berechtige zur Begünstigung von Verheirateten. Auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz könne kein Rechtsanspruch eingetragener Lebenspartner auf Beihilfe abgeleitet werden.

    Anmerkung: Interessante Darstellung zwecks Geldeinsparung je nach Zielrichtung. Bei den Bedarfsgemeinschaften im Sozialrecht wird genau anders herum argumentiert und unverheiratete Menschen grundsätzlich zum Zwangs-Unterhalt herangezogen, die keine eingetragene Lebensgemeinschaft sind, aber in einer Wohnung leben - und das auch noch für nicht leibliche Kinder. Freundlich gesagt, könnte man das auch Rosinenpickerei nennen.

  • HiB: Im Bundestag notiert: Bezahlung von Mitarbeitern in Ministerien durch Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften HiB-Meldung: 344/2006 vom 15.11.06
    Berlin: (hib/ANK) Die Bezahlung von Mitarbeitern in Ministerien durch Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften steht im Fokus einer Kleinen Anfrage der FDP (16/3165 - PDF-Datei). Laut Medienberichten über eine "neue Art des Lobbyismus" sollen während der letzten vier Jahre in Bundesministerien anderweitig bezahlte Mitarbeiter im Rahmen eines Personalaustausches beschäftigt worden sein. Die Liberalen wollen nun wissen, wie die Regierung sicherstellen will, dass dabei nicht Interessen des zahlenden Arbeitgebers vertreten wurden. Gefragt wird auch, wie viele Mitarbeiter ausgetauscht wurden und welche Unternehmen und Organisationen beteiligt sind.

    Anmerkung: Das dürfte wohl viele interessieren, was da so unter der Decke abläuft und wer da wen fördert und fordert.

  • Anwaltsverein: Entwurf des Brandenburger Polizeigesetzes verfassungswidrig (dpa)/(jk/c't) in Heise Online vom 15.11.06
    Auszug: Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) stuft den Entwurf zur Neufassung des Brandenburger Polizeigesetzes als nicht verfassungsgemäß ein. "Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sind schlicht verfassungswidrig", erklärte Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und DAV-Vorstandsmitglied. An diesem Donnerstag gibt es eine Anhörung zum Gesetzesentwurf im Innenausschuss des Brandenburger Landtages.
    Die Voraussetzungen für Tatbestände seien viel zu schwammig formuliert. Es werde eine Regelung aus Niedersachsen kopiert, die 2005 für verfassungswidrig erklärt worden sei, argumentiert der Jurist. Auch der Branchenverband Bitkom hatte bei der Vorlage des Entwurfs bereits kritisiert, er entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den Urteilen zum niedersächischen Polizeigesetz und zur Rasterfahndung.

  • Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vor dem Landtagsausschuss zu den BestechungsvorwürfenKoch wehrt sich gegen Mauschel-Vorwürfe Financial Times Deutschland vom 15.11.06
    Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat die Anschuldigungen der Freien Wähler (FWG) zurückgewiesen, sie zum Verzicht auf die Landtagswahl 2008 gedrängt zu haben. Die Opposition zeigte sich von Kochs Äußerungen nicht überzeugt.
    Auszug: Er habe der FWG lediglich deutlich gemacht, dass es bei einer solchen Kandidatur keine Aussicht auf eine parlamentarische Mehrheit für ein Finanzierungsgesetz geben könne, sagte Koch am Mittwoch in einer Sondersitzung der zuständigen Ausschüsse des Wiesbadener Landtags.

    Anmerkung: Immerhin 88% der Teilnehmer einer von der FTD zum Artikel gestarteten Umfrage glauben Herrn Koch nicht - was nach der vorhergehenden Finanzaffäre wohl auch kaum verwunderlich ist - endete die "brutalstmögliche Aufklärung" doch auch irgendwie mit einem Bauernopfer Jung im Sande. Dafür ist Jung nun mit dem Verteidigungsministerium belohnt worden.

  • Bestechungsvorwürfe: Koch droht Untersuchungsausschuss (stj/Reuters/ddp) in Focus Online vom 15.11.06
    Die Opposition in Hessen sieht die Vorwürfe gegen Ministerpräsident Roland Koch auch nach einer Anhörung im Landtag als nicht entkräftet an und erwägt die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.
    Auszug: Koch habe gegen ihn erhobene Erpressungsvorwürfe der Freien Wähler (FWG) in Hessen nicht entkräftet, sagte SPD-Fraktionschef Jürgen Walter am Mittwoch nach der Befragung Kochs. Ein Untersuchungsausschuss sei ein geeignetes Mittel zur Wahrheitsfindung. Walter und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Tarek Al-Wazir kündigten an, die Einrichtung eines solchen Ausschusses zu prüfen.
    SPD und Grüne zeigten sich nicht überzeugt von Kochs Stellungnahme im Landtag zu Vorwürfen der Freien Wähler, er habe sie mit Steuergeldern zum Verzicht auf eine Kandidatur bei der Landtagswahl Anfang 2008 bewegen wollen. „Es scheint so zu sein, dass sich die Beschuldigungen bestätigen“, sagte Walter.

  • Datenschützer sieht verfassungsrechtliche Mängel im Gesetz zur Anti-Terror-Datei (anw/c't) in Heise Online vom 02.11.06
    Auszug: Bevor sich am morgigen Freitag der Bundesrat mit der Einrichtung einer so genannten Anti-Terror-Datei befasst (Erläuterung als PDF-Datei), hat sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins noch einmal zu dem Thema zu Wort gemeldet. Thilo Weichert weist in einer Stellungnahme gegenüber dem Innenminister des Landes, Ralf Stegner, auf seines Erachtens "schwerwiegende handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel" hin. Es handele sich um ein "Gesetz, das kaum jemand verstehen kann", es erlaube eine "monströse Datenverarbeitung für eine unübersichtliche Menge von Sicherheitsbehörden, mit dem jeder, der aus irgendwelchen Gründen mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird, bundesweit zum 'Outlaw' erklärt wird".

  • Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 31.10.06
    Auszug: Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte. Bei einer derart weitreichenden "Privatisierung des Ermittlungsverfahrens", müsse sich dem Bürger geradezu der Eindruck aufdrängen, dass die Strafverfolgungsinstanzen gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hätten, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 14. August (AZ 37 Qs 54/06). Ein solches Verfahren sei klar rechtswidrig. Polizei und Staatsanwaltschaft dürften nicht nur noch formal in Erscheinung treten.

  • Informationsfreiheit kann in Mecklenburg-Vorpommern teuer werden (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 26.10.06
    Auszug: Laut der jetzt verkündeten Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind bei besonderem Aufwand bis zu 1000 Euro für Behördenauskünfte zu berappen, die im Extremfall sogar noch erhöht werden könnten. "Für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte oder Einsichtnahmen handelt", teilt der Innenminister des nordöstlichsten Bundeslandes, Gottfried Timm (SPD), lapidar mit. Die Höhe richte sich nach dem Verwaltungsaufwand, der interessierte Bürger zahle also für die von ihm veranlassten Anfragen und Auskünfte. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann, hält dagegen: "In dieser Form dient die Gebührenverordnung offensichtlich in rechtswidriger Weise dem Ziel, Bürger von einer Antragstellung abzuhalten."

    Anmerkung: Genau darum geht es - nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern. Um die Abgrenzung und Aushebelung des Gesetzes über exorbitant hohe Preis für die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte für den Bürger. Ein Lump, wer schlechtes dabei denkt.

  • Kein Verkauf der Goldreserven: Bundesbank erzürnt Politiker Mark Schrörs und Birgit Jennen in Financial Times Deutschland vom 06.10.06
    Verärgert haben führende Politiker der großen Koalition auf die Entscheidung der Bundesbank reagiert, bis September 2007 kein Gold aus ihren Reserven zu verkaufen. Die Politiker betonten, das Gold sei Eigentum des Volkes.
    Hier haben die Politiker ausnahmsweise recht, nur meinen die was anderes, als das Volk. Das Volk will keinen Verkauf der Goldreserven. Ausserdem liegt der größte Teil "verliehen" gegen Dollars bereits in Amerika. Da wieder physisch an das eigene Edelmetall zu kommen, dürfte schwierig sein. Man beachte auch die eindeutigen Lesermeinungen in der FTD - die denen der schweizerischen Volksabstimmung sehr ähnlich sind.
    Auszug: Nach einem Abkommen, das 15 europäische Zentralbanken 2004 geschlossen hatten, könnte die Bundesbank fünf Jahre lang je 120 Tonnen Gold verkaufen. Laut geltendem Recht flösse der Verkaufserlös über den Bundesbankgewinn in den Bundeshaushalt. Die Bundesbank will aber nicht, dass mit dem Geld Etatlöcher gestopft werden und eine ernsthafte Konsolidierung verschoben wird. Zudem argumentiert sie, das Gold sei nötig, um im Notfall den Euro zu stützen.

    Hierzu passt gut, was den standhaften Schweizern mit Ihrem Gold passiert ist, wofür sie sich in Volksabstimmungen 1951 massiv eingesetzt haben, aber die Regierung dann heimlich und betrügerisch dieses Gold doch gegen wertlose Dollars verkauft (und auch der Aufsatz von Eberhard Hamer ist sehr erhellend):

    • Schweiz: Das Nationalbankgold und die direkte Demokratie Dr. Werner Wüthrich in Zeitenwende.ch vom 09.12.2005
      Die Schweiz besass einmal 2600 Tonnen Gold. In den letzten Jahren hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Hälfte davon verkauft. Weshalb hielt die Schweiz über Jahrzehnte so grosse Reserven? Der Ursprung ist in der Währungsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg zu suchen und – was viel weniger bekannt ist – auch in der direkten Demokratie.
      Die nächste Goldabstimmung fand am 18.April 1999 statt. Das Volk nahm mit der neuen BV auch die Aufhebung der Golddeckung an, ohne darüber informiert worden zu sein. Bundesrat Arnold Koller beteuerte stets, im Projekt «nachgeführte Bundesverfassung» gehe es lediglich darum, das geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht in eine moderne Sprache und in eine neue überzeugende Systematik zu fassen. Inhaltliche Neuerungen seien darin nicht enthalten. Am 4.März 1998, ungefähr ein Jahr vor der Abstimmung, hatte Koller im Ständerat von einer Expertenkommission gesprochen, die zum Schluss gekommen sei, dass die Hälfte der Goldreserven «überflüssig» sei und verkauft werden könne. Dazu musste jedoch die Golddeckung in der Bundesverfassung aufgehoben werden, die 1951 vom Volk und Ständen so machtvoll gewünscht wurde. Koller begründete die Aufhebung wie folgt: Die Schweiz habe sich 1992 mit dem Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichtet, die Landeswährung nicht an das Gold zu binden.
    • Eberhard Hamer: "Der Welt-Geldbetrug", in: Zeit-Fragen Nr. 45 vom 22.11.2004.
      Mehr als nur interessante Betrachtungen zu Geld, Wirtschaft und Macht.
      Wer diesen Aufsatz gelesen hat, braucht sich über nichts mehr zu wundern, was weltweit in der Wirtschafts und Börsenumgebung täglich geschieht - weil er weiß dann, warum. Die Brisanz dieses Artikels ist nach wie vor ungebrochen.
  • Politische Affären in Wikipedia
    Eine politische Affäre ist die Verwicklung eines Politikers in unlautere Geschäfte, z. B. wenn persönliche Vorteile aus einem Auftrag der öffentlichen Hand gezogen werden oder dienstliche Gegebenheiten für private Zwecke oder Parteizwecke genutzt werden.
    Vielleicht nicht wirklich überraschend, sind vielfach Politker der C-Parteien (und meist auch ungestraft) involviert.

  • CDU-Spendenaffäre(n) in Wikipedia
    Wenn man sich anschaut, welche auch heute noch aktuellen Namen noch auftauchen (so jung und doch so voller kollektiver Demenz), kann man sich nur wundern auf welcher Basis in Deutschland Politik gemacht wird. Wer auf Gangster hereinfällt und auf seinem privaten Konto "Geld wäscht" wird verknackt und muss das Geld zurückzahlen.
    Für Politiker ist sowas anscheinend eher die parteiliche "Weihe" für einen weiteren Aufstieg - egal ob man Kanther, Koch, Strauß, Schäuble, Müller, Jung, Kiep, Kohl oder sonstwie heisst. Hingegen verunfallen zeitlich passend ein Staatsanwalt und ein mißliebiger - weil ehrlicher - Treuhandchef, die Akten zum Leunaraffinerietransfer bleiben verschwunden, Beweismittel wie Festplatten verschwinden aus der Obhut der Staatsanwaltschaft spurlos. Ein Lump wer schlechtes dabei denkt.
    Die Stasi war spätestens seit 1976 über die Schweizer Konten und schwarze Spenden der West-CDU informiert. Kohl wurde wohl schon seit Jahrzehnten von der Stasi abgehört. In der Folge erklärte das Bundesinnenministerium, dass vor der Wiedervereinigung auf Beschluss der Regierung Kohl Stasi-Abhörprotokolle westdeutscher Politiker vernichtet worden sind. Das nennt man auch Vernichtung von Beweismitteln zur Verschleierung von kriminellen Aktivitäten im Amt. Nur was tut man ohne Beweise?
    Die gleichen Leute, die darin verwickelt waren (und sind), bekleiden weiter hohe politische und parteiliche Ämter und wollen noch höher hinauf.
    Und wer meint, das sich da inzwischen was geändert hat, der glaubt wahrscheinlich auch, das Zitronenfalter Zitronen falten ...

  • Der deutsche Steuerzahler: Eine arme Sau Hanno Beck in FAZ.Net vom 04.07.2006
    Er ist eine arme Sau: Da rackert und ackert er sich den lieben langen Tag ab - und dann landet mehr als die Hälfte seines Verdienstes in fremder Leute Taschen. Aber heute darf er strahlen, denn heute ist sein Gedenktag, der Steuerzahlergedenktag. Ab Mittwoch, 5 Uhr 35, arbeiten wir Durchschnittssteuerzahler für unseren eigenen Geldbeutel - alles, was wir in diesem Jahr bis zu diesem Tag erarbeitet haben, geht an die Staatskasse, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.
  • Es wird weiter verhandelt Katharina Schuler in Die Zeit vom 23.06.2006
    Trotz der Einigung der Ministerpräsidenten gehen die Verhandlungen über die Föderalismusreform bis zur letzten Minute weiter. Unterdessen ärgert sich der Fraktionsvorstand über die störrischen Abgeordneten.
    Am Freitag traf sich der Fraktionsvorstand der SPD zu einer Sondersitzung. Einziger Tagesordnungspunkt: Die Terminabsprache für die Föderalismusreform. Denn auch kurz vor knapp - kommende Woche soll über das Vertragswerk im Bundestag abgestimmt werden - ist die größte Verfassungsreform seit der Gründung der Bundesrepublik immer noch nicht in trockenen Tüchern. Nun sollen die Verhandlungen der Experten bis Sonntagabend fortgesetzt werden, dann soll der Koalitionsausschuss dem Kompromiss zustimmen.
  • Sauereien und Korruption: Der WDR-Baganz-Skandal Karl Weiss in rbi-Aktuell vom 01.03.2006
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat es wirklich eilig. Nur ein Jahr im Amt und bereits der zweite hohe Amtsträger in einen Skandal verwickelt. Nachdem ausgerechnet der Bauminister Wittke Hauptverantwortlicher in einem Bauskandal in Gelsenkirchen ist (die Berliner Umschau berichtete), ist es jetzt der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. Jens Baganz, dessen Name in den Medien in rufschädigenden Zusammenhängen erscheint. Und der WDR (Westdeutscher Rundfunk) hat auch seinen Skandal.

Zur Rechtsstaatlichkeit unserer Justiz und Politik und wechselseitigen Abgängigkeiten

Beispiel: Eigentlich geht es nur um die Sicherheitsüberprüfungen der Piloten von Kleinflugzeugen. Im Hintergrund aber geht es wieder einmal um den forcierten Abbau von Bürgerrechten unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung (oder was darunter verstanden wird). Hinzu kommt: Nahezu alle Sicherheitsgesetze der letzten Jahre durchzieht eine fatale Philosophie: Sie bringen nicht mehr Sicherheit, aber sie opfern Bürgerrechte. Die ersten „Otto-Pakete“ wurden mit den Stimmen der SPD sowie der Grünen und außerdem mit dem Versprechen beschlossen, sie würden binnen drei Jahren überprüft. Darauf warte ich noch heute, meint Petra Pau. Aber es geht um unserer aleler Bürgerrechte, die hier unter der Flagge "Terrorismusabwehr" zu Grabe getragen werden. Das sollte jedem einzelnen bewußt sein. Big Brother is watching you ist bereits Realität und wird täglich ausgebaut.

  • Immobilienkäufe: Blechinger legt nach Klaus D. Grothe in Märkische Allgemeine Zeitung vom 03.05.07
    Ministerin: "War keine Miteigentümerin"
    POTSDAM Justizministerin Beate Blechinger (CDU) bleibt bei ihrer Aussage, an einem umstrittenen Grundstückserwerb ihres damaligen Mannes Karl-Heinz 1990 in ihrem Heimatort Vogelsdorf-Fredersdorf (Märkisch-Oderland) nicht beteiligt gewesen zu sein. Der "Spiegel" hatte diese bereits 1999 von Blechinger getroffene Aussage in seiner jüngsten Ausgabe in Frage gestellt. Ihre Angaben seien damals "haarscharf" an der Wahrheit vorbeigegangen, und Blechinger werde in einer notariellen Urkunde gemeinsam mit ihrem Ex-Mann als "Der Eigentümer" bezeichnet. Der Vorwurf, sie habe zu dem Immobilienkauf die Unwahrheit gesagt, entbehre jeder Grundlage, sagte Blechinger gestern, nachdem sie bislang zu der Veröffentlichung geschwiegen hatte. Ein Notarprotokoll von 1993 belege, dass sie lediglich als "Mitverpflichtete" für eine Grundstückshypothek unterzeichnet habe, nicht aber als Miteigentümerin. Damit seien auch ihre Aussagen von 1999 nicht in Frage zu stellen, sagte Blechinger. Dem "Spiegel" warf sie vor, "wider besseren Wissens einen falschen Eindruck vermittelt" zu haben. Sie lasse rechtliche Schritte gegen das Magazin prüfen. Nach Informationen der MAZ soll Beate Blechinger jedoch in der Grundakte stehen.

    In Fredersdorf hatte der Gemeinderat, dem damals auch Karl-Heinz Blechinger angehörte, 1990 volkseigene Immobilien zum Schnäppchenpreis an Fredersdorfer Bürger verscherbelt. Manche der neuen Grundstücksbesitzer verkauften ihre Immobilien später zum hundertfachen Preis. Karl-Heinz Blechinger bekam 400 Quadratmeter Baugrund für 4000 Mark und baute sich darauf ein Architekturbüro, in dem er bis heute arbeitet. Immerhin wurde das günstige Grundstück von der Berliner Volksbank 1993 mit einer Hypothek von 300 000 Euro beliehen. Einen Alteigentümer gab es für das Grundstück nicht – wohl aber für die 911 Quadratmeter große Immobilie, die Blechingers Tochter 1991 für 4555 Mark kaufte und auf der Blechingers Sohn Mario ein Einfamilienhaus baute. Ein Fredersdorfer Rentner, dem der Grund eigentlich zugestanden hatte, starb kurz darauf.

    Die Ehe der Blechingers wurde 1995 geschieden, das Bürogrundstück ging in den Besitz des Mannes über. Sie habe damit auch später nicht profitiert, erklärte Blechinger. Eine Bewertung des Fredersdorfer Schnäppchenmarktes in der stürmischen Wendezeit wollte Blechinger nicht abgeben. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler verstießen die Verkäufe damals gegen den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Kommunalaufsicht lag beim damaligen Landrat des Altkreises Strausberg und heutigen Landtagspräsidenten Gunter Fritsch (SPD).
    Der grüne Landeschef Axel Vogel forderte Blechinger gestern auf, die "dubiose Angelegenheit" nicht kleinzureden.

    Anmerkung: Interessante Verstrickungen der parteienübergreifenden Verfilzung - wo auch der ehemalige Landrat und jetzige Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) - nicht so ganz unbeteiligt ist, wie auch der folgende ältere Artikel zeigt.

  • Gericht rügt Landtagspräsident Fritsch scharf Thorsten Metzner in Lausitzer Rundschau vom 11.11.06
    Der Fall bringt Brandenburgs Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) jetzt Ärger ein, obwohl er fünfzehn Jahre zurückliegt.
    Auszug: In ungewöhnlich scharfer Form hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein Immobiliengeschäft der Kreisverwaltung Strausberg – Fritsch war dort Landrat – aus der Nachwende-Zeit gerügt. Die damalige Fritsch-Behörde hat, so das jetzt rechtskräftig gewordene Urteil, unter Verstoß gegen geltendes Recht einem Alteigentümer die Rückgabe eines Grundstücks in Fredersdorf-Vogelsdorf verwehrt – und die Immobilie stattdessen 1991 zum Preis von lediglich 23 000 Euro an eine dort ansässige Firma veräußert. Später wurde das Grundstück für 900 000 Euro weiterverkauft. Dem Landkreis Märkisch-Oderland droht nun eine Schadenersatzklage.
    Laut Gericht sollte der Alteigentümer von der Kreisverwaltung „in seinen Rechten ausgeschaltet“ werden. Von „einer unparteiischen Amtsausübung“ könne keine Rede sein, dem Anspruchsteller sei „im Verlauf des gesamten Verwaltungsverfahrens mit einer geradezu feindseligen Haltung“ gegenübergetreten worden, „die beispiellos ist und mit rechtsstaatlichem Handeln nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat.“
    Fritsch wies die Vorwürfe zurück. Der Kreis habe damals 35 000 Rückgabeverfahren entschieden, sagte er. „In fast allen Fällen sind die Entscheidungen bestätigt worden.“ Besagte Immobilie sei auf Grundlage des „Investitionsvoranggesetzes“ veräußert worden, mit dem der Bund bestehenden Firmen in Ostdeutschland den Erwerb ihrer Gewerbeimmobilien ermöglichen wollte. Seine Verwaltung habe korrekt gehandelt.

    Anmerkung: Die Frage, die sich (immer wieder) stellt: Kommt man ohne "krumme Geschäfte" und ohne Gesetzesmissachtung in der Politik nicht mehr weiter nach oben? Dieser Eindruck dängt sich förmlich auf.

  • CCC fordert Verbot von Wahlcomputern - Nedap wehrt Vorwürfe ab (pmz/c't) in Heise Online vom 07.10.2006
    Auszug: Die bereits gemeldete Verwandlung eines Wahlcomputers in einen Schachcomputer durch die Initiative "Wij vertrouwen stemcomputers niet", die im Vorfeld der Parlamentswahlen im Nachbarland Holland derzeit für Aufsehen sorgt, beruht auf einer Schwachstellenanalyse des Nedap-Wahlgeräts ES3B, die unter starker Beteiligung des Chaos Computer Club (CCC) zustande kam. Die Ergebnisse dieser Untersuchung ((PDF-Datei) sind am heutigen Donnerstag in Amsterdam veröffentlicht worden.
    Unter Berufung auf diesen Report fordert der CCC nun ein vollständiges Verbot von Wahlcomputern für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen in der Bundesrepublik.
    Hierzulande sind bei der letzten Bundestagswahl im September 2005 in 1831 Wahllokalen nahezu baugleiche Geräte des niederländischen Herstellers Nedap zum Einsatz gekommen, an denen rund zwei Millionen Wähler ihre Stimme abgaben. Zu den größten Anwendern in Deutschland gehören die Städte Köln (570 Geräte), Dortmund (300), Neuss (100), Koblenz (80), Cottbus (70), Ratingen (60) und Marl (50). Die deutschen Geräte vom Typ Nedap ESD1 verfügen über eine an das deutsche Wahlrecht angepasste Software. Die Zulassung und Verwendungsgenehmigung dieser Geräte beruht auf einer Baumusterprüfung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
    "Die Bauartzulassung der Nedap-Wahlcomputer ist nach den nunmehr vorliegenden Forschungsresultaten hinfällig. Das Bundesinnenministerium muss daher die Zulassung entsprechend § 3 Absatz 3 der Bundeswahlgeräteverordnung widerrufen," forderte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn heute. Die Analysen würden zeigen, dass Wahlcomputer keinen effektiven Schutz gegen Stimm-Manipulation bieten; die Software sei einfach auszutauschen und zu manipulieren, das Wahlgeheimnis sei kompromittiert und die Manipulationen praktisch nicht nachweisbar. Dagegen könne eine Wahl mit Stift und Papier von normalen Bürgern effektiv überprüft werden, "wie die DDR-Opposition gezeigt hat, als sie die Wahlfälschung im Mai 1989 aufdeckte".

  • Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer (Richard Sietmann)/(anw/c't) in Heise Online vom 05.10.2006
    Auszug: Der niederländischen Bürgerinitiative "Wij vertrouwen stemcomputers niet" (Wir vertrauen Wahlcomputern nicht) ist es kurz vor den bevorstehenden Parlamentswahlen am 22. November offenbar gelungen, einen Wahlcomputer des Typs Nedap ES3B (Anmerkung: dieser wird auch in Deutschland verwendet!) so zu manipulieren, dass dieser bei der Auszählung der Stimmen das Wahlergebnis verfälscht. In einem gestern ausgestrahlten Beitrag der Sendung Een Vandaag des holländischen Fernsehens Nederland 1 führte die Gruppe vor laufender Kamera vor, wie sie das Steuerungsprogramm des Wahlcomputers einfach durch den Wechsel zweier gesockelter EPROMS auf der Platine austauschte. Um an die Bausteine zu gelangen, mussten lediglich einige Gehäuseschrauben gelöst werden. Der gesamte Eingriff benötigte nicht einmal fünf Minuten.

    Den Beweis, "dass man mit unserer Wahlmaschine auch Schach spielen kann", so Nedap-Geschäftsführer Groenendaal, "würde ich gerne vorgeführt bekommen". In dem gestern ausgestrahlten Beitrag tat ihm die Gruppe den Gefallen, indem sie auf dem gehackten Gerät ein Schachprogramm installierte: Der umfunktionierte Wahlcomputer eröffnete mit d2-d4.

  • EU-Kommissar greift den eigenen Beamtenapparat an Michael Becker in ARD tagesschau vom 05.10.2006
    Ein Interview, das EU-Kommissar Verheugen der "Süddeutschen Zeitung" gegeben hat, hat in Brüssel gewaltigen Wirbel ausgelöst. Er beklagt darin die Machtfülle der Beamten. Es bestehe die Gefahr, dass sie wichtige Entscheidungen an den Kommissaren vorbei träfen.
    Auszug: Verheugen beklagt einen ständigen Machtkampf zwischen Kommissaren und hohen Beamten der Brüsseler EU-Kommission. Als Kommissar müsse man "höllisch aufpassen", dass Beamte wichtige Fragen nicht einfach unter sich ausmachten. In Brüssel fragt man sich, was den deutschen EU-Kommissar reitet, öffentlich so heftig auf den eigenen Beamtenapparat einzudreschen. Johannes Laitenberger, Sprecher von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, bemüht sich um Schadensbegrenzung. "Die EU-Kommission kann sich auf eine Verwaltung mit herausragenden Fähigkeiten verlassen - ihre Loyalität steht außer Frage", meinte Laitenberger nur.

  • Wegen Überfüllung geschlossen in Die Zeit vom 28.09.2006
    Jahrzehntelange Gerichtsverfahren bedrohen den Rechtsstaat – und den Standort Deutschland
    Auszug: Der Besitzer einer so genannten »Schrottimmobilie« hatte vor dem Landgericht München II seine Bank verklagt. Ihm erging es ähnlich wie schätzungsweise mehr als 100000 anderen Betroffenen, denen dubiose Finanzvermittler in den frühen neunziger Jahren völlig überteuerte Immobilien als Altersvorsorge andrehten. Maßgeschneiderte Kreditangebote von Banken hatten die Berater ebenso im Gepäck wie das Versprechen, die Darlehen ließen sich durch die Mieteinkünfte wie von selbst zurückzahlen. Und falls nicht, gäbe es ja Mietgarantien durch seriöse Unternehmen. Die Probleme tauchten erst später auf: Weil die Immobilien viel zu teuer waren, ließen sie sich zu dem notwendigen Preis gar nicht vermieten. Und die Unternehmen, die die Mietgarantien abgegeben hatten, machten ziemlich schnell Pleite. Nur die Banken fordern bis heute ihre Kreditraten. Obwohl viele von ihnen damals ganz genau wussten, was das für krumme Geschäfte waren.
    Statt eines Urteils schickte das Landgericht München II dem Kläger einen Serienbrief, unterzeichnet von drei Richtern der neunten Zivilkammer. Man sehe leider »keine andere Möglichkeit«, schreiben die Spezialisten für Bankrecht, als dieses und zahlreiche ähnliche Verfahren »für eine derzeit nicht absehbare Dauer unbearbeitet zu lassen«. Zunächst einmal wolle man sich jenen Prozessen widmen, »die teilweise bereits seit 1995 bei Gericht anhängig sind«.

  • Die vernebelte Republik Dirk Kurbjuweit in Spiegel Online vom 26.09.2006
    Alles Lüge? Der Massenprotest in Ungarn gegen den Premier, der seine Wähler belog, wirft ein Schlaglicht auf Deutschland. Auch hier wird mit System geschwindelt. Denn das Volk akzeptiert nur Teilwirklichkeiten und irrt sonst lieber im Nebel herum - ein Fluch für die Demokratie.
    Auszug: Mittags hielt Merkel eine Rede vor dem Bundeswehrverband. Sie sagte zu den Soldaten, in der Vorbereitung dieses Einsatzes habe der Verteidigungsminister "bewusst die Risiken nicht unter den Teppich gekehrt".
    Es ist ein Satz, nach dem man gern die Zeit anhalten und zurückspulen würde. Hat sie das wirklich gesagt? Mit welcher Betonung? Und man würde gern sofort den Finger heben und fragen: Frau Bundeskanzlerin, wie meinen Sie das?
    Dieser Satz kann einem doch nur einfallen, wenn es eine Option ist, die Risiken von Soldaten, also Tod oder Verstümmelung, zu verheimlichen. Ein solcher Satz kann nur von einem Planeten kommen, auf dem das "Unter-den-Teppich-kehren" fast der Normalfall ist, auf dem man sich eine Ehrlichkeit, die angesichts der furchtbaren Risiken selbstverständlich sein müsste, als Pluspunkt anrechnet.

    Anmerkung: Sehr interessantes hintergründiges Essay zu den täglichen Wahrheiten und Unwahrheiten der Verhaltensmuster und Aussagen von Politikern.

  • Justiz mit Beißhemmung Peter Nowak in Telepolis vom 23.09.2006
    Im Fall al-Masri müssen sich nicht nur die USA, sondern auch europäische Stellen kritische Fragen gefallen lassen
    Am Donnerstag ging es BND-Untersuchungsausschuss hoch her. Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele forderte die Münchner Staatsanwaltschaft auf, endlich weniger Beißhemmung zu zeigen und gegen die mutmaßlichen Entführer des Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri Haftbefehl zu erlassen.

  • Prozeßkostenhilfe: Politik und Justiz agieren verfassungskriminell Neue Richtervereinigung in Saar Echo vom 23.08.2006
    Neue Richtervereinigung hegt größte Bedenken gegen Begrenzung der Prozeßkostenhilfe. Neue Art der Leichenfledderei an Armen
    Auszug: Berlin/Frankfurt. Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
    Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.

  • Kurt Beck: Fall fürs Bundesverfassungsgericht Bert Steffens in Saar Echo vom 08.08.2006
    Verfassungsbeschwerde gegen neue rheinland-pfälzische Landesregierung. Bleibt Deutschland weiter nur eine Pseudo-Demokratie?
    Auszug: Kurt Beck hat in Rheinland-Pfalz 26 Prozent der Wählerstimmen bekommen - und regiert als Inhaber der absoluten Mehrheit. . . und der Andernacher (Mittelrhein) Bürger Bert Steffens hatte wegen fehlender demokratischer Legitimation der neuen Mainzer Landesregierung, am 23. Mai 2006 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Er rechnet, wie üblich bei machtpolitisch nicht erwünschten Verfassungsbeschwerden mit einer Nichtannahme ohne Begründung - ganz entgegen den Regeln des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Betrachtet man die jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem BVerfG und dessen aktuelle bisherige Reaktion, deutet alles genau darauf hin. Unterzeichnet von einem leibhaftigen Regierungsrat, einem Herrn Maier aus der BVerfG-Verwaltung (”Präsidialrat”), kommt, ungewöhnlich schnellt, mit Datum vom 1. Juni 2006 (Eingang 6. Juni) die erste Antwort. Allerdings, Bert Steffens kann sich nicht daran erinnern, dass er die Verwaltung des BVerfG um eine Art ”Machbarkeitsstudie” zu seiner Verfassungsbeschwerde gebeten hatte. Der Art. 93 Abs. 1 Satz 4a. GG gestattet dem BVerfG nicht, zwecks Abwimmeln einer Verfassungsbeschwerde einen Mitarbeiter der Verwaltung vorzuschicken. Und Herr Maier? Der zweifelt die ”Zulässigkeitsvoraussetzungen” zur Verfassungsbeschwerde an und behauptet, diese seien ”nicht gegeben”.

    Anmerkung: Sehr interessante Dokumentation, wie sich das Bundesverfassungsgericht darum drückt, Verfassungsbeschwerden annehmen zu müssen, um mögliche Entscheidungen nicht treffen zu müssen.

  • Scharfe Kritik an geplanter Ausweitung der Anti-Terrorgesetze (Stefan Krempl)/(jk/c't) in Heise Online vom 11.07.2006
    Bürgerrechtler lehnen die von der Großen Koalition vorangetriebene Verlängerung und Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ab. Insbesondere die geplanten weiteren Vollmachten für Geheimdienste bezeichnete Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union (HU), als "klar verfassungswidrig". Dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei) würde in diesem Bereich "die notwendige Normenklarheit und Normbestimmtheit fehlen".

    "Mit Terrorismusbekämpfung – und das in einem rechtsstaatlichen Sinne – haben die Befugnisse nichts mehr zu tun", versucht Roggan dagegen zu halten. Die geplanten neuen Auskunftsmöglichkeiten der Geheimdienste zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eröffnen seiner Ansicht nach "einer unkontrollierbaren Schnüffelpraxis Tür und Tor". Der Aufhänger "Anti-Terror" werde immer mehr "zum Vorgehen gegen vermeintliche Verfassungsfeinde jeglicher Couleur ohne klar umrissenen Tatbestand herangezogen". Generell sei das Bestreben der Regierungsfraktionen eine "Ohrfeige für die Bemühungen der Opposition um Aufklärung schwerer Grundrechtseingriffe durch Geheimdienste".

    Weiter moniert der HU-Vertreter, dass Schwarz-Rot zwar die Entscheidung aus Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde gegen die Kontostammdaten-Auskunft abwarten will, nicht jedoch die beim Bundesverfassungsgericht ebenfalls anhängige Beschwerde der HU gegen den Einsatz des IMSI-Catchers zur Überwachung des Mobilfunkverkehrs in Strafverfahren. Die umstrittenen Geräte werden von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt und funktionieren gegenüber Handys wie die Funkstelle oder Basisstation eines Mobilfunknetzes. Handys innerhalb einer bestimmten Reichweite buchen sich in den IMSI-Catcher ein. Behörden haben so die Möglichkeit, ein Gerät zu identifizieren, zu orten und Gespräche abzuhören.

  • Geheimdienste sollen leichter Daten abfragen können (ZDFheute/Reuters) in ZDFheute.de vom 11.07.2006
    Mehr Rechte bei Terrorbekämpfung
    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das Vorhaben der Bundesregierung verteidigt, den Geheimdiensten die Abfrage von Fluggast- und Kontodaten zu erleichtern. "Die Informationsbeschaffung ist das wichtigste Mittel, um Anschläge verhindern zu können", sagte Schäuble am Dienstag in Berlin. Bei einem bestimmten Personenkreis sei es wichtig zu wissen, wer wann in den Irak oder nach Afghanistan fliege.
    Zugleich erklärte der CDU-Politiker, Gesetze zur Schaffung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Geheimdiensten und Polizei sowie zur Verleihung präventiver Befugnisse an das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terrorismus seien in Arbeit. Hierauf hatten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt.
    Die geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze erleichtert dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) unter anderem die Abfrage von Passagierdaten, die die Dienste künftig direkt von den Fluggesellschaften einholen können sollen. Auch das Verfahren zur Abfrage von Kontoauskünften, Post- und Telefonverbindungsdaten soll vereinfacht werden. Über die Erteilung dieser Auskünfte sollen künftig die für die jeweiligen Geheimdienste zuständigen Ministerien entscheiden.

  • Staat des Misstrauens oder Republik der Bürgerrechte Rede Petra Pau im Bundestag veröffentlicht in openPR vom 30.06.2006
    Bundestag, 30. 06. 2006, Antrag FDP, Piloten-Überprüfung, Rede Petra Pau
    Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte kaum geurteilt, da setzte die Gerichtsschelte aus der Union ein. Doch damit nicht genug. Inzwischen verkündete Bundesverteidigungsminister Jung, im Ernstfall sei ihm das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes egal, also das Grundgesetz.

    Landauf, landab wird darüber debattiert, welchen Prüfungen Migranten auszusetzen seien, um ihre Verfassungstreue zu testen. Aber ein Bundesminister, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, darf ungerügt sagen, das Grundgesetz interessiere ihn nicht. Das ist ein Ding aus dem deutschen Tollhaus. Leider ist das kein Einzelfall. Ex-Innenminister Gerhard Baum resümierte unlängst: „Die Erosion der Grundrechte schreitet rapide fort. Die Staatsorgane haben sich angewöhnt, Grundrechte nicht mehr zu achten.“ Und er hat Recht: Seit Jahren finden massive Angriffe auf die Verfassung hier im Bundestag Mehrheiten. Mit Patriotismus hat das nichts zu tun.

Viele Kläger werden sich schon gewundert haben, warum ihr eigentlich von der Sachlage klarer Fall nach längerer Verhandlungszeit schlussendlich in einem für sie teuren Vergleich endete. Das Saar Echo beschreibt dieses sich seit langer Zeit entwickeltende Symptom.

  • Anwälte - Auf dem Rücken der Schwachen Peter Köberle im Saar Echo vom 10.04.2006
    Wie sich die Gerichte mit den Anwälten verbünden und die Parteien alt aussehen lassen. Es geht nur ums Geld, und nichts als um Geld.
    Um die eigenen beruflichen Schwächen, aber auch oft nur die Charakterlosigkeit und die Geldgier zu verstecken, wird dem Mandanten zunächst suggeriert und anhand von Urteilen nachgewiesen, daß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Prozess todsicher zu gewinnen sei. Meist vor dem ersten Gerichtstermin wird dann die Erwartungshaltung zurückgestutzt mit dem subtilen und hirnlosen Satz ”Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.” Schiffe werden heute so gebaut und mit modernster Technik ausgestattet, daß sie auf direktem Wege und unbeschadet den Zielhafen erreichen. Ist der Kapitän jedoch am Tag 24 Stunden besoffen oder der Navigation nicht kundig, dann ist die Katastrophe absehbar. Das hat aber mit dem lieben Gott gar nichts mehr zu tun!

Regierung, Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst arbeiten Hand in Hand und angeblich weiß keiner was vom anderen. Aber die langen Arme reichen weit ...

  • BKA-Agent machte Drecksarbeit für den BND (1) Frank Krüger im Saar Echo vom 09.04.2006
    Über ”blinde” Mainstream-Medien. Wie deutsche Geheimdienste die New York Times zensierten. Nicht angepaßte Journalisten werden vom BND diffamiert.
    In den Redaktionen deutscher Mainstream-Medien scheinen gefährliche Viren herumzuschwirren, die eine Variante der Legasthenie (Lese- und Schreibschwäche) hervorrufen und möglicherweise schon die Gehirne von Journalisten befallen haben. Jedenfalls sind manche Kollegen hierzulande offensichtlich nicht mehr in der Lage, amerikanische Presseberichte zu lesen, deren Inhalte aufzunehmen, geschweige denn sie zu reflektieren und zu analysieren - oder überhaupt noch professionell zu recherchieren.
  • Geheimdienst & Medien = Kopf & Arsch (2) Frank Krüger im Saar Echo vom 13.04.2006
    Deutsche Hochpolitik deckt grundgesetzwidrige Praktiken von Bundesnachrichtendienst und Bundeskriminalamt. Zensur bis auf die Ebene New York Times und SAAR-ECHO
    Wie war denn das mit der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled el Masri und was hatte der mysteriöse ”Sam” damit zu tun? Wie es gewesen ist, hat das SAAR-ECHO exklusiv schon vor fast fünf Monaten berichtet, derweil die germanischen Mainstream-Medien noch den Schlaf der Gerechten schliefen und darauf warteten, daß die Schlapphut-Fraktion ihnen den geeigneten Text zuspielen würde. Das geschah zwar so, aber ohne Federlesen ging das diesmal nicht ganz ab. Dafür hatte das SAAR-ECHO gesorgt zusammen mit der New York Times. Unser Kollege Frank Krüger hat die Geschichte um den BKA-Mann Gerhard Lehmann, der sich kriminellerweise als BND-Agent betätigte, bis ins Detail aufgedröselt. Eine spannende Geschichte.
  • Die deutsche Variante eines Polizeistaates Saar Echo vom 10.01.2006
    Bundeskriminalamt, BND und Innenministerium kooperieren mit Folterstaaten und Verbrechersystemen. Und im Bundestag schnarchen die Abgeordneten vor sich hin
    Deutschlands unheimliche Veränderung hin zu Militär, Polizei, Geheimdiensten und vor allem zum kühnen Verfechter in Sachen Weltmachtallüren wird mangels parlamentarischer Aufmerksamkeit noch viel zu wenig beachtet und schon gar nicht kritisch hinterfragt. Während im Land kein Geld mehr für den rudimentären Erhalt der Sozialsysteme vorhanden sein soll, gibt das Land Milliarden für seine militärische Vormachtstellung aus. Bei all den befremdlichen Aktivitäten einer hinreichend gebrandmarkten Nation hat Deutschland seine Nachkriegsunschuld längst verloren. Die Unterschiede zu Folterstaaten sind nur noch marginal. Und der Bundestag schläft.

”Der deutsche Adler hat naturgemäß scharfe Augen, und doch scheint er die Blindheit der Justiz nicht zu erkennen. Tatsache ist: Er erkennt sie und nutzt sie aus. Denn diese Blindheit ist angezüchtet” schreibt Friedrich Schmidt in seinen kritischen Betrachtungen zu unserem Rechtssystem in einer hochaktuellen Artikelserie im Saar Echo:

  1. Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage (I) Saar Echo vom 18.02.2006
    75 Prozent der Bürger mißtrauen der Justiz - aus gutem Grund. ”Demokratischer Rechtsstaat Deutschland” auf dem Prüfstand.
  2. Gewaltige handeln mit Geld, Schwache mit Recht (II) Saar Echo vom 21.02.2006
    Doch dabei haben die Schwachen keine guten Aussichten - und noch weniger Geld. Der holprige Instanzenweg zur angeblich höchstrichterlichen Rechtserkenntnis.
  3. Theorie § Wirklichkeit - verdrehte (Justiz-)Welt (III) Saar Echo vom 25.02.06
    Von unbekannten und nicht zu erwartenden Schwierigkeiten auf dem einsamen Weg des Rechtssuchenden bis zum Bundesverfassungsgericht.
  4. Ein Rechtsstaat wimmelt von Nazi-Richtern (IV) Saar Echo vom 02.03.06
    Vom falschen Strickmuster beim Aufbau unseres Rechtswesens.
    Ein Staat, der eigene Gesetze nicht einhält, ist wie eine Räuberbande - sagte der heilige Augustinus.
  5. Verschwörung der Verschweiger (V) Saar Echo vom 04.03.06
    Über die tatsächliche Diktatur des Unrechts innerhalb des nominellen ”unteilbaren” Rechtsstaats und über die Mitschuld der Medien.
  6. Politik funktioniert am besten im Unrechtsstaat (VI) Saar Echo vom 09.03.06
    Von daher ist die ”politische Justiz” prinzipiell gewollt, auch wenn allüberall der Rechtsstaat vorgegaukelt wird.
    Die schwächsten BVG-Kandidaten sind den Parteien gerade recht.
  7. Deutschland AG vor der verschleppten Insolvenz (VII) Saar Echo vom 14.03.06
    Kriminelle Politik und ihre zwangsläufigen Folgen. Wer soll die Folgen der Staatskorruption je wiedergutmachen können?
  8. Deutschlands Schlußakkord vor dem Neubeginn (VIII) Saar Echo vom 18.03.06
    Das sich bereits ankündigende Ende des Politikdramas: Die zahlungsunfähige Deutschland AG
    Hier geht es überwiegend um die bei der Wiedervereinigung gemachten Fehler und deren langfristigen Folgen für Deutschland.
  9. Von der Bimbespolitik zur Staatskohlruption (IX) Saar Echo vom 24.03.06
    Wie Deutschland völlig überraschend doch noch zu einem etwas akzeptableren Ranking-Platz in der Korruptionsliste gekommen ist - durch Korruption?
    Tatsächlich kann sich, rein politisch gesehen, absolut nichts mehr ändern. Wer als Bürger für dieses durchsichtige miese Schauspiel seine Stimme gibt, erfüllt damit mitnichten seine staatsbürgerliche Pflicht. Er gibt höchstens einem mehr als dubiosen Vorgang die Legitimation, dass sich in unserem so ”demokratischen” Lande alles mit rechten Dingen abspielen würde.
  10. Der amerikanische Weg garantiert das Chaos (X) Saar Echo vom 29.03.06
    Wie Deutschland zum Rechtsstaat werden und zur Weltkulturnation zurückfinden könnte. Politisches Showbiz statt politische Verantwortung
    Wenn man amerikanische Wahlen als Sinnbild dafür ansehen wollte, dass sich durch sie zwar einiges ändern darf, aber niemals die im angeblich nationalen Interesse liegenden undemokratischen Politikverhältnisse als solche, dann waren und sind wir in der Tat sehr gelehrige Schüler unserer vormaligen Besatzer.
  11. Scharlatane und Verfassungshochverräter (XI) Saar Echo vom 04.04.06
    Was den Deutschen in der aktuellen unrechtsstaatlichen Situation noch übrig bleibt. Ist die Ausübung des Widerstandsrechts erforderlich - vielleicht ein Steuerboykott?
    Wer die über Rundfunk ausgestrahlten bundespolitischen Kommentare zum Thema Schröder und Milliardenbürgschaft an Gazprom über sich ergehen läßt, möchte befreit ausrufen: ”Ja so ist recht! Jetzt marschiert sie endlich, unsere fürs Stillhalten bezahlte bundesdeutsche freie Presse und feuert sogar aus allen Rohren!” Sie scheint jetzt wirklich mit Feuereifer bei der Sache zu sein, die winzige, leider für die Bürger ebenso unübersehbare Spitze des bundesdeutschen Korruptionseisberges zu erkennen und sich auf den ”armen” Altbundeskanzler Schröder wie wild einzuschießen. Doch auf diese - von wem auch immer bestellte - Kanonade sollten wir Bürger uns in keinem Falle verlassen!
    Wäre da nicht gleichzeitig eine recht einsame und fast lautlose ”Kanonade” genannt SAAR-ECHO, die sich mit den wirklichen Politikdefiziten im Lande BRD beschäftigt, könnte man ein abruptes Ende jenes auf kurzfristige Blendeffekte ausgerichteten ”Pressebrillantfeuerwerk” als so gut wie sicher voraussehen. So dürfen sich inzwischen die verehrten Herren oder Horden der weltweit gelenkten Presseorgane darüber Gedanken machen, was denn zwangsläufig passieren wird, wenn der demnächst zu erwartende Domino-Effekt nach dem Fall des systemtypischen ”Schröder-Steins” über die Altschulden- und Vereinigungsregierungskriminalität wie eine Schlammlawine alles mitreißt, was in der Bundespolitik und mutmaßlich anderswo noch Rang und Namen hat. Was auch immer jetzt kommen mag, in diesem aufgewühlten Politikzeiten sollte man sich nicht beruhigt zurücklehnen.
  12. Den Staat zu kippen ist leicht - aber auch klug? (XII) Saar Echo vom 07.04.06
    Was es mit dem angedachten Steuerboykott tatsächlich und rechtlich gesehen auf sich hat
    • Falsche Freunde Thomas Pany in Telepolis vom 04.05.06
      Medienstudie: Welcher Nachrichtenquelle vertraut man am meisten?
      Nach einer repräsentativem Umfrage in zehn Ländern vertrauen mehr Menschen den Medien als ihren Regierungen, vor allem in den Entwicklungsländern. Das Fazit einer internationalen Media Trust-Umfrage versetzt wohl niemanden in großes Erstaunen. Etwas verblüffend aber die Ausnahmen von dieser Regel.
    • Meinungsfreiheit - ein arg stumpfes Schwert Ernst Altenburger im Saar Echo vom 09.04.06
      Ein Nachtrag zur letzten Folge über den ”Rechtsstaat” Deutschland. Das Volk darf doch reden, jedenfalls so lange keiner zuhört
      Meinungsfreiheit wäre nur dann eine wirksame Waffe, wenn wir Medien hätten, die einfach den Schneid hätten, politische und andere Sauereien genau zu recherchieren, zu hinterfragen, aufzudecken und massenwirksam zu verbreiten. Doch die haben wir ja nicht.
      Der Wähler hat stets aufs Neue die Wahl zwischen Schwarzwurzel, Rote Bete, Grünkohl und Kartoffel. Er darf nur das Arrangement auf dem Machtteller bestimmen. Mal Rote Bete links auf dem Teller zusammen mit Grünkohl, Schwarzwurzel in der Mitte mit ein paar gelben Kartoffeln obendrauf, oder wie gerade jetzt Rote Bete und Schwarzwurzel in der Mitte und die anderen Bestandteile am Rand. Und diesen politischen Fraß gibt`s seit Jahrzehnten, und nicht etwa von Köchen zubereitet, sondern stets von Juristen und anderen Unfähigen.
  13. Das Problem: Die im Dunkeln sieht man nicht (XIII) Saar Echo vom 17.04.06
    Was jetzt in Deutschland zu tun bleibt oder wann wird es hier endlich so, wie es vorher noch nie war?
    Nibelungentreue zu den USA hilft nicht weiter
    Es sind völlig neue Politikansätze gefragt. Die bisher von unseren ”Atlantikerfraktionen” verfolgte Außenpolitik ist in ihrer devoten Verantwortungslosigkeit schwerlich überbietbar. Die Frage, was hier und heute anders gemacht werden muß, läuft zum Teil auch auf eine theoretische Erörterung hinaus, weil eben jenes völlig obsolete und uns als Nation brüskierende Besatzungskonstitut noch nicht aufgehoben wurde und damit die Position der Nachkriegs-Bundesrepublik völkerrechtlich gesehen weitgehend im luftleeren Raum schwebt.

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